Der -(grobe)- Behandlungsfehler und erhobene Statistiken

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Una 2000
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Der -(grobe)- Behandlungsfehler und erhobene Statistiken

Beitrag von Una 2000 » 23.01.2017, 18:12

Der -(grobe)- Behandlungsfehler und erhobene Statistiken

Die erhobenen Stastiken des MDK in Bezug auf die Behandlungsfehler ab 2010 bis 2015

Im Jahr 2013 wurde die Chirurgie beschrieben, im Jahr 2014 fand eine Trennung der Chirurgie statt. Die Gefäßchirurgie wurde ab dem Jahr 2014 einzeln aufgeführt.

Leider fehlt der ICD Diagnose - Code zu Implantaten, Prothesen und Transplantaten.
Der ICD-Code I 70 Atherosklerose ist aufgeführt.

In der Gefäßchirurgie wird sehr häufig an den großen Arterien operiert.
Häufig finden Operationen an den Beingefäßen statt, je länger eine Stenose ist, um so eher wird ein Kunststoff - Implantat eingesetzt. Und genau diese künstlichen Prothesen haben ganz unterschiedliche Offenheitsraten.
Ursächlich kann es eine Abstoßung, eine Infektion, eine Blutgerinnsel, eine Abknickung oder eine Eindellung und andere Komplikationen sein.

Daher fände ich es sogar dringend notwendig, das die Statistik auch den Diagnose - Code T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen/Implantate/Transplantate im Herzen und in den Gefäßen(Blutungen, Embolien, Thrombosen, Stenosen) mit aufnimmt.
Stimmen dann die erhobenen Statistiken dem Jahr 2010 bis 2013?
Dort existiert nur die Chirurgie, oder die allgemeine Chirurgie!

Ein Hüftimplantat wird beschrieben, aber ein Gefäßimplantat nicht. Das muss doch einen plausiblen Grund haben?

Kunststoffbypässe wie z. Bsp. der Dacron gibt es in unterschiedlichen Anfertigungen, gewebbt gestrickt, mit und ohne Silberbeschichtung, unterschiedliche Durchmesser und Längen usw.
Hier wird es für einen Patienten der ein Implantat bekommen hat und der eine oder mehere Revisionsoperationen wegen eben dieser Komplikationen, schwierig zu beweisen, ob ein Behandlungsfehler vorgelegen hat.
Und selbst wenn er diesen groben Behandlungsfehler beweisen konnte, müßte er trotzdem noch im Nachgang vor dem Gericht beweisen, dass die bestehenden Schmerzen und körperlichen Einschränkungen oder Amputationen von Gliedmaßen aufgrund des groben Behandlungsfehlers zurückzuführen sind.
Oder ob die Grunderkrankung dafür verantwortlich ist. Denn wie es im Gesetz geschrieben steht:

Die Beweispflicht liegt beim Patienten
.

Es wird von eine offene Fehlerkultur gesprochen und sicherlich gibt es einige wenige die sich mit dem Thema auseinandersetzen.
Wäre es da nicht sinnvoll die Folgestatistik zu überarbeiten.
Die Orthopädie, mit Ihren Implantaten wurden immer erhoben, somit wäre es nur richtig auch Gefäßimplantate aufzuführen.

WernerSchell
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Behandlungsfehler: Mehr Infos, mehr Verdachtsfälle?

Beitrag von WernerSchell » 07.02.2017, 07:08

Ärzte Zeitung vom 07.02.2017:
Behandlungsfehler: Mehr Infos, mehr Verdachtsfälle?
Die Hemmschwelle, einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler bei der Krankenkasse anzuzeigen, sinkt offenbar.
Das legen zumindest Daten der TK nahe. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=929 ... ung&n=5546
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Zahl der Behandlungsfehler stagniert

Beitrag von WernerSchell » 23.03.2017, 16:11

Ärzte Zeitung vom 23.03.2017:
Aktuelle Statistik: Zahl der Behandlungsfehler stagniert
Die Bundesärztekammer hat am Donnerstag ihre aktuelle Behandlungsfehlerstatistik für Praxen und Kliniken veröffentlicht.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=932 ... tik&n=5645
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Patientensicherheit: Fehler führen zu enormen Folgekosten

Beitrag von WernerSchell » 11.04.2017, 06:29

Ärzte Zeitung vom 11.04.2017:
Patientensicherheit: Fehler führen zu enormen Folgekosten
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Eine angstfreie Arbeitskultur in den Kliniken hilft Fehler zu vermeiden, sind sich Experten sicher.
© auremar/Fotolia.com

Laut einer OECD-Studie entfallen 15 Prozent der Ausgaben und der Aktivitäten in Kliniken auf Folgen und Verstöße gegen die Patientensicherheit.
Aktive Einbindung von Ärzten, Pflegekräften und Patienten verspricht deutliche Besserung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=933 ... hik&n=5687
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Una 2000
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Der -(grobe)- Behandlungsfehler und erhobene Statistiken

Beitrag von Una 2000 » 12.10.2017, 07:54

Zum Beitrag der Techniker Krankenkasse.
Die TK beschreibt das die meisten behandlungsfehlerhaften Operationen im chirurgischen Bereich von Zahnmedizin, Orthopädie und allgemeine Chrirurgie durch Patienten bei den Krankenkassen beanstandet werden.

Was wieder einmal fehlt ist, die Gefäßchirurgie, sie sollte ebenfalls mit aufgeführt sein.
Eines der Gründe warum die Gefäßchirurgie nicht mit aufgeführt wird, mag daran liegen, dass die Implantate und Transplantate und Bypässe nicht allzu lang ihre Funktion als Schlagaderersatz erfüllen.

Eine Krankenkasse sollte den Patienten zugewandt sein, allerdings ist sie auch den angestellten Ärzten, den Ärzten, die in Krankenhäusern arbeiten, zugewandt.

Es gibt die Krankenversicherung und eine private Versicherung, als Tochtergesellschaft.
Die Tochtergesellschaften, versichern gerne auch mal die Institution Krankenhaus/Kliniken.

Die Frage ist wie nah ist die Krankenversicherung am Patienten oder den Ärzten eines Klinikums.

Fehlerquellen sollten nicht nur durch Statistiken erhoben werden. Jedes Klinikum sollte sich Gedanken machen, was könnte man tun, um bei den Geschehnissen, Behandlungsfehler - den Patienten eine Eingeständnis zu machen und Ihm bestmöglich aufzuklären, was er tun könnte.
Das heißt, auch dem Patienten die Wahl lassen, ob er das juristisch klärt, oder ob er auf ein Vergleichsangebot eingeht, das ebenfalls durch die jeweiligen Juristen ausgehandelt werden kann.

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Arzthaftung - "Ärzte dürfen sich entschuldigen"

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2017, 06:23

Ärztezeitung vom 25.10.2017:
Arzthaftung - "Ärzte dürfen sich entschuldigen"
Wie offen sollten Ärzte mit Patienten reden, wenn ihnen ein Behandlungsfehler unterlaufen ist? Hardy Müller,
Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, rät Ärzten zu mehr Offenheit.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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