Palliativmedizin schützt vor Übertherapie am Lebensende

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Palliativmedizin schützt vor Übertherapie am Lebensende

Beitrag von WernerSchell » 08.10.2016, 06:43

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin:
Frühzeitige Integration der Palliativmedizin schützt vor Übertherapie am Lebensende
Unbegründete Hoffnung auf Heilung oder Lebensverlängerung macht es auch Ärzten schwer, auf Therapiemaßnahmen zu verzichten oder diese zu beenden - Gegen den Willen des Patienten zu handeln, kann eine Körperverletzung darstellen

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Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt, dass das Thema Überversorgung am Lebensende aktuell von medizinischen Fachgesellschaften und den Medien aufgegriffen und intensiv diskutiert wird. Übertherapie am Lebensende kann nicht nur zu falscher Ressourcenverteilung, sondern auch zu inhaltlicher Unterversorgung führen. „Die thematische Einengung der medizinischen Behandlung auf Krankheitsbekämpfung lenkt die Aufmerksamkeit der Betroffenen von der wichtigen Auseinandersetzung mit den grundlegenden Fragen eines schicksalhaft auf das Sterben zu gerichteten Krankheitsverlaufes ab.“ so DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier: „Die palliativmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten darf nicht zu kurz kommen.“

Denn: „Trotz aller medizinischen Fortschritte verstirbt weiterhin etwa die Hälfte der Krebspatienten an den Folgen ihrer Erkrankung“, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V., mit der die DGHO die Veröffentlichung ihrer Empfehlungen zur Vermeidung von Unter- und Überversorgung in Diagnostik und Therapie von Blutkrebserkrankungen und soliden Tumoren begleitet. Die DGP begrüßt die Empfehlungen der DGHO ausdrücklich und ist im Austausch mit der onkologischen Fachgesellschaft seit langem darum bemüht, das frühzeitige Miteinander von tumorspezifischen Therapien und palliativmedizinischer Behandlung, wie es dem Stand der Wissenschaft entspricht, in der klinischen Praxis umzusetzen. Dieser frühintegrative Ansatz gilt entsprechend für die palliativmedizinische Mitbehandlung und Versorgung von pulmologischen, neurologischen, kardiologischen, geriatrischen und multimorbiden Patientinnen und Patienten.

Die Diskussion berührt die Frage, wie schwerkranke Patientinnen und Patienten unterstützt werden können, ihre Bedürfnisse und Wünsche auch in einer sehr geschwächten Lebenssituation zum Ausdruck zu bringen, in der sie bzw. Betreuer oder Bevollmächtigte über möglicherweise folgenschwere Therapieoptionen entscheiden müssen. Auch Ärztinnen und Ärzte müssen sich damit auseinandersetzen, an welchem Punkt der Behandlung sie bei der Indikationsstellung für Therapiemaßnahmen „umschalten“: von der Hoffnung auf Heilung oder Lebensverlängerung - mittels Anwendung eines komplexen und sich rasant entwickelnden Systems an diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten - auf die palliativmedizinische Behandlung und Begleitung des lebensbegrenzend erkrankten Menschen, die sich allein auf die Linderung seiner Beschwerden, sein subjektives Wohlbefinden und seine spezifischen Bedürfnisse im jeweiligen sozialen Umfeld konzentriert.

“Wir benötigen dringend einen Wandel im Verständnis sowohl bei Ärzten wie in der breiten Öffentlichkeit, dass das Hinzuziehen eines Palliativmediziners nicht gleichbedeutend ist mit dem Ende aller Hoffnungen! Im Gegenteil: Unsere klinische Erfahrung zeigt, dass die frühe Verknüpfung von kausaler und symptombezogener Behandlung es Patienten viel eher ermöglicht, das ganze Spektrum der relevanten Fragen zu stellen und so allmählich einen für sie angemessenen Umgang mit ihrer Lebenssituation zu finden.“ betont Dr. Bernd-Oliver Maier, Chefarzt einer Klinik für Palliativmedizin und interdisziplinäre Onkologie in Wiesbaden.

In dem Moment, in dem die Chancen und Risiken einer krankheitsspezifischen Therapie ehrlich, verständlich und ohne suggestive „falsche Hoffnungen“, sondern mit all ihren potentiellen Widersprüchen kommuniziert werden, sollte gleichzeitig ein Team bereit sein, die Konsequenzen von Entscheidungen für oder gegen eine Therapie mitzutragen, den alternativen Weg ohne krankheitsspezifische Therapie kompetent zu erklären und bei vorliegendem Einverständnis auch zu begleiten und zu gestalten. Das kann Freiräume für den Patienten und seine Familie schaffen, um zur Ruhe zu kommen, die eigenen Bedürfnisse in den Blick zu nehmen und die noch verbleibende - häufig in jeder Hinsicht intensive - Zeit so gut wie möglich gemeinsam zu nutzen, so Maier.

Die unzutreffende Angst vor rechtlichen Konsequenzen führt nicht selten zu einer Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen wie der künstlichen Flüssigkeitsgabe, ohne dass diese hinterfragt werden. Oft sind diese Maßnahmen aber nicht mehr medizinisch indiziert, weil sie dem Therapieziel nicht mehr dienlich sind oder für den Behandelten sogar eine Belastung darstellen können. Sollte der Patient das Unterlassen oder Abbrechen lebensverlängernder Therapien - und dazu kann auch das Abschalten der Beatmung gehören - einfordern, so stellt die Fortführung dieser von der Einwilligung nicht mehr gedeckten Behandlung eine Körperverletzung dar, betont Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, Vorstandsmitglied der DGP. Richtschnur für die Durchführung jeder Therapiemaßnahme ist die medizinische Indikation, d.h. der Arzt oder die Ärztin hält eine Maßnahme für geboten, um ein Therapieziel im Sinne des Patienten zu erreichen. Dies gilt für eine Chemo- oder Strahlentherapie genau wie für die Linderung begleitender Symptome wie Schmerzen, Atemnot oder Angst.

„Aus unserer Sicht sollten belastende onkologische Therapien am Lebensende ohne wesentliche Chance auf klinischen Nutzen unterlassen werden.“ - diese Aussage der DGHO kann die DGP nur unterstreichen, sofern Patienten in diese Abwägungsprozesse soweit notwendig einbezogen und mit den Folgen der Entscheidung nicht allein gelassen werden. Die beiden medizinischen Fachgesellschaften sind sich einig darin, dass die Gewichtung tumorspezifischer und symptomorientierter Therapiemaßnahmen entsprechend den Wünschen und dem Willen des Patienten und in enger Absprache z.B. zwischen Onkologie und Palliativmedizin erfolgen sollte.
Um eine frühe Integration der Palliativversorgung in die onkologische Behandlung umsetzen zu können, müssen klare Strukturen geschaffen werden, betont die in der DGP tätige AG Interdisziplinäre Onkologie in der Palliativmedizin: Bei Diagnosestellung eines nicht-heilbaren Tumorstadiums sollte ein verpflichtendes Beratungsgespräch zu Angeboten der Palliativversorgung stattfinden. Die Einbindung palliativmedizinischen Sachverstands in Tumorkonferenzen sowie zur Beratung bei Symptomen sollte das therapeutische Angebot erweitern. Im Tätigkeitsfeld der niedergelassenen onkologisch tätigen Ärzte ist eine Kooperation mit weiteren ambulanten Anbietern der Hospiz- und Palliativversorgung anzustreben - nicht zuletzt unter Einbeziehung der Hausärzte, welche die Patienten und ihr Umfeld schon lange und unabhängig von der Krebserkrankung kennen.

Zusammenfassend begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin ausdrücklich den konstruktiven Dialog, der schon mit vielen Fachgesellschaften geführt wird, um das gemeinsame Anliegen einer bestmöglichen patientenzentrierten Palliativversorgung weiterzuentwickeln. In diesem Kontext hat die DGP sich auch im „Klug-Entscheiden“-Prozess der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) engagiert und entsprechende Empfehlungen formuliert, welche in Kürze erscheinen werden. Das Anliegen einer patientenzentrierten Palliativversorgung ist auch über die „S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ und über das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) strukturprägend und unmittelbar für Patienten wirksam. Einer reflexartigen Überversorgung kann am besten durch Aufklärung begegnet werden, die ohne Schuldzuweisungen und Polemik im Austausch auf Augenhöhe um realitätsnahe Umsetzungskonzepte einer integrierten Palliativversorgung ringt - diesen Weg konsequent fortzusetzen, entspricht dem Selbstverständnis der DGP.

St. W. Krause: Klug entscheiden…in der Hämatologie und Medizinischen Onkologie. Dtsch Arztebl 2016; 113(38): A-1650 / B-1391 / C-1367
http://www.aerzteblatt.de/archiv/182353
Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e.V. (DKG) und Deutschen Krebshilfe (DKH): S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (2015)
http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/128-001OL.html
B. Alt-Epping, S. Fuxius, U. Wedding (2015): Onkologie für die Palliativmedizin. Universitätsverlag Göttingen. Ein Projekt der AG Interdisziplinäre Onkologie der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
http://univerlag.uni-goettingen.de/hand ... 6395-229-7
Stellungnahme der AG Interdisziplinäre Onkologie in der Palliativmedizin zur frühzeitigen Integration palliativmedizinischer Versorgung in die onkologische Therapie (2014):
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... -01-12.pdf
F. Nauck, Ch. Ostgathe, L. Radbruch: Ärztlich assistierter Suizid. Hilfe beim Sterben – keine Hilfe zum Sterben. Dtsch Arztebl 2014; 111(3): A 67–71
http://www.aerzteblatt.de/archiv/152921

Quelle: Pressemitteilung vom 04.10.2016
Karin Dlubis-Mertens
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DGP
Tel.: 030 / 30 10 100 13
E-Mail: redaktion@palliativmedizin.de
http://www.palliativmedizin.de

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Am 06.10.2016 bei Facebook gepostet:
Patientenautonomie Lebensende! - Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 10.10.2016, 17.30 - 19.00 Uhr. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht, referiert über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. - Der Eintritt ist frei! - Bei der Veranstaltung wird auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH deutliche Textformulieren als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren.
> viewtopic.php?f=7&t=21736
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Palliativwegweiser mit vielfältigen Angeboten gestartet

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2016, 07:16

Am 14.10.2016 bei Facebook gepostet:
Zum Deutschen Hospiztag am 14.10.2016 startet die AOK auf ihrer Internetseite einen bundesweiten Palliativwegweiser, mit dem sich schwerstkranke und sterbende Menschen und deren Angehörige über Versorgungs- und Beratungsangebote in ihrer Nähe informieren können! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert ebenfalls regelmäßig zum Thema - u.a. mit Vortragen zur "Patientenautonomie am Lebensende."
>>> viewtopic.php?f=2&t=21835
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Vorsorgliche Verfügungen - präzise Aussagen geboten

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2016, 07:03

Vorsorgliche Verfügungen - präzise Aussagen geboten

Am 18.10.2016 bei Facebook gepostet:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen präzisiert. Danach sollen entsprechende Verfügungen millionenfach ungültig sein. Dazu u.a. passend mein Vortrag im Bürgerhaus 41469 Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61, am 23.11.2016, 15.00 - 17,00 Uhr. Eintritt ist frei! - Bei der Veranstaltung wird auf den erwähnten Beschluss des BGH eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH unmissverständliche Textformulierungen als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind möglicherweise unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren. Richtig ist aber auch, dass der BGH keine neue Rechtslage geschaffen hat. Der Beschlusstext mahnt nur das an, was als Selbstverständlichkeit bereits vorher zu gelten hatte: Vorsorgliche Verfügungen müssen klare und konkrete Anweisungen enthalten.
Näheres unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=21832
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Künstliche Ernährung

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2017, 09:29

Ärzte Zeitung vom 15.02.2017:
Künstliche Ernährung: Patientenverfügung schützt vor qualvoller Übertherapie am Lebensende
Weil niemand den Mut hat, die Magensonde zu entfernen, verbringt ein schwerstkranker Demenzpatient seine letzten Jahre in qualvoller Regungslosigkeit.
Der Fall macht deutlich, welches Leid eine Patientenverfügung ersparen kann. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=929 ... hik&n=5564
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Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen

Beitrag von WernerSchell » 14.04.2017, 07:06

"Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen" - so sangen die Mönche im Mittelalter bei ihrem Nachtgebet. --- "Nicht erst in den letzten Lebenstagen, sondern schon viel früher sollten wir uns Gedanken über unser Lebensende machen und mit uns vertrauten Menschen besprechen, was uns für unseren letzten Lebensabschnitt wichtig ist und wie wir einmal sterben wollen. Das sollte dann unbedingt in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. ... Auf jeden Fall ist eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, in der festgelegt ist, wer entscheiden soll, wenn der Verfasser dazu nicht mehr in der Lage ist" --- Heinke Geiter in "Weil der Tod zum Leben gehört." --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf die Erfordernisse, zeitgerecht eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, aufmerksam, informiert auch immer wieder dazu in Vorträgen und sonstigen Veranstaltungen. Der Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 wird das Thema "Patientenautonomie am Lebensende" ebenfalls erneut aufgreifen und die "gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - Behandlung im Voraus planen" in den Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion mit ausgewiesenen Experten stellen. --- Werner Schell
>>> viewtopic.php?f=2&t=21966
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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ...

