Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2017, 06:09

Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

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Der Behandelnde ist nach § 630e BGB grundsätzlich verpflichtet, wichtige Vorgänge aufzuzeichnen, also schriftlich zu dokumentieren.
Dazu gehört die Aufklärung, natürlich auch bezüglich einer Medikation
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"… (2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen,
insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.
Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630f.html
Mangelt es an einer solchen Dokumentation, tritt die Umkehr der Beweislast ein (§ 630 h BGB):
"… (2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e, kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630h.html

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Weitere Informationen:

Arzthaftung - Die ärztlichen Aufklärungspflichten bei der Arzneimitteltherapie
von Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin, Gießen E-Mail: Reinhard.Dettmeyer@forens.med.uni-giessen.de
Der ärztliche Heileingriff wird tatbestandlich als Körperverletzungsdelikt angesehen, der eines Rechtfertigungsgrundes bedarf – im Regelfall der rechtfertigenden Einwilligung des Patienten nach vorheriger ordnungsgemäßer Aufklärung.
Dies gilt auch für die Abgabe eines Arzneimittels bzw. einer medikamentösen Therapie, das die häufigste Form einer Therapie darstellt. Zugleich ist die Aufklärung vertragliche Pflicht. Doch welche Aufklärungspflichten treffen den Chefarzt und sein Team bei der Arzneimitteltherapie? Der nachfolgende Beitrag nennt die wichtigsten Punkte.
Über was muss aufgeklärt werden?
… (weiter lesen unter) … http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk ... id=1290&am

Juristische Risiken der Pharmakotherapie oder Im Zweifel haftet der Arzt
Relevanz der ärztlichen Aufklärung aus rechtlicher Sicht insbesondere bei der Pharmakotherapie

Rechtsanwalt Dr. A. Wienke
Wienke & Becker - Köln

Pharmakotherapeutische Aufklärung
„Handbuch des Arztrechts“
:
„Die Medikation verpflichtet den Arzt dazu, den Kranken über Dosis, Unverträglichkeit und Nebenfolgen ins Bild zu setzen. Die Instruktionspflicht reicht umso weiter, je gefährlicher das Präparat ist.
Verschreibt der Arzt seinem Patienten ein in der Anwendung nicht ungefährliches Arzneimittel, so hat er ihn darüber aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, ggf. Überwachung, die schonende Applikation sicherzustellen.“
„Flüchtige Hinweise auf Begleitdrucksachen entlasten den Arzt nicht. Auf den Beipackzettel darf der Arzt sich nicht verlassen. Vielfach genügt das Lesen des Beipackzettels durch den Patienten nicht, so dass er im Interesse seines Selbstbestimmungsrechts – nämlich auch etwas Unvernünftiges zu tun – auf ergänzende mündliche Informationen des behandelnden Arztes angewiesen bleibt.“
… (weiter lesen unter ) … https://www.mh-hannover.de/fileadmin/or ... Wienke.pdf

Ärztekammer Berlin informiert - Stand Juni 2015:
Die ärztliche Aufklärungspflicht

Der Wille von Patientinnen und Patienten ist für Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich bindend. Nach dem Behandlungsvertrag sollen Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten als selbstverantwortliche Partnerinnen und Partner in Respekt vor deren persönlichen Rechten annehmen, um ihnen Rat und Hilfe zu geben. Eine Patientin oder ein Patient kann jedoch das Recht auf Selbstbestimmung nur dann wahr-nehmen, wenn sie oder er von der Ärztin oder dem Arzt vor der Behandlung umfassend über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und mögliche Komplikationen aufgeklärt worden ist.
… (weiter lesen unter) … https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... flicht.pdf

Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. März 2005 - VI ZR 289/03 -

… Die Beklagte sei verpflichtet gewesen, die Klägerin über die mit der Einnahme des Medikaments verbundenen Nebenwirkungen und Risiken zu informieren. Unter den hier gegebenen Umständen reiche der Warnhinweis in der Packungsbeilage des Pharmaherstellers nicht aus. In Anbetracht der möglichen schweren Folgen, die sich für die Lebensführung der Klägerin bei Einnahme des Medikaments ergeben konnten und auch später verwirklicht haben, habe auch die Beklagte als das Medikament verordnende Ärztin darüber aufklären müssen, dass das Medikament in Verbindung mit dem Rauchen das erhebliche Risiko eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls in sich barg. Nur dann hätte die Klägerin ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben und sich entweder dafür entscheiden können, das Medikament einzunehmen und das Rauchen einzustellen, oder wenn sie sich als Raucherin nicht in der Lage sah, das Rauchen aufzugeben, auf die Einnahme des Medikaments wegen des bestehenden Risikos zu verzichten.
… (weiter lesen unter) … http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm und https://openjur.de/u/188968.html und http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... t=289%2F03

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Über die Rechte der Patienten wird regelmäßig in Vorträgen informiert. Die nächste Vortragsveranstaltung findet am 15.05.2017, 17.30 Uhr, in der Volkshochschule Neuss statt. Der Eintritt ist, wie immer frei.
Siehe die weiteren Hinweise in diesem Forum unter folgender Adresse: http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =7&t=21918

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Ärzte Zeitung vom 01.02.2017:
BAH-Umfrage: Mehr Beratung zu Arzneimitteln erwünscht
Ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland wünscht sich mehr fachliche Ratschläge für die richtige Einnahme von Medikamenten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=928 ... tik&n=5536
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Musik statt Medikamente

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2017, 07:06

"Statt Betroffene übermäßig mit Medikamenten vollzupumpen,
sollte Musik als Medikament genutzt werden."

Zitat: Dr. Eckart von Hirschhausen in "CAREkonkret" vom 11.11.2016.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Wenn Schweigen gefährlich ist -Reden rettet Leben

Beitrag von WernerSchell » 29.08.2017, 06:44

Am 29.08.2017 bei Facebook gepostet:
„Wenn Schweigen gefährlich ist“ - Reden rettet Leben – Speak Up! -Tag der Patientensicherheit am 17. September 2017 greift das Thema auf. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren für die Ausweitung der "sprechenden Medizin"! >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=22273
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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