"Notfalldose" soll im Notfall bei der Behandlung helfen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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"Notfalldose" soll im Notfall bei der Behandlung helfen

Beitrag von WernerSchell » 20.07.2017, 06:03

Die Westdeutsche Zeitung (ähnlich die Rheinische Post / NGZ) berichtete am 11.07.2017:

Rhein-Kreis Neuss
Das Etienne-Krankenhaus verteilt ab sofort „Notfalldosen“
Von Bärbel Broer
Patienten können darin Infos, zum Beispiel zu Vorerkrankungen, notieren. Das soll Ärzten im Notfall bei der Behandlung helfen.

Nordstadt. Ob Blinddarm-Operation, Herzinfarkt oder Geburt – ab sofort erhält jeder Patient des Johanna-Etienne-Krankenhauses (JEK) bei seiner Entlassung kostenlos eine sogenannte Notfalldose. Den darin enthaltenen Fragebogen zu Vorerkrankungen, Allergien, Medikamenten, Blutgruppe, Patientenverfügung und Notfallkontakt sollte er umgehend ausfüllen und zuhause in den Kühlschrank stellen. Kleine Info-Aufkleber weisen darauf hin, dass in diesem Haushalt eine Notfalldose steht. „Der Kühlschrank ist der ideale Aufbewahrungsort, weil jeder einen hat. Zudem müssen wir dann nicht lange suchen“, erklärt Dr. Annika Stollenwerk, Notärztin und Leiterin der Zentralambulanz am JEK.
… (weiter lesen unter) …


Näheres zur "Notfalldose"
>>> http://www.notfalldose.de/

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält es für wichtig, die BürgerInnen zeitgerecht über "vorsorgliche Verfügungen", wie z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, zu informieren und dabei anzuleiten, wie solche Verfügungen rechtssicher erstellt werden. Dabei wird v.a. zu verdeutlichen sein, dass besonders einer Vorsorgevollmacht große Bedeutung zukommt. Denn sie stellt bei fehlender Einwilligungs- bzw. Geschäftsfähigkeit eine Rechtsvertretung sicher. Im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung ist darauf aufmerksam zu machen, dass es klarer Festlegungen bedarf, die tunlichst vorweg mit dem Hausarzt bzw. einem Arzt des Vertrauens besprochen werden sollten. Im Übrigen ist es wichtig, alle Verfügungen im Familienkreis zu besprechen und dabei auch zu bestimmen, wer ggf. Verfügungstexte zur Verwendung erhält bzw. wo diese Unterlagen aufbewahrt werden. Dabei versteht sich, dass sie tunlichst so aufbewahrt werden, dass sie schnellstmöglich für alle Beteiligten zur Verfügung stehen. Die näheren Festlegungen bestimmen sich immer nach den Umständen im Einzelfall.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert umfangreich zum Thema, auch in Vorträgen, und macht auf wichtige Buchveröffentlichungen zum Thema aufmerksam, z.B.:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21981
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21906
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=21798
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=20452
In den Vorträgen und Buchveröffentlichungen wird auf das geeignete Vorgehen im Zusammenhang mit "vorsorglichen Verfügungen" aufmerksam gemacht. Im Übrigen wird dabei auf hilfreiche Anleitungen / Vordrucke verwiesen.
Die nächsten Vorträge zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" sind für den 26.09.2017 in Neuss-Erfttal (Bürgerhaus) und 06.11.2017 in der Volkshochschule Neuss geplant.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit der "Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" (§ 132g SGB V) befassst und dabei aufzeigen können, dass vor der Abgabe von Erklärungen für Notfallsituationen und plötzlich auftretende Krankheitssituationen eine gute Beratung durch Fachpersonal erforderlich ist. Darüber informiert eine Filmdokumentation > https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
Wer nun glaubt, die komplexe Situation der richtigen Vorgehensweise in Notfallsituationen einfach mittels einer "Notfalldose" lösen zu können, hat wahrscheinlich nur unvollkommen geholfen.
Das neuerliche Angebot erinnert ein wenig an die im Oktober 2015 gestartete Aktion "Sterbebegleitung als Kneipenthema". Mit einer Bierdeckelaktion wollte der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln zur Diskussion anregen. Es gab heftige Kritik und das Thema war damit anscheinend erledigt. Siehe insoweit unter > http://www.wernerschell.de/forum/neu/po ... 03&p=88516
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ....

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2017, 12:42

Im Zusammenhang mit vielfältigen Unterstützungsaktivitäten für hilfesuchende pflegebedürftige Menschen bzw. Angehörige gab es heute, 23.07.2017, bereits gegen 10.00 Uhr, Veranlassung, in einer Neusser Pflegeeinrichtungen einen Besuch abzustatten. Vorausgegangen waren u.a. Mängelrügen der Angehörigen. Es konnte aber vor Ort geklärt werden, dass die pflegerische und sonstige Versorgung eines älteren pflegebedürftigen Herrn völlig in Ordnung war. Die Angehörigen, v.a. die Ehefrau, hat wohl nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, dass ihr Ehemann im Sterben liegt und nur noch palliative Versorgung, Begleitung, geboten ist. Durch ein klärendes Gespräch mit der Ehefrau konnten die "Weichen" für eine gute Sterbebegleitung gestellt werden.
Es wurde deutlich, dass die beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 diskutierte "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" wichtig gewesen wäre, seitens aller Beteiligten für den totkranken Patienten zeitgerecht in richtiger Weise zu agieren. Dann hätte auch vor Wochen ein unnötiger Krankentransport und eine Krankenhausaufnahme vermieden werden können. Bedauerlicherweise muss vermeldet werden, dass der GKV-Spitzenverband bislang die nach § 132g SGB erforderlichen Umsetzungsregelungen noch nicht herausgegeben hat. Diese hätten nach der Gesetzeslage bereits am 31.12.2016 vorliegen müssen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird am Thema dran bleiben und demnächst weiter informieren!
>>>> viewtopic.php?f=4&t=22110
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"Notfalldose" soll im Notfall bei der Behandlung helfen

Beitrag von WernerSchell » 06.01.2018, 08:57

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 06.01.2018 im Lokalteil Kaarst:

Kaarst
Notfalldose: Hilfe aus dem Kühlschrank

Kaarst. Kommt es zum Notfall im Haus, liefert sie den Rettungskräften schnell notwendige Informationen. Der Seniorenbeirat stellt die Notfalldose heute beim Bürgerfrühschoppen vor. In Kaarst stehen zunächst 1000 Stück zur Verfügung.
Von Dagmar Fischbach
Ein Griff in den Kühlschrank kann zukünftig die Arbeit von Rettungskräften und Notärzten im Stadtgebiet erleichtern - wenn in der Tür des Küchenmöbels eine Notfalldose steht. Zwar muss der Plastikbehälter nicht gekühlt werden, der Aufbewahrungsort ist aber mit Bedacht gewählt. "Einen Kühlschrank hat jeder - und falls nicht, kann die Dose natürlich auch im Schrank stehen", erklärt Josef Johnen vom Seniorenbeirat. Vor rund einem halben Jahr war er auf die Dose aufmerksam geworden. "Die Neusser Augustinus-Kliniken geben sie seither an ihre Patienten aus", sagt er. Eine Idee, die er auf Kaarst übertragen will. "Ich war früher selbst als Rettungssanitäter tätig und weiß, wie schwierig es sein kann, im Notfall an wichtige Informationen zu kommen", so Johnen.
... (weiter lesen unter) .... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.7304070
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"Notfalldose" soll im Notfall bei der Behandlung helfen

Beitrag von WernerSchell » 06.01.2018, 10:57

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


06.01.2018

An die
Neuss-Grevenbroicher Zeitung
Redaktion Kaarst


Kaarst - Notfalldose: Hilfe aus dem Kühlschrank
Bericht der NGZ vom 06.01.2018 (Lokalteil Kaarst)
viewtopic.php?f=2&t=22207&p=101647#p101647

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu dem o.a. Bericht nehme ich wie folgt Stellung:

Statt "Notfalldose" für den Kühlschrank ist intensive Aufklärungsarbeit geboten!

