Ärzte verdienen an Zusatzleistungen + Termin-Gebühren

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Ärzte verdienen an Zusatzleistungen + Termin-Gebühren

Beitrag von WernerSchell » 26.06.2015, 05:57

Ärzte verlangen bis zu 100 Euro Termin-Gebühren
Immer mehr Patienten müssen für ganz normale Arzt-Termine zahlen! Einen Bericht des Magazins „Fakt“ (mdr)
bestätigte die Verbraucherzentrale NRW BILD. - Quelle: Bild
http://www.bild.de/politik/inland/arzt/ ... .bild.html

Bild
Die Rechtslage ist klar: Ärzte dürfen von Patienten kein Geld für einen schnelleren Termin verlangen.
dpa-Foto beim Bild-Bericht!


Siehe auch die Beiträge zum Thema:
IGel - Ärzte verdienen prächtig an Zusatzleistungen
viewtopic.php?f=2&t=15199
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Eintrittsgeld für eine Behandlung darf es nicht geben

Beitrag von WernerSchell » 26.06.2015, 06:14

Ärzte Zeitung vom 26.06.2015:
Arzttermin gegen Geld: "Eintrittsgeld für eine Behandlung darf es nicht geben"
Ein schneller Arzttermin nur gegen Bezahlung: Dass manche niedergelassene Ärzte genau so handeln, wird immer wieder mal behauptet.
Ein TV-Beitrag heizt diese Vorwürfe an. Hält ein Praxischef für die Terminvergabe die Hand auf, begibt er sich auf sehr dünnes Eis.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=889 ... ent&n=4311
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Fehldiagnosen und horrende Rechnungen

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2015, 08:14

Fehldiagnosen und horrende Rechnungen:
So verdienen Zahnärzte am Patienten

Häufig erweisen sich Zahnärzte als clevere Verkäufer überflüssiger Leistungen.
Oft fehlen in Kostenprognosen von Zahnarztleistungen die Gebühren für zusätzlich nötige Folgearbeiten.
Quelle: Focus
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber ... 61723.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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So können Ärzte einen höheren Gebührensatz begründen

Beitrag von WernerSchell » 04.04.2016, 06:18

Ärzte Zeitung vom 04.04.2016:
GOÄ-Abrechnung: So können Ärzte einen höheren Gebührensatz begründen
Ärzte können bei Privatpatienten einen höheren, bis zu 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Unser Abrechnungsexperte klärt auf, worauf zu achten ist. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=899 ... pps&n=4895

+++
Privatpatienten sollten eine ärztliche Gebührenrechnung genau prüfen. Nach gemachten Erfahrungen können Gebührenerhöhungen
eher nur selten wirklich begründet werden
.
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