Gutachten beim Sozialgericht fehlerhaft...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Una 2000
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Gutachten beim Sozialgericht fehlerhaft...

Beitrag von Una 2000 » 26.03.2017, 23:22

Gutachten, die zu wünschen übrig lassen. Das Gutachten ist aus 2012 - Ein Textbaustein...

Werden Sie aus so einem Satz schlau?
Das steht in einem Gutachten von einem Internisten, der einen Patienten mit AVK II b und LWS- Beschwerden hat und einen über sechs Jahre zurückliegenden Bandscheibenvorfall und nach mehrfachen Gefäßoperationen am rechten Bein/Oberschenkel, Nervenverletzungen erlitten hat.

Herr X ist allein wegen der festgestellten Behinderungen durchaus in der Lage, ohne erhebliche Schwierigkeiten und ohne Gefahren für sich und andere ortsübliche Wegstrecken bis zu 2 km zu Fuß in 30 Minuten zurückzulegen, auch wenn zwischenzeitlich kurze Ruhepausen erforderlich sind.

Es fehlt, welche festgestellten Behinderungen ?
Was meint der Gutachter, ohne erhebliche Schwierigkeiten ?
Was meint der Gutachter, ohne Gefahren für sich ? und andere ?
ortsübliche Wegstrecken bis zu 2 km zu Fuß zurückzulegen ?
Zwischendurch kurze Ruhepausen erforderlich sind ?

Ich lese da viel Unsinn, aber ich will nicht abwertend daherkommen.

Der Gutachter ist also der Meinung, der Kläger hat eine Behinderung? Leider fehlt die Ortsangabe der Behinderung, die der Gutachter festgestellt hat. :(
Was meint der Gutachter mit erheblichen Schwierigkeiten, sind es körperliche, finanzielle, familiäre Schwierigkeiten. Ich bin bis heute nicht darauf gekommen! :shock:
Was meint der Gutachter damit, wenn er schreibt das ich ohne Gefahren, für mich selbst, eine Wegstrecke laufen kann. Meint er ich könnte stolpern, werd ich eventuell zusammenbrechen, oder..leider fällt mir jetzt kein anderer Grund ein. :!:
Wie kann ich denn andere in Gefahr bringen, wenn ich eine Gehstrecke von 2 km laufe und die auch noch ortsüblich ist. :?:
Was sind Ruhepausen auf 2 km die ich in 30 Minuten zurücklege??? Ruhepausen sind, wenn ich mich irgendwo hinsetze oder hinlegen.
Und 30 Minuten für 2 km Gehstrecke, da läuft eine Schnecke ja schneller.

Das ist jetzt ein wenig überspitzt beschrieben. :lol:
Allerdings muss ich sagen, erwarte ich von einem studierten medizinischen Gutachter mehr. Zumal in diesem Gutachten noch einiges an Textbausteinen inhaltlich zu wünschen übrig läßt.
Mein Wunsch und Empfehlung an die Juristen und Richter, bitte lesen sie sich die Gutachten komplett durch, auch wenn es schwer fällt. :idea:
Die Gutachten sind es oft nicht wert, aus der Staatskasse bezahlt zu werden.

WernerSchell
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Überprüfung medizinischer Gutachter empfohlen

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2017, 10:46

Petitionsausschuss empfahl 2013 Überprüfung medizinischer Gutachter
Siehe > viewtopic.php?f=2&t=19027
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Una 2000
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Re: Gutachten beim Sozialgericht fehlerhaft...

Beitrag von Una 2000 » 31.03.2017, 08:03

Ich hoffe, es tut sich was im Lande, um Gutachter auf die Finger zu schauen.
Im Bedarfsfall auch, die Auftraggeber in Ihre Schranken zu weisen. Im Zeitalter des Computers ist es schnell möglich ein erstelltes Gutachten zu überarbeiten, wenn der Auftraggeber es wünscht.
Es gibt noch wenige medizinische Sachverständige, die sich mit der elektronischen Patientenakte und Gutachten auseinandersetzen könnten. Es ist die Rede von geänderten elektronischen Patientenakten und Gutachten. Die Sachverständigen müßten Erfahrungen im Software Bereich haben, um Manipulationen erkennen und aufdecken zu können.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales könnte eventuell helfen, bei Manipulationen.
Seit 2001 eigenständiges Strafantragsrecht bei Datenschutzverstößen NRW. § 43 und 44 BDSG Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten bei z. Bsp. Manipulationen von personenbezogenen Daten - wenn eine Manipulation nachgewiesen wird, kann es eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Una 2000
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Re: Gutachten beim Sozialgericht fehlerhaft...

