Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -
Verfasst: 20.03.2015, 07:56
Hospiz- und Palliativgesetz – HPG
Beiträge im Anschluss an die Texte unter > viewtopic.php?f=2&t=17534
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 18.03.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) vorgestellt. Der vollständige Text ist als pdf-Datei angefügt. Die bisher zu dieser Thematik im Forum eingestellten Beiträge sind u.a. unter folgender Adress nachlesbar: viewtopic.php?f=2&t=17534 - Es wurde mehrfach in Pflegetreffs und Vortragsveranstaltungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Der am 22.10.2014 durchgeführte Neusser Pflegetreff befasste sich angesichts der lebhaften Diskussionen zur Sterbehilfe erneut mit dem Thema.

Zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland hat das Bundesgesundheitsministerium im Übrigen mitgeteilt:
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz haben Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier - siehe http://www.bundesgesundheitsministerium ... 101114.pdf vorgelegt. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern soll.
Bundesgesunheitsminister Hermann Gröhe:
"Ich möchte, dass schwerst kranke Menschen in ihrer letzen Lebensphase wissen, dass sie nicht allein gelassen werden. Dazu gehört auch, dass wir die Hospizbetreuung und die Versorgung mit schmerzlindernder Palliativmedizin weiter ausbauen. Insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an ausreichenden Angeboten. Deshalb werden wir mit einem Palliativgesetz die ambulante ärztliche Palliativversorgung weiterentwickeln und die Hospizarbeit finanziell besser fördern. Ziel ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland. Ganz wichtig ist zudem die Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen zu stärken, viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Deshalb sollen Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass Bewohner stationärer Einrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase erhalten. Dazu sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Zudem sollen Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten."
Zum Hintergrund
Unter Palliativversorgung versteht man die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Hierzu gehört auch die Schmerztherapie im ambulanten und stationären Bereich. Patientinnen und Patienten werden insbesondere durch Vertragsärzte, Pflegedienste und stationäre Einrichtungen palliativmedizinisch versorgt.
Das Eckpunktepapier wurde in enger Abstimmung mit den Abgeordneten Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Emmi Zeulner, Mitglied der AG Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD, und Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erarbeitet.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz haben Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier vorgelegt. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern soll.
Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium ... hland.html
Am 19.03.2015 hat es von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk folgendes Statement gegeben:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit vielen Jahren für den Ausbau der Palliativversorgung und Hospizarbeit und begrüßt jedwede Verbesserung bei diesen wichtigen Angeboten. Es wurde wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Planzahlen für Palliativ- und Hospizbetten deutlich angehoben werden müssen; z.Zt. liegen diese Planzahlen bei etwa 35 / 1 Mio Einwohner. Um international aufzuschließen und angesichts der demograifschen Entwicklung den zunehmenden Bedarf zu decken, ist eine Aufstockung der Planzahlen in einer Größenordnung von 80 - 100 Betten / 1 Mio Einwohner geboten. Jedes Krankenhaus muss eine von den Krankenkassen finanzierte Palliativstation unterhalten können. Im Übrigen ist es erforderlich, die Förderung der stationären Hospize durch die Krankenkassen auf 100% anzuheben (eine Anhebung der Leistung auf nur 95% ist klar unzureichend). Auch die ambulante Hospizarbeit muss gestärkt werden. Es kann nicht weiter angehen, dass die Hospizarbeit ständig für eine Restfinanzierung der zwingenden Ausgaben um Spenden betteln müssen. Das gelingt gelegentlich erfolgreich, in vielen Regionen gibt es aber unerträgliche Lücken in der Finanzierung - und damit eine Unterversorgung. - Diese Unterversorgung muss beendet werden, und zwar schnellstens! Letztlich muss auch sichergestellt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen durch eine deutliche personelle und sachliche Ausstattung in die Lage versetzt werden, ihren BewohnerInnen ein gutes Sterben in der Einrichtung zu ermöglichen, und zwar ohne eine Verlegung in andere Institutionen (siehe insoweit das Projekt "beizeiten begleiten"). - Über den Pflegenotstand in den Einrichtungen wird u.a. auch beim Pflegetreff am 14.04.2014 zu sprechen sein - siehe insoweit > viewtopic.php?f=7&t=20569 - Zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk noch gesondert Stellung nehmen.
