Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Grünes Licht für Hospiz- und Klinikgesetz

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 13:30

Grünes Licht für Hospiz- und Klinikgesetz
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat grünes Licht gegeben für die Gesetzentwürfe zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sowie zur Krankenhausstrukturreform. Beide Vorlagen sollen am (morgigen) Donnerstag im Plenum abschließend beraten und verabschiedet werden. Der Ausbau der Hospizversorgung steht dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit der Debatte über die Sterbebegleitung. Über mehrere Gesetzesvorlagen dazu soll am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.
Der Hospiz- und Palliativgesetzentwurf der Bundesregierung (18/5170 http://dip.bundestag.de/btd/18/051/1805170.pdf ) zielt darauf ab, schwer kranke und alte Menschen am Ende ihres Lebens besser und individueller zu betreuen, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen die Ängste zu nehmen. Es sollen Anreize gesetzt werden zum flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.
In den Änderungsanträgen ging es unter anderem darum, für Kinderhospize eigene Rahmenvereinbarungen zu garantieren, um den spezifischen Anforderungen dort zu genügen.
Neben den Regierungsfraktionen von Union und SPD votierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die mehrere Änderungsanträge mit ausgearbeitet hatte, für den Gesetzentwurf. Die Fraktion Die Linke enthielt sich in der Schlussabstimmung.
Eigene Anträge der Fraktionen Die Linke (18/5202 http://dip.bundestag.de/btd/18/052/1805202.pdf ) und Bündnis 90/Die Grünen (18/4563 http://dip.bundestag.de/btd/18/045/1804563.pdf ) zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wurden im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Gegen die Stimmen der Opposition angenommen wurde der Entwurf für das Krankenhausstrukturgesetz (18/5372 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805372.pdf ). Mit dem Gesetzentwurf soll die Behandlungsqualität und Versorgungssicherheit in Kliniken verbessert werden. Dazu sind Förderprogramme für Hygiene und Pflege vorgesehen. Ferner steht ein Fonds für Umstrukturierungen zur Verfügung. Die Mittel sollen zum Abbau von Überkapazitäten und zur Spezialisierung der Häuser genutzt werden.
In den zahlreichen Änderungsanträgen ging es unter anderem darum, den bisherigen Versorgungszuschlag durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe (500 Millionen Euro pro Jahr) zu ersetzen sowie die Notfallambulanzen der Kliniken zu stärken.
Anträge der Fraktion Die Linke (18/5369 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805369.pdf ) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5381 http://dip.bundestag.de/btd/18/053/1805381.pdf ) zur Verbesserung der Krankenhausversorgung fanden im Ausschuss keine Mehrheit.

Quelle: Mitteilung vom 04.11.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
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Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 13:33

Anlässlich der Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes im Deutschen Bundestag, sehen Sie zur weiteren Verwendung eine Pressemitteilung von Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen.

Palliativ- und Hospizversorgung: Grüne verbessern die Versorgung am Lebensende

Zur Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) im Deutschen Bundestag, erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Das Hospiz- und Palliativgesetz ist ein kleiner Schritt auf dem Weg zu einer besseren Versorgung sterbender und schwerkranker Menschen. Es muss noch viel mehr getan werden, damit sich der Hospiz- und Palliativgedanke in unserer Gesellschaft und in der Versorgung fest verankert. Auf den letzten Metern zur Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes, konnten wir weitere Verbesserungen in der Versorgung und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen erzielen. So wird künftig auch der berechtigte Wunsch eines Pflegeheimbewohners, in ein Hospiz zu wechseln, stärker berücksichtigt werden müssen. Zudem haben wir dafür gesorgt, dass ambulante Hospizdienste mehr Geld erhalten. Damit können sie die so wichtige Trauerbegleitung von Angehörigen leisten und den Einsatz von Ehrenamtlichen stärken. Für Krankenhäuser, die noch keine Palliativstation haben, wird es künftige finanzielle Anreize geben, mit multiprofessionellen, ambulanten Palliativdiensten zusammen zu arbeiten und diese mit der Sterbebegleitung zu beauftragen. Das wird viele Betroffene freuen.

Ein Grund die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist. Wir brauchen eine Weiterbildungsoffensive, damit die in der Medizin, Pflege und Therapie tätigen Menschen über fundiertes Know How bei der Begleitung Sterbender verfügen. Und wir brauchen ein deutschlandweites Netz von ambulanten Palliativdiensten, nach Bedarf auch Hospize, denn vor allem ländliche Regionen sind noch unterversorgt. Das hat auch die neueste Studie der Bertelsmann Stiftung gezeigt. Es darf nicht vom Glück des Wohnortes abhängen, ob jemand eine gute Versorgung am Lebensende erhält oder nicht. Wir brauchen Hilfen aus einer Hand, damit keine Versorgungslücken entstehen. Zudem muss eine gute neutrale Beratung her, die am Lebensende nicht immer die kostengünstigste Versorgung zum Ziel hat. Unsere Vorstellungen haben wir in einem Antrag (BT Drs. 18/4563) eingebracht, um der Bundesregierung den weiteren Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Quelle: Mitteilung vom 04.11.2015
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Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2015, 09:05

PRESSEMITTEILUNG vom 05.11.205

Regionale Lücken in der Hospiz- und Palliativversorgung dringend schließen – Palliativversorgung gehört flächendeckend in die Regelversorgung: im Krankenhaus, im Altenpflegeheim, im Hospiz, zuhause

„Wir stehen kurz vor der Verabschiedung eines Hospiz- und Palliativgesetzes und dies ist ein wichtiger Schritt für Deutschland!“ erklärt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), im Hinblick auf die heutigen Beratungen zum Hospiz- und Palliativgesetz im Bundestag. „Trotz der bisher positiven Entwicklung haben wir Lücken in sämtlichen Bereichen der Palliativversorgung, die dringend geschlossen werden müssen. Schwerstkranke und sterbende Menschen müssen sich auf allen Stationen eines Krankenhauses ebenso wie zuhause, im Hospiz oder Altenpflegeheim auf eine qualitativ hochwertige Palliativversorgung verlassen können.“
Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Krebshilfe, begrüßt das Gesetz: „Besonders vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung in Deutschland wird das Thema Palliativmedizin in Zukunft wichtiger denn je. Wir leben in einer alternden Gesellschaft und die Zahl der altersbedingten, schweren Krankheiten wird weiter ansteigen. Somit auch der Bedarf nach einer würdevollen, hochwertigen und flächendeckenden Versorgung von unheilbar erkrankten Menschen.“ Ihnen und ihren Familien sollte ein gut vernetztes multiprofessionelles Angebot zur Verfügung stehen, ergänzt Prof. Dr. Maria Wasner, Vizepräsidentin der DGP.
Die aktuell veröffentlichten Daten des Faktencheck Gesundheit der Bertelsmann Stiftung zur Versorgung am Lebensende, der von der DGP mitentwickelt wurde, zeigen eine regional äußerst unterschiedliche Landkarte mit vielen weißen Flecken in der ambulanten und stationären Versorgung. Obwohl die meisten Deutschen zuhause sterben möchten, stirbt fast jeder Zweite im Krankenhaus. „Dass in Baden-Württemberg mit 41 Prozent bundesweit die wenigsten über 64jährigen im Krankenhaus sterben, liegt nach den Analysen des Faktencheck auch daran, dass es in diesem Bundesland überdurchschnittlich viele Ärzte mit einer Weiterbildung in Palliativmedizin und mehr ambulante Hospizdienste als anderswo gibt.“ Bundesweit haben rund 9.000 Ärzte die Zusatzqualifikation Palliativmedizin erworben, dies sind weniger als drei Prozent der insgesamt rund 365.000 berufstätigen Ärzte.
„Hier besteht noch erheblicher Weiterbildungsbedarf.“ betont Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Vizepräsident der DGP, der eine Palliativstation im Uniklinikum Erlangen leitet. „Neben der Vermittlung palliativmedizinischer Fachkenntnisse müssen Ärzte - ebenso wie Patienten und Angehörige - darüber aufgeklärt werden, dass nach aktueller Rechtslage kein medizinischer Eingriff und auch keine lebensverlängernde Maßnahme gegen den Willen eines Patienten erfolgen darf.“ Beispiel: So kann nach Absprache mit dem Patienten selbst die künstliche Beatmung abgestellt werden, ja, sie muss sogar abgestellt werden, wenn der Patient dies eindeutig einfordert. „Viele ärztliche Kollegen tun sich aber schwer, auf medizinisch machbare Therapiemaßnahmen, die das Leben verlängern könnten, zu verzichten oder diese zu beenden.“, so erlebt es Ostgathe.
„Palliativversorgung sollte auf allen Stationen der Krankenhäuser möglich sein. Palliativbeauftragte und Palliativdienste sollten dies unterstützen.“ hebt die Bertelsmann Stiftung in ihrem Faktencheck zur Palliativversorgung hervor. Dies muss unbedingt auch für die stationären Altenpflegeeinrichtungen gelten. Hier bietet das Hospiz- und Palliativgesetz begrüßenswerte Ansätze beispielsweise mit Beratungsleistungen zur Vorsorgeplanung und zur Palliativversorgung. Ebenso gilt es die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) flächendeckend zu stärken. In der Ausgestaltung, im Umfang und im qualitativen Mindeststandard entsprechender Leistungen liegt sicher noch viel Zündstoff für zukünftige Diskussionen, doch heute, so Radbruch abschließend, „freuen wir uns für die Patienten und ihre Angehörigen über ein Hospiz- und Palliativgesetz, das den Grundstein für eine umfassende Umsetzung einer flächendeckenden ambulanten wie stationären Palliativversorgung legt.“

