Zahl der Behandlungsfehler rückläufig

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Zahl der Behandlungsfehler rückläufig

Beitrag von WernerSchell » 17.03.2016, 07:35

Bundesärztekammer-Statistik: Zahl der Behandlungsfehler rückläufig
Crusius: „Ärzte machen Fehler, sie sind aber keine Pfuscher“

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Berlin – „Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler – auch in der Medizin. Wir gehen aber offen mit unseren Fehlern um, wir lernen aus Ihnen und wir verhelfen betroffenen Patienten zu ihrem Recht.“ Das sagte Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2015 in Berlin. Crusius forderte, Ärztinnen und Ärzte bei ihrem Engagement für eine offene Fehlerkultur zu unterstützen. „Wir müssen wegkommen von Pauschalvorwürfen. Und ein Arzt, dem ein Fehler unterläuft, ist kein Pfuscher. Fehler können viele Ursachen haben. Pfusch dagegen beinhaltet immer eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Auswirkungen des eigenen Handelns.“ In diesem Zusammenhang wandte sich Crusius gegen immer wieder kolportierte Hochrechnungen zu Behandlungsfehlern. „Das sind Schätzungen auf Grundlage US-amerikanischer Uraltstudien, die keinerlei Bezug zu unserem Gesundheitssystem haben. Die Daten der Ärztekammern dagegen sind absolut valide, weil sie auf realen Fällen beruhen. Auch wenn sie nicht das gesamte Behandlungsgeschehen abdecken, kann man mit ihnen arbeiten und wirksam Fehlerprävention betreiben.“

Crusius betonte, dass die Ursachen für Behandlungsfehler komplex sein können. Ein Grund sei der stetig wachsende Behandlungsdruck in Kliniken und Praxen. So hat sich die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle zwischen den Jahren 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen Fälle erhöht. Im stationären Sektor wurden 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt. „Da nützt es wenig, dass die Politik eine Qualitätsoffensive für das Gesundheitswesen ausgerufen hat. Qualität hat ihren Preis und deshalb brauchen wir auch eine ausreichende Finanzierung der Personalkosten.“

Wie Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, berichtete, liegt die Zahl der festgestellten Fehler gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle im Promillebereich. Die Zahl der Sachentscheidungen sowie die Zahl der festgestellten Fehler sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.

So haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2015 bundesweit insgesamt 7.215 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen (Vorjahr 7.751). Es lag in 2.132 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr 2.252). Davon wurde in 1.774 Fällen ein Behandlungsfehler/Risikoaufklärungsmangel als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen. In 358 Fällen lag ein Behandlungsfehler / Risikoaufklärungsmangel vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

„Auch wenn selten etwas passiert, ist jeder Fehler einer zu viel“, betonte Priv. Doz. Dr. Peter Hinz, leitender Oberarzt an der Klinik für Unfall-, Wiederherstellungschirurgie und Rehabilitative Medizin der Universitätsmedizin Greifswald. Er erläuterte, wie das Thema Patientensicherheit und Qualitätssicherung im ärztlichen Alltag gelebt wird. Darüber hinaus verwies er auf die vielfältigen Initiativen und Projekte der Ärzteschaft zur Förderung der Patientensicherheit und Qualitätssicherung. Allein die Datenbank ärztlicher Qualitätssicherungsinitiativen der Bundesärztekammer führt rund 160 absolut freiwillige Initiativen auf. Für den ambulanten Sektor führt der Qualitätsbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung rund 9.000 Qualitätszirkel mit mehr als 35.000 teilnehmenden Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten auf. Als vorbildliches Projekt zur Vermeidung von Behandlungsfehlern wurde auch auf das vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin betriebene Fehlerlernsystem „CIRSmedical“ hingewiesen. Über das System können Ärzte Beinahefehler anonym melden, damit potentielle Risiken abgestellt werden können.

Dr. Walter Schaffartzik, Ärztlicher Leiter des Unfallkrankenhauses Berlin und Ärztlicher Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, forderte betroffene Patienten auf, sich im Schadensfall an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern zu wenden. „An unseren Stellen sind hochqualifizierte Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüfen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist, oder nicht. Es genügt ein formloser Antrag und das Gutachten sowie die abschließende Bewertung ist für Patienten kostenfrei.“

In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch diese Institutionen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen überwiegend bestätigt.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 16.03.2016
http://www.bundesaerztekammer.de/presse ... cklaeufig/

Weitere Informationen
http://www.bundesaerztekammer.de/patien ... stik-2015/
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WernerSchell
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Zahl der Behandlungsfehler rückläufig

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2016, 07:19

Rheinische Post vom 16.03.2016:
Bundesärztekammer-Statistik
Zahl der Behandlungsfehler geht zurück

Berlin. Auch Ärzte sind nur Menschen - aber wenn sie Fehler machen, ist die Situation meist sehr ernst.
Eine aktuelle Statistik der Bundesärztekammer zeigt jedoch: Die Zahl der Behandlungsfehler ist seit
vergangenem Jahr zurückgegangen.
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/leben/gesundhei ... -1.5840560

Spiegel, 16.03.2016
Behandlungsfehler: Wie bekommen Betroffene eine Entschädigung?
Von Timo Stukenberg
Aufgrund von 1744 Behandlungsfehlern im Jahr 2015 haben Patienten laut Bundesärztekammer Anspruch auf Entschädigung. Der Weg zu ihrem Recht ist für die Betroffenen aber beschwerlich.
... (weiter lesen unter) ... http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 82490.html

Bild, 16.03.2016:
Statistik der Bundesärztekammer
Weniger Behandlungsfehler im Jahr 2015
Häufigste Fehldiagnosen bei Gelenkproblemen und Knochenbrüchen
... (weiter lesen unter) ... http://www.bild.de/ratgeber/gesundheit/ ... .bild.html

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Deutsches Ärzteblatt vom 17.03.2016:
Zahl der Behandlungsfehler bleibt weiterhin im Promillebereich
Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern haben im vergangenen Jahr bundesweit
insgesamt 7.215 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Dabei lag in 2.132 Fällen ...
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... llebereich

Ärzte Zeitung vom 17.03.2016:
Behandlungsfehler 2015: Die meisten Patzer in Chirurgie und Orthopädie
2132 Fehler sind Ärzten im Jahr 2015 unterlaufen - angesichts von fast 700 Millionen behandelter Patienten kommt das also selten vor.
Zu Schaden kamen 1700 Menschen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=907 ... ung&n=4864
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Jahresstatistik: So viele Behandlungsfehler gab's 2015

Beitrag von WernerSchell » 13.05.2016, 06:23

Ärzte Zeitung vom 13.05.2016:
Jahresstatistik: So viele Behandlungsfehler gab's 2015
Die Medizinischen Dienste haben eine Behandlungsfehlerstatistik vorgelegt. Die meisten Beschwerden gab es nach Operationen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=911 ... sen&n=4978
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Mehr Patienten in Deutschland beklagen Behandlungsfehler

Beitrag von WernerSchell » 13.05.2016, 08:06

Mehr Patienten in Deutschland beklagen Behandlungsfehler
Über 4000 Behandlungsfehler haben die Krankenkassen fürs Jahr 2015 registriert. Für 205 Patienten endete ein solcher Fehler tödlich.
Quelle: Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/web-wissen/ges ... ehler.html
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Behandlungs- und Pflegefehler: Neue AOK-Faktenbox

Beitrag von WernerSchell » 16.09.2016, 14:41

Behandlungs- und Pflegefehler: Neue AOK-Faktenbox

(16.09.16) Von über 14.800 Fällen, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) im Jahr 2015 geprüft hat, haben sich mehr als ein Viertel als tatsächliche Behandlungs- oder Pflegefehler erwiesen. "Dies dürfte aber nur die Spitze des Eisberges sein, denn Fachleute gehen von einer hohen Dunkelziffer aus", sagt Dr. med. Kai Kolpatzik, Leiter der Abteilung Prävention beim AOK-Bundesverband. Eine AOK-Faktenbox stellt kompakt und übersichtlich dar, wie die AOK bei einem Verdacht auf Behandlungs- oder Pflegefehler hilft.
Weitere Informationen:
http://aok-bv.de/engagement/gesundheits ... 17132.html
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Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes - 16.09.2016

Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
http://www.aok-bv.de
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Zahl der Behandlungsfehler rückläufig

Beitrag von Una 2000 » 30.03.2017, 10:03

Wenn man der Statistik der Ärztekammern folgt, werden 24,20 % der Behandlungsfehler bejaht und die Patientenansprüche sind begründet.
Auch hier richtet sich die Gutachter Kommission und die Schlichtungsstellen nach den Erhebungen des MDK bezüglich der Operationen im Bereich der Orthopädie, der allgemeinen Chirurgie usw.- wie schon beanstandet, es fehlt die Gefäßchirurgie für sich allein. Sie fließt derzeit noch in die allgemeine Chirurgie mit ein.

Die Gutachterkommission und Schlichtungsstellen geben an, das die Patientenansprüche berechtigt sind. Sie geben allerdings nur die erste Auswertung an, das ein Behandlungsfehler vorliegt. Es kann hilfreich für den Patienten sein . Viele Patienten sind nicht Rechtschutz versichert und geben im Vorfeld schon auf. Die Kosten sind kaum für den Geschädigten zu stemmen.

Denn nachdem die ärztliche Gutachterkommission einen Behandlungsfehler im Einzelfall sieht, liegt es am Patienten, es zu beweisen. Die Folge ist, das ein Gerichtsgutachter eingesetzt werden muss und häufig noch ein privates Gutachten folgen muss, um den Behandlungsfehler bestätigen zu lassen. Das wird teuer.

Die Krankenkasse beschreibt die Behandlungsfehler und gibt ihre Statistik aus 2015 vor. Hier muss unterschieden werden zwischen ärztlichen Behandlungsfehler und Pflegefehler.
Die Begrifflichkeit ärztlicher Behandlungsfehler: eine ärztliche Maßnahme, die nach derzeitigem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrungen die geboten Sorgfalt vermissen lässt und darum unsachgemäß erscheint. Bsp. Zurückbleiben von Fremdkörpern nach Operation..

Die Begrifflichkeit Pflegefehler: In Abgrenzung hierzu können als Pflegefehler alle Maßnahmen und Unterlassungen der Pflegekräfte bezeichnet werden, die sich nach dem derzeitigen Stand med. pflegerischer Erkenntnisse im Zeitpunkt der Pflege und Betreuung als fehlerhaft darstellen. Bsp: Unzureichende Lagerung eines Risikopatienten, es kommt zu Druckgeschwüren...

Somit würde die Statistik des MDK entweder auf fehlerhafte ärztliche Behandlungen beruhen oder auf ärztl. Behandlungen und Pflegefehler!
Wäre diese Statistik dann nicht fehlerhaft interpretiert?
Zuletzt geändert von Una 2000 am 14.10.2017, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.

Una 2000
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Zahl der Behandlungsfehler rückläufig

Beitrag von Una 2000 » 14.10.2017, 14:36

Zur allgemeinen Information

Einige Kliniken haben mindestens einen Professor oder Oberarzt, der bei der ärztlichen Gutachter Kommission für Behandlungsfehler eingetragen ist.
Oft hilft es, sich den Lebenslauf (curriculum vitea), des jeweiligen Sachverständigen (Oberarzt oder Professor), anzuschauen. Dort steht in den meisten Fällen, das der jeweilige Sachverständige in seinem Fachgebiet, für die ärztliche Gutachterkommission tätig ist, oder die Amtsgerichte, Oberlandesgerichte diese Liste einsehen und den jeweiligen Sachverständigen beauftragen.

Oder die Ärzte arbeiten jeweils für die Krankenkassen, und geben ihre Stellungnahmen zu dem jeweiligen Behandlungsfehler ab. Diese Stellungnahmen sind häufig der Auslöser, die behandlungsfehlerhafte Operation oder Behandlung auf sich beruhen zu lassen.

Eine Unterstützung durch die Krankenkasse wird abgelehnt, obwohl sie laut gesetzlicher Vorgabe, den Patienten Unterstützung zusagen müßte.
Ob da eine Gleichheit vor dem Gesetz besteht? Ich meine nicht....
Daher vermute ich, das die begangenen Behandlungsfehler im Verbund, im Keim erstickt werden. Von Seiten des Patienten sollte natürlich auch genau hingeschaut werden, liegt ein Behandlungsfehler vor. Das ist ganz klar.

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