Hygienemängel bei mehreren MRSA-Infektionen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Hygienemängel bei mehreren MRSA-Infektionen

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2016, 07:24

Hygienemängel bei mehreren MRSA-Infektionen - Patient beweispflichtig

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm 14.04.2015 - 26 U 125/13 -

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Leitsätze:
Wird ein Patient auf einer allgemeinchirurgischen Abteilung behandelt, hat das Krankenhaus nicht die Pflicht, den Patienten auch auf dem in der Klink nicht vorhandenen Bereich der Neurochirurgie fachärztlich zu behandeln. Das Krankenhaus haftet daher nicht für mögliche Fehler eines bei zur Behandlung einer Komplikation zum Zwecke des „Konsils“ beteiligten Neurochirurgen.
Ein Patient, der während eines Krankenhausaufenthaltes eine MRSA-Infektion erleidet, muss einen schadensursächlichen Hygienemangel auch dann beweisen, wenn während der Zeit seines Krankenhausaufenthalts vier weitere Patienten MRSA-Infektionen erleiden. Allein diese Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt keine Beweislastumkehr
.

Urteilsschrift abrufbar unter:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/ham ... 50414.html
http://openjur.de/u/770853.html
http://www.christmann-law.de/neuigkeite ... -2015.html
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Wie kommen die tödlichen Keime in die Klinik?

Beitrag von WernerSchell » 05.09.2016, 06:23

Ärzte Zeitung vom 05.09.2016:
Krankenhauskeime: Wie kommen die tödlichen Keime in die Klinik?
Über 4000 Patienten haben Kölner Forscher untersucht. Das Ergebnis: Fast jeder Zehnte war mit multiresistenten Keimen besiedelt -
und das bereits, wenn er in die Klinik kam. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=917 ... mre&n=5204
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Hygiene: Hinweise der Patienten sind ernst zu nehmen

Beitrag von WernerSchell » 11.10.2016, 06:18

Ärzte Zeitung vom 11.10.2016:
Hygiene: Hinweise der Patienten sind ernst zu nehmen
In Sachen Hygiene ist die Haftung heikel: Verweist ein Krankenhauspatient auf besondere Risiken, denen er seines Erachtens nach ausgesetzt ist,
kann sich infolgedessen die Beweislast für einen Hygienemangel zu Lasten der Klinik umkehren.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=920 ... cht&n=5278
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