Sterbebegleitung als Kneipenthema - Bierdeckelaktion

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Gesperrt
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbebegleitung als Kneipenthema - Bierdeckelaktion

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2015, 06:51

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet im Neusser Lokalteil am 09.10.2015:
Sterbebegleitung als Kneipenthema
Rhein-Kreis Neuss. Mit einer Bierdeckelaktion will der Diözesanrat zur Diskussion anregen.
Von Bärbel Broer
Über Leben und Sterben an ungewöhnlichen Orten zu sprechen - das will der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Köln mit seiner Aktion "Sterbebegleitung ist Lebenshilfe" erreichen, die er gestern im Kloster Immaculata in Neuss vorgestellt hat. Mehrere 10.000 Bierdeckel (siehe Foto) werden künftig bei Pfarrfesten, in Kneipen und Gaststätten ausliegen und sollen zur Diskussion anregen. Bedruckt sind die Bierdeckel mit dem Statement "Sterbehilfe? Sterbebegleitung? .... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.5457638

Bild
(c) Hüsch und Hüsch, 2015
Quelle: http://www.dioezesanrat.de/aktionen/ste ... hilfe.html

+++
Anmerkungen zur Bierdeckelaktion:

Bild

Ich halte die Informationskampagne in der vorgestellten Form für weniger geeignet, das Thema sachgerecht zu diskutieren. Dazu sind die tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen zu kompliziert. Ich kann das deshalb sagen, weil ich mich seit Jahrzehnten mit dem Thema befasse (auch mittels Buchveröffentlichungen und Zeitschriftenartikel) und regelmäßig Vorträge zu vorsorglichen Verfügungen (auch Patientenverfügung) halte.

Ich kenne die Sorgen und Nöte der Menschen im letzten Lebensabschnitt gut und trete vehement für eine gut gestaltete Zuwendung ein. Daher plädiere ich auch seit Jahren für eine auskömmliche Ausstattung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein. Der Neusser Pflegetreff hat sich bereits mehrfach mit dem Thema befasst (zuletzt am 22.10.2014 - dazu gibt es auch einen Film bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=e0jtDziYNeM ). Dabei war u.a. Frau Lotz vom ambulanten Hospizdienst mehrfach eingebunden.
Die zahlreichen voneinander abweichenden Gesetzesvorschläge zum Thema Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung, die z.Zt. im Bundestag diskutiert werden, begleitet von unterschiedlichen juristischen Ratschlägen, zeigen deutlich auf, dass das Thema für eine breite "Thekendiskussion" nicht geeignet sind (> viewtopic.php?f=2&t=20596&hilit=assistierter . Informieren ja, aber in der richtigen Form und mit sachlichen Argumenten, ohne Bevormundung. Damit ist klar wird: Eine sog. Reichenweitenbegrenzung darf es nicht geben. Der Deutsche Bundestag hat dies seinerzeit mit Absicht verworfen.

Zu dem Entwurf eines Palliativ- und Hospizgesetzes (> viewtopic.php?f=2&t=20985&hilit=HPG wäre eine Menge zu sagen. Daher nur kurz: Die Hospizarbeit muss zu 100% finanziert werden (95% + Notwendigkeit, Spenden einzuwerben ist ungenügend). Im Übrigen ist deutlich mehr Fachpersonal erforderlich, vor allem in den stationären Pflegeeinrichtungen. Personal für die Zuwendung im Sterbeprozess muss zusätzlich tätig werden (siehe dazu das Projekt "beizeiten - begleiten" - Näheres unter > viewtopic.php?f=2&t=21084&hilit=beizeiten ). Solche Festlegungen gehören ins HPG, ohne dass darüber noch, vielleicht mit den Krankenkassen, verhandelt und gestritten werden muss. Ich gibt z.Zt. von einigen Experten die stets wiederholte Auffassung, dass es in den Pflegeeinrichtungen ein Sterben zweiter Klasse gibt. Und das muss sich ändern. Dies wollte ich übrigens beim jüngsten Augustinusforum zum Thema ein wenig erläutern, wurde aber von der Moderation - weniger nett - geblockt. Ich könnte jetzt sagen: Statt sachlicher Erörterung der wichtigen Fragen, Klamauk per Bierdeckel.

Meine Auffassung wurde Herrn Cornel Hüsch per E-Mail mitgeteilt. Es gab eine eher unverbindliche kurze Rückmeldung, die mit der Feststellung endete: "So sind die Wege verschieden, aber unser Ziel gleich"


Die "Bierdeckelaktion" kann ich weiterhin nicht akzeptieren und habe dies auch in Interview der Neuss-Grevenbroicher Zeitung mitgeteilt. Die Zeitung brachte daraufhin am 13.10.2015 einen weiteren kurzen Beitrag zum Thema:

Kritik an Werbung auf Bierdeckeln für Sterbebegleitung
Neuss (sug). Mit seiner neuen Aktion "Sterbebegleitung ist Lebenshilfe" will der Diözesanrat der Katholiken im Kölner Erzbistum zur öffentlichen Diskussion anregen. Doch die Kampagne kommt nicht überall gut an. Denn unter anderem werden 10.000 Bierdeckel mit dem Titel der Kampagne bedruckt und bei Pfarrfesten und in Gaststätten ausgelegt. "Ein solch sensibles Thema gehört nicht an eine Kneipen-Theke", sagt Werner Schell vom Selbsthilfenetzwerk Pro Pflege. "Schließlich geht es um aktive Tötung, Selbsttötung und begleitetes Sterben. Wer das ernsthaft diskutieren will, braucht dazu etwas Fachwissen." … (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.5466009

Werner Schell

+++
Am 14.10.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Sterbebegleitung als Kneipenthema - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich klar gegen Bierdeckelaktion aus. Eine Enttabuisierung des sensiblen Themas ist wichtig. Die tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen sind aber kompliziert, so dass in angemessener Weise und mit dem entsprechenden Fachwissen informiert werden sollte. Näheres dazu > viewtopic.php?f=2&t=21303&p=88514&sid=b ... 8a7#p88514
Ich werde am 24.11.2015, 18.00 Uhr, in der Volkshochschule Neuss die nächste Vortragsveranstaltung zur Patientenautonomie am Lebensende durchführen. Dann werden die entsprechenden Fragestellungen, aber auch die Erstellung von vorsorglichen Verfügungen, angesprochen. Der Eintritt ist frei! Näheres dazu > viewtopic.php?f=7&t=21179
Am 07.12.2015 folgt dann in der Volkshochschule Neuss eine Vortragsveranstaltung zum "Patientenrechtegesetz". Näheres dazu > viewtopic.php?f=7&t=21178
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:35

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

Bild

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++
Bild

+++
Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 16:58

Aus Forum:
HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
viewtopic.php?f=2&t=21436

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

Bild

Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Gesperrt