Patientenrecht: Chefarzt-Operation nur beim Chefarzt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Patientenrecht: Chefarzt-Operation nur beim Chefarzt

Beitrag von WernerSchell » 06.10.2018, 06:21

Bild

Bericht im Deutschen Ärzteblatt am 15.08.2016:
Bundesgerichtshof: Chefarzt-OP heißt Chefarzt-OP

Bild

Karlsruhe – Wer im Krankenhaus Chefarztbehandlung vereinbart, darf nicht einfach von einem anderen Arzt operiert werden. Ob der Eingriff korrekt durchgeführt wird, spielt da­bei keine Rolle. Das stellt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem heute veröffentlichten Urteil (Az. VI ZR 75/15) klar. Einem Patienten, der nach einer Hand-OP gesundheitliche Probleme hat, steht damit möglicherweise Schmerzensgeld zu.
Die Klinik war der Ansicht, dass das im Ergebnis keinen Unterschied macht, weil bei der OP nachweislich keine Fehler passierten. Nach Auffassung der Karlsruher Richter war der Eingriff wegen der fehlenden Einwilligung aber von vornherein rechtswidrig. Die Klinik habe das Vertrauen des Patienten enttäuscht. Das könne nicht sanktionslos bleiben.
In dem zugrunde liegenden Streitfall war wegen einer Fehlstellung einzelner Finger eine Operation an der linken Hand erforderlich. Der Patient wurde durch den Chefarzt unter­sucht und vereinbarte mit dem Krankenhaus, dass dieser auch die Operation vor­nehmen sollte. Tatsächlich operierte dann ein stellvertretender Oberarzt. Hinterher stellten sich erhebliche Beeinträchtigungen an der operierten Hand ein. Ein Sach­verständiger stellte allerdings fest, dass die Operation fehlerfrei war.
... (weiter lesen unter) ...

Weitere Medienberichte:

Chefarzt-Operation nur beim Chefarzt
Patienten, die eine Operation durch den Chefarzt vereinbaren, müssen auch tatsächlich vom Chefarzt operiert werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einem klagenden Patienten recht gegeben, der von einem stellvertretenden Oberarzt operiert worden war.
Krankenhäuser, die sich nicht an die Vereinbarung halten, machen sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
Wer mit dem Krankenhaus eine Operation durch den Chefarzt vereinbart hat, muss auch vom Chefarzt operiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Hält sich die Klinik nicht an die Vereinbarung, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig - und zwar auch dann, wenn die Operation fehlerfrei verlaufen ist. (Az: VI ZR 75/15)
... (weiter lesen unter) ... http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh ... -1.3121576

Urteil des Bundesgerichtshofs
Chefarzt-OP heißt Chefarzt-OP
Wer im Krankenhaus eine Chefarztbehandlung vereinbart, darf nicht ohne weiteres von einem anderen Arzt operiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden und damit die Patientenrechte gestärkt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Eine Chefarzt-OP ist tatsächlich eine Chefarzt-OP. Wer eine solche Behandlung vereinbart, der muss auch vom Chefarzt operiert werden. Führt ein anderer Arzt den Eingriff durch, ist das rechtswidrig - selbst wenn die OP fehlerfrei verläuft.
... (weiter lesen unter) ... https://www.tagesschau.de/inland/chefarztop-101.html

Keine Chefarzt-Op ohne Chefarzt!
Wer als Patient vereinbart hat, von einem Chefarzt operiert zu werden, muss auch von einem Chefarzt behandelt werden. Das hat der BGH entschieden. Die Vorinstanz war noch ganz anderer Meinung gewesen. mehr » http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... farzt.html

Anmerkung:
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 15.08.2016 zur Chefarztbehandlung bedeutet die Klarstellung eines Grundsatzes, der seit Jahrzehnten maßgeblich war und ist. Bereits in der Buchveröffentlichung "Arztpflichten "Patientenrechte", erstmalig vorgestellt in den 1980er Jahren, wurde die Bedeutung der getroffenen Vereinbarungen mit dem Arzt / Chef herausgestellt. In den in der Volkshochschule Neuss angebotenen Vorträgen zum "Patientenrecht" wird auf die Rechtsgrundsätze des Miteinanders zwischen Arzt und Patient näher eingegangen (nächster Vortrag zum Patientenrecht am 23.01.2017). - Werner Schell
http://www.wernerschell.de/images/arztpflichten.jpg
Quelle: http://www.wernerschell.de/html/arztpflichten.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt