Intensivpatienten Patientenverfügungen & Vorsorgevollmachten

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Intensivpatienten Patientenverfügungen & Vorsorgevollmachten

Beitrag von WernerSchell » 29.05.2017, 06:02

Studie im UKE: Nur gut Hälfte der Intensivpatienten hat Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

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Obwohl die Anzahl von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen deutschlandweit stetig zunimmt, besitzen noch immer nur rund die Hälfte der Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation (51,3 Prozent) eines der beiden Dokumente: Konkret besitzen 38,6 Prozent der Patienten eine Vorsorgevollmacht und 29,4 Prozent eine Patientenverfügung. Das haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) in einer Studie herausgefunden, die sie im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht haben.

Darüber hinaus waren 39,8 Prozent der abgegebenen Vorsorgevollmachten und 44,1 Prozent der abgegebenen Patientenverfügungen aufgrund fehlerhaften Ausfüllens von Vordrucken schwer interpretierbar.

„Noch immer besitzen zu wenige Patientinnen und Patienten eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient beziehungsweise Angehörigem ist daher weiterhin der häufigste Weg, um den Patientenwillen festzustellen. Doch oft können auch engste Angehörige den eigentlichen Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben. Dieses Dilemma kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelöst werden“, erklärt Prof. Dr. Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin des UKE.

Vor allem ältere und elektiv aufgenommene Patienten verfügen laut der Studie häufiger über eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Knapp die Hälfte (48 Prozent) der Patienten mit vorhandenen Dokumenten hatte diese aus Angst vor Ausgeliefertsein, vor fehlender Selbstbestimmung oder vor medizinischer Übertherapie ausgefüllt. Trotz dieser Ängste suchen aber nur wenige Patienten für die Erstellung Hilfe bei einem Arzt; nur 15,4 Prozent der Patienten mit Dokumenten füllten diese nach einer ärztlichen Beratung aus. Die Hälfte der Patienten ohne Dokumente (50,4 Prozent) hatte zumindest bereits über eine Erstellung nachgedacht.

Insgesamt haben die Wissenschaftler stichprobenhaft 998 Patientinnen und Patienten auf elf Stationen der Klinik für Intensivmedizin des UKE kurz vor ihrer Verlegung auf eine Normalstation befragt und deren Daten ausgewertet. Die UKE-Wissenschaftler haben in ihrer Studie auch erstmals die Charakteristika von Patientenverfügungen evaluiert; bislang wurde in einer deutschen Studie lediglich die Häufigkeit von Patientenverfügungen bei Intensivpatienten untersucht.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Patienten dem Arzt Anweisungen geben für den Fall, dass der Patient selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist oder sich nicht mehr äußern kann. Die Verfügung muss eine Entscheidung über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in eine bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahme enthalten.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Vertrauenspersonen ausgewählt werden, die im Bedarfsfall nach vorher festgelegten Wünschen und Bedürfnissen einzelne oder alle anfallende Rechtsgeschäfte erledigen. Durch das Erstellen einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung im Notfall vermieden werden.

„Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sollte konkret formuliert sein und bei der Aufnahme im Krankenhaus abgegeben werden. Wir empfehlen, sich beim Erstellen einer Patientenverfügung von einem Arzt beraten zu lassen“, sagt Dr. Geraldine de Heer, stellvertretende Direktorin der Klinik für Intensivmedizin des UKE.

Im UKE unterstützt der Patienten-Ombudsmann Interessierte beim Ausfüllen der Dokumente.

Literatur:
Geraldine de Heer, Bernd Saugel, Barbara Sensen, Charotte Rübsteck, Hans O. Pinnschmidt, Stefan Kluge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bei Intensivpatienten, Deutsches Ärzteblatt, Heft 21

Kontakt
Prof. Dr. Stefan Kluge
Klinik für Intensivmedizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Martinistr. 52
20246 Hamburg
Telefon: 040 7410-57010
skluge@uke.de

Quelle: Pressemitteilung vom 26.05.2017
Saskia Lemm Unternehmenskommunikation
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
https://idw-online.de/de/news675281

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Deutsches Ärzteblatt:
MEDIZIN: Originalarbeit

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bei Intensivpatienten
Advance directives and powers of attorney in intensive care patients
Dtsch Arztebl Int 2017; 114(21): 363-70; DOI: 10.3238/arztebl.2017.0363
de Heer, Geraldine; Saugel, Bernd; Sensen, Barbara; Rübsteck, Charlotte; Pinnschmidt, Hans O.; Kluge, Stefan


Hintergrund: Die Anzahl an Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen steigt, es gibt jedoch nur wenige Daten aus der klinischen Versorgungspraxis.
Methode: In dieser monozentrischen Querschnittstudie erfolgte die Befragung von 1 004 Intensivpatienten eines Universitätsklinikums. Häufigkeit und Charakteristika von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen wurden evaluiert und Einflussfaktoren mittels multivariater logistischer Regressionsanalyse untersucht.
Ergebnisse: Von 998 Patienten lagen auswertbare Daten vor. 51,3 % der Patienten gaben an, mindestens eines der beiden Dokumente verfasst zu haben. Von diesen gaben 39,6 % an, die Dokumente im Krankenhaus abgegeben zu haben, sie lagen allerdings nur bei 23 % in der Krankenakte vor. Zu den Gründen für eine Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen lagen Daten von 508 Patienten vor. Häufigster Grund (48 %) war die Angst vor Ausgeliefertsein, fehlender Selbstbestimmung beziehungsweise vor medizinischer Übertherapie. Wichtigste Einflussgrößen für die Angabe des Vorhandenseins eines Dokumentes waren höheres Alter (Patientenverfügung: 1,022 [1,009; 1,036], p = 0,001; Vorsorgevollmacht: 1,027 [1,014; 1,040], p < 0,001) und elektiver Aufnahmemodus (Patientenverfügung: 1,622 [1,138; 2,311], p < 0,007; Vorsorgevollmacht: 1,459 [1,049; 2,030], p = 0,025). 39,8 % der abgegebenen Vorsorgevollmachten und 44,1 % der abgegebenen Patientenverfügungen waren aufgrund fehlerhaften Ausfüllens von Vordrucken schwer interpretierbar. Die Hälfte der Patienten ohne Dokument hatte bereits über eine Erstellung nachgedacht, dies aber noch nicht umgesetzt.
Schlussfolgerung: Auf Intensivstationen ist ein frühzeitiges Gespräch über das Vorhandensein der Dokumente sowie eine Evaluation des konkreten Patientenwillens erforderlich. Zukünftige Studien müssen untersuchen, wie das korrekte Erstellen der Dokumente sowie deren Aushändigung bei Klinikeinweisung gefördert werden kann.

Quelle und weitere Informationen:
https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode ... evollmacht
https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=188935

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Anmerkung:
Werner Schell informiert regelmäßig in Vorträgen, z.B. in der Volkshochschule Neuss bzw. im Bürgerhaus Neuss-Erfttal,
über die korrekte Erstellung von vorsorglichen Verfügungen. Nächster Vortragstermin am 06.11.2017 - siehe

> viewtopic.php?f=7&t=22132

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Intensivstationen - Nur jeder zweite Patient sorgt vor

Beitrag von WernerSchell » 14.06.2017, 06:19

Ärzte Zeitung online, 30.05.2017
Intensivstationen
Nur jeder zweite Patient sorgt vor

Eine UKE-Studie zeigt: Die Zahl der Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten ist zu niedrig.
HAMBURG. Jeder zweite Patient auf der Intensivstation hat eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht. Häufig sind sie aber schwer interpretierbar. Dies zeigt eine Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), für die 998 Patienten auf elf Stationen der Klinik für Intensivmedizin vor ihrer Verlegung auf eine Normalstation befragt wurden. Danach besaßen 38,6 Prozent der Befragten eine Vorsorgevollmacht und 29,4 Prozent eine Patientenverfügung. Über mindestens eines davon verfügten 51,3 Prozent. Die Vordrucke der Vorsorgevollmachten waren in 39,8 Prozent und die von Patientenverfügungen in 44,1 Prozent der Fälle aber fehlerhaft ausgefüllt und deshalb schwer interpretierbar.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=936 ... fpuryyqrde
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Die Patientenverfügung: Entscheidend für die Therapie

Beitrag von WernerSchell » 14.06.2017, 07:20

Die Patientenverfügung: Entscheidend für die Therapie

Veranstaltung des Klinischen Ethik-Komitees am Herz- und Diabeteszentrum NRW

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Der Wille des Patienten ist die Basis für die Therapie.
(Foto: Armin Kühn)


„Der Wille des Patienten ist die Basis für die Behandlung.“ Mit diesem Satz bringt Professorin Ruth Rissing-van Saan auf den Punkt, was der Bundesgerichtshof 2010 unter ihrer Federführung zur strafrechtlichen Situation in Deutschland entschieden hat. „Auch wenn Mediziner anders entscheiden würden, darf eine Behandlung aktiv beendet werden, wenn der Patient es so will.“

Die ehemalige Bundesrichterin hat die Einladung des Klinischen Ethik-Komitees am Herz- und Diabeteszentrum NRW (HDZ NRW), Bad Oeynhausen, unter dem Vorsitz von Antje Freitag gerne angenommen, um die aktuellen Maßgaben des Bundesgerichtshofs zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung zu diskutieren. Gemeinsam mit Dr. Arnd May, Klinischer Ethiker am Zentrum für Angewandte Ethik in Erfurt, macht sie aber auch deutlich, wie schwierig es oft sein kann, den eindeutigen Willen des Patienten festzustellen.

„Die Patientenverfügung ist damit vor allem ein Rechtsinstrument,“ sagt Antje Freitag. „Deshalb sollte darin detailliert beschrieben sein, in welchen Situationen und bei welchen Maßnahmen es zur Anwendung kommt.“ Angesichts der Komplexität von Erkrankungen und den darüber vorliegenden Erkenntnissen fällt eine Beurteilung im klinischen Alltag dagegen oft sehr schwer. Angehörige, behandelnde Ärzte und Pflegekräfte, Psychologen, Physiotherapeuten oder Mitarbeiter des Sozialdienstes können unterschiedlicher Meinung nicht nur darüber sein, welche Maßnahme für einen Patienten die beste ist, sondern auch darüber, welche Maßnahme mutmaßlich seinem Willen entspricht. In diesen Fällen empfiehlt sich eine ethische Fallberatung, die das Komitee des Klinikums als regelmäßige und seit Jahren etablierte Maßnahme im HDZ NRW durchführt, um auf der Grundlage von medizin- und pflegeethischen Prinzipien zu einer individuellen Bewertung und gemeinsamen Lösung zu gelangen.

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Das Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen (HDZ NRW), Bad Oeynhausen, ist ein international anerkanntes Zentrum zur Behandlung von Herz-, Kreislauf- und Diabeteserkrankungen. Mit 37.000 Patienten pro Jahr, davon 14.400 in stationärer Behandlung, ist das HDZ NRW ein führendes Spezialklinikum in Europa. Unter einem Dach arbeiten vier Universitätskliniken und Institute seit mehr als 30 Jahren interdisziplinär zusammen. Das HDZ NRW ist Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum.

Weitere Informationen:
Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen
Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leitung: Anna Reiss
Georgstr. 11
32545 Bad Oeynhausen
Tel. 05731 / 97 1955
Fax 05731 / 97 2028
E-Mail: info@hdz-nrw.de

Weitere Informationen:
http://www.hdz-nrw.de

Anhang
attachment icon Pressemitteilung HDZ NRW vom 13.07.2017 > https://idw-online.de/de/attachment57730

Quelle: Pressemitteilung vom 12.06.2017
Anna Reiss Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum - Herz- und Diabeteszentrum NRW Bad Oeynhausen
https://idw-online.de/de/news676304
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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"Notfalldose" soll im Notfall bei der Behandlung helfen

Beitrag von WernerSchell » 12.07.2017, 06:55

Am 12.07.2017 bei Facebook gepostet:
Das Neusser Etienne-Krankenhaus verteilt ab sofort „Notfalldosen“. Patienten können darin Infos, zum Beispiel zu Vorerkrankungen, notieren. Das soll Ärzten im Notfall bei der Behandlung helfen. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat dazu eine kritische Stellungnahme abgegeben. Vorsorgliche Verfügungen für den Notfall bzw. einer schweren Erkrankung bedürfen einer zeitgerechten und vor allem einer sorgfältigen Vorbereitung, u.a. mit Besprechungen im Familienkreis und mit dem Hausarzt. Dabei sind auch Aufbewahrungsregelungen abzusprechen bzw. vorzusehen. Wer glaubt, die komplexe Situation der richtigen Vorgehensweise in Notfallsituationen einfach mittels einer "Notfalldose" lösen zu können, hat wahrscheinlich nur unvollkommen geholfen. Aber vielleicht ist das ja nur eine Marketingaktion bzw. Geschäftsidee.
viewtopic.php?f=2&t=22207
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patientenverfügung - Jeder zweite Patient sorgt nicht vor

Beitrag von WernerSchell » 24.08.2017, 06:16

Ärzte Zeitung vom 24.08.2017:
Patientenverfügung
Jeder zweite Patient sorgt nicht vor

Nur jeder zweite Intensivpatient in Deutschland verfügt über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung.
So lautet das Fazit einer Studie der Uniklinik Eppendorf. Und: Bereits mangelhafte Dokumente können Ärzten die Hände binden.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... fpuryyqrde
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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