PV mit ins Krankenhaus nehmen?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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schenke
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PV mit ins Krankenhaus nehmen?

Beitrag von schenke » 12.04.2017, 10:46

Guten Tag,
wenn ich zu einer geplanten OP ins Krankenhaus gehe, sollte ich dann meine Patientenverfügung dort vorlegen, oder reicht es, wenn ich bei der Aufnahme sage, dass ich eine habe und die Kontaktdaten meiner Bevollmächtigten angebe?
Ich erwarte, dass im Aufklärungsgespräch mit dem Arzt auch die Möglichkeit eines Herz-Kreislauf-Stillstandes während der OP angesprochen wird, ich mich dazu positionieren kann und meine Entscheidung als mein aktueller Wille dokumentiert und beachtet wird (wobei mir klar ist, dass eine absolute Ablehnung von Wiederbelebung dann eher kontraproduktiv ist).
Die Chancen nach einer Wiederbelebung während einer OP wieder voll hergestellt zu werden, sind ja wesentlich besser, als wenn es woanders geschieht. Darum sind die Festlegungen in meiner PV vorwiegend auf andere Situationen ausgerichtet.
Darf ich dann davon ausgehen, dass wenn die Wiederbelebung während der OP nicht dazu geführt hat, dass ich in relativ kurzer Zeit danach wieder mein Bewusstsein erlange, meine Bevollmächtigten informiert werden und meine PV vorlegen sollen?
Darf ich weiter davon ausgehen, dass wenn meine schriftliche PV eine absolute Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen zum Ausdruck bringt, dass dann lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden müssen und ich versterben darf?
Sehe ich das so richtig oder mache ich einen Denkfehler?

WernerSchell
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Vorsorgliche Verfügung vorlegen

Beitrag von WernerSchell » 12.04.2017, 15:09

Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, v.a. mit Blick auf eine anstehende Operation, ist gut beraten, eine vorhandene Patientenverfügung im Original vorzuzeigen und eine Kopie zur Patientenakte zu geben. Damit auch später keine Unklarheiten über einen möglichen Rechtsvertreter auftreten, sollte mit einer Vorsorgevollmacht entsprechend verfahren werden. Derjenige, der solche Schriftstücke zu beachten hat, muss zeitgerecht deren Inhalt kennen. Im Übrigen sollte mit dem Bevollmächtigten besprochen werden, wie im Falle einer Rechtsvertretung ggf. vorzugehen ist.
Alle Fragen, die mit einem Operationsgeschehen zusammen hängen - und ggf. auch die Umsetzung einer Patientenverfügung betreffen - sollten vorher ausführlich mit dem Arzt erörtert werden. Siehe insoweit auch die Hinweise unter folgender Adresse > viewtopic.php?f=2&t=21899 - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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