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Nahe Angehörige haben Vorrang bei der Betreuerbestellung

Verfasst: 06.12.2017, 07:55
von WernerSchell
BUNDESGERICHTSHOF
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Nahe Angehörige haben Vorrang bei der Betreuerbestellung

Beschluss des Bundesgerichtshofes /BGH) vom 31. Mai 2017 - XII ZB 550/16 - LG Gießen/AG Gießen
Download: >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
bzw. http://lexetius.com/2017,1701


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Leitsätze:
a) Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein und umfasst das Recht naher Verwandter, bei der Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers nach § 1897 Abs. 5 BGB berücksichtigt zu werden (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2014, 1435 und FamRZ 2014, 1841).
b) Das fremdnützig ausgestaltete Betreuungsverfahren kennt kein subjekti-ves Recht auf eine Bestellung als Betreuer. Die Bewilligung von Verfah-renskostenhilfe für eine Beteiligung am Betreuungsverfahren nach §§ 1897 Abs. 5 BGB, 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG ist daher ausgeschlossen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 XII ZB 125/14 FamRZ 2015, 133).