Karin Dlubis-Mertens
Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
Aachener Str. 5 / 10713 Berlin
Tel.: 030 / 30 10 100 - 13
www.palliativmedizin.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Mehr Geld und neue Leistungen für Ärzte

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2015, 07:29

Ärzte Zeitung vom 06.11.2015:
Hospiz- und Palliativgesetz: Mehr Geld und neue Leistungen für Ärzte
Das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Hospiz- und Palliativgesetz stockt Leistungen in allen Bereichen der palliativmedizinischen Versorgung auf.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=898 ... tik&n=4599

Anmerkung der Moderation:
Das HPG hat deutliche Verbesserungen der Versorgung zum Inhalt. Allerdings gibt es weiterhin Lücken bei der Finanzierung.
Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ausgeführt:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351 - - Offensichtlich haben die Hinweise keine Beachtung gefunden!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2015, 18:07

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Deutscher Bundestag Rede des Bundesministers für Gesundheit, Hermann Gröhe, zum Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz – HPG vor dem Deutschen Bundestag am 5. November 2015 in Berlin:

Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen!
Liebe Kollegen!

Das Hospiz- und Palliativgesetz, über das wir heute beraten, ist auch für mich persönlich ein ganz
besonderes Gesetz.

Am 29. April, als das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf, der der heutigen Beschlussfassung
zugrunde liegt, beraten und abgestimmt hat, saß ich nicht am Kabinettstisch, sondern in einer
Palliativstation meiner Heimatstadt Neuss am Bett meiner sterbenden Mutter. Die Palliativschwester
riet mir, meiner Mutter den Mund zu befeuchten. Half es ihr oder half es uns, meinen Geschwistern,
meinem Vater und mir, unsere Ohnmacht angesichts des Unausweichlichen auszuhalten?

Wir haben in den letzten Jahren in unserem Land im Bereich der Palliativmedizin viele Fortschritte
erlebt, viel gelernt über Schmerzlinderung, über die Hilfe bei drohender Atemnot. Wir müssen weiter
forschen und mehr lernen. Ich danke Kollegin Johanna Wanka, dass es ein weiteres Förderprogramm im
Bereich der Palliativmedizin geben wird.

Aber der vielleicht wichtigste Fortschritt in der Palliativmedizin – oder sollte ich sagen: durch
die Palliativmedizin? – war doch der, dass die Medizin gelernt hat, dass sie in dieser Situation
Menschen dann am besten dienen kann, wenn sie ihre eigenen Grenzen anerkennt, wenn an die Stelle
des Wunsches, Krankheit zu heilen und Leben zu verlängern – ja, wir verdanken diesem Wunsch
unendlich viel Gutes –, die Bereitschaft tritt, das Unausweichliche geschehen zu lassen und gut zu
begleiten.

