Eingriffs- & Risikoaufklärung durch Medizinstunden im PJ

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Eingriffs- & Risikoaufklärung durch Medizinstunden im PJ

Beitrag von WernerSchell » 26.01.2017, 08:02

Arzthaftung:
Voraussetzung für eine Übertragung der ärztlichen Eingriffs- und Risikoaufklärung
an einen Medizinstudenten im Praktischen Jahr


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Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 29.1.2014 - 7 U 163/12 -
Download: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=17704

Leitsätze:
Die ärztliche Aufgabe der Eingriffs- und Risikoaufklärung kann einem Medizinstudenten im praktischen Jahr übertragen werden,
wenn sie seinem Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet.
Dies setzt nicht unbedingt voraus, dass der Arzt bei jedem Aufklärungsgespräch anwesend ist.


Das o.a. Urteil ist vielfach besprochen worden, u.a.:
> http://www.christmann-law.de/neuigkeite ... 01-14.html
> https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktue ... -zulaessig

Das Hessische Ärzteblatt hat in seiner Ausgabe 2/2017 die Entscheidung vorgestellt und getitelt (Seite 117):
Eingriffs- und Risikoaufklärung - Übertragung auf Medizinstunden im Praktischen Jahr

> https://www.laekh.de/images/Hessisches_ ... 2_2017.pdf
Dort ist folgende kritische Anmerkung zu finden:
Mit dieser Entscheidung wird die grundsätzliche Möglichkeit der
Delegation der ärztlichen Eingriffs- und Risikoaufklärung auf einen
Arzt im Praktischen Jahr anerkannt, was im Interesse der fachlichen
und zwischenmenschlichen Ausbildung der Studenten
durchaus zu begrüßen ist. Diese uneingeschränkte Bejahung der
sachlichen Delegationsfähigkeit der Aufklärung vermag jedoch
nicht zu überzeugen und steht im Widerspruch zu dem nach der
Urteilsverkündung eingefügten § 630e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB.
Vielmehr sind die Behandlungen, deren Aufklärung an den Studenten
delegiert werden soll, sorgsam unter besonderer Berücksichtigung
des Standes des Studenten auszuwählen, der im Übrigen
schrittweise an die selbstständige Durchführung von Aufklärungsgesprächen
heranzuführen ist. Bei medizinisch-komplexen Eingriffen
ist die sachliche Delegationsfähigkeit genau zu überprüfen. Die
Gespräche sind im individuellen Logbuch des Studenten gemäß § 3
Ia ÄApprO zu dokumentieren und lassen sowohl den Studenten
durch die Verbesserung seiner Fähigkeiten als auch die Klinik in
Form einer personellen Entlastung profitieren.
Dr. iur. Thomas Heinz
Rechtsanwalt, Fachanwalt
für Medizinrecht
E-Mail: dr.tkheinz@freenet.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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