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hält es für wichtig, die BürgerInnen zeitgerecht über "vorsorgliche Verfügungen", wie z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, zu informieren und dabei anzuleiten, wie solche Verfügungen rechtssicher erstellt werden. Dabei wird v.a. zu verdeutlichen sein, dass besonders einer Vorsorgevollmacht große Bedeutung zukommt. Denn sie stellt bei fehlender Einwilligungs- bzw. Geschäftsfähigkeit eine Rechtsvertretung sicher. Im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung ist darauf aufmerksam zu machen, dass es klarer Festlegungen bedarf, die tunlichst vorweg mit dem Hausarzt bzw. einem Arzt des Vertrauens besprochen werden sollten. Im Übrigen ist es wichtig, alle Verfügungen im Familienkreis zu besprechen und dabei auch zu bestimmen, wer ggf. Verfügungstexte zur Verwendung erhält bzw. wo diese Unterlagen aufbewahrt werden. Dabei versteht sich, dass sie tunlichst so aufbewahrt werden, dass sie schnellstmöglich für alle Beteiligten zur Verfügung stehen.
Wer nun glaubt, die komplexe Situation der richtigen Vorgehensweise in Notfallsituationen einfach mittels einer im Kühlschrank aufzubewahrenden "Notfalldose" lösen zu können, hat wahrscheinlich nur unvollkommen geholfen. Das neuerliche Angebot erinnert ein wenig an die im Oktober 2015 gestartete Aktion "Sterbebegleitung als Kneipenthema" und kann nicht wirklich ernst genommen werden. Mit einer Bierdeckelaktion wollte der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln zur Diskussion anregen. Es gab heftige Kritik und das Thema war damit anscheinend erledigt. Auch wenn die jetzt vom Seniorenbeirat Kaarst angepriesene "Notfalldose" überflüssigerweise von einem Neusser Krankenhaus angeboten wird, macht das die Idee noch nicht zu einem guten Handlungsvorschlag. Vielleicht sollte die "Notfalldose" nicht in den Kühlschrank, sondern in den Abfalleimer. Und dann wäre es sinnvoll, regelmäßig über gute Vorsorgeerwägungen für den Notfall zu informieren und die für den Ankauf der "Notfalldosen" vorgesehenen Gelder für gute Informationsschriften zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Aufklärungsarbeit statt "Notfalldose"

Beitrag von WernerSchell » 07.01.2018, 07:34

Am 07.01.2018 bei Facebook gepostet:
Für die Notfallvorsorge ist statt einer "Notfalldose" für den Kühlschrank intensive Aufklärungsarbeit geboten! Ein Geschäftsmodell darf zielgerichtete Informationen und Beratungshilfe nicht ersetzen.
>>> viewtopic.php?f=2&t=22207&p=101648#p101648
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Malteser in Jüchen - Notfalldosen“ helfen, Leben zu retten

Beitrag von WernerSchell » 16.08.2019, 06:40

Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 15.08.2019:
Malteser in Jüchen
"Notfalldosen“ helfen, Leben zu retten

Jüchen Notfalldosen sind einfach und günstig. In Notsituationen können die kleinen Plastikbehälter jedoch zum Lebensretter werden. Jetzt wurde das Konzept im Marienheim in Jüchen von Sascha Klein und Heinz Schneider vorgestellt. ... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/nrw/staedte/jueche ... d-44828007

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Der Bericht greift ein Thema auf, das bereits mit dem oben ausgeführten Schreiben vom 06.01.2018 kritisch beleuchtet wurde. Da es keine neuen Gesichtspunkte gibt, muss die "Notfalldose" aus hiesiger Sicht weiterhin als Hilfe in Notfällen abgelehnt werden. Es ist im Übrigen völlig falsch, wenn behauptet wird, in Neuss gäbe es fast keine Wohnung älterer Herrschaften ohne Notfalldose. Dies ist eine Behauptung, die durch nichts belegt ist. Jahrelange Vorträge zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" haben mir einen guten Überblick verschaffen können. - Werner Schell
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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