Wir können Menschen durch Palliativmedizin und Hospizversorgung nicht die Angst vor dem Sterben
nehmen. Aber unerträglicher Schmerz muss nicht sein. Einsamkeit in der letzten Lebensphase muss
dank des unermüdlichen Einsatzes von über 100.000 Menschen in der Hospizbewegung nicht sein, für
den wir sehr dankbar sind.

Was mich umtreibt, ist, dass viele Menschen nicht wissen, welche Möglichkeiten heute die
Palliativmedizin, die Hospizversorgung bieten. Was mich und uns alle noch mehr umtreiben muss, ist,
dass das, was wir können, noch längst nicht überall angeboten wird, dass wir Menschen noch viel zu
oft schuldig bleiben, was heute möglich ist.

Das sind die Leitgedanken dieses Gesetzes:

erstens bessere Information und Beratung und

zweitens ein umfassender Ausbau des heute Möglichen an Hilfe und Begleitung.

Deswegen wird es zukünftig einen umfassenden Beratungsanspruch der Patientinnen und Patienten
geben. Deswegen führen wir in der stationären Altenpflege eine umfassende Versorgungsplanung für
die Begleitung in der letzten Lebensphase ein.

Wir wollen Menschen überall dort gut begleiten, wo sie sterben: zu Hause, in Pflegeeinrichtungen,
in Hospizen und in Krankenhäusern. Erst jüngst hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung darauf
hingewiesen, dass sich die allermeisten Menschen dies wünschen, nämlich in den eigenen vier Wänden
auch die letzten Lebenstage verbringen zu können, und dass dies häufig nicht gelingt.

Die Studie zeigt aber auch, dass dies viel häufiger dann gelingt, wenn vor Ort ein gutes Netz an
aufeinander abgestimmter Hilfe und Unterstützung existiert. Unser Wille ist, dass es ein solches
Netz überall in diesem Land gibt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

Deswegen werden wir mit einer Reihe von Maßnahmen die Sterbebegleitung zu Hause verstärken und
unterstützen. Dabei geht es um den Ausbau der allgemeinen oder spezialisierten
palliativmedizinischen Versorgung. Dabei geht es um eine Stärkung der Palliativpflege in der
häuslichen Krankenpflege. Schließlich geht es darum, die häuslichen Hospizdienste besser
auszustatten, indem es auch für die ehrenamtlich Tätigen eine Erstattung von Sachkosten gibt. Denn
es kann doch nicht wahr sein, dass gerade in der Fläche ehrenamtlich Tätige, die diese
herausforderungsvolle Arbeit leisten, gleichsam noch selbst für ihre Kosten aufkommen müssen.

Wir werden die stationären Hospize bezüglich der finanziellen Unterstützung besser ausstatten, auch
mit einer Mindestunterstützung. Das ist wichtig, um gerade auch in Regionen, in denen bisher ein
unzureichendes Angebot existiert, dies auszubauen. Wir werden spezielle Regelungen für die Arbeit
in Kinderhospizen vorsehen.

In der Altenpflege habe ich schon die umfassende Versorgungsplanung genannt, die wir als Leistung
der Krankenkassen einführen werden: zu einer umfassenden Beratung, der Begleitung und der
Unterstützung, der es in der Altenpflege bedarf.

Wir werden die Altenpflegeeinrichtungen verpflichten, mit Palliativnetzwerken und
Palliativmedizinern zusammenzuarbeiten. Es darf nicht sein, dass Schwerstkranke und Sterbende in
den letzten Tagen aus Altenpflegeeinrichtungen in Krankenhäuser verlegt werden, weil nur dort eine
angemessene palliativmedizinische Versorgung möglich ist. Auch das werden wir beenden.

Wir werden die Arbeit in den Krankenhäusern, in der Palliativmedizin verstärken, indem in Zukunft
die Palliativstationen finanziell besser abgesichert werden. Aber – das ist ein Ergebnis der
intensiven parlamentarischen Beratung, für das ich dankbar bin –: Wir werden auch in den
Krankenhäusern, in denen keine Palliativstationen existieren, zu einer Verbesserung in der
palliativmedizinischen Arbeit kommen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz – so will ich es bewusst sagen – ist eine
Gemeinschaftsleistung. Wir haben denen, die diese Arbeit in der Palliativmedizin und in der
Hospizbewegung leisten, zum Beispiel im Forum „Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland“, das
seit einigen Jahren im Bundesgesundheitsministerium existiert und von meiner Staatssekretärin
Annette Widmann-Mauz geleitet wird, sehr genau zugehört. Herzlichen Dank für diese Arbeit!

Ich danke für die Art der Beratungen und der Anhörung, die wir durchgeführt haben, wie wir denen
zugehört haben, die uns aus ihrer Arbeit aus der Hospizbewegung, in den häuslichen Hospizdiensten,
in den stationären Hospizen und in der Palliativmedizin berichtet haben. In diesem Zuhören ist ein
Geist der Gemeinsamkeit und des Aufeinanderhörens entstanden, der auch dazu geführt hat, dass wir –
Union, SPD und Grüne – in der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses gemeinsam
Änderungsanträge eingebracht und damit auch deutlich gemacht haben, dass uns dies ein wichtiges,
ein gemeinsames Anliegen ist.

Wir wollen, dass schwerstkranke Menschen überall in diesem Land in ihrer Situation als Sterbende
die pflegerische, medizinische, psychosoziale und seelsorgerische Hilfe erfahren, die sie brauchen.
Wir sind es ihnen schuldig.

Dass wir dies in dieser großen Gemeinsamkeit tun, ist ein ganz starkes Zeichen. Dafür bin ich
dankbar. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Anlagen
- Nr. 139-1 (PDF) 117KB
[ http://www.bundesregierung.de/Content/D ... cationFile ]

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: [ mailto: InternetPost@bundesregierung.de ]
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018 272 - 0
Telefax: 03018 272 - 2555

Internet: [ http://www.bundesregierung.de ]
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Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2015, 18:13

Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen

Mit Verbesserungen in der Palliativ- und Hospizversorgung will die Große Koalition Menschen in ihrer letzten Lebensphase unterstützen. Unheilbar Kranke und alte Menschen sollen besser und individueller betreut werden. Dabei geht es vor allem darum, ihre Schmerzen zu lindern und ihnen Ängste vor dem Sterben zu nehmen.

Augenblicklich gibt es in Deutschland im Bereich der Palliativ- und Hospizversorgung 1500 ambulante Dienste, 195 stationäre Hospize, neun Kinderhospize und 250 Palliativstationen. Darüber hinaus engagieren sich 100.000 Ehrenamtliche in der Begleitung Schwerkranker und Sterbender.

Am 5. November hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (18/5170 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805170.pdf , 18/6585 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806585.pdf ) beschlossen. Neben den Koalitionsfraktionen hat auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen für das Gesetz gestimmt.

Wichtiger Schritt für weiteren Ausbau der Palliativmedizin

Immer noch würden 50 Prozent der Menschen, in Deutschland in einem Krankenhaus zum Teil unter Einsatz der so genannten Gerätemedizin sterben und jeder dritte Mensch in einer Pflegeeinrichtung, erläuterte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach in der Debatte. Die meisten Patienten, Angehörigen, aber auch viele Ärzte wüssten zu wenig über Palliativmedizin und Hospize. Hier werde jetzt besser beraten. Lauterbach wies zudem darauf hin, dass die Pallia-tivmedizin und die Versorgung in Hospizen durch die Behandlung von Symptomen das Leben der Schwerstkranken häufig verlängere, und das bei besserer Lebensqualität als bei den we-sentlich teureren Chemo-Therapien mit all ihren Nebenwirkungen. „Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt für den Aufbau der Palliativmedizin“, betonte Lauterbach.

„Diejenigen, die am Ende ihres Lebens unsere Hilfe brauchen, dürfen wir nicht alleine lassen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis. Dieser Grundgedanke habe die parlamentarische Beratung des Gesetzes geprägt. Mit dem Gesetz werde die Palliativmedizin auch in Krankenhäusern unterstützt, die weit über den medizinischen Beistand hinausginge. Mattheis wies darauf hin, dass ganz bewusst entschieden wurde, die Hospize nicht zu 100 Prozent durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren, sondern weiter auf Finanzierung durch Spenden und Ehrenamtliche zu setzen, um geschäftsmäßige Hospize zu verhindern.

Die Beauftragte für die Belange von Patientinnen und Patienten der SPD-Fraktion, Helga Kühn-Mengel, machte deutlich, dass seit Beginn der 2000er-Jahre in der Palliativ- und Hospiz-Versorgung wichtige Fortschritte gemacht worden seien. Untersuchungen belegten auch, dass sich bei einer guten Palliativversorgung die Zahl derjenigen verringere, die zum Sterben in ein Krankenhaus gingen. Die SPD-Abgeordnete Bettina Müller verwies darauf, dass vor allem in ländlichen Gegenden Palliativ- und Hospizangebot fehlten, hier sehe das Gesetz nun vor, dass die Krankenhäuser mit multiprofessionellen Palliativ-Teams zusammenarbeiten können. Diese Teams bestehen z. B. aus Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften, Physiothera-peutinnen und -therapeuten sowie Seelsorgerinnen und Seelsorgern.

Das regelt das Gesetz:

Die Palliativmedizin soll Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversi-cherung (GKV) werden. Um die Qualität in der Palliativversorgung zu verbessern, Ärztinnen und Ärzte zusätzlich zu qualifizieren und die Netzwerkarbeit mit anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen zu fördern, sollen Ärzteschaft und GKV zusätz-lich vergütete Leistungen vereinbaren.

Die sogenannte Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll flächendeckend verbreitet werden. Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, die Patientinnen und Patien-ten bei der Auswahl von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu beraten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbst-verwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland – GBA) soll in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege konkretisieren.

Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize soll verbessert werden. Dazu soll der Mindestzuschuss der Krankenkassen ansteigen. Für Hospize soll der Tagessatz pro betreutem Versicherten um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 261 Euro erhöht werden. Außerdem werden die Krankenkassen künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen. Bei Kinderhospizen übernimmt die Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Dass der Eigenanteil in Höhe von fünf Prozent beibehalten werden soll, entspreche dem Wunsch der Hospizverbände. Denn so werde sichergestellt, dass der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt und Spenden getragenen Hospizbewegung erhalten bleibe, heißt es.

Die Zuschüsse für ambulante Hospizdienste sollen neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigen (z. B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter). Darüber hinaus soll ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt werden. Außerdem soll die ambulante Hospizarbeit in stationären Pflegeeinrichtungen stärker berücksichtigt werden. Krankenhäuser sollen Hospizdienste mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen können.
Sterbebegleitung soll auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Pflegeheime sollen dazu Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung. Außerdem sollen Pflegeheime und Einrichtungen für Behinderte ihren Bewohnern eine Planung zur individuellen medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren können. Auch diese Leistungen sollen von den Krankenkassen finanziert werden.

Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.11.2015
SPD-Bundestagsfraktion
Öffentlichkeitsarbeit
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon (0 30) 227-5 49 07
Telefax (0 30) 227-5 68 00

E-Mail: webteam@spdfraktion.de
Internet: http://www.spdfraktion.de
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Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 08.11.2015, 08:10

Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Mit Zustimmung von Union, SPD und den Grünen hat der Deutsche Bundestag heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) PDF-Datei (PDF) 383 KB
>>> http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... HPG_GE.pdf

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Schwerkranken Menschen Hilfe im Sterben zu bieten ist ein Gebot der Menschlichkeit. Dazu gehört jegliche medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgliche Hilfe, die einen Menschen in der letzten Lebensphase begleitet. Diese Hilfe muss in ganz Deutschland ausgebaut werden. Deshalb stärken wir die Hospiz- und Palliativversorgung überall dort, wo Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen – sei es zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz. Zugleich verbessern wir die Information und Beratung, damit Hilfsangebote besser bekannt werden. Denn jeder soll die Gewissheit haben, am Lebensende gut betreut und versorgt zu werden."

