Reichweite der Aufklärungspflicht - Lähmungsgefahr

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Reichweite der Aufklärungspflicht - Lähmungsgefahr

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2017, 07:43

Reichweite der Aufklärungspflicht - Lähmungsgefahr

Arzt- und Krankenhaushaftung: Reichweite der Aufklärungspflicht hinsichtlich der Gefahr einer Lähmung eines Beines oder eines Fußes vor einer Implantation einer Hüftgelenktotalendoprothese

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Über das einem ärztlichen Eingriff spezifisch anhaftende Risiko der Lähmung des Beines oder Fußes, das bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet, ist der Patient aufzuklären. Ohne Vorliegen besonderer Umstände gibt es grundsätzlich keinen Grund für die Annahme, der im Rahmen der Aufklärung verwendete Begriff "Lähmung" impliziere nicht die Gefahr einer dauerhaften Lähmung, sondern sei einschränkend dahin zu verstehen, dass er nur vorübergehende Lähmungszustände erfasse. Damit, dass der Patient einer solchen Fehlvorstellung unterliegt, muss - bei Fehlen entsprechender Anhaltspunkte - der aufklären-de Arzt nicht rechnen.

Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 462/15 -
Download: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Siehe auch unter:
http://www.otto-schmidt.de/news/zivil-u ... 12-01.html
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/ae ... ko-3117255
http://beckmannundnorda.de//serendipity ... hmung.html
http://www.iww.de/quellenmaterial/id/190365
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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