Ärzte sollen Terrorverdacht melden - Güterabwägung!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Ärzte sollen Terrorverdacht melden - Güterabwägung!

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2016, 06:17

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Die ärztliche Schweigepflicht - § 203 StGB -
in der Diskussion. Das überragende Interesse muss Vorrang haben!


Die Rheinische Post berichtet am 11. August 2016

Innere Sicherheit
Ärzte sollen Terrorverdacht melden

Berlin. Innenminister Thomas de Maizière will die ärztliche Schweigepflicht lockern. Medizinerverbände verweisen auf eine jetzt schon mögliche Güterabwägung und warnen vor Vertrauensverlust.
Von B. Marschall und G. Mayntz
Mit einem Maßnahmenpaket will Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine "Erhöhung der Sicherheit in Deutschland" erreichen. Dabei will er auch die Ärzteschaft zur Mitarbeit an einem Frühwarnsystem für möglicherweise bevorstehende Terroranschläge und zur Aufklärung bereits verübter Attacken gewinnen. Er wolle mit den Ärzten sprechen, um die dringend nötige Rechtssicherheit dafür zu schaffen, sagte der Minister. Mediziner-Verbände verwahrten sich gegen diesen Vorstoß.
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Einrichtung für besorgte Ärzte
Eine andere Möglichkeit sieht die Deutsche Polizeigewerkschaft: "Die Ärzteschaft könnte eine Einrichtung schaffen, an die sich besorgte Ärzte wenden können, wenn sie einen Verdacht haben; dieses Ärztegremium könnte dann die Informationen an die Polizei weiterleiten", schlug Gewerkschaftschef Rainer Wendt vor. Jedenfalls sei es richtig, mit der Ärzteschaft zu sprechen. Sie verfüge über Informationen, die den Behörden helfen könnten, Gewalttäter zu erkennen.
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... (weiter lesen unter) .... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.6177635

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Deutsches Ärzteblatt vom 10.08.2016:
Montgomery warnt vor Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht
Berlin – Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will Medienberichten zufolge im Kampf gegen den Terror auch die ärztliche Schweigepflicht aufweichen. Die Bundes­ärz­te­kammer (BÄK) warnt eindring­lich vor diesem Schritt. „Die angespannte innen­politische Sicherheitslage darf nicht zu vor­schnellen politischen und rechtlichen Maßnahmen ver­leiten“, mahnte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
Das Patientengeheimnis diene dem Schutz der Privatsphäre der Patienten und werde als Grundrecht durch die Verfassung geschützt.
... (mehr) ... http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... igepflicht

Ärzte Zeitung vom 11.08.2016:
Terrorgefahr: Innenminister stellt ärztliche Schweigepflicht in Frage
Im Anti-Terror-Kampf sollen Ärzte als Informationsbeschaffer dienen. Innenminister de Maizière will die Schweigepflicht lockern. Die Pläne bestürzen Ärzte und Psychotherapeuten. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=917 ... aft&n=5154
Kommentar zu Anti-Terror-Plänen: Schweigepflicht in Gefahr?
Im September wird in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt, in gut einem Jahr steht die Bundestagswahl auf der Agenda. Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich nun vorsorglich daran gemacht, mit markiger Rhetorik auf dem Feld von Law und Order zu punkten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=917 ... aft&n=5154

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Anmerkung der Moderation:
Es gilt im Zusammenhang mit der Schweigepflicht (§ 203 StGB) zu bedenken, dass im Zweifel ein höherwertiges Gut immer Vorrang genießt. Mit anderen Worten: Wenn es herausragend wichtig erscheint, bei einer Gefahr für die Allgemeinheit - z.B. Terrorgefahr - die zuständigen Behörden zu informieren, ist das bei Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter zulässig. Der Arzt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und braucht eine Strafverfolgung nicht zu befürchten. Allerdings gibt es keine ausdrücklich geregelte Meldepflicht bei Terrorgefahr. Der Einzelfall entscheidet. Insoweit erscheinen aber hilfreiche Lösungen diskussionswürdig. Dass die Ärzteschaft sich solchen Lösungen kategorisch verweigert, ist nicht akzeptabel. Denn es geht nicht allein um Fragen des ärztlichen Berufsrechtes, sondern auch um die Interessen der Allgemeinheit. Und dabei müssen u.U. Einzelinteressen zurücktreten. Eine Information der Ärzteschaft zum Schutz eines höherwertiges Gutes beeinträchtigt nicht das Verfassungsrecht der Patienten auf Selbstbestimmung und muss grundsätzlich als zulässig angesehen werden. Im Übrigen muss es bei all den jetzt geführten Diskussionen um die Auflösung verschiedener Probleme gehen. Dabei muss bedacht werden, dass die grenzenlose Willkommenskultur in vielfältiger Weise "Zuwanderung" gebracht hat, die nach dem Prinzip von "Ursache und Wirkung" vorrangig gesehen und in der jetzigen Form beendet werden muss. - Werner Schell
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WernerSchell
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Terror: Lockerung der Schweigepflicht vom Tisch

Beitrag von WernerSchell » 12.08.2016, 06:34

Ärzte Zeitung vom 12.08.2016:
Kampf gegen Terror: Lockerung der Schweigepflicht vom Tisch
Bundesinnenminister de Maizière will an der ärztlichen Schweigepflicht nicht rütteln. In seiner Sicherheitsagenda ist nach Kritik von Ärzten
von einer Lockerung keine Rede mehr. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=917 ... aft&n=5157
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Re: Ärzte sollen Terrorverdacht melden - Güterabwägung!

Beitrag von WernerSchell » 24.10.2016, 06:27

"Statt jedes Mal nach der Feuerwehr zu rufen,
sollten wir uns Gedanken machen,
warum es so oft brennt."

Zitat: Peter Neumman, Terrorismusforscher, in Rheinischer Post vom 21.10.2016
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