Beiträge im Anschluss an die Texte unter > viewtopic.php?f=2&t=17534
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 18.03.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) vorgestellt. Der vollständige Text ist als pdf-Datei angefügt. Die bisher zu dieser Thematik im Forum eingestellten Beiträge sind u.a. unter folgender Adress nachlesbar: viewtopic.php?f=2&t=17534 - Es wurde mehrfach in Pflegetreffs und Vortragsveranstaltungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Der am 22.10.2014 durchgeführte Neusser Pflegetreff befasste sich angesichts der lebhaften Diskussionen zur Sterbehilfe erneut mit dem Thema.
Zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland hat das Bundesgesundheitsministerium im Übrigen mitgeteilt:
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz haben Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier - siehe http://www.bundesgesundheitsministerium ... 101114.pdf vorgelegt. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern soll.
Bundesgesunheitsminister Hermann Gröhe:
"Ich möchte, dass schwerst kranke Menschen in ihrer letzen Lebensphase wissen, dass sie nicht allein gelassen werden. Dazu gehört auch, dass wir die Hospizbetreuung und die Versorgung mit schmerzlindernder Palliativmedizin weiter ausbauen. Insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an ausreichenden Angeboten. Deshalb werden wir mit einem Palliativgesetz die ambulante ärztliche Palliativversorgung weiterentwickeln und die Hospizarbeit finanziell besser fördern. Ziel ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland. Ganz wichtig ist zudem die Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen zu stärken, viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Deshalb sollen Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass Bewohner stationärer Einrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase erhalten. Dazu sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Zudem sollen Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten."
Zum Hintergrund
Unter Palliativversorgung versteht man die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Hierzu gehört auch die Schmerztherapie im ambulanten und stationären Bereich. Patientinnen und Patienten werden insbesondere durch Vertragsärzte, Pflegedienste und stationäre Einrichtungen palliativmedizinisch versorgt.
Das Eckpunktepapier wurde in enger Abstimmung mit den Abgeordneten Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Emmi Zeulner, Mitglied der AG Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD, und Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erarbeitet.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz haben Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier vorgelegt. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern soll.
Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium ... hland.html
Am 19.03.2015 hat es von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk folgendes Statement gegeben:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit vielen Jahren für den Ausbau der Palliativversorgung und Hospizarbeit und begrüßt jedwede Verbesserung bei diesen wichtigen Angeboten. Es wurde wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Planzahlen für Palliativ- und Hospizbetten deutlich angehoben werden müssen; z.Zt. liegen diese Planzahlen bei etwa 35 / 1 Mio Einwohner. Um international aufzuschließen und angesichts der demograifschen Entwicklung den zunehmenden Bedarf zu decken, ist eine Aufstockung der Planzahlen in einer Größenordnung von 80 - 100 Betten / 1 Mio Einwohner geboten. Jedes Krankenhaus muss eine von den Krankenkassen finanzierte Palliativstation unterhalten können. Im Übrigen ist es erforderlich, die Förderung der stationären Hospize durch die Krankenkassen auf 100% anzuheben (eine Anhebung der Leistung auf nur 95% ist klar unzureichend). Auch die ambulante Hospizarbeit muss gestärkt werden. Es kann nicht weiter angehen, dass die Hospizarbeit ständig für eine Restfinanzierung der zwingenden Ausgaben um Spenden betteln müssen. Das gelingt gelegentlich erfolgreich, in vielen Regionen gibt es aber unerträgliche Lücken in der Finanzierung - und damit eine Unterversorgung. - Diese Unterversorgung muss beendet werden, und zwar schnellstens! Letztlich muss auch sichergestellt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen durch eine deutliche personelle und sachliche Ausstattung in die Lage versetzt werden, ihren BewohnerInnen ein gutes Sterben in der Einrichtung zu ermöglichen, und zwar ohne eine Verlegung in andere Institutionen (siehe insoweit das Projekt "beizeiten begleiten"). - Über den Pflegenotstand in den Einrichtungen wird u.a. auch beim Pflegetreff am 14.04.2014 zu sprechen sein - siehe insoweit > viewtopic.php?f=7&t=20569 - Zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk noch gesondert Stellung nehmen.