Vorsorgevollmacht = Verfügungsmacht über Bankkonto

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Vorsorgevollmacht = Verfügungsmacht über Bankkonto

Beitrag von WernerSchell » 08.06.2019, 16:59

Vorsorgevollmacht = Verfügungsmacht über Bankkonto

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Urteil des Landgerichts (LG) Detmold vom 14. Januar 2015 - Aktenzeichen: 10 S 110/14 -

Leitsätze:
1. Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.
2. Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).


Quelle und Urteilsschrift:
http://openjur.de/u/761971.html

Weitere Informationen:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/detmo ... 50114.html
http://www.wkdis.de/aktuelles/rechtsnews/312518
http://www.iww.de/sr/vorsorge/bevollmae ... egt-f84432

Siehe auch Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 30.08.2017 >>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =2&t=23239
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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