Bei unzureichender Befunderhebung droht Beweislastumkehr

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Bei unzureichender Befunderhebung droht Beweislastumkehr

Beitrag von WernerSchell » 08.05.2016, 06:51

Der Bundesgerichtshof hat sich zu den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen geäußert,
wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll.


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Beschluss des Bundesgerichtes (BGH) vom 6. April 2016 - XII ZB 575/15
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
http://openjur.de/u/884459.html
http://www.rechtsprechung-im-internet.d ... focuspoint
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Patientenselbstbestimmung im Fokus

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2016, 07:11

Am 01.07.2016 bei Facebook gepostet:

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Ärzte sind in einem Haftungsstreit bei OP ohne Einwilligung in der Pflicht, mutmaßliches korrektes Handeln zu beweisen (= Umkehr der Beweislast). So urteilte der BUNDESGERICHTSHOF am 22.03.2016 - VI ZR 467/14 - > viewtopic.php?f=2&t=21686 Die Entscheidung verdeutlicht, dass es auch im Interesse der Ärzteschaft liegt, das Patientenselbstbestimmungsrecht uneingeschränkt zu achten (Art. 2 GG; § 630d BGB)! Solche Forderungen werden zwar von der Ärzteschaft oftmals kritisch gesehen (> viewtopic.php?f=2&t=21676 ), sollte aber die Patienten nicht davon abhalten, in eigener Regie zeitgerecht vertrauenswürdige Informationsmaterialien beizuziehen. Insoweit können Internetquellen durchaus hilfreich sein. Das Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist mit guten und stets aktuellen Infos dabei! > index.php

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Hygiene: Hinweise der Patienten sind ernst zu nehmen

Beitrag von WernerSchell » 11.10.2016, 06:16

Ärzte Zeitung vom 11.10.2016:
Hygiene: Hinweise der Patienten sind ernst zu nehmen
In Sachen Hygiene ist die Haftung heikel: Verweist ein Krankenhauspatient auf besondere Risiken, denen er seines Erachtens nach ausgesetzt ist,
kann sich infolgedessen die Beweislast für einen Hygienemangel zu Lasten der Klinik umkehren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=920 ... cht&n=5278
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