beizeiten begleiten® - Projekt im Seniorenhaus Lindenhof

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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beizeiten begleiten® - Projekt im Seniorenhaus Lindenhof

Beitrag von WernerSchell » 04.06.2015, 07:13

Patientenautonomie am Lebensende
beizeiten begleiten® - Projekt im Seniorenhaus Lindenhof, Grevenbroich

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe informiert sich am 03.06.2015, 16.30 Uhr, im Seniorenhaus Lindenhof, Auf der Schanze 3, 41515 Grevenbroich, über das Modellprojekt beizeiten begleiten®. - Patientenverfügungen sind in Deutschland nach wie vor nicht sehr verbreitet. Darüber hinaus sind sie im Notfall oft nicht zur Hand, selten aussagekräftig und verlässlich. Eine dauerhaft qualifizierte Begleitung durch geschultes Heimpflegepersonal bei der Entscheidung und Klärung der individuellen medizinischen Behandlungsmaßnahmen von Heimbewohnern verspricht daher das Modellprojekt beizeiten begleiten®. Es wurde jetzt im Rahmen einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Studie im Grevenbroicher Seniorenhaus Lindenhof in den Regelbetrieb übernommen. Neben einer professionellen Dokumentation auf standardisierten Formularen (Patientenverfügung, Vertreterverfügung, Notfallbogen) sowie der Notfalltauglichkeit und Validität der Verfügung ist dabei die Kooperation mit Haus- und Notärzten, Rettungsdienstmitarbeitern sowie dem Krankenhauspersonal von besonderer Bedeutung. - Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe wird sich im Seniorenhaus Lindenhof des Rhein-Kreises Neuss im Beisein von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky und Grevenbroichs Bürgermeisterin Ursula Kwasny über das Modellprojekt informieren. Als Gesprächspartner hat auch der Düsseldorfer Universitätsprofessor Dr. med. Jürgen in der Schmitten, einer der Initiatoren von beizeiten begleiten®, seine Teilnahme zugesagt.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird ebenfalls anwesend sein. Werner Schell ist mit dem Thema seit Jahren bestens vertraut und referiert zum Thema "Patientenautonomie am Lebensende" u.a. seit Jahren in der Volkshochschule Neuss. Der Neusser Pflegetreff hat das Thema am 22.10.2014 ebenfalls aufgegriffen (Dr. med. in der Schmitten saß u.a. auf dem Podium). Dazu gibt es eine Filmdokumentation bei Youtube > https://www.youtube.com/watch?v=e0jtDziYNeM Der Film informiert zu Beginn über rd. 8 Minuten über die Aktivitäten von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!

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Siehe auch zum Thema:
Patientenverfügung auf neuen Wegen: Gesundheitliche Vorausplanung in einer Modellregion
(Advance Care Planing) beizeiten begleiten®

Zahlreiche Beiträge dazu unter
> https://www.aekno.de/page.asp?pageID=9187
> http://www.aerzteblatt.de/archiv/152952 ... ionsstudie
> viewtopic.php?f=2&t=20220

Statement Werner Schell, Vorstand Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, bei der
Infoveranstaltung der KV Nordrhein im Ärztehaus Düsseldorf am 03.07.2010

Quelle: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... r-12RT.pdf

Siehe auch unter
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 032012.pdf
> viewtopic.php?t=15933
> http://www.forschung-patientenorientier ... itten.html
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"Beizeiten - begleiten" - Projekt im Seniorenhaus Lindenhof

Beitrag von WernerSchell » 04.06.2015, 07:15

Pressemitteilung vom 03.06.2015 - Rhein-Kreis Neuss

Seniorenhaus Lindenhof:
Bundesgesundheitsminister informiert sich über Modellprojekt "Beizeiten begleiten"


Rhein-Kreis Neuss / Grevenbroich. Im Grevenbroicher Seniorenhaus Lindenhof ist aus einem Modellprojekt ein ständiges Angebot geworden. "Beizeiten begleiten" - das ist der Titel des erfolgreichen Projektes, über das sich nun Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in der Senioreneinrichtung des Rhein-Kreises Neuss informierte.

Geschulte Mitarbeiter legen gemeinsam mit den Heimbewohnern und deren Angehörigen rechtsverbindliche Patientenverfügungen, Vertretervollmachten und Notfallbogen fest. Eine dauerhaft qualifizierte Begleitung der Heimbewohner durch Vorsorgeberaterinnen sorgt dafür, dass der Patientenwille genau erfasst und dokumentiert wird. Diese Dokumentation dient nicht nur dem Heimpersonal, sondern auch den am Projekt beteiligten behandelnden Hausärzten, Bereitschaftsärzten, Rettungsdienstmitarbeiter und dem Krankenhauspersonal.

Gemeinsam mit Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und der Grevenbroicher Bürgermeisterin Ursula Kwasny sprach Bundesminister Gröhe mit Lindenhof-Leiterin Barbara Kremers-Gerads. "Die Heimbewohner können hier zu einer Zeit über Vorausverfügungen entscheiden, wenn sie selbst dazu noch in der Lage sind", sagte Gröhe im Pressegespräch und bezeichnete das Modellprojekt in Grevenbroich als vorbildlich. Bei dem Gespräch waren auch Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten von der Uniklinik Düsseldorf und Prof. Dr. Georg Marckmann von der Uni München dabei, die das Modellprojekt initiiert und wissenschaftlich begleitet haben.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, dass die Patientenverfügung in vielen Bereichen der heutigen Gesellschaft leider immer noch ein Tabu-Thema ist. "Dank der aktuellen Initiative von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe könnten die Grundgedanken des hier in Grevenbroich modellhaft aufgebauten Projektes schon bald Vorbild für eine flächendeckende Einführung von Beratungsstrukturen in Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland sein." Auch die Grevenbroicher Bürgermeisterin Ursula Kwasny ist überzeugt, dass das Projekt ein gutes Beispiel ist für neue Wege in der Altenpflege.

"Beizeiten begleiten" - dieses bundesweit einmalige Projekt wurde zunächst im Rahmen einer vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Studie gefördert und ist zu einem ständigen Angebot für alle Bewohner des Lindenhofs geworden. Denn wer ins Heim kommt, hat nicht immer eine Patientenverfügung; darüber hinaus ist diese häufig im Notfall nicht zur Hand, wenig aussagekräftig oder nicht verlässlich.

Auf eigenen Wunsch sprechen die Bewohner des Lindenhofs mit einer der geschulten Vorsorgeberaterinnen des Seniorenheims über die individuellen medizinischen Behandlungsmaßnahmen im Notfall. Dabei geht es unter anderem um folgende Frage: Welche lebenserhaltenden Maßnahmen sollen erfolgen?

Die Mitarbeiter dokumentieren den Patientenwillen im Detail. Dabei nutzen sie standardisierte Formulare wie Patientenverfügung, Vertreterverfügung und Notfallbogen. Wichtig für die Senioren: Sie können ihre Entscheidungen jederzeit revidieren. Am Ende zählt immer der Patientenwille.

Petra Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Harald Vieten (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Daniel Oellers
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: +49 2131 928 1309
Fax: +49 2131 928 81309
Email: Daniel.Oellers@rhein-kreis-neuss.de

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Im Übrigen berichtete am 03.06.2015 die WDR-Lokalzeit Düsseldorf (rd. 3 Minuten).
Der Beitrag kann dauerhaft abgerufen werden unter
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... uegung.mp4
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Projekt setzt Maßstab für Sterben in Würde

Beitrag von WernerSchell » 04.06.2015, 07:20

Bericht der NGZ vom 4. Juni 2015:

Rhein-Kreis Neuss
Projekt setzt Maßstab für Sterben in Würde

Rhein-Kreis Neuss. "Beizeiten begleiten" heißt ein Projekt, das Menschen hilft, klare Patientenverfügungen zu verfassen und deren Umsetzung zu gewährleisten. Minister Gröhe kündigt ein Gesetz an, mit dem das Pilotprojekt zum Regelfall werden soll.
Von Frank Kirschstein
...
Für das Projekt wurden einheitliche Formulare entwickelt. Die Notfallverfügungen sollen Ärzten und Rettungssanitätern klare Auskunft geben. Hausärzte und Pflegepersonal wurden speziell geschult, um alten Menschen zu helfen, ihren Willen eindeutig zu formulieren.
...
Nicht nur Wissenschaft und Politik zeigten sich gestern begeistert, auch die Praktiker im Lindenhof berichteten von positiven Erfahrungen. "Wir konnten in vielen Fällen heimliche Ängste abbauen", sagt Barbara Mandt, die Bewohner im Lindenhof in Sachen Patientenverfügung berät. Wer die Gewissheit habe, dass im Fall lebensbedrohender Krankheiten sein Wille berücksichtigt werde, könne ruhiger leben.

Quelle: NGZ - http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.5139903 (dort ist der vollständige Berichtstext nachlesbar)
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beizeiten begleiten® - Projekt im Seniorenhaus Lindenhof

Beitrag von WernerSchell » 04.06.2015, 08:56

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:

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Es wird zum Projekt beizeiten begleiten® noch eine eigene Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk geben. Denn es muss darum gehen, das Projekt "breit umzusetzen". Die Regelungen im Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - Entwurf) - siehe dazu auch unter > viewtopic.php?f=2&t=20985&hilit=HPG - werden voraussichtlich sehr allgemein ausfallen. Und was die Krankenkassenverbände in den dann noch erforderlichen Rahmenverträgen hineinschreiben werden, ist auch offen. Letztlich stehen die christlichen Kirchen dem Projekt nicht wohlwollend gegenüber. Darüber wurde ja in der Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss mehrfach diskutiert. Die christlichen Kirchen plädieren vornehmlich für die Anwendung einer sog. Reichenweitenbegrenzung. Dem muss zeitgerecht entgegen getreten werden.

Werner Schell
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Vor dem würdevollen Sterben kommt das würdevolle Leben

Beitrag von WernerSchell » 06.06.2015, 08:19

"Vor dem würdevollen Sterben kommt das würdevolle Leben! Wir müssen Bedingungen schaffen für ein Altwerden in Würde. Dann werden wir auch Bedingungen schaffen können für liebevolle Hilfe bei Schmerzlinderung und eine ebenso angemessene Begleitung beim Weg in den Tod."

Waltraud Berle: in
"Schluss sag ich"
(Seite10), Osburg Verlag, 2015. Näheres
> viewtopic.php?f=4&t=21069&p=86404#p86404
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:40

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
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Pflegeberufsgesetz löst die Pflegeprobleme nicht

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2015, 07:53

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21387

Bei Facebook - Adresse Hermann Gröhe - am 12.12.2015 gepostet:

Die geplante Reform der Pflegeberufe wird von Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, als eine Maßnahme bezeichnet, die die Tätigkeit in der Pflege attraktiver macht. Dem muss deutlich widersprochen werden, denn die tatsächliche Pflege in Krankenhäusern und Heimen wird durch ein neues Pflegeberufsgesetz nicht verändert. Denn ein solches Gesetz befasst sich schwerpunktmäßig mit Ausbildung und Berufsbezeichnung, nicht aber mit den Pflege-Rahmenbedingungen vor Ort. Während meiner Lehrtätigkeit an Kranken- und Altenpflegeschulen (über 40 Jahre) habe ich so manche Reform der Kranken- und Altenpflegegesetze erlebt, verbessert hat sich nichts. Es hat nur immer Umstellungsaufwand gegeben. Wir brauchen aber deutlich verbesserte Stellenpläne für Pflegekräfte und mit Blick auf die Menschen mit Demenz mehr Zuwendungszeit von Fachpersonal. Und die entsprechenden Voraussetzungen dazu müssen jetzt geschaffen werden. Es muss ein PSG III her, schnellstens. Alles andere sind nur Ablenkungsmanöver und die Probleme bleiben. > viewtopic.php?f=3&t=21387
Das nach der jüngsten Krankenhausreform vorgesehene Pflegestellenprogramm hilft nicht. Solche Programme haben auch in der Vergangenheit nicht funktioniert. Dazu erklärte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (Marburger Bund Zeitung, 04.12.2015): "Sicht der Pflege - Zwei oder drei neue Kollegen: Das merken wir nicht einmal. Förderprogramme sind unzureichend." Hugo Van Aken, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster, erklärte ergänzend (Deutsches Ärzteblatt, 08.12.2015): „Drei Pflegekräfte mehr pro Krankenhaus: Das ist doch lächerlich“. - "Dass der Arbeitsalltag in der Pflege seit langem von großer Belastung, Zeitdruck und wenig motivierenden Bedingungen geprägt ist, wissen die politisch Verantwortlichen sehr wohl. Die deutsche Pflegezukunft wird düster werden, wenn hier nicht schnellstens – und spürbar – eine Verbesserung herbeigeführt wird." - Quelle: Presseinfo des DBfK vom 14.07.2015 > viewtopic.php?f=3&t=21218
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Pflegetreff am 10.05.2017 - Versorgungsplanung ...

Beitrag von WernerSchell » 03.04.2017, 09:01

Ankündigung / Einladung
26. Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema:
"Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)".
Näheres stets aktuell unter folgender Adresse:
viewtopic.php?f=7&t=21887
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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beizeiten begleiten® - Projekt im Seniorenhaus Lindenhof

Beitrag von WernerSchell » 11.04.2017, 07:02

„beizeiten begleiten“ – ein neues Konzept gesundheitlicher Vorausplanung
Video: "beizeiten begleiten"
>>> https://www.youtube.com/watch?v=Xtjton_5dAg
eizeiten begleiten"
Mit Förderung der Bundesregierung wurde in mehreren Seniorenheimen Grevenbroichs ein Modellprojekt zur gesundheitlichen Vorausplanung durchgeführt. Unter dem Namen „beizeiten begleiten“ war dies die erste größere Einführung eines Advance Care Planning (ACP) Programms in Deutschland. ACP ist ein bereits in vielen Ländern – zum Teil schon seit mehr als 20 Jahren – sehr erfolgreich etabliertes Konzept. Dabei geht es um ein Unterstützungsangebot an Menschen, sich möglichst frühzeitig mit Behandlungswünschen für eventuell zukünftig eintretende gesundheitliche Krisensituationen auseinanderzusetzen. Im Rahmen dieses von geschultem Personal durchgeführten Begleit-Prozesses, – in den wenn gewünscht auch Angehörige einbezogen werden – wird in der Regel sowohl eine aussagekräftige Patientenverfügung erstellt, als auch die Bevollmächtigung eines rechtlichen Vertreters in den Blick genommen. Eine zweites unverzichtbares Element des ACP-Ansatzes besteht darin, durch entsprechende Information und Schulung sicherzustellen: Alle an der Behandlung und Versorgung des Betroffenen möglicherweise zukünftig beteiligten Instanzen (z. B.: Pflegepersonal, Rettungsdienst, Notaufnahme des Krankenhauses etc.) haben im Ernstfall Zugriff auf die erstellten Papiere und können diese auch verstehen. beizeiten begleiten wurde zum Vorbild für die im Hospiz- und Palliativgesetz vom November 2015 neu verankerte Krankenkassen-Leistung „Gesundheitliche Versorgungsplanung“. Einrichtungen der Alten- und der Behindertenhilfe können damit eine von ihnen angebotene ACP-Beratung mit den Krankenkassen abrechnen. Der Film zeigt Auszüge eines beizeiten begleiten-Beratungsgesprächs mit dem Bewohner einer Senioreneinrichtung in Meerbusch.

Weitere Informationen:
http://www.sterbeninwuerde.de/videorepo ... -thematik/
http://www.sterbeninwuerde.de/

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Eine Schrift aus dem Projekt beizeiten begleiten®
Ich möchte gerne in Würde leben. Bis zuletzt.
http://www.beizeitenbegleiten.de/assets ... terben.pdf
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beizeiten begleiten® - Projekt im Seniorenhaus Lindenhof

Beitrag von WernerSchell » 11.04.2017, 07:29

Und nochmals auf den Punkt gebracht!
Zwei Filme informieren zum Modellprojekt beizeiten begleiten®,
das u.a. im Seniorenhaus "Lindenhof" in Grevenbroich durchgeführt wird:


>>> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... uegung.mp4
>>> https://www.youtube.com/watch?v=Xtjton_5dAg


+++
Die neuen Regelungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung
für die letzte Lebensphase werden beim Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 vorgestellt
.
Quelle und weitere Hinweise:>>> viewtopic.php?f=7&t=21887

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Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen

Beitrag von WernerSchell » 14.04.2017, 07:12

"Mitten im Leben sind wir vom Tod umfangen" - so sangen die Mönche im Mittelalter bei ihrem Nachtgebet. --- "Nicht erst in den letzten Lebenstagen, sondern schon viel früher sollten wir uns Gedanken über unser Lebensende machen und mit uns vertrauten Menschen besprechen, was uns für unseren letzten Lebensabschnitt wichtig ist und wie wir einmal sterben wollen. Das sollte dann unbedingt in einer Patientenverfügung dokumentiert werden. ... Auf jeden Fall ist eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, in der festgelegt ist, wer entscheiden soll, wenn der Verfasser dazu nicht mehr in der Lage ist" --- Heinke Geiter in "Weil der Tod zum Leben gehört." --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf die Erfordernisse, zeitgerecht eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, aufmerksam, informiert auch immer wieder dazu in Vorträgen und sonstigen Veranstaltungen. Der Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 wird das Thema "Patientenautonomie am Lebensende" ebenfalls erneut aufgreifen und die "gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - Behandlung im Voraus planen" in den Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion mit ausgewiesenen Experten stellen. --- Werner Schell
>>> viewtopic.php?f=2&t=21966
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Pflegetreff am 10.05.2017 - Informationen ...

Beitrag von WernerSchell » 20.05.2017, 06:53

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Newsletter Pro Pflege ... vom 19.05.2017:

Zum Neusser Pflegetreff am 10.05.2017 mit dem Thema: Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) … gibt es umfängliche Informationen. Siehe insoweit > http://www.wernerschell.de/aktuelles.php - Es können folgende Beiträge aufgerufen werden:
- Einführendes Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk im Forum hier viewtopic.php?f=4&t=22110
- Bericht der Neuss-Grevenbroicher Zeitung vom 13.05.2017 hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/rhe ... -1.6816993
- Filmdokumentation Langfassung (rd. 2 Stunden) hier https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo
- Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf
- Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 052017.pdf

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