Das Gesetz enthält vielfältige Maßnahmen zur Förderung des flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland. Wesentliche Regelungen im Überblick:

Die Palliativversorgung wird ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Haus- und Fachärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit.
Die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege wird gestärkt. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren und damit für die Pflegedienste abrechenbar zu machen.
Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge eingeführt. Zudem wird klargestellt, dass allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung auch in selektivvertraglichen Versorgungsformen gemeinsam vereinbart werden können. Auch in diesen Verträgen gelten die hohen Qualitätsanforderungen der SAPV.
Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize wird verbessert. Hierfür wird der Mindestzuschuss der Krankenkassen erhöht. Vor allem derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten (von derzeit rund 198 Euro auf rund 261 Euro in 2016). Außerdem tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Zusätzlich wurde vereinbart, dass für stationäre Kinderhospize eigenständige Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden können.
Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt. Hierzu wird – als Ergebnis der parlamentarischen Beratungen – gesetzlich der Zuschuss der Krankenkassen je Leistung von 11 auf 13 Prozent der Bezugsgröße erhöht. Bei der Förderung ist zudem der besondere Aufwand für das hospizliche Erstgespräch zu beachten. Der steigende Zuschuss der GKV trägt insgesamt dazu bei, dass Hospizdienste mehr finanziellen Spielraum erhalten, auch um die Trauerbegleitung der Angehörigen mit zu unterstützen. Außerdem soll die ambulante Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt werden. Auch Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen beauftragen.
Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten sollen verpflichtend abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Außerdem werden Pflegeheime zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet und müssen die Kooperation mit vernetzten Hospiz- und Palliativangeboten künftig transparent machen.
Darüber hinaus wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren und anbieten können. Dieses besondere Beratungsangebot wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert.
Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für eigenständige Palliativstationen künftig krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht. Aber auch in Krankenhäusern, in denen keine Palliativstationen zur Verfügung stehen, wird die Palliativversorgung gestärkt: Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurde beschlossen, dass Krankenhäuser ab 2017 krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für multiprofessionelle Palliativdienste vereinbaren können, ab 2019 wird es auf entsprechender gesetzlicher Grundlage bundesweit einheitliche Zusatzentgelte hierfür geben. Die Krankenhäuser können dafür hauseigene Palliativ-Teams aufbauen oder mit externen Diensten kooperieren.
Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Dabei sollen Krankenkassen auch allgemein über Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, informieren.
Um mehr Transparenz über die Entwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung herzustellen, erhält der GKV-Spitzenverband den Auftrag, regelmäßig über die verschiedenen Versorgungsinstrumente zu berichten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 05.11.2015
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meld ... esung.html
http://www.bmg.bund.de/presse/pressemit ... esetz.html
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Hospiz- und Palliativgesetz

Beitrag von WernerSchell » 09.11.2015, 07:53

Deutsches Ärzteblatt:
Hospiz- und Palliativgesetz: Mit großem Einvernehmen beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen.
Es soll günstigere Rahmenbedingungen für die Versorgung Sterbender schaffen - sowohl ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... eschlossen

Deutsche wollen letzte Lebensphase zu Hause verbringen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... verbringen
Kommunikation mit schwerstkranken und sterbenden Menschen verbessern
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... verbessern
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Hospiz- und Palliativgesetz - Bundesrat vermisst klare Finan

Beitrag von WernerSchell » 20.11.2015, 07:32

Ärzte Zeitung, 19.11.2015
Hospiz- und Palliativgesetz - Bundesrat vermisst klare Finanzierung
BERLIN. Der Bundesrat äußert sich kritisch zu dem am 5. November vom Bundestag verabschiedeten Hospiz- und Palliativgesetz. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfiehlt dem Bundesratsplenum, eine Entschließung zu fassen.
Darin kommt Verärgerung zum Ausdruck, dass der Bundestag die Stellungnahme der Länderkammer weitgehend "unberücksichtigt" gelassen hat.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=899 ... ung&n=4628

Anmerkung:
Auf die unzureichende Finanzausstattung hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk den Bundesgesundheitsminister und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages bereit mehrfach hingewiesen und eine Verbesserung eingefordert. Gut, dass jetzt die Länderkammer aufmerksam wird.
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Häuslicher Krankenpflege & Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 10.12.2015, 07:39

