HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 03.01.2016, 07:39

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


+++
Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.openbroadcast.de/article/425 ... rlich.html
http://www.presseanzeiger.de/pa/Hospiz- ... uer-813404
http://www.openpr.de/news/884857.html
...
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Siehe auch unter:
Neuregelungen 2016 im Bereich Gesundheit & Pflege
viewtopic.php?f=4&t=21439
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Palliativversorgung: Handlungsbedarf bleibt

Beitrag von WernerSchell » 01.08.2016, 06:28

Ärzte Zeitung vom 01.08.2016:
Palliativversorgung: Handlungsbedarf bleibt
Viel Lob hat Bundesminister Hermann Gröhe für das Hospiz- und Palliativgesetz schon geerntet. Allerdings müsste auch die psychosoziale Betreuung mitfinanziert werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=915 ... ung&n=5138

Anmerkung:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat es bereits wiederholt bemerkt, dass die Wirkungen des HPG weitgehend nicht greifen, wenn es nicht mehr finanziertes Personal gibt.
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Umsetzung der Charta ist eine ethische Verpflichtung

Beitrag von WernerSchell » 17.10.2016, 12:01

Umsetzung der Charta ist eine ethische Verpflichtung

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bedankt sich ausdrücklich bei den Expertinnen und Experten des Runden Tisches, die heute in Berlin Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ vorstellen. „Eine Charta ist nur so stark, wie sie gelebt wird. Deshalb ist die von den Arbeitsgruppen des Runden Tisches geleistete Vorarbeit für die schrittweise Umsetzung der Charta enorm wichtig und hilfreich“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner. „Schwerstkranke und sterbende Menschen haben in ihrer Versorgung und Pflege ein Recht auf Respekt, Würde und dieser Lebensphase angemessene Bedingungen. Dies mit aller Konsequenz sicherzustellen ist die Verpflichtung der Gesellschaft, des Gesundheitswesens und der Politik. Es gehört zur Professionalität von Pflegefachpersonen, ihren Teil dazu beizutragen. Basis ihres Handelns ist schließlich der ICN-Ethikkodex, der u.a. besagt: ‚Die grundlegende professionelle Verantwortung der Pflegenden gilt dem pflegebedürftigen Menschen. (…) Die Pflegende zeigt in ihrem Verhalten professionelle Werte wie Respekt, Aufmerksamkeit und Eingehen auf Ansprüche und Bedürfnisse, sowie Mitgefühl, Vertrauenswürdigkeit und Integrität. ‘ Aber die Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit müssen dies auch zulassen. Der DBfK fordert angesichts der heute veröffentlichten Empfehlungen für eine nationale Strategie, die notwendige Anpassung der Versorgungsstrukturen im deutschen Gesundheitswesen schnellstens einzuleiten. Dies betrifft vor allem die Pflegepersonalbemessung und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

Gerade schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen Formen der Betreuung und Begleitung, die sich von der heute üblichen beschleunigten ‚Abfertigung‘ unterscheiden. Sie sind besonders angewiesen auf – und wünschen sich:

 Kontinuität in der Versorgung
 Gut und sicher gestaltete Übergänge zwischen Sektoren
 Intensive Kommunikation und Kooperation der Gesundheitsprofessionen
 Umfassende Informationen
 Gemeinsam getroffene Entscheidungen, die uneingeschränkt respektiert werden
 Zeit und Entschleunigung
 Sprechende Pflege und Medizin.
Die Ziele der Charta zu realisieren erfordert gute und interdisziplinär gestaltete Konzepte, verlässliche Strukturen, aber auch Investitionen in den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Eine Herausforderung, der sich die Gesellschaft und vor allem die Verantwortlichen in Gesundheitswesen und Politik stellen müssen.


Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.10.2016
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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DBfK: Impulspapier zur Umsetzung der Charta

Beitrag von WernerSchell » 14.03.2018, 10:06

DBfK: Impulspapier zur Umsetzung der Charta

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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat seinerzeit die ‚Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland‘ mitgezeichnet. Wir verstehen das als Verpflichtung, deren Umsetzung zu fördern und für die Rechte und Bedürfnisse dieser Menschen einzutreten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Palliative Care im DBfK sich ausführlich mit den 2016 veröffentlichten ‚Handlungsempfehlungen im Rahmen einer Nationalen Strategie‘ der Charta beschäftigt. Als Ergebnis gibt die BAG jetzt ein Impulspapier heraus, das für die Umsetzung der Charta den Bezug herstellt zum Pflegeprozess einerseits und den Rahmenbedingungen für Pflege andererseits. Es werden Empfehlungen und Forderungen formuliert und eine Verknüpfung zum ICN-Ethikkodex hergestellt, dem alle professionell Pflegenden verpflichtet sind. „Es ist uns ein Anliegen, dass von der Ausbildung bis zur beruflichen Praxis in allen Versorgungskontexten das Thema präsent und die Pflegefachpersonen qualifiziert und sensibilisiert für diese Aufgabe sind“, erläutert DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Das Impulspapier gibt es als Download unter
www.dbfk.de/media/docs/expertengruppen/ ... -03-13.pdf

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
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Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.03.2017
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
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