Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 28.06.2015, 07:00

„Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland“ freigeschaltet
Schwererkrankte und ihre Familien brauchen qualifizierte Informationen über Möglichkeiten der palliativmedizinischen Behandlung und hospizlichen Unterstützung

Berlin, 17.6.2015. „Ob zuhause, im Altenpflegeheim, im Krankenhaus oder im Hospiz - schwererkrankte Menschen brauchen an jedem dieser Orte die Gewissheit, gut, sicher und in Gemeinschaft aufgehoben zu sein. Sie sollen über ihre Behandlung mitentscheiden können und so wenig Leid wie möglich aushalten müssen.“ so Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich der heutigen ersten Beratung des Palliativ- und Hospizgesetzes im Bundestag.
Dringend notwendige Voraussetzungen dafür seien:
1. Flächendeckender Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung
2. „Hand in Hand“-Übergang zwischen allgemeiner und spezialisierter, ambulanter und stationärer Versorgung
3. Qualifizierter Personalstandard in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hospizen und SAPV-Diensten
4. Niedrigschwellige und zeitnahe Information und Beratung von Patienten und Familien.
Palliativversorgung im Krankenhaus: Knapp die Hälfte der Menschen in Deutschland stirbt im Krankenhaus, jährlich sind dies über 400.000 Patienten. „Doch nur 15 Prozent der bundesweit 2.000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen, in den übrigen haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie ihn die DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten empfiehlt. Kleinere Häuser brauchen zumindest einen Palliativbeauftragten.“ erläutert Radbruch. Zum einen sei eine qualifizierte spezialisierte Palliativversorgung auf ausgewiesenen Stationen zu gewährleisten. Andererseits braucht es für die nachhaltige Entwicklung von koordinierter Hand-in-Hand-Betreuung gerade auch im Krankenhaus die Sicherheit einer auskömmlichen Finanzierung für Palliativdienste und Palliativbeauftragte. „Die Bedeutung einer frühzeitigen palliativmedizinischen Versorgung ist gut belegt, dies hat auch die unter Federführung der DGP vorgelegte S3-Leitlinie Palliativmedizin noch einmal deutlich gezeigt.“ so Radbruch. Mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik ist dafür zu sorgen, dass Versorgungsstrukturen entwickelt werden, die den Bedürfnissen aller Patienten mit einer fortschreitenden Erkrankung gerecht werden.
Palliativversorgung von hochbetagten Menschen: Ebenso dringend benötigt wird diese Struktur, um die allgemeine Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen einschließlich der Kurzzeitpflege zu etablieren und umzusetzen. „Noch sind wir weit davon entfernt, dass in allen Altenpflegeheimen hochbetagte, multimorbide und/oder demente Menschen am Ende ihres Lebens im Sinne einer guten Palliativversorgung begleitet werden können.“ ergänzt Katja Goudinoudis, Sprecherin der Sektion Pflege und Vorstandsmitglied der DGP. Bedürfnisorientierte und fachlich adäquate Versorgungskonzepte für hochbetagte Menschen fehlen außerdem weitgehend in der häuslichen Versorgung, in neuen Wohnformen, in Krankenhäusern, stationären Hospizen, SAPV und AAPV. Die ambulante Betreuung spielt hier eine besondere Rolle, da die meisten Menschen sich wünschen, zuhause leben und sterben zu können.
Flächendeckender Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung: Die über 5.000 in der Palliativversorgung tätigen Mitglieder der DGP sind alltäglich mit Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum konfrontiert, wenn sie in Einzelfällen bis zu 100 km zu Patienten fahren. „Gerade im Zusammenhang mit der derzeit parallelen Diskussion um den ärztlich assistierten Suizid ist der flächendeckende Ausbau einer qualitativ hochwertigen Palliativversorgung von großer Bedeutung.“, betont Radbruch, der sich befremdet zeigt über „Entweder-Oder“-Diskussionen, wie sie in Unkenntnis der wahren Nöte von Patienten derzeit gelegentlich geführt werden. Entscheidender Faktor für eine gelungene Palliativversorgung ist, qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl und mit genügend Zeit für die Betroffenen verfügbar zu machen. Dies bezieht sich nicht nur auf Ärzte und Pflegekräfte, sondern gleichermaßen auf Physiotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter, Seelsorger und andere Berufsgruppen, für deren Einbindung in die Versorgungsstrukturen bislang kaum Konzepte vorliegen.
Wegweiser zu ambulanten und stationären Angeboten: Einen wesentlichen Schritt zu einer breiten Information über hospizliche und palliativmedizinische Möglichkeiten stellt die heutige Freischaltung des kostenfrei zugänglichen und aktuell überarbeiteten Online-Portals „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland“ dar. Mit diesem nutzerfreundlichen Angebot soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass insbesondere Schwererkrankte - oft melden sich Angehörige bei den Verbänden mit der Bitte um Adressen und Beratung - einen niedrigschwelligen und zeitnahen Zugang zu den Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung erhalten. Eine wichtige Empfehlung der kürzlich unter Federführung der DGP veröffentlichten S3-Leitlinie Palliativmedizin war, dem Thema Beratung mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland:
http://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat sich in den vergangenen drei Monaten differenziert zu den spezifischen Notwendigkeiten zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland geäußert. Die Stellungnahmen und Pressemitteilungen zum Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz finden Sie hier: http://www.palliativmedizin.de
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13

Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2016

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Weitere Informationen zum Thema u.a. unter >
viewtopic.php?f=2&t=20985

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ...

Beitrag von WernerSchell » 20.05.2017, 07:39

Zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) … gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier viewtopic.php?f=4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

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Dr. med. Verfürth und Werner Schell beim Pflegetreff am 10.05.2017

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Werner Schell und Barbara Steffens, Pflegeministerin NRW beim Pflegetreff am 10.05.2017
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ....

Beitrag von WernerSchell » 23.07.2017, 12:44

Im Zusammenhang mit vielfältigen Unterstützungsaktivitäten für hilfesuchende pflegebedürftige Menschen bzw. Angehörige gab es heute, 23.07.2017, bereits gegen 10.00 Uhr, Veranlassung, in einer Neusser Pflegeeinrichtungen einen Besuch abzustatten. Vorausgegangen waren u.a. Mängelrügen der Angehörigen. Es konnte aber vor Ort geklärt werden, dass die pflegerische und sonstige Versorgung eines älteren pflegebedürftigen Herrn völlig in Ordnung war. Die Angehörigen, v.a. die Ehefrau, hat wohl nicht verstanden oder nicht verstehen wollen, dass ihr Ehemann im Sterben liegt und nur noch palliative Versorgung, Begleitung, geboten ist. Durch ein klärendes Gespräch mit der Ehefrau konnten die "Weichen" für eine gute Sterbebegleitung gestellt werden.
Es wurde deutlich, dass die beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 diskutierte "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" wichtig gewesen wäre, seitens aller Beteiligten für den totkranken Patienten zeitgerecht in richtiger Weise zu agieren. Dann hätte auch vor Wochen ein unnötiger Krankentransport und eine Krankenhausaufnahme vermieden werden können. Bedauerlicherweise muss vermeldet werden, dass der GKV-Spitzenverband bislang die nach § 132g SGB erforderlichen Umsetzungsregelungen noch nicht herausgegeben hat. Diese hätten nach der Gesetzeslage bereits am 31.12.2016 vorliegen müssen. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird am Thema dran bleiben und demnächst weiter informieren!
>>>> viewtopic.php?f=4&t=22110
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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