Ermittlung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung auf Bundesebene für Entscheidungen des G-BA zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege bezüglich ambulanter Palliativversorgung in der Häusliche Krankenpflege

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist durch die Änderung des § 92 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes beauftragt in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) das Nähere zur Verordnung häuslicher Krankenpflege zur ambulanten Palliativversorgung zu regeln.
Neben den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Pflegedienste auf Bundesebene gemäß § 132a Absatz 1 SGB V ist zukünftig bei Entscheidungen des G-BA zu den Regelungen des § 92 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 SGB V auch den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung auf Bundesebene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Mit dieser Bekanntmachung informiert der G-BA die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung auf Bundesebene über die Ermittlung weiterer stellungnahmeberechtigter Organisationen zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie gemäß § 92 Absatz 7 Satz 2 SGB V und weist auf die Gelegenheit zur Meldung hin.
Ist der Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen nicht eindeutig festgelegt, sollen nach 1. Kapitel § 9 Absatz 1 der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO, abrufbar unter http://www.g-ba.de) die für die Stellungnahmeberechtigung maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen im Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht werden und den betroffenen Organisationen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Meldung beim G-BA gegeben werden. Nach 1. Kapitel § 9 Absatz 2 VerfO ist das Merkmal „maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene“ durch Vorlage der Satzung oder Statuten und – soweit es sich nicht um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt - durch Angabe der Mitgliederzahl glaubhaft zu machen.
Der G-BA entscheidet aufgrund der eingehenden Meldungen über den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen zur Häusliche Krankenpflege-Richtlinie, gibt diese im Bundesanzeiger sowie im Internet bekannt und teilt den betreffenden Organisationen seine Entscheidung mit.

Die Meldungen sind mit den oben genannten Unterlagen bis zum 7. Januar 2016 bei der Geschäftsstelle des G-BA - nach Möglichkeit in elektronischer Form (z. B. als Word- oder PDF-Dokumente) per E-Mail - einzureichen.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung Methodenbewertung & Veranlasste Leistungen
Postfach 12 06 06
10596 Berlin
E-Mail: hkp@g-ba.de
Nachmeldungen sind zulässig. Insoweit ist zu beachten, dass bis zu der Entscheidung über die Nachmeldung die Wahrnehmung des Stellungnahmerechts nicht möglich ist.
Den Text der Bekanntmachung finden Sie hier:
Ermittlung der maßgeblichen Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und der Palliativversorgung auf Bundesebene für Entscheidungen des G-BA zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege bezüglich ambulanter Palliativversorgung in der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie – Aufforderung zur Meldung –

Quelle: Pressemitteilung vom 08.12.2015
Gemeinsamer Bundesausschuss
Telefon: 030 / 275 838-0
Telefax: 030 / 275 838-805
E-Mail: info@g-ba.de
Internet: http://www.g-ba.de
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Onkologen: Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 21.12.2015, 14:56

Ärzte Zeitung online, 21.12.2015

Onkologen: Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Wenn Hochleistungsmedizin nicht mehr hilft und der Tod kommt, braucht der Sterbende Ruhe und Fürsorge. Dafür sind mehr Kräfte nötig, mahnen Mediziner mit Blick auf das Hospiz- und Palliativgesetz, das Januar in Kraft tritt.

BERLIN. Palliativmediziner haben eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen gefordert.
Durch die Ökonomisierung auch im Krankenhaus sei das Personal immer weiter abgebaut worden, sagte der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience der Deutschen Presse-Agentur.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=902 ... ung&n=4693
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Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 16:55

Aus Forum:
HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
viewtopic.php?f=2&t=21436

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung

Beitrag von WernerSchell » 09.01.2016, 08:13

§ 217 StGB (Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung):
BVerfG lehnt einstweilige Anordnung ab. - Die Entscheidung fällt im Hauptsacheverfahren > viewtopic.php?f=2&t=21457
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Stellenschlüssel verbessern

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2016, 08:19

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=21218&p=91933#p91933

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 23.04.2016

Wir brauchen in den Einrichtungen vor allem mehr Pflegepersonal

Ver.di tritt in der aktuellen Tarifverhandlungsrunde für Erