„Do not resuscitate“ (= nicht reanimieren): Patientenwille!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

„Do not resuscitate“ (= nicht reanimieren): Patientenwille!

Beitrag von WernerSchell » 25.04.2017, 17:52

Das Hessische Ärzteblatt hat in seiner Ausgabe 2/2017 einen Fall
aus der Ärztlichen Gutachter- und Schlichtungsfälle vorgestellt (Seiten 118 -119)
:
> https://www.laekh.de/images/Hessisches_ ... 2_2017.pdf

Bild

„Do not resuscitate“(nicht reanimieren):
Das ist hier die Frage

DNR (Do not resuscitate) wird in den anglo-amerikanischen Ländern,
aber auch immer öfter bei uns auf den Krankenakten vermerkt,
wenn durch eine Patientenverfügung oder eine Generalvollmacht
für Angehörige vom Patienten festgelegt ist, dass er
Wiederbelebungsmaßnahmen oder eine intensivmedizinische
Behandlung am Ende eines langen Leidensweges ablehnt. An diese
schriftlich fixierte Verfügung hat sich der behandelnde Arzt zu
halten. Aber deren Umsetzung kann Probleme hervorrufen.

... Die Einzelheiten eines Falles werden vorgestellt und bewertet. ...
Als Fazit wird gefolgert:
Die Problematik hätte entschärft werden können, wenn Kopien der
Patientenverfügung griffbereit existiert hätten. Abgeheftet in einer
Krankenakte, ist es bei einem Notfall oder einer Eilentscheidung
kaum möglich, Einsicht zu nehmen – insbesondere, wenn keine Angehörigen
in der Nähe sind. Vielleicht sollte der Betreffende neben
seinem Organspendeausweis auch eine Kopie seines „letzten Willens“
bei sich tragen, um „wunschgemäß“ behandelt zu werden und
Missverständnisse bei der ärztlichen Behandlung zu verhindern.


Bild Bild

+++
Der Neusser Pflegebetreff am 10.05.2017 wird sich mit dem Patientenwillen am Lebensende befassen.
Wer sich also näher informieren will, sollte den Termin wahrnehmen:
Ankündigung/Einladung zum 26. Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema:
"Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)".
Es wird darum gehen, die bereits bei den Pflegetreffs am 19.11.2013 und 24.10.2014 problematisierten Themen:
"Palliativversorgung (Medizin & Pflege) - Hospizarbeit - Sterbebegleitung ambulant und stationär" bzw.
"Schwere Krankheit - Sterben - Tod (Patientenautonomie am Lebensende)" erneut und mit aktuellem
Bezug aufzugreifen. Es wird, wie immer bei solchen Treffs, auch um Fragen der gebotenen personellen
Ausstattung der Einrichtungen gehen müssen! Der Eintritt ist frei!
>>> viewtopic.php?f=7&t=21887


+++
Richtig reanimieren - Pumpen, bis der Arzt kommt!
>>> viewtopic.php?f=6&t=22103
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegetreff am 10.05.2017 - Informationen ...

Beitrag von WernerSchell » 20.05.2017, 06:52

+++
Newsletter Pro Pflege ... vom 19.05.2017:

Zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) … gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier viewtopic.php?f=4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

Bild

Bild
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt