Betrug durch Apotheker? - Mehr Kontrollen verlangt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Betrug durch Apotheker? - Mehr Kontrollen verlangt

Beitrag von WernerSchell » 12.12.2016, 07:32

Epoch Times/6. Dezember 2016 /Aktualisiert: 6. Dezember 2016
Nach Betrugsfall eines Bottroper Apothekers: Patientenschützer verlangen mehr Kontrolle
Ein Einzelfall oder die Spitze eines Eisberges? Die Betrugsvorwürfe gegen einen Apotheker in NRW bringen die Überwachung der Branche ins Zwielicht. Ein Bottroper Apotheker soll in mindestens 40 000 Fällen bei der Dosierung der Wirkstoffe für die Krebsimmuntherapie gespart und Krankenkassen so um 2,5 Millionen Euro betrogen haben.
... (weiter lesen unter) ... http://www.epochtimes.de/gesundheit/pat ... 92998.html

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Ärzte Zeitung vom 06.12.2016
Patientenschützer fordern
Apotheken stärker kontrollieren

Einzelfall oder Spitze eines Eisberges – Die aktuellen Betrugsvorwürfe gegen einen Apotheker in NRW führen zur Frage: Muss die Branche besser überwacht werden?
BERLIN. Nach den Manipulationsvorwürfen gegen einen Apotheker in Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz eine stärkere Überwachung der Apotheken gefordert.
"Schärfere Kontrollen schaffen Vertrauen bei den Patienten", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Der Bundestag müsse das Arzneimittelgesetz verschärfen.
Brysch fügte hinzu: "Es kann nicht sein, dass Onkologie-Spezialapotheken im Schnitt nur alle zwei bis vier Jahre nach Ankündigung von Amtsapothekern überprüft werden." Immerhin versorgten diese bundesweit rund 200 Spezialapotheken hunderttausende schwerst kranke Krebspatienten. "Diese Menschen verbinden mit der individuellen Krebstherapie große Hoffnungen, wenn die erste Chemotherapie erfolglos war", erläuterte Brysch.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... telpolitik
Lesen Sie dazu auch:
Betrug mit Krebsmitteln: Aufklärung für Ärzte schwierig
> http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... ierig.html

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Weitere Berichte u.a.:
http://www.nordkurier.de/politik-und-wi ... 00412.html
http://www.radioemscherlippe.de/emscher ... 898b9.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das Arzneimittelgesetz rechtskräftig

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2020, 15:51

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 088/2020 vom 07.07.2020



Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das Arzneimittelgesetz rechtskräftig

Beschluss vom 10. Juni 2020 – 4 StR 503/19

Das Landgericht Essen hat den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt sowie ein lebenslanges Berufsverbot und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 17 Millionen Euro angeordnet.

Nach den Feststellungen war der Angeklagte selbständiger Apotheker und Betreiber einer Apotheke, die patientenindividuelle Arzneimittelzubereitungen für die Krebstherapie herstellte und an onkologische Arztpraxen und Krankenhäuser lieferte. Im Tatzeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 29. November 2016 stellte er mindestens 14.564 Arzneimittelzubereitungen her bzw. ließ sie durch Mitarbeiter herstellen, die nicht die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten. Die unterdosierten Arzneimittelzubereitungen brachte er in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle in den Verkehr. Zudem rechnete er die unterdosierten Zubereitungen monatlich gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und den öffentlich-rechtlichen Kostenträgern ab, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf mehrere Verfahrensbeanstandungen und auf die Sachrüge gestützten Revisionen des Angeklagten und mehrerer Nebenkläger, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen Tötungs- und Körperverletzungstaten erstrebten, verworfen und den Schuld- und Strafausspruch sowie das lebenslange Berufsverbot bestätigt. Der Senat hat lediglich den Einziehungsbetrag berichtigt und auf 13.605.408 Euro herabgesetzt. Das Urteil des Landgerichts Essen ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:
Landgericht Essen - Urteil vom 6. Juli 2018 – 56 KLs 11/17, 305 Js 330/16

Quelle: Pressemitteilung vom 7. Juli 2020
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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