Wunsch nach Selbsttötung - trotz palliativer Versorgung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Wunsch nach Selbsttötung - trotz palliativer Versorgung

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2015, 07:45

Wunsch nach Selbsttötung kann trotz guter palliativer Versorgung bestehen

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Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung kann sich vorstellen, das eigene Leben beenden zu wollen – auch wenn eine gute palliative Versorgung gewährleistet ist. Das ergab eine Umfrage, die Forscher der Ruhr-Universität Bochum und der Medizinischen Hochschule Hannover auswerteten.

Hauptgrund für Wunsch nach Beendigung des Lebens: schwere körperliche Leiden

Das Team wertete die Daten von knapp 1.600 Befragten aus, die im Sommer 2015 an der Studie des Gesundheitsmonitors der Bertelsmann-Stiftung und der Barmer-Krankenkasse teilnahmen. Basierend auf den Ergebnissen stellen die Forscher infrage, ob das im November 2015 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Sterbehilfe den differenzierten Wünschen der Menschen gerecht wird.

38 Prozent der Teilnehmer gaben an, sich vorstellen zu können, ihr Leben trotz guter Palliativversorgung unter bestimmten Bedingungen vorzeitig beenden zu wollen. Schwere körperliche Leiden nannten sie als Hauptgrund für eine solche Entscheidung. Vor allem die Gruppe der 40- bis 59-Jährigen konnte sich einen Wunsch nach vorzeitiger Lebensbeendigung trotz guter Palliativversorgung vorstellen; bei jüngeren und älteren Menschen war das seltener der Fall.

Mehr als die Hälfte der Befragten befürwortete, dass Ärzte Medikamente verschreiben dürfen, mit denen ein Mensch den Tod selbst herbeiführen kann. 58 Prozent wünschten, dass Ärzte vor der Gabe solcher Medikamente mit einem palliativmedizinisch qualifizierten Kollegen beraten haben sollten, welche Therapieoptionen zur Linderung der Leiden es gebe.

Komplexe Thematik

19 Prozent der Teilnehmer meinten, dass Ärzte unter keinen Umständen Medikamente zur Selbsttötung verschreiben dürfen. „Wie komplex die Thematik ist, sieht man daran, dass viele Teilnehmer auf die Fragen mit ‚Das kann ich nicht beurteilen.‘ antworteten“, sagt PD. Dr. Jan Schildmann vom Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum, dessen Leiter Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann ist.

Den Wünschen der Bevölkerung könne man nicht gerecht werden, wenn man sich ausschließlich auf eine breite palliativmedizinische Versorgung beschränke, lautet ein Fazit der Umfrage. Diese sei zwar wichtig, aber es sollte auch einen gesetzlichen und berufsrechtlichen Handlungsspielraum geben, um die wenigen Patienten unterstützen zu können, die ihr Leben mithilfe eines Arztes selbst beenden wollen. Das im Dezember in Kraft getretene Gesetz, das die „geschäftsmäßige Förderung zur Selbsttötung“ verbietet, lasse viel Interpretationsspielraum und könnte die Begleitung unheilbar kranker Menschen an ihrem Lebensende erschweren.

Weitere Informationen
PD Dr. Jan Schildmann, Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin,
Ruhr-Universität Bochum, Malakowturm, Markstraße 258a, 44799 Bochum, Tel. 0234/32-28654, E-Mail: jan.schildmann@rub.de

Angeklickt - Alle Ergebnisse der Studie: http://gesundheitsmonitor.de/uploads/tx ... 15-web.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 17.12.2015
Dr. Julia Weiler Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum
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Ruhr-Universität Bochum

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Siehe auch in diesem Forum die zahlreichen Beiträge zum Thema - u.a.:
Regelung der Suizidbeihilfe ...
viewtopic.php?f=2&t=20596&hilit=Suizidbeihilfe
Sterbehilfe - Erwerb einer Dosis Natrium-Pentobarbital
viewtopic.php?f=2&t=21423
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 16:55

Aus Forum:
HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
viewtopic.php?f=2&t=21436

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

Beitrag von WernerSchell » 09.01.2016, 08:12

§ 217 StGB (Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung):
BVerfG lehnt einstweilige Anordnung ab. - Die Entscheidung fällt im Hauptsacheverfahren > viewtopic.php?f=2&t=21457
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Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 27.02.2016, 07:43

Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland: Fehlende Lebensperspektive und Angst vor Pflegebedürftigkeit sind häufige Motive

fzm, Stuttgart, Februar 2016 – Für die meisten Menschen, die sich zur Suizidbeihilfe an eine Hilfsorganisation wenden, spielt die Erlösung von Schmerzen und körperlichen Symptomen ihrer Erkrankung nicht die Hauptrolle für den Wunsch auf Selbsttötung. Die Beweggründe sind laut einer Studie in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2016) oft psychischer Natur und weisen auf gesellschaftliche Probleme hin.