Beitrag von Una 2000 » 01.08.2017, 18:49

Mal was für die Gefäßchirurgen.
Der Dacron - Bypass ist eines der ältesten Materialien ( PET). Hier einmal der ganze Abschnitt seiner Begutachtung! :shock:
Es ist nicht fehlerhaft einen Dacron - Bypass zu verwenden. Es wäre zwar möglich gewesen autologes eigenes Venenmaterial aus der Vena saphena magna zu verwenden, dass dies jedoch nach dem im Jahr 2011 geltenden medizinischen Standard nicht geboten gewesen sei. Vielmehr wiesen Langzeitstudien für die Verwendung eines Kunststoffbypasses bei nicht knieübergreifenden Bypässen bessere Ergebnisse aus. :?: :shock:

Sehr viele Literaturhinweise gab es lange vor dem Jahr 2011, das dass körpereigene Venenmaterial dem Dacron Bypass (PET) vorzuziehen ist. Aber wie es oft so ist, vom Gericht bestellte Sachverständige sind die beisitzenden Richter. Sie können unbeschadet, einen noch größeren Schaden anrichten. :arrow: Der Patient bzw., Kläger bleibt auf der Strecke.

Ich hoffe das sich etwas grundlegend ändert, sodass Gutachter auf beiden Seiten gleichgestellt werden. Rechtlich ist es sicherlich schon detailliert aufgeschrieben.
:roll: Allerdings die Umsetzung in die tatsächliche Praxis, der Gleichstellung von Privatgutachter und Gerichtssachvertsändiger, ist derzeit noch nicht zu erkennen.

Una 2000
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Gutachten beim Sozialgericht fehlerhaft...

Beitrag von Una 2000 » 11.12.2017, 10:29

Noch ein Abschnitt der Zusammenfassung und Beurteilung eines Internisten (gutachterlich ausgeführt, für das Sozialgericht DU).
Zitat des SV:
Bei der jetzigen Untersuchung befand sich der 61 - jährige , übergewichtige Mann im guten Allgemeinzustand- und überreichlichem Ernährungszustand.
Finden Sie das nicht deskriminierend, ist das nicht schon grenzwertig infam. (Unterstellung des Gutachters) Das müssen Beteiligte im Sozialgerichtsverfahren lesen! Gehört das in ein "Unparteiliches und Unabhängiges Gutachten" hinein?

Was unrichtig im Gutachten beschrieben ist die Größe des Mannes.Eine Falschangabe der Größe ,hat einen großen Einfluß auf den Body-Mass-Index.
Statt der vom Gutachter angebene Größe von 171 cm, ist die tatsächliche Größe 176 cm.
Berechnung des Sachverständigen: BMI 30,4 ermittelt, nach WHO Grad I
Berechnung mit richtiger Angabe: BMI 28,73 ermittelt, nach WHO präadipositas.

Zitat:
Der Sachverständige schreibt in der Beurteilung, bei einer Körpergröße von 171 cm (Falschangabe der Größe) betrug das Körpergewicht (leichtbekleidet) 88,9 kg, der BMI lag mit 30,4 kg im adipösen Bereich Grad I.

Morgens nach dem aufstehen, habe ich ein niedrigeres Körpergewicht, als zum Mittag oder Abend.

Was ich ebenfalls anmerken möchte ist, dass in Gutachten immer wieder die Verschlüsselung nach ICD-10 GM fehlt. Es gibt auch Übergewichtige, die eine" Arzneimittel induzierte Adipositas" haben.
Was heißt also der Sachverstand eines Internisten, wie in diesem Fall. Er sollte erst einmal die Kriterien von z.B.,Arzneimittel induzierte Adipositas...[/size][/color] ausschließen können, bevor er Feststellungen trifft.
ICD-10-GM - E65-E68 Adipositas und sonstige Überernährung

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