Deutsches Palliativsiegel: 2 Soester Heime ausgezeichnet

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Deutsches Palliativsiegel: 2 Soester Heime ausgezeichnet

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2017, 07:19

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Zentrum für Qualität in der Pflege

Aktuelle Leitlinien und Standards für die Pflege auf einen Blick

Für die professionelle Pflege sind Leitlinien und Standards – wie die Expertenstandards – wichtige Qualitätsmaßstäbe. Sie bündeln aktuelles Wissen und bieten Handlungsorientierung. Bei der Vielzahl der Dokumente fällt es allerdings selbst Experten häufig schwer, den Überblick über deren Gegenstand, Aktualität und Güte zu behalten. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) bietet daher eine einzigartige, kostenlose Datenbank zu pflegerelevanten Leitlinien und Standards, die z. B. Pflegenden, Lehrenden und Lernenden sowie Wissenschaftlern leichten Zugang und umfängliche Informationen bietet.

Die Datenbank hat das ZQP in Kooperation mit dem Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auf Grundlage einer systematischen Literaturrecherche umfassend aktualisiert. Die Übersicht umfasst jetzt 161 deutsch- und englischsprachige Leitlinien und Standards. Neu in die Datenbank eingegangen sind Dokumente zu den Themen Schmerzmanagement, Harnausscheidung, Mobilisierung und Lagerung sowie zur Palliativversorgung. Auch zum Thema Dekubitusprophylaxe und -behandlung bzw. Versorgung chronischer Wunden wurden weitere Arbeiten aufgenommen.

Die Untersuchung der Leitlinien und Standards aus dem deutschsprachigen Raum zeigt, dass aktuelle Dokumente wichtige methodische Qualitätskriterien erfüllen. Überall wurde der Erarbeitungsprozess beschrieben und die Empfehlungen mehrheitlich in einem klar definierten Abstimmungsverfahren verabschiedet.

„Es ist sehr positiv, dass sich der Entwicklungsprozess für Leitlinien und Standards weiter verbessert hat. Allerdings gibt es auch noch einiges zu tun. Vor allem sollte die Bewohner- und Patientenperspektive im Erarbeitungsprozess stärker berücksichtigt werden. Schließlich sind sie es, die durch die Umsetzung von Leitlinien und Standards direkt betroffen sind“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. Besonders wichtig sei es daher, geeignete Verfahren zur Einbindung von Patienten- bzw. Bewohnervertretern zu entwickeln. Aus Suhrs Sicht besteht ein anderer wichtiger Ansatzpunkt für die Weiterentwicklung beim Praxistransfer: „Die Hinweise zur Umsetzung von Leitlinien und Standards bleiben eine große Herausforderung. Nur in wenigen Dokumenten werden Vorschläge zur Implementierung gemacht und entsprechende Kriterien dazu genannt.“

Mit der jetzt vorgelegten erweiterten Übersicht will das ZQP darum auch die Entwickler von Leitlinien und Standards unterstützen, vorhandenes Wissen aufzufinden und Impulse aus anderen Entwicklungsprozessen zu nutzen. Die Datenbank ermöglicht dafür eine einfache Recherche nach Titel, Thema, Herkunftsland oder Erscheinungsjahr der Leitlinien und Standards. Eingeschlossen sind dabei nun auch Dokumente, die zwar ohne pflegerische Beteiligung erstellt wurden, die aber Themen betreffen, in denen Pflegende ohne ärztliche Anordnung Entscheidungen treffen können oder die Maßnahmen beinhalten, die in den direkten Verantwortungsbereich der Pflegenden fallen. Zu allen Einträgen stehen weitere Informationen, z. B. Angaben und Links zu ergänzenden Informationen, wie Kurzfassungen oder Patientenversionen, zur Verfügung. Darüber hinaus ermöglicht die Datenbank die Suche nach internationalen Organisationen, die Leitlinien zur Verfügung stellen.

Mehr zur ZQP-Datenbank finden Sie unter
>>> http://www.zqp.de/pflegeleitlinien
>>> https://pflegeleitlinien.zqp.de/
>>> https://www.zqp.de/portfolio/uebersicht ... standards/
>>> https://pflegeleitlinien.zqp.de/leitlinien.php?lang=de

Quelle: Pressemitteilung vom 1. Juni 2017
https://www.zqp.de/wp-content/uploads/2 ... ank_vf.pdf
Kontakt für Anfragen
Zentrum für Qualität in der Pflege
Torben Lenz
Telefon: 030 2759 395 15
E-Mail: presse@zqp.de
https://www.zqp.de/aktuelle-leitlinien- ... nen-blick/

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Zum Thema Leitlinien und Standards für die Pflege nimmt Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wie folgt Stellung:

Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten (§ 11 SGB XI). Um den Leistungsansprüchen der pflegebedürftigen Menschen mit der gebotenen Sorgfalt gerecht werden, sind für Pflegekräfte und die sonstigen Gesundheitsberufe Leitlinien und Standards als wichtige Orientierungshilfen geschaffen worden. Wer solche Hilfen außer Acht lässt, handelt den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Menschen mutmaßlich zuwider. Daher erscheint es geboten, sich mit dem Informationsangebot der Leitlinien und Standards vertraut zu machen und bei der Wahrnehmung der Leistungsansprüche zielgerichtet zu berücksichtigen. Wer dem nicht gerecht wird, ist leicht in Gefahr, mängelbehaftet tätig zu werden und damit Haftungsansprüche auszulösen. Es versteht sich, dass zur Wahrnehmung der hier in Rede stehenden Ansprüche in einem angemessenen Umfang Stellenschlüssel für die Personalausstattung geschaffen werden müssen. Insoweit hat sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wiederholt gegenüber den politisch Verantwortlichen geäußert und bundesweit geltende Personalbemessungssysteme gefordert - JETZT. Der aufgrund des PSG II geschaffene § 113c SGB reicht nicht (> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk ). Er verschiebt weitere Erörterungen zum zweifelsfrei vorhandenen Pflegenotstand in die 2020er Jahre. Ob und ggf. inwieweit dann eine wirklich auskömmliche Personalausstattung gestaltet werden kann, ist fraglich.
Siehe insoweit u.a. die Beiträge in diesem Forum unter folgenden Adressen:

> viewtopic.php?f=3&t=22096
> viewtopic.php?f=3&t=21471
> viewtopic.php?f=3&t=22011
> viewtopic.php?f=3&t=21987
> viewtopic.php?f=3&t=21908
> viewtopic.php?f=3&t=21791
> viewtopic.php?f=3&t=21461
> viewtopic.php?f=3&t=22056

Im Übrigen ist zu beachten:
Pflegekräfte sind (auch) Arbeitnehmer und müssen sich entsprechend den geltenden Regeln in einem Betrieb um ihre Rechte kümmern (ggf. kündigen). Und das bedeutet nun mal, in bestimmten Situationen, wo eine sorgfältige Pflege im Interesse der Patienten und pflegebedürftigen Menschen nicht mehr möglich erscheint, Überlastungsanzeigen schreiben. Ggf. müssen solche Anzeigen mit der Post verschickt oder sonst für einen Zustellnachweis gesorgt werden. Dass so manche Führungskräfte keine Überlastungsanzeigen wollen, ist allseits bekannt. Um es mal so zu sagen: Führungskräfte können auch nur so viele Personalstellen schaffen, wie der Stellenschlüssel hergibt. Mehr wird nicht refinanziert. Daher wird es letztlich immer darum gehen müssen, die Pflege-Rahmenbedingungen (im Sinne der hiesigen Ausführungen) zu verbessern, und zwar ohne weiter Verzögerungen! - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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