Ein qualvoller Tod am Ende einer Krebserkrankung, das Siechtum im Verlauf/als Folge einer neurologischen Erkrankung wie Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose, die unerträgliche Luftnot von Menschen mit Herz- und Lungenerkrankungen: Die Bilder all jener Betroffenen stehen bei der öffentlichen Debatte um die Liberalisierung des ärztlich assistierten Suizids im Vordergrund. Die Lebenssituation der Menschen, die sich zwischen 2010 und 2013 mit Unterstützung des Vereins „Sterbehilfe Deutschland” (StHD) das Leben genommen haben, sah jedoch häufig anders aus. Dies zeigt eine Untersuchung von Dr. Florian Bruns vom Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin der Berliner Charité. Grundlage waren die Angaben in den Berichtsbänden, die der Verein jährlich veröffentlicht, und in denen die Motive der betroffenen Menschen genannt werden.

Nur etwa die Hälfte der Patienten litt unter einer fortgeschrittenen Krebserkrankung, einer neurologischen Erkrankungen, einer Erkrankung der Lungen oder des Herz-Kreislauf-Systems. Die Studie lässt dabei offen, ob das Leid dieser Patienten mit Mitteln der Palliativmedizin nicht hätte erträglicher gemacht werden können, so dass sie von einem Suizid Abstand genommen hätten.

Unter denen, die sich mit Unterstützung des Vereins das Leben nahmen, litten 23 Prozent unter altersbedingten Erkrankungen. Hierzu zählen laut Dr. Bruns Knochenschwund, Gelenkverschleiß, Sehstörungen oder auch Schwerhörigkeit. Knapp 15 Prozent litten unter psychischen Erkrankungen, rund acht Prozent befanden sich in einem altersentsprechenden körperlichen und seelischen Gesundheitszustand.

Die Motivation zum Freitod betraf nur selten rein medizinische Probleme: Unerträgliche körperliche Symptome wie Schmerzen oder Luftnot gaben nur etwa 13 Prozent als Hauptgrund für den Sterbewunsch an. Insgesamt 29 Prozent nannten eine fehlende Lebensperspektive angesichts schwerer Erkrankung als Beweggrund, ohne dass dabei körperliche Symptome im Vordergrund standen. Bei rund 20 Prozent war Lebensmüdigkeit ohne Vorliegen einer schweren Erkrankung Auslöser für den Wunsch, das Leben vorzeitig zu beenden. Bei 24 Prozent war es die Angst vor Pflegebedürftigkeit, die sie bewegte, ihrem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen.

Diese Motive verweisen nach Ansicht von Dr. Bruns auf eine gesellschaftliche Dimension des Problems. Ein würdiger Umgang mit dem Alter, Pflegebedürftigkeit und psychischen Erkrankungen beruhe auf menschlicher Zuwendung, Solidarität und der politischen Bereitschaft, die nötigen finanziellen Ressourcen bereitzustellen, schreibt der Medizinethiker. Eine gesetzliche Regelung zur Erleichterung der Selbsttötung sende in diesem Zusammenhang ein fragwürdiges Signal.

F. Bruns, S. Blumenthal, G. Hohendorf:
Organisierte Suizidbeihilfe in Deutschland: Medizinische Diagnosen und persönliche Motive von 117 Suizidenten
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2016; 141 (4); e32–e37

Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2016
Thieme Kommunikation
in der Thieme Verlagsgruppe
Catrin Hölbling
E-Mail: presse@thieme.de
Alexandra Hofmann
Tel: 0711 8931-318
Fax: 0711 8931-167
E-Mail: alexandra.hofmann@thieme.de
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Tabuthema Suizid

Beitrag von WernerSchell » 19.04.2016, 12:16

Veranstaltung des Gesundheitsamtes befasste sich mit Tabuthema Suizid

Rhein-Kreis Neuss. Die Ausstellung „Zuhören ist cool. Wegsehen ist tödlich“ im Kreishaus Grevenbroich endete jetzt mit einer Vortragsveranstaltung zum Thema „Tabu Suizid“. In seiner Begrüßung betonte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass das Kreisgesundheitsamt zusammen mit dem St. Alexius-/St. Josef-Krankenhaus und der Diakonie ein Bündnis gegen Depression auf den Weg gebracht hat. Dies beschäftigt sich insbesondere mit der Situation potentiell gefährdeter oder hilfsbedürftiger Jugendlicher.