Beitrag von WernerSchell » 20.05.2017, 07:35

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Zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) … gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier viewtopic.php?f=4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

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Umfrage lässt illegale Sterbehilfe vermuten

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2017, 06:36

Am 09.07.2017 bei Facebook gepostet:
Umfrage lässt hohe Dunkelziffer in Bezug auf illegale Sterbehilfe vermuten
Obwohl die Tötung auf Verlangen und Tötung ohne ausdrücklichen Wunsch in Deutschland strafbar ist, haben Ärzte, aber auch Kranken- und Altenpfleger Erfahrungen mit "aktiver Sterbehilfe". Das legt eine bundesweite Umfrage der Universität Witten/Herdecke nahe, deren Ergebnisse jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlicht wurden. Sie lässt vermuten, dass auch Tötungen ohne explizite Willensäußerung der Patienten erfolgten:
viewtopic.php?f=2&t=22196
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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ....

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2017, 12:49

Im Zusammenhang mit vielfältigen Unterstützungsaktivitäten für hilfesuchende pflegebedürftige Menschen bzw. Angehörige gab es heute, 23.07.2017, bereits gegen 10.00 Uhr, Veranlassung, in einer Neusser Pflegeeinrichtungen einen Besuch abzustatten. Vorausgegangen waren u.a. Mängelrügen der Angehörigen. Es konnte aber vor Ort geklärt werden, dass die pflegerische und sonstige Versorgung eines älteren pflegebedürftigen Herrn völlig in Ordnung war. Die Angehörigen, v.a. die Ehefrau, hat wohl nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, dass ihr Ehemann im Sterben liegt und nur noch palliative Versorgung, Begleitung, geboten ist. Durch ein klärendes Gespräch mit der Ehefrau konnten die "Weichen" für eine gute Sterbebegleitung gestellt werden.
Es wurde deutlich, dass die beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 diskutierte "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" wichtig gewesen wäre, seitens aller Beteiligten für den totkranken Patienten zeitgerecht in richtiger Weise zu agieren. Dann hätte auch vor Wochen ein unnötiger Krankentransport und eine Krankenhausaufnahme vermieden werden können. Bedauerlicherweise muss vermeldet werden, dass der GKV-Spitzenverband bislang die nach § 132g SGB erforderlichen Umsetzungsregelungen noch nicht herausgegeben hat. Diese hätten nach der Gesetzeslage bereits am 31.12.2016 vorliegen müssen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird am Thema dran bleiben und demnächst weiter informieren!
>>>> viewtopic.php?f=4&t=22110
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Hospizarbeit - Planung für die letzte Lebensphase

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2017, 08:03

Am 14.10.2017 bei Facebook gepostet:
Der Welt-Hospiztag (14.10.2017) gibt Veranlassung, erneut auf einige unzureichende Rahmenbedingungen in der hospizlichen Versorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase aufmerksam zu machen. Das Sterben in den Stationären Pflegeeinrichtungen wird von einigen Experten als "Sterben zweiter Klasse" beschrieben. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat beim Pflegetreff am 10.05.2017 das Thema: "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) -- Behandlung im Voraus planen - BVP -" behandelt und die gesetzlichen Vorschriften mit Hilfe eines hochkarätigen Podiums vorgestellt. Leider sind die erforderlichen Ausführungsvorschriften des GKV - Spitzenverbandes bis heute nicht abschließend formuliert worden. Daher können die angekündigten Hilfen, u.a. bei der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, nicht umgesetzt werden. Eingaben an das Bundesgesundheitsministerium führten bisher nicht weiter. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird daher in den nächsten Tagen das Thema erneut aufgreifen und den Druck erhöhen. >>> viewtopic.php?f=2&t=20985&p=100394#p100394
Das Thema "Patientenautonomie am Lebensende" wird von mir am 06.11.2017, 17,30 - 19.00 Uhr, in der Volkshochschule Neuss behandelt. Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1 (voraussichtlich Raum 127) - Der Eintritt ist frei! - Werner Schell
>>> viewtopic.php?f=7&t=22132
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Künstliche Ernährung und Patientenwille

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2017, 07:43

Aktuelle Info!
Das OLG München hat mit Urteil vom 21.12.2017 - Az. 1 U 454/17 - die Patientenautonomie am Lebensende gestärkt: Ein (ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach rechtswidriger künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde wurde bestätigt. >>> viewtopic.php?f=2&t=22424&p=101389#p101389 [/b]
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