Revisionsoperation durch Chefarzt ohne Wissen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Una 2000
Jr. Member
Beiträge: 53
Registriert: 05.12.2016, 13:02

Revisionsoperation durch Chefarzt ohne Wissen

Beitrag von Una 2000 » 21.06.2017, 12:02

Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ein Kassenpatient in einer Revisionsoperation, ohne sein Wissen vom Chefarzt operiert wird?
Hat der Kassenpatient nicht auch das Recht, auf Aufklärung, wer Ihn operiert und was eine erneute Operation nötig macht?- Das heißt eine Aufkärung nicht nur mit dem üblichen Aufklärungsbogen und Einwilligung zur Operation, sondern gezielt wer der Operateur ist und die Notwendigkeit der Operation. (Wobei ich bis heute die Standart Aufklärungsbögen, zu einem Eingriff/oder einer Operation nicht als aktuell ansehen kann.) Es läßt zuviel Platz für Manipulation an der Dokumentation.
Gibt es BGH Urteile ? Für Aufklärung oder Erklärungen wäre ich dankbar.

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Re: Revisionsoperation durch Chefarzt ohne Wissen

Beitrag von WernerSchell » 21.06.2017, 16:12

Die ärztliche Aufklärungspflicht ist in § 630e BGB näher geregelt. > https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630e.html
Ergänzend dazu informieren zig Gerichtsentscheidungen zum Thema. Die Aufklärung hat umfassend zu erfolgen,
und zwar in einem persönlichen Gespräch. Ein Aufklärungspapier kann zusätzlich zum Einsatz kommen,
sozusagen zur Vorbereitung eines solchen Gespräches. Bei diesem Gespräch hat der Patient aufgrund seines
Selbstbestimmungsrechtes die Möglichkeit, alle für ihn wichtigen Fragen anzusprechen.

Näheres ist nachlesbar in der Broschüre

Ratgeber für Patientenrechte
Diese Broschüre kann gelesen bzw. heruntergeladen über folgenden Link:
viewtopic.php?f=2&t=20452

Siehe auch unter > viewtopic.php?f=2&t=21899
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Beschwerdemanagement nutzen

Beitrag von WernerSchell » 22.06.2017, 06:43

Siehe auch:
Hektik und Personalmangel sorgen oft für Frust bei Patienten im Krankenhaus. Aber das Beschwerdemanagement in Kliniken ist oft unzureichend. So eine Studie des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen. Staatssekretär Laumann forderte am 21.06.2017 Verbesserungen und stellt klar: „Neben einer ausreichenden Personalausstattung und einer guten Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss vor allem verbindlich und strukturiert festgelegt werden, wie mit den Beschwerden im Krankenhausalltag umgegangen wird. Sonst nützt der beste Hinweis nichts.“
>>> viewtopic.php?f=2&t=22179
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Una 2000
Jr. Member
Beiträge: 53
Registriert: 05.12.2016, 13:02

Name des Operateurs benennen ...

Beitrag von Una 2000 » 27.06.2017, 09:59

Leider hat der Aufklärungsbogen nur Platz für die Risiken und einiges andere, was passieren kann innerhalb des Operationsverfahren, und was sich danach einstellen kann.
Nur wer der Operateur sein wird, steht da nicht.
Wenn es einmal eine Überarbeitung eines solchen Aufklärungsbogen zur Einwilligung zur Operation geben wird, wäre das ein Punkt der unbedingt dort aufgeführt sein müßte.

Beispiel zur Überarbeitung eines neuen Aufklärungsbogen

Name des Operateurs
Name des zweiten Arztes
Name des Narkosearztes
Vertretung des operierenden Arztes, z. Bsp. im Krankheitsfall o. a.


Somit hätte man direkt den betreffenden Arzt, im Fall eines Problems. Der Patient kann einwilligen oder nicht.
Es wäre im Vorfeld schon alles geklärt, das würde erhebliche Verwaltungskosten einsparen, im Fall eines Behandlungsfehlers.
Und die Klärung, war es ein Behandlungsfehler, würde unserem Gesundheitssystem im Vorfeld nicht so viel Geld kosten.

Antworten