Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Vorsorge ....

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Vorsorge ....

Beitrag von WernerSchell » 18.09.2016, 06:09

Unzureichende Patientenverfügungen: Was Ärzte erwarten und Berater leisten

fzm, Stuttgart, Mai 2016 – Immer mehr Menschen möchten durch eine Patientenverfügung sicherstellen, dass am Lebensende keine medizinischen Maßnahmen gegen ihren Willen erfolgen. Laut einer aktuellen Umfrage in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) begrüßt die Mehrheit der leitenden Intensivmediziner in Deutschland diese Entwicklung. Gleichzeitig stellen sie jedoch fest, dass die meisten Dokumente unzureichend formuliert sind, sodass daraus keine konkreten Handlungsanweisungen abgeleitet werden können. Eine weitere Umfrage unter Beratern ergab, dass viele wichtige Aspekte beim Aufsetzen des Dokuments nicht besprochen werden.

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Was gehört in eine Patientenverfügung? Ärzte wünschen sich präzisere Formulierungen.

Nachfolgend die ausführliche Pressemitteilung:

fzm, Stuttgart, Mai 2016 – Immer mehr Menschen möchten durch eine Patientenverfügung sicherstellen, dass am Lebensende keine medizinischen Maßnahmen gegen ihren Willen erfolgen. Laut einer aktuellen Umfrage in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) begrüßt die Mehrheit der leitenden Intensivmediziner in Deutschland diese Entwicklung. Gleichzeitig stellen sie jedoch fest, dass die meisten Dokumente unzureichend formuliert sind, sodass daraus keine konkreten Handlungsanweisungen abgeleitet werden können. Eine weitere Umfrage unter Beratern ergab, dass viele wichtige Aspekte beim Aufsetzen des Dokuments nicht besprochen werden.

Wer eine Patientenverfügung erstellen will, kann sich in Deutschland an einen Hausarzt oder einen Notar wenden. Krankenhäuser bieten Gespräche mit sogenannten Überleitungsfachkräften an. Viele Hospizvereine haben ebenfalls ausgebildete Mitarbeiter, die Patienten beim Erstellen einer Verfügung unterstützen. Dr. Sabine Petri vom Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin an der LMU Ludwig-Maximilians-Universität München hat 198 Berater der verschiedenen Berufsgruppen im Raum München nach ihrem Vorgehen befragt.

In den meisten Fällen dauerten die Beratungsgespräche bis zu 60 Minuten und umfassten ein bis zwei Termine. Dabei kamen die Themen „Flüssigkeitszufuhr und Ernährung“, „dauerhafte Bewusstlosigkeit“ und „tödliche Erkrankung“ am häufigsten zur Sprache. Jedoch wurde in weniger als der Hälfte der Fälle sogenannte „Notfallpläne“ erstellt. Diese beinhalten Maßnahmen wie Reanimation, Bluttransfusion oder Beatmung und ermöglichen den verantwortlichen Ärzten ein schnelles Handeln. Zudem mündeten nur zwischen 29 und 51 Prozent aller Beratungen in einer fertigen Verfügung, schreibt Dr. Petri. Sie vermisste auch, dass häufig keine Angehörigen am Gespräch beteiligt waren. Sie sind später oftmals ein wichtiger Ansprechpartner, um bei unklaren Patientenverfügungen den mutmaßlichen Willen des Patienten herauszufinden.

Denn tatsächlich sind die wenigsten Verfügungen so klar formuliert, dass Intensivmediziner sie umsetzen können. Susan Langer vom Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Universität Halle-Wittenberg hat hierzu 222 leitende Intensivmediziner größerer Krankenhäuser befragt. Rund 71 Prozent der Mediziner gaben an, dass sie Patientenverfügungen generell als hilfreich empfänden. Gleichzeitig bemängeln 90 Prozent, dass in der Praxis die Behandlungswünsche der Patienten nicht klar genug definiert seien und die Dokumente den konkreten Krankheitsfall selten bis nie abdeckten.

Die Mediziner sehen sich häufig mit der grundsätzlichen Ablehnung einer Maßnahme konfrontiert, ohne das definiert sei, in welchen Fällen die Behandlung nicht erwünscht sei. So kann eine Beatmung helfen, eine lebensbedrohliche Krise zu überwinden, sie kann aber auch den Tod eines bewusstlosen Patienten um Tage oder Wochen hinauszögern, ohne dass eine Chance auf eine Erholung besteht.

Dennoch beugt sich die Mehrheit der befragten Intensivmediziner dem Willen der Patienten: Etwa 79 Prozent waren zum Abschalten der Atemgeräte bereit, auch wenn dies 55 Prozent der Ärzte als belastend empfanden. Darüber hinaus wünschten sich über 80 Prozent, dass Angehörige häufiger eine Vorsorgevollmacht haben sollten, um mit ihnen das Vorgehen zu bestimmen.

Petri und Langer fordern angesichts dieser Ergebnisse eine Standardisierung der Beratungsgespräche. Beide sehen im Konzept „Advance Care Planing“ eine Chance, die Qualität von Patientenverfügungen zu verbessern. Das Konzept sieht vor, Patienten und ihre Angehörige bei einer tödlichen Erkrankung frühzeitig detailliert in die Behandlungsplanung einzubeziehen und über die Optionen zu informieren. Dabei werden die Behandlungswünsche nicht festgeschrieben, sondern können im Behandlungsprozess den Erfahrungen des Patienten immer wieder angepasst werden.

S. Petri und G. Marckmann:
Beratung zur Patientenverfügung. Eine Studie zur Beratungspraxis ausgewählter Anbieter in der Region München
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (9); e80–e86

S. Langer et al.:
Umgang mit Patientenverfügungen in Deutschland. Sichtweisen leitender Intensivmediziner
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (9); e73–79

Quelle: Pressemitteilung vom 12.05.2016
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Siehe auch unter:
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Vorsorge ....
viewtopic.php?f=2&t=21748

Am 06.10.2016 bei Facebook gepostet:
Patientenautonomie Lebensende! - Vortrag mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 10.10.2016, 17.30 - 19.00 Uhr. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht, referiert über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. - Der Eintritt ist frei! - Bei der Veranstaltung wird auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH deutliche Textformulieren als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren.
> viewtopic.php?f=7&t=21736
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Vorsorgliche Verfügungen - präzise Aussagen geboten

Beitrag von WernerSchell » 18.10.2016, 06:27

Vorsorgliche Verfügungen - präzise Aussagen geboten

Am 18.10.2016 bei Facebook gepostet:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen präzisiert. Danach sollen entsprechende Verfügungen millionenfach ungültig sein. Dazu u.a. passend mein Vortrag im Bürgerhaus 41469 Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61, am 23.11.2016, 15.00 - 17,00 Uhr. Eintritt ist frei! - Bei der Veranstaltung wird auf den erwähnten Beschluss des BGH eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH unmissverständliche Textformulierungen als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind möglicherweise unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren. Richtig ist aber auch, dass der BGH keine neue Rechtslage geschaffen hat. Der Beschlusstext mahnt nur das an, was als Selbstverständlichkeit bereits vorher zu gelten hatte: Vorsorgliche Verfügungen müssen klare und konkrete Anweisungen enthalten.
Näheres unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=21832
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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vorsorgliche Verfügungen - Vortrag am 23.11.2016

Beitrag von WernerSchell » 28.10.2016, 08:30

Patientenautonomie am Lebensende
Vortrag mit Diskussion im Bürgerhaus Neuss-Erfttal, Bedburger Str. 61, 469 Neuss,
am 23.11.2016, 15.00 – 17.00 Uhr

Der Eintritt ist frei!

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Der Referent, Werner Schell, ist Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de / http://www.wernerschell.de

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Der Ankündigungstext:
Patientenautonomie am Lebensende –
Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei
schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe
per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem
Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert.
Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie
konkret, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in
geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung
und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen
über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt
mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich)
am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der
Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende?
Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche
Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen
sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten?
Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten?
Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf
und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung
vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das
Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die
Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie
am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen
Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit,
weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten
offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes
Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser
Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte
man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch
Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz
und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege
– Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

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Zum Thema gibt es zahlreiche Buchveröffentlichungen, u.a.:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.):
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

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Weitere Informationen unter -> https://patientenverfuegung.beck.de/ oder
http://www.bestellen.bayern.de/applicat ... ,ALLE:x)=X

Bundesanzeiger Verlag:
DAS GROSSE VORSORGE-HANDBUCH
Vorsorgen mit System

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Weitere Informationen unter -> viewtopic.php?f=2&t=19237

Bundesanzeiger - Verlag:

Richtig vorsorgen!
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung rechtssicher verfassen
Rechtssichere Vorsorgedokumente für Sie und Ihre Angehörigen!

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Weitere Informationen -> viewtopic.php?f=2&t=20018

Siehe auch ->
Formulare / Merkblätter siehe unter ->
http://www.jm.nrw.de/BS/formulare/betreuung/index.php
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Vorsorgevollmacht schützt nicht immer vor Betreuung
Beschluss des BGH vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - LG Saarbrücken - AG Saarbrücken
Quelle: viewtopic.php?f=2&t=19974
Informationen zur zeitgerechten rechtssicheren Gestaltung von vorsorglichen Verfügungen sind wichtig!

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Sterbebegleitung - Der Bundestag entschied sich am 06.11.2015 für die Annahme eines fraktionsübergreifend initiierten Gesetzentwurfs - Nr. 18/5373 - > http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805373.pdf -. Ob damit die Diskussionen um Sterbehilfe und (ärztlich) assistierte Selbsttötungen beendet sind, darf bezweifelt werden. Beim Vortrag am 04.04.2016, 17,30 Uhr, in der VHS Neuss mit dem Thema "Patientenautonomie am Lebensende" wird der Bundestagsentscheid angesprochen. - Näheres unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=21179 - Die Bundestagsrede von Hermann Gröhe, BMG und MdB (Neuss), am 06.11.2015 ist abhörbar bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=OKvZIG8lqqY Zur Beschlussfassung eine Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 06.11.2015 hier > viewtopic.php?f=2&t=20596&p=88966#p88966

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Aktuell!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen befasst und klargestellt, dass insoweit eindeutige Formulierungen geboten sind. Siehe dazu die Informationen unter > viewtopic.php?f=2&t=21748

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 18.10.2016

Vorsorgliche Verfügungen präzise formulieren - Vortrag am 23.11.2016 informiert

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen präzisiert. Danach sollen entsprechende Verfügungen millionenfach ungültig sein. Dazu u.a. passend mein Vortrag im Bürgerhaus 41469 Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61, am 23.11.2016, 15.00 - 17,00 Uhr. Eintritt ist frei! - Bei der Veranstaltung wird auf den erwähnten Beschluss des BGH eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH unmissverständliche Textformulierungen als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind möglicherweise unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren. Richtig ist aber auch, dass der BGH keine neue Rechtslage geschaffen hat. Der Beschlusstext mahnt nur das an, was als Selbstverständlichkeit bereits vorher zu gelten hatte: Vorsorgliche Verfügungen müssen klare und konkrete Anweisungen enthalten.
Näheres unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=21832

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Patientenverfügung: Organspende thematisieren

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2016, 07:26

Ärzte Zeitung vom 09.11.2016:
Patientenverfügung: Organspende thematisieren
Seit Jahren mangelt es an Organspendern. Das jüngste BGH-Urteil zur Patientenverfügung birgt Chancen, das zu ändern.
Ärzte könnten dabei ein Schlüssel sein – aber nur mit entsprechender Vergütung.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=923 ... nde&n=5364

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In den Vortragsveranstaltung zur "Patientenautonomie am Lebensende" mache ich regelmäßig auf eine mögliche Organspende aufmerksam.
Die üblichen Texte von Patientenverfügungen sind aber mit solchen Organspendeerklärungen meist nicht vereinbar. Daher muss man im
Zweifel bestimmen, was Vorrang haben soll: Patientenverfügung mit einschränkenden Festlegungen oder Organspendeerklärung.
Insoweit ist mehr Aufklärungsarbeit geboten. Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt kann Sinn machen.
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Vorsorgliche Verfügungen präzise formulieren

Beitrag von WernerSchell » 22.11.2016, 14:26

Vorsorgliche Verfügungen präzise formulieren
Vortrag informiert am 23.11.2016, 15.00 - 17.00 Uhr, im Bürgerhaus 41469 Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61. Eintritt frei!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 61/16 - die Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen präzisiert. Danach sollen entsprechende Verfügungen millionenfach ungültig sein. Bei der Veranstaltung wird auf den erwähnten Beschluss des BGH eingegangen. Dieser Beschluss befasst sich mit den Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen und verdeutlicht die notwendigen textlichen Erfordernisse. Da der BGH unmissverständliche Textformulierungen als erforderlich erachtet, scheinen zahlreiche Patientenverfügungen dem nicht gerecht zu werden. Sie sind möglicherweise unwirksam. - Grund genug, sich aktuell zu informieren. Richtig ist aber auch, dass der BGH keine neue Rechtslage geschaffen hat. Der Beschlusstext mahnt nur das an, was als Selbstverständlichkeit bereits vorher zu gelten hatte: Vorsorgliche Verfügungen müssen klare und konkrete Anweisungen enthalten.
>>> viewtopic.php?f=7&t=21832
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