elvi und MuM-Projekt in 13 Pflegeheimen in Dortmund

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Una 2000
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elvi und MuM-Projekt in 13 Pflegeheimen in Dortmund

Beitrag von Una 2000 » 13.07.2017, 13:07

Es ist sicherlich gut, wenn es voran geht in unserem Gesundheitssystem.
Projekte werden genehmigt, und los geht´s

Doch hinterfragen wir den tatsächlich den Nutzen eines Projektes- Ich habe den Bericht der AOK Krankenkasse in OWL mit den Ärztenetz (MuM), (elvi) gelesen. Es hat mich nachdenklich gestimmt.
Ich hatte einstens gelesen das die Telemedzin (Visite), für Privatpatienten in der Testphase waren. Dann allerdings lange nichts mehr.

Jetzt läuft ein Projekt der Telemedizin, -Visite in 13 Pflegeheimen. Ein Pflegeheim hat ca. 80 Bewohner, das wäre in der Gesamtzahl ca., 1040 Bewohner mit und ohne Demenz, geistiger Behinderung und psychischen Erkrankungen.

Das Projekt der AOK und seinem Ärzteteam gibt vor, wenn es im Pflegeheim Unklarheiten zum Gesundheitszustand der Bewohner gibt, oder Medikationsfragen oder es um Beurteilungen von chronischen Wunden geht oder um Therapievorschläge die Televisite mit dem Arzt und den Pflegekräften sinnvoll wäre.
So eine Televisite würde auch beinhalten das ein reduzieren von Krankenhauseinweisungen in der Nacht oder am Wochenende erzeilt werden kann. https://www.elvi.de/ueber-uns
Die Vision der elektronischen Visite

:!: ermöglichen von Video Gesprächen zwischen Ärzte und Patienten - :?: Bei Menschen mit fortschreitender Demenz ist das sehr fraglich, ob er/sie den Therapievorschlägen folgen kann oder diese für richtig oder falsch erachtet. Zumal ein großer Teil der Bewohner einen Betreuer inne haben. Hierzu müßte der Betreuer per Videokonferenz mit dem Arzt verbunden sein. Denn nur der Betreuer kann im Namen oder besser dem Willen des zu betreuenden Bewohners handeln und entscheiden! Hier erinnere ich einmal an den § 1901 BGB Umfang der Betreuung und Pflichten des Betreuers

Wie schaut es aus mit der Schweigepflichtsentbindung, des einzelnen Bewohners/-Betreuers ein Projekt wie dieses durchführen zu dürfen.
In der Vision von elvi steht: -Zitat
Nur eins opfern wir dabei niemals: unsere feste Überzeugung, dass Datenschutz höchste Priorität hat; - die Sicherheit sensibler Info`s auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden oder auf der Strecke bleiben: Zitat ende
Wie ist es tatsächlich mit dem Datenschutz bestellt?

Bewegt sich dieses Projekt im gesetzlichen Bereich, darf dieses geförderte Projekt, unter diesen Bedingungen tatsächlich fort-bzw., weitergeführt werden. Bedarf es nicht jetzt einer Überprüfung oder Änderung?
Wäre für diese Projekt nicht eher eine Reha - Einrichtung oder eine Anzahl von Patienten die aus beruflichen Gründen eine Arztpraxis nicht aufsuchen können sinnvoll :?:
Oder chronisch erkrankte Patienten, die sich nicht allzu häufig auf den Weg, in eine Facharztpraxis aufmachen können, weil Sie körperlich stark eingeschränkt sind :?:

Meines Erachtens nach, kann ich mir nicht vorstellen das alle 1040 Bewohner ihr Einverständnis gegeben haben, oder durch ihre fortschreitende dementieller Erkrankung, der Televisite folgen können. Klar sind dort Pflegefachkräfte, aber in Bezug auf Medikamente (Psychopharmaka), besteht keine Entscheidungsbefügnis für die Einnahme?

Wie ich schon am Anfang beschrieb, Projekte sind gut und sinnvoll, allerdings genau dieses Projekt in Pflegeheime macht mich persönlich sehr nachdenklich. Jeder Bürger/ Mensch ist eine juristische Person und wird, wenn er seinen Willen nicht mehr selbst äussern, oder in eine Richtung lenken kann, ein Betreuer zur Seite gestellt.

Eine Äusserung, das überwiegend am Wochenende und nachts Krankenhauseinweisungen von Pflegeheimbewohner erfolgen, die nicht nötig sind, oder sein sollen, ist sicherlich nicht Wahrheitsgetreu recherchiert. Krankheit und Not eines Bewohners, sucht sich keinen Wochentag aus und auch keine Tageszeit. :!: :idea:
Da ich selbst in diesem Beruf tätig bin,weiss ich das die -Tel:116 117 - gewählt wird, damit ein Bereitschaftsarzt ins Pflegeheim kommt. Und er kommt selten grundlos.
:idea:

WernerSchell
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Besuchspflicht des Arztes kann nicht aufgelöst werden

Beitrag von WernerSchell » 14.07.2017, 18:05

Die elektronische Arztvisite kann nur in Betracht kommen, wenn der Patient mitwirken kann und einverstanden ist.
Natürlich muss sich auch das Krankheitsbild für die elektronische Kontaktaufnahme eignen. Diese Art von Kommunikation
hat daher wohl enge Grenzen und kann die grundsätzliche Besuchspflicht des Arztes nicht auflösen. - Werner Schell

>>> viewtopic.php?f=2&t=22192
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Was ist Telemedizin?

Beitrag von WernerSchell » 28.07.2017, 17:06

"MDKforum", Das Magazin der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, Heft 2/2017:
Titelthema: "Was ist Telemedizin?" ...
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WernerSchell
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Streit um Videosprechstunde

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2017, 07:54

Deutsches Ärzteblatt:

Streit um Videosprechstunde

Bild
Quelle: Deutsches Ärzteblatt

Über die Videosprechstunde für Patienten, die dem Arzt bereits bekannt sind, hat sich ein Streit entzündet.
Die Verbraucherzentrale ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... rechstunde

Videosprechstunde: Medizin ist Kommunikation > https://www.aerzteblatt.de/archiv/18569 ... munikation
Langsames Internet bremst Telemedizin aus > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... edizin-aus
Videosprechstunde: Patientus zertifiziert > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... rechstunde
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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