Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten ...

Beitrag von WernerSchell » 07.12.2015, 07:28

Presseinformation - 910/11/2015 Düsseldorf, 26. November 2015

Ministerin Steffens:
Gesundheitsversorgung umfassend verbessern – Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten soll gestärkt werden Landesgesundheitskonferenz verabschiedet gemeinsame Entschließung

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten in der Gesundheitsversorgung soll in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert werden. Dazu hat unter Leitung von Gesundheitsministerin Barbara Steffens die Landesgesundheitskonferenz (LGK) einen umfangreichen Maßnahmenkatalog beschlossen.

„Durch mehr Unterstützung, Teilhabe und Information von Patientinnen und Patienten wollen wir die gesundheitliche Versorgung noch stärker an den Bedarfen der Betroffenen ausrichten und die Selbst-verantwortung stärken“, erklärte Ministerin Steffens nach dem Beschluss der LGK-Jahrestagung in Düsseldorf. „Für die Qualität des Gesundheitswesens ist die Orientierung an den Bedürfnissen der Menschen entscheidend“, so Steffens weiter.

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Die mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren des Gesundheits-systems in Nordrhein-Westfalen verabredeten Maßnahmen umfassen fünf Schwerpunkte:
• Selbstbestimmung und Orientierung im Gesundheitswesen verbessern
• Kommunikation und Wissensaustausch zwischen Patientinnen und Patienten sowie allen im Gesundheitswesen Tätigen fördern
• Patientenbeteiligung stärken
• Patientensicherheit erhöhen
• Beschwerdemöglichkeiten ausbauen

Die Umsetzung der Maßnahmen ist vielfältig und reicht von Fort-bildungen für die Ärzteschaft, über die Bereitstellung gesicherter
Informationen im Internet etwa zu Patientenrechten, Behandlungsmöglichkeiten, Prävention und Gesundheitsförderung bis zu neuen Unterstützungs- und Beratungsangeboten. Zudem sollen Patientenvertreterinnen und -vertreter bei Entwicklungen im Gesundheitswesen, zum Beispiel in der Telematik oder bei gesundheitspolitischen Prozessen, mehr Gehör finden, um die Durchsetzung von Patientenrechten zu verbessern.

„Mit der Entschließung macht sich die Landesgesundheitskonferenz stark – für die Patientinnen und Patienten. Das Gesundheitssystem ist kein Selbstzweck, sondern muss sich Bedürfnissen der Menschen anpassen und nicht umgekehrt!“, betonte Ministerin Steffens.

Verbesserungen im Gesundheitssystem können nur dann gelingen, wenn Patientinnen und Patienten sowie Behandelnde Therapiemöglichkeiten gemeinsam besprechen. Dazu müssen die Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Bedarfen besser in die Lage versetzt werden, an medizinischen Entscheidungen auf Augenhöhe teilzuhaben, sei es im stationären oder im niedergelassenen Bereich. Ihre Kompetenzen gilt es zu stärken. „Alle Beteiligten sind aufgefordert, neue Wege in der Kommunikation, Information und in der Patientenbeteiligung zu finden und auch zu gehen“, so Steffens.

Beispielhafte Projekte, die dazu beitragen, die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten zu stärken, sollen 2016 mit dem Gesundheitspreis Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet werden.

Die Entschließung der 24. Landesgesundheitskonferenz NRW: "Gesundheitsversorgung umfassend verbessern: Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten stärken" kann auf der Internetseite des Ministeriums heruntergeladen werden: http://www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/g ... g_2015.pdf

Hintergrund
Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz sind unter anderem die Kammern der Ärztinnen und Ärzte, der Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Verbände der Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger, die Krankenhausgesellschaft, Selbsthilfe- sowie Patientinnen- und Patientenvertretungen, die Freie Wohlfahrtspflege, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

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Anmerkung der Moderation:
Ich bin seit etwa 1975 in der Patientenschutzbewegung aktiv und habe vielfältige "Unternehmungen" zur Patientenselbstbestimmung miterlebt. Habe versucht, diesbezüglich mitzugestalten. Das wird alles wenig nützen, weil sich die Menschen einfach erst dann für das Gesundheits- und Pflegesystem interessieren, wenn "das Kind im Brunnen liegt". Auch in der bereits existierenden Patientenselbsthilfebewegung wird zwar viel Geld bewegt, aber erreicht wird wenig. - Wir brauchen endlich mehr gut honorierte sprechende Medizin. Leider sind unsere Versorgungssysteme allesamt auf Apparatemedizin, Medikamente - und vor allem ökonomische Erfolge getrimmt. Das kann so nichts werden! Die Patienten sind im Krankenhaus nur als "Fallpauschale" wichtig, als Patienten stören sie. - Werner Schell

Aus Forum: viewtopic.php?f=4&t=20398
> Notfall Krankenhaus. In unseren Kliniken regieren nicht mehr die guten Götter in Weiß,
sondern längst der "Markt". Der Wettbewerb nährt eine Gesundheitswirtschaft, die alle
möglichen Interessen befriedigt - nur die Gesundheit des Patienten wird hintenangestellt. <
"Die Medizin ist zu einem ´Gesundheitsmarkt` mutiert und wird von Gesetzen gesteuert,
die ihre eigentliche Aufgabe des ´Helfens`, ´Heilens` und ´Schützens" nur noch in
Fragmenten erkennen lassen."

Christoph Lohfert in seinem Buch "Das medizinische Prinzip - Handbuch für das
Krankenhaus der Zukunft, Knaus Verlag, München 2013."

Zum Buchtipp: > viewtopic.php?f=4&t=20375&p=79823#p79823
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WernerSchell
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Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten ...

Beitrag von WernerSchell » 19.06.2016, 07:03

Die Patientenversorgung durch den Arzt hat nach den Vorschriften des Dienstvertragsrechts - und damit auf partnerschaftlicher Basis - zu erfolgen (§ 630b BGB) "Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken" (§ 630c BGB). Um sich zielgerichtet in das Arzt-Patienten-Gespräch einbringen zu können, macht es für den Patienten durchaus Sinn, die im BGB ausgewiesenen Patientenrechte zu kennen und vorab über ein Mindestmaß an seriösen Gesundheitsinformationen zu verfügen. Dies erscheint zur Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes nahezu zwingend (Art. 2 GG; § 630d BGB). Dies wird zwar von der Ärzteschaft eher kritisch gesehen (> viewtopic.php?f=2&t=21676 ), sollte aber die Patienten nicht davon abhalten, in eigener Regie zeitgerecht vertrauenswürdige Informationsmaterialien beizuziehen. Insoweit können Internetquellen durchaus hilfreich sein. Das Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist mit guten und stets aktuellen Infos dabei! > index.php
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Patienten als "Fallpauschalen" willkommen, aber ...

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2016, 06:20

Am 16.10.2016 bei Facebook eingestellt:
Patienten sind als "Fallpauschalen" (Abrechnungsbasis) immer willkommen, als Patienten, die Zuwendung wünschen und nötig haben,
stören sie eher. Schnellstmögliche Entlassungen aus der Klinikversorgung sind das Ziel - und dabei kommt das Patientenwohl nicht selten zu kurz!
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