Advance Care Planning - Buchtipp

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Advance Care Planning - Buchtipp

Beitrag von WernerSchell » 09.05.2017, 06:36

Buchtipp!

Michael Coors / Ralf Jox / Jürgen in der Schmitten (Hrsg.):

Advance Care Planning
Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung

Bild

Kohlhammer Verlag, 1. Auflage 2015
ISBN / Artikel-Nr: 978-3-17-028674-0
Auflage: 1. Auflage
Seiten: 363
Illustrationen etc.: 17 Abb., 13 Tab.
Maße: 232mm x 155mm x 18mm
Preis: EUR 29,99

"Advance Care Planning" (ACP, gesundheitliche Vorausplanung) zielt auf eine konsequent am vorausverfügten Patientenwillen orientierte Behandlung für den Fall, dass der Betroffene sich nicht mehr selbst äußern kann. Realisiert wird diese grundlegend neue Herangehensweise durch die Etablierung eines professionell begleiteten Kommunikationsprozesses, der Menschen bei der Entwicklung ihrer individuellen Patientenverfügung unterstützt. Hinzu kommt ein diesbezüglicher Wandel im Gesundheitssystem, in dessen Folge ein solches qualifiziertes Beratungsangebot insbesondere älteren und chronisch kranken Menschen aktiv angeboten wird. Darüber hinaus müssen die angemessene Dokumentation, die Aktualisierung und zuverlässige Beachtung des vorausverfügten Patientenwillens gewährleistet werden. Ausgehend von einer Analyse der Defizite des bisherigen Umgangs mit Patientenverfügungen erörtert eine internationale Autorengruppe die Grundlagen von ACP, stellt etablierte ACP-Projekte vor und erläutert die politischen und ethischen Herausforderungen.

Autorenporträt
Dr. theol. Michael Coors, Zentrum für Gesundheitsethik (ZfG), Hannover.
PD Dr. Ralf Jox, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, LMU München.
Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten, MPH, Institut für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf.

Geleitwort
Annette Widmann-Mauz

Wir sind durch das Grundgesetz dem Schutz der Würde, der körperlichen Unversehrtheit
und des Lebens jedes Einzelnen verpflichtet. Das gilt in jeder Lebensphase
gleichermaßen, gerade auch am Lebensende. Dies bedeutet für mich,
dass sich schwerstkranke und sterbende Menschen darauf verlassen können
müssen, dass sie auch in ihrer letzten Lebensphase bis zuletzt gut betreut, versorgt
und begleitet werden. Deshalb hat die Bundesregierung das Gesetz zur
Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht, das
die Versorgung und Begleitung schwerstkranker Menschen deutlich verbessern
wird. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen
in ganz Deutschland. Wir stärken die Palliativversorgung und die Hospizkultur
an den Orten, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es
zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern.
Wichtig ist, dass jeder Mensch die Hilfe und Unterstützung bekommt, die er
in der letzten Lebensphase wünscht und benötigt. Deshalb schaffen wir individuelle
Beratungs- und Betreuungsangebote. Hierzu gehört die gesetzliche
Grundlage, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern
eine individuelle und ganzheitliche Beratung über Hilfen und Angebote
zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung
in der letzten Lebensphase anbieten können. Dies kann helfen, Ängste vor
Hilfsbedürftigkeit, Isolation oder vor dem Sterben zu mindern und die Selbstbestimmung
und Lebensqualität der Menschen in der letzten Lebensphase zu stärken.
In Deutschland liegen noch nicht viele Erfahrungen mit einem solchen Angebot
vor. Wie diese Veröffentlichung aufzeigt, haben aber andere Länder gute
Erfahrungen mit einem solchen – im englischen Sprachraum als »Advance Care
Planning« bezeichneten – Beratungsangebot gemacht.
Im Kern geht es darum, dass Menschen mit anderen Menschen ins Gespräch
kommen und umfassend über bestehende Angebote informiert sind, bevor sie
z. B. eine Patientenverfügung verfassen und detailliert über ihre künftige persönliche
medizinische und pflegerische Behandlung und Versorgung entscheiden
– mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt oder qualifizierten nicht-ärztlichen Gesprächsbegleitern
und mit ihren nächsten Angehörigen, von denen sie sich im
Fall des Falles vielleicht vertreten wissen wollen. Denn Entscheidungen von dieser
Tragweite fällen wir in aller Regel nicht, ohne uns mit anderen, die uns
wichtig sind und die wir für kompetent erachten, gründlich auszutauschen.
Es geht auch darum, die Strukturen unseres Gesundheitswesens so zu verändern,
dass gründlich überlegte und aussagekräftige Vorausplanungen in Klinik
und Praxis auch zuverlässig wahrgenommen werden und Beachtung finden.
Dazu sind an vielen Stellen Veränderungen nötig. Vor allem aber müssen die
Teams, die Menschen an unterschiedlichen Orten im Gesundheitswesen behandeln,
ob in Pflegeeinrichtungen, im Rettungswagen, auf der Aufnahmestation
oder im OP, sich so miteinander vernetzen, dass im Voraus geäußerte Behandlungswünsche
der richtigen Person im richtigen Augenblick bekannt sind und
von ihr berücksichtigt werden können. Nach den im Gesetz zur Verbesserung
der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland vorgesehenen Regelungen
haben Einrichtungen, die ein solches Beratungsangebot einführen, dies durch
Koordinierung der verschiedenen Versorgungsangebote und Kooperation mit
den dafür zuständigen Leistungserbringern und Einrichtungen sicherzustellen.
Die Beratung, die situations- und bedarfsgerecht auch in mehreren Terminen
oder mit verschiedenen Beteiligten durchgeführt werden kann, soll wegen des
medizinisch-pflegerischen Schwerpunkts von den gesetzlichen Krankenkassen
finanziert werden. Ärztlicher Sachverstand ist zwingend einzubeziehen, damit
Fragen z. B. über medizinische Abläufe, Ausmaß, Intensität und Grenzen medizinischer
Interventionen und auch Konsequenzen eines etwaigen Therapieverzichts
umfassend im Rahmen der Beratung beantwortet werden. Denn nur wer
gut und umfassend informiert ist, kann selbstbestimmt individuelle Entscheidungen
treffen.
Ich hoffe, dass viele Einrichtungen dieses Angebot wahrnehmen und in Vernetzung
mit Hausärzten, Rettungsdiensten, Krankenhäusern und anderen Versorgungspartnern
inhaltlich im Sinne ihrer Bewohner ausgestalten. Denn die
Politik kann nur Rahmenbedingungen setzen. Es sind die Verantwortlichen vor
Ort in den Städten und Regionen, die die neuen Regelungen mit Leben füllen
und ausgestalten.
Deshalb begrüße ich es sehr, dass Advance Care Planning, ein bisher vor allem
in angloamerikanischen Ländern etabliertes Konzept, erstmals in einem
deutschsprachigen Buch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht
wird. Ich wünsche diesem Buch viele interessierte und engagierte Leser unterschiedlichster
Berufe und Tätigkeitsfelder und hoffe, dass die Lektüre mit dazu
beiträgt, in Deutschland das Beratungsangebot zur Vorausplanung am Lebensende
in die Fläche zu bringen.


Quelle und weitere Informationen:
http://www.kohlhammer.de/wms/instances/ ... -028674-0/

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Ankündigung / Einladung
26. Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema:
"Gesundheitliche Versorgungsplanung
für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)".

Näheres stets aktuell unter folgender Adresse:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21887

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Newsletter Pro Pflege ... vom 19.05.2017:

Zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) … gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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