„Das Jugendalter ist die Zeit der Krise“, sagte Dr. Martin Köhne, Ärztlicher Direktor der Erwachsenenpsychiatrie des St. Alexius-/St. Josef-Krankenhauses in Neuss, und schilderte Situationen, die zur Selbsttötung führen können. Dr. Claudia Neumann, Oberärztin der Kinder- und Jugendpsychiatrie im gleichen Haus, appellierte an Familienangehörige und Freunde von Betroffenen, das Gespräch zu suchen und möglicherweise auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Daniela Frimmersdorf vom Schulpsychologischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss erläuterte, wie Schulen mit Suiziden und dem plötzlichen Tod von Schülern umgehen können.

Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky berichtete, dass sich im vergangenen Berichtsjahr 31 Menschen das Leben nahmen. „Wir setzen uns zum Ziel, bei Lebenskrisen schnell die richtigen Ansprechpartner zu vermitteln“, sagte Mankowsky. Hilfe leistet dabei die Broschüre „Ratgeber für Menschen mit Depression“. Sie kann kostenlos per E-Mail unter gesundheitsamt@rhein-kreis-neuss.de angefordert werden.


Quelle: Pressemitteilung vom 19.04.2016
Petra Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Harald Vieten (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anne Bueren
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: +49 2131 928 1301
Fax: +49 2131 928 81301
Email: Anne.Bueren@rhein-kreis-neuss.de
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Recht auf Freiheit - bei der selbstverantworteten Selbsttötu

Beitrag von WernerSchell » 01.11.2016, 18:53

Recht auf Freiheit - auch bei der selbstverantworteten Selbsttötung

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Quelle: Gesundheitsmonitor

"… Der Mensch ist … weder dem Staat noch der Bundesärztekammer (BÄK) zum Leben verpflichtet. Ob er sich einem übermenschlichen Prinzip oder gar einer moralischen Macht verpflichtet fühlt, die ihm - angeblich - verbietet, über sein Leben selbst zu bestimmen, ist, schlicht und ergreifend, Privatsache. Das mag jeder halten, wie er will, und wir können einander nichts Besseres tun, als uns in dieser Freiheit gegenseitig zu respektieren.
Ärzte sind in ihrem Auftrag nicht ihrer Landes- oder der Bundesärztekammer verpflichtet, sondern ihren Patienten. Die drohende Regelung in den Grundsätzen der BÄK zur Sterbehilfe ´Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe`, die ebenso der Deutsche Ethikrat vertritt, ist ein hilfloser Versuch, Grenzen zu ziehen, wo der Natur der Sache nach keine sein können. Sie ist im Übrigen eine unerträgliche Bevormundung verantwortungsvoller Gewissensentscheidung der einzelnen Ärzte und eine zynische Absage an die Hilfsbedürftigkeit unzähliger Menschen. …"

Quelle: Thomas Fischer, Bundesrichter, in seinem Buch "Im Recht - Einlassungen von Deutschlands bekanntestem Strafrichter", Droemer, März 2016

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Beiträge zum Thema "Sterbehilfe" im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
u.a. unter folgenden Adressen
:
viewtopic.php?f=2&t=21427
viewtopic.php?f=2&t=21426
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21457
viewtopic.php?f=2&t=21449
viewtopic.php?f=2&t=20617
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Re: Wunsch nach Selbsttötung - trotz palliativer Versorgung

Beitrag von WernerSchell » 08.11.2016, 18:23

Das Thema "Sterbehilfe" wird auch bei den regelmäßig stattfindenden Vorträgen zur
"Patientenautonomie am Lebensende" angesprochen. Der nächste Vortrag
:

Patientenautonomie am Lebensende
Vortrag mit Diskussion im Bürgerhaus Neuss-Erfttal, Bedburger Str. 61, 469 Neuss,
am 23.11.2016, 15.00 – 17.00 Uhr
Der Eintritt ist frei!

Quelle: viewtopic.php?f=7&t=21832
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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