Stärkung der hospizlichen Begleitung und Palliativversorgung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Stärkung der hospizlichen Begleitung und Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2017, 06:44

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Würde und Selbstbestimmung älterer Menschen in der letzten Lebensphase – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Stärkung der hospizlichen Begleitung und Palliativversorgung

I. Vorbemerkungen
Eine Gesellschaft, in der das Sterben selbstverständlicher Teil des Lebens ist, zeichnet sich dadurch aus, dass sie allen Menschen ein Lebensende in Selbstbestimmung und Würde ermöglicht. Im hohen Alter nehmen Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit zu. Laut Pflegestatistik waren im Jahr 2015 knapp 2,9 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. 83 % der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, 37 % sogar 85 Jahre und älter.

Mit der zunehmenden Zahl alter und hochaltriger Menschen steigt der Bedarf an hospizlicher Begleitung, palliativmedizinischer und palliativpflegerischer Versorgung und ebenso an psychosozialer und spiritueller Begleitung bis zum Lebensende. Die meisten Menschen (ca. 60 %) äußern den Wunsch, in ihrer vertrauten Umgebung, im Kreise der Familie und anderer Vertrauenspersonen zu sterben. Tatsächlich aber sterben rund 75 % aller Menschen in Deutschland in Krankenhäusern (40 %), wohin sie oftmals noch kurz vor dem Sterben überwiesen werden, oder in stationären Pflegeeinrichtungen (ca. 35 %). Auch diese sind häufig nicht der seit geraumer Zeit vertraute Lebensort, denn ca. 30 % aller Bewohner/innen von stationären Pflegeeinrichtungen versterben bereits im ersten Vierteljahr nach dem Einzug. Der Ort und die Umstände des Sterbens entsprechen somit häufig nicht dem Wunsch sterbender Menschen und ihrer Angehörigen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 22.03.2017 [PDF, 130 KB]
> https://www.deutscher-verein.de/de/down ... orgung.pdf

Quelle: Mitteilung vom 19.04.2017
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte

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Die neuen Regelungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die
letzte Lebensphase (§ 132f SGB V) werden beim Neusser Pflegetreff am
10.05.2017 vorgestellt
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Quelle und weitere Hinweise:>>> viewtopic.php?f=7&t=21887

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Newsletter Pro Pflege ... vom 19.05.2017:

Zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) … gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier viewtopic.php?f=4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

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Foto: Dr. med. Verfürth und Werner Schell beim Pflegetreff am 10.05.2017

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Foto: Werner Schell und Barbara Steffens, Pflegeministerin NRW beim Pflegetreff am 10.05.2017
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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