Frage: Einwilligung Schwangerschaftstest

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Mohrneitz
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Frage: Einwilligung Schwangerschaftstest

Beitrag von Mohrneitz » 23.12.2015, 14:32

Hallo,
habe folgende Frage: :?:
wird für einen Schwangerschaftstest die Einwilligung des Patienten benötigt (ähnlich wie bei einem HIV Test)?
Wenn ja, schriftlich oder mündlich? Muss die mündliche Einwilligung dann dokumentiert werden, wenn ja, von wem?
Oder gibt der Patient mit dem Behandlungsvertrag allgemein die Einwilligung zu Laboruntersuchungen?
Freue mich auf Antworten aus dem Forum und wünsche Allen ruhige Feiertage :)
MfG
M. Mohrneitz

WernerSchell
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Einwilligung Schwangerschaftstest

Beitrag von WernerSchell » 23.12.2015, 18:44

Sehr geehrter Fragesteller,
ohne die Umstände der einzelnen Behandlungssituation näher zu kennen, sehe ich das so:
Die Patientin ist nach § 630c BGB über die wesentlichen Umstände von Diagnostik und Therapie zu informieren. Dazu gehört m.E. auch die Information, dass bei anstehenden Laborarbeiten auch ein Schwangerschaftstest für erforderlich bzw. sinnvoll erachtet wird. Nach der Aufklärung (§ 630e BGB) erfolgt dann die Einwilligung (§ 630d BGB). Die Vorgänge sind nach § 630f BGB schriftlich zu dokumentieren. Der Patientin steht im Zweifel ein Einsichtsrecht in die Patientenakte zu § § 630g BGB.
Siehe die entsprechenden Vorschriften unter > http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/B ... G026900377
MfG Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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