Behandlungsfehler - Patient muss kein Fachwissen haben

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Behandlungsfehler - Patient muss kein Fachwissen haben

Beitrag von WernerSchell » 10.05.2016, 17:39

BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS VI ZR 49/15 vom 1. März 2016

...
An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden.
Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches
Fachwissen anzueignen
.

BGH, Beschluss vom 1. März 2016 - VI ZR 49/15 - OLG Saarbrücken / LG Saarbrücken
Download:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
http://openjur.de/u/880997.html
http://www.rechtsprechung-im-internet.d ... focuspoint

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Ärzte Zeitung, 07.04.2016
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Behandlungsfehler
Patient muss kein Fachwissen haben

Patienten und Anwälte müssen sich kein Medizin-Fachwissen aneignen, um gegen vermeintliche Behandlungsfehler zu klagen.
KARLSRUHE. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um mögliche ärztliche Behandlungsfehler dürfen die Anforderungen an die Darlegungspflichten des Patienten nicht überspannt werden.
"Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen",
heißt es im Leitsatz eines aktuell veröffentlichten Beschlusses des Bundesgerichtshofs.
In dem entschiedenen Fall war eine damals 59-jährige Frau 2009 drei Mal gestürzt. Mehrfach wurde sie in zwei verschiedenen Krankenhäusern operiert.
Unter anderem wurde ihr eine künstliche Hüfte eingesetzt.
.... (weiter lesen unter) ....
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=908 ... ung&n=4904
http://fachanwaeltemedizinrecht.de/arzt ... sen-haben/

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Am 11.05.2016 bei Facebook gepostet:
An die Informations- und Substantiierungspflichten der Partei im Arzthaftungsprozess dürfen nur maßvolle Anforderungen gestellt werden.
Der Patient und sein Prozessbevollmächtigter sind insbesondere nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinisches Fachwissen anzueignen.
Näheres zum BGH-Beschluss vom 01.03.2016 mit Downloadhinweisen unter > viewtopic.php?f=2&t=21593
Dazu passend der Vortrag in der VHS Neuss am 06.06.2016. Thema: Patientenrecht > viewtopic.php?f=7&t=21478
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Patientenselbstbestimmung im Fokus

Beitrag von WernerSchell » 01.07.2016, 07:11

Am 01.07.2016 bei Facebook gepostet:

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Ärzte sind in einem Haftungsstreit bei OP ohne Einwilligung in der Pflicht, mutmaßliches korrektes Handeln zu beweisen (= Umkehr der Beweislast). So urteilte der BUNDESGERICHTSHOF am 22.03.2016 - VI ZR 467/14 - > viewtopic.php?f=2&t=21686 Die Entscheidung verdeutlicht, dass es auch im Interesse der Ärzteschaft liegt, das Patientenselbstbestimmungsrecht uneingeschränkt zu achten (Art. 2 GG; § 630d BGB)! Solche Forderungen werden zwar von der Ärzteschaft oftmals kritisch gesehen (> viewtopic.php?f=2&t=21676 ), sollte aber die Patienten nicht davon abhalten, in eigener Regie zeitgerecht vertrauenswürdige Informationsmaterialien beizuziehen. Insoweit können Internetquellen durchaus hilfreich sein. Das Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist mit guten und stets aktuellen Infos dabei! > index.php

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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