Sozialarbeiter / vom Gericht bestellte Betreuer
Verfasst: 14.09.2017, 09:52
Welche Tätigkeiten führt ein vom Gericht bestellter Betreuer aus? (Keine Angehörige sind gemeint)
Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger ( im Alter von 40 Jahre) in einer Pflegeeinrichtung.
Die Pflegefachkräfte wenden sich an den gesetzlichen Betreuer, wenn eine Änderung in der Medikation vorgesehen ist, der Arzt oder Facharzt eine Überweisung zum CT,MRT .... ausstellt, oder ein Hilfsmittel angedacht ist, das zur Genehmigung der Krankenkasse geschickt wird.
Oft ist es nicht sicher, ob die Krankenkasse das Hilfsmittel genehmigen. Bei RCN Walker oder Trainingsgeräte für den Muskelaufbau bei Schlaganfall. Oder die Elektrorollstühle...., die Liste der teueren Hilfsmittel ist lang.
Dann folgt der Anruf des Betreuer vom Betreuungsverein, oder der selbständige Betreuer auf der jeweiligen Station der Pflegeeinrichtung.
Der Betreuer untersagt dem Pflegepersonal, diese Informationen müssen nicht schriftlich an sie weitergeleitet werden, denn Sie sind nicht wichtig. Der Pflegebedürftige könnte das selbst entscheiden. Klar sollte man auch seinen Willen berücksichtigen.
Das Pflegekräfte wiederholt zurückgewiesen werden, wenn sie im Sinne des Pflegebedürftigen, wichtige Informationen weiterleiten finde ich persönlich schon grenzwertig.
Wenn die Betreuung per Beschluss vom Amtsgericht , auf die Gesundheitsfürsorge, auf die Betreuung zu Sozialversicherungsträgern und Behörden usw ausgelegt ist, was ist dann wichtig für die Betreuung des Pflegebedürftigen.
° Was zählt zum Aufgabenbereich des Betreuers und wie setzt er sie mit dem Pflegebedürftigen um?
° Wofür erhält er regelmäßig sein Geld? Nur für Quartalsbesuche. Oft sind sie 10 Minuten bei dem Pflegebedürftigen.
° Wieviel Stunden sind den im Quartal/ oder Jahr vorgesehen für den Pflegebedürftigen
Üben die Pflegekräfte nicht noch zusätzliche Arbeiten aus, die doch in den Aufgabenbereich des Betreuers gehören?
Beispiel Kleidergeldantrag, die Betreuerin macht sich noch nicht mal auf den Weg zu den Pflegebedürftigen, sondern beauftragt die Pflegekräfte damit, eine Liste an Kleidung zu erstellen. Das ist ganz klar nicht die Tätigkeit der Pflegefachkraft!
Ich möchte gern wissen, muss der Betreuer nicht mit dem Pflegebedürftigen diese Liste der Kleidung erstellen? Es sind die Angelegenheiten im Beschluss, die unter Behördenangelegenheiten (Sozialamt) aufgeführt sind, um einen Kleidergeldantrag zu stellen.
Daher stelle ich hier die Fragen:
Was muss ich als Pflegekraft an den gesetzlichen Betreuer weitergeben und was nicht.
Was muss ein Betreuer tatsächlich zu den Angelegenheiten unternehmen, die im Beschluss des AG stehen.
Beispiel:
Ein Pflegebedürftiger ( im Alter von 40 Jahre) in einer Pflegeeinrichtung.
Die Pflegefachkräfte wenden sich an den gesetzlichen Betreuer, wenn eine Änderung in der Medikation vorgesehen ist, der Arzt oder Facharzt eine Überweisung zum CT,MRT .... ausstellt, oder ein Hilfsmittel angedacht ist, das zur Genehmigung der Krankenkasse geschickt wird.
Oft ist es nicht sicher, ob die Krankenkasse das Hilfsmittel genehmigen. Bei RCN Walker oder Trainingsgeräte für den Muskelaufbau bei Schlaganfall. Oder die Elektrorollstühle...., die Liste der teueren Hilfsmittel ist lang.
Dann folgt der Anruf des Betreuer vom Betreuungsverein, oder der selbständige Betreuer auf der jeweiligen Station der Pflegeeinrichtung.
Der Betreuer untersagt dem Pflegepersonal, diese Informationen müssen nicht schriftlich an sie weitergeleitet werden, denn Sie sind nicht wichtig. Der Pflegebedürftige könnte das selbst entscheiden. Klar sollte man auch seinen Willen berücksichtigen.
Das Pflegekräfte wiederholt zurückgewiesen werden, wenn sie im Sinne des Pflegebedürftigen, wichtige Informationen weiterleiten finde ich persönlich schon grenzwertig.
Wenn die Betreuung per Beschluss vom Amtsgericht , auf die Gesundheitsfürsorge, auf die Betreuung zu Sozialversicherungsträgern und Behörden usw ausgelegt ist, was ist dann wichtig für die Betreuung des Pflegebedürftigen.
° Was zählt zum Aufgabenbereich des Betreuers und wie setzt er sie mit dem Pflegebedürftigen um?
° Wofür erhält er regelmäßig sein Geld? Nur für Quartalsbesuche. Oft sind sie 10 Minuten bei dem Pflegebedürftigen.
° Wieviel Stunden sind den im Quartal/ oder Jahr vorgesehen für den Pflegebedürftigen
Üben die Pflegekräfte nicht noch zusätzliche Arbeiten aus, die doch in den Aufgabenbereich des Betreuers gehören?
Beispiel Kleidergeldantrag, die Betreuerin macht sich noch nicht mal auf den Weg zu den Pflegebedürftigen, sondern beauftragt die Pflegekräfte damit, eine Liste an Kleidung zu erstellen. Das ist ganz klar nicht die Tätigkeit der Pflegefachkraft!
Ich möchte gern wissen, muss der Betreuer nicht mit dem Pflegebedürftigen diese Liste der Kleidung erstellen? Es sind die Angelegenheiten im Beschluss, die unter Behördenangelegenheiten (Sozialamt) aufgeführt sind, um einen Kleidergeldantrag zu stellen.
Daher stelle ich hier die Fragen:
Was muss ich als Pflegekraft an den gesetzlichen Betreuer weitergeben und was nicht.
Was muss ein Betreuer tatsächlich zu den Angelegenheiten unternehmen, die im Beschluss des AG stehen.