Haftpflicht für eingebrachte Sachen von Patienten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
ingeHerzog
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 13.01.2016, 10:09

Haftpflicht für eingebrachte Sachen von Patienten

Beitrag von ingeHerzog » 21.01.2016, 09:13

Verlust von eingebrachten Sachen während eines Klinikaufenthaltes:

Der Patient wird nach der OP ins künstliche Koma gelegt und nach ca 7 Tagen noch in der Aufwachphase, also noch stark sediert in eine andere Intensivstation einer anderen Klinik verlegt. Dort stellt man fest, dass die persönliche Waschtasche mit Brille und Zahnprothese fehlt. Diese Sachen werden nach Schwierigkeiten beim Auffinden dieser in der OP-KLinik per Paketdienst zugestellt. Wieder ein kleiner Zeitraum und der Patient ist bereit Nahrung aufzunehmen. Hier stellt sich heraus, dass die Oberkieferprothese nicht die des Patienten ist. Geprüft und nachgewiesen von der behandelnden Zahnärztin mit schriftlichen Gutachten. Es entstanden erhebliche Kosten, die der Patient der OP Klinik in Rechnung stellte.
Das Krankenhaus hat eindeutig seine Sorgfaltspflicht verletzt, denn der Patient war selbst nicht in der Lage und es gab nur einen Transport zwischen dem Punkt A zum Punkt B.
Das ganze wird nun beim Amtsgericht verhandelt und meine Frage ist: Was kann ich tun, um hier Recht zu bekommen. Finanziell bedeutet das über 600,00 Euro Kosten, die ich nicht mal so nebenbei abgeben kann. Hinzu kommt noch die Vorauszahlung an das Gericht von 160,00 Euro.
Für einen konstruktiven Hinweis wäre ich sehr verbunden.

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Haftpflicht für eingebrachte Sachen von Patienten

Beitrag von WernerSchell » 21.01.2016, 09:58

Sehr geehrte Frau Herzog,
in einer Streitsache kommt es nicht selten auf die gute Argumentation an.
Ich mache daher auf einige Beiträge in den hiesigen Internetseiten aufmerksam und empfehle die
Auswertung der dort nachlesbaren Hinweise:
http://www.wernerschell.de/web/99/aufbe ... enhaus.php
viewtopic.php?t=15306
Möglicherweise ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten