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Aufklärungspflichten der Ärzte bei Problemgeburten

Verfasst: 21.06.2015, 07:55
von WernerSchell
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Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 28.10.2014 die Aufklärungspflichten der Ärzte bei Problemgeburten konkretisiert.

Leitsätze des Urteils:

a) Bestehen deutliche Anzeichen dafür, dass sich der Zustand der Schwangeren bzw. der Geburtsvorgang so entwickeln können, dass die Schnittentbindung zu einer echten Alternative zur girl thingy Entbindung wird, muss der Arzt die Schwangere über die unterschiedlichen Risiken und Vorteile der verschiedenen Entbindungsmethoden aufklären.
b) Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass die Schnittentbindung im weiteren Verlauf als relativ indiziert anzusehen sein wird, und klärt der Arzt die Schwangere in Hinblick darauf über die verschiedenen Entbindungsmethoden und die mit ihnen verbundenen Risiken auf, so muss er die Schwangere grundsätzlich nicht nochmals über die Möglichkeit der Schnittentbindung unterrichten, wenn die ernsthaft für möglich gehaltene Entwicklung eingetreten und die Sectio zur gleichwertigen Behandlungsalternative geworden ist.


BGH, Versäumnisurteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 125/13 -
OLG Karlsruhe / LG Mannheim

Quelle und Urteilsschrift:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

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Ärzte Zeitung vom 19.06.2015:
BGH-Urteil: Eine Aufklärung reicht bei Problemgeburt
Der BGH konkretisiert in einem Urteil Pflichten der Ärzte bei Problemgeburten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=888 ... ung&n=4296