Aufklärungsbogen/system vor einem operativen Eingriff

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Una 2000
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Aufklärungsbogen/system vor einem operativen Eingriff

Beitrag von Una 2000 » 03.05.2017, 12:00

Der Aufklärungsbogen vor einem operativen Eingriff/-Operation (en)
Beispiel: (Empfohlen vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. Diomed

1. Mir geht es darum einmal aufzuschreiben, wie ist der Aufklärungsbogen aufgestellt und wer führt das Aufklärungsgespräch mit dem Patienten vor der Operation.
Da haben wir die Anamnese, mit vielen Fragen zur Krankenvorgeschichte des Patienten, der einen operativen Eingriff vor sich hat. In der Regel sind es Fragen zu Medikamenten wie, Herzmedikamenten, Blutdruckmedikamenten, Blutverdünnenden Medikamenten, Psychopharmaka, Antidiabetika usw., gab es in der Vorgeschichte schon einmal Operationen, Schwindel, Übelkeit, die Fragen zu Erkrankungen sind aufgeführt.
Das alles können sie mit "ja" oder "nein" ankreuzen, zzgl. eine kleine Notiz. 14 Punkte die angekreutzt werden können.

Zusatzfragen für die ambulanten Eingriffe stehen ebenfalls darauf, 4 Punkte mit den Fragen: wo sind sie in den ersten 24 Std. jederzeit nach dem Eingriff zu erreichen.....usw.

Dann kommt der wichtigste Teil des Aufklärungsbogen, der meines Erachtens nach eine Manipulation der Dokumentation zulässt, seitens der Kliniken.
Der Arzt ist aufgeführt, der das Gespräch zur Anästhesie mit dem Patienten führt. Erörtert wurde das Anästhesieverfahren mit Vor- und Nachteilen gegenüber anderen Verfahren, Risiken u. mögliche Komplikationen des Betäubungsverfahrens.... , Sedierung, Analgesie etwaige Neben -und Folgeeingriffe,
Bluttransfussionen, Eigenblutspenden, Verhaltenshinweise....? Ablehnung einzelner Verfahren, Besonderheiten sind zu dokumentieren, spezielle Lebensumstände, Ablehnung einzelner Verfahren/ Maßnahmen usw.
In diesem Anästhesiebogen gibt es den Punkt Hinweis, für den Arzt/ die Ärztin welches Betäubungsverfahren anzukreuzen ist.
Und zu guter letzt, der wichtigste Abschnitt:
Die Erklärung des Patienten zur Aufklärung und Einwilligung
Den Aufklärungsbogen habe ich gelesen und verstanden. Ich konnte im Aufklärungsgespräch alle für mich interessierenden Fragen stellen. Sie wurden vollständig und verständlich beantwortet. Ich bin ausreichend informiert, habe mir meine Entscheidung gründlich überlegt und benötige keine weitere Überlegungfrist. Ich willige in das/die oben vermerkte(n) Betäubungsverfahren ein. Mit sich während des Eingriffs als medizinisch notwendig erweisenden Änderungen und Erweiterungen sowie mit erforderlichen Neben und Folgeeingriffen bin ich ebenfalls einverstanden. Den Anamnesefragebogen habe ich nach besten Wissen ausgefüllt. Verhaltenshinweise werde ich beachten.
Angekreutzt sollte sein den abgetrennten Infoteil bzw... ein Zweitstück des Bogens habe ich erhalten.

2. An welchem Ort dieses Aufklärungsbogens kann ein Arzt handschriftlich, zusätzliche Eintragungen vornehmen?

Dokumentation der Aufklärung und der Einwilligung- Der Arzt hat die Möglichkeit zusätzlich, in sieben vorgegebenen Zeilen handschriftliche Zusatzthemen/- Risiken betreffend eines operativen Eingriffs aufzuschreiben.
Das wirft die Frage auf. Wurde es vor der Unterschrift oder nach der Unterschrift des Patienten, dort aufgeschrieben ?

3. Welche Konsequenzen hat es für den Patienten, der grob fehlerhaft behandelt wurde und beweisen muss, ob er tatsächlich aufgeklärt wurde

Meines Erachtens ist es sehr schwer zu belegen, das das Aufklärungsgespräch so stattgefunden hat, wie es in dem Aufklärungsbogen gefordert wird.
Diese Aufklärungsgespräche Arzt/Patient würde demnach mindestens 1 Stunde oder mehr dauern. Das ist aber nicht in der Realität so. Dort dauert es höchstens 10 Minuten.
Ich bin der Meinung das kein Patient mit diesem Bogen aufgeklärt ist. Das Verständnis für die ganze Aufklärung kann ein Patient nie und nimmer folgen. Wenn ich operiert werde würde, weiss ich mit angrenzender Wahrscheinlichkeit nach nicht, was mit eventueller Übergang zu anderen Betäubungsverfahren gemeint ist, den es gib mehr wie 15 Verfahren! Ich weiss nicht die Vor und Nachteile der Verfahren ich weiss nicht was der Zusatz Herzkreislauf Probleme mit sich bringt, die Probleme sind weitgefächert.
Hat der Patient unterschrieben, bleibt Ihm kaum die Möglichkeit vor Gericht plausibel darzulegen das er unzureichend aufgeklärt wurde.

Abschließend würde ich fordern, das es einen einheitlichen Aufklärungsbogen zu operativen Eingriffen gibt. Keine handschriftlichen Einträge zu etwaigen Nebenwirkungen nach der Operation(en) Die Erklärung bedarf einer juristischen Überarbeitung über den Staat und nicht über eine Empfehlung eines eingetragenen Vereins-DGH, oder Berufsverbände der Ärzteschaft.

So besteht die Chance, das die Patientenrechte sich weiter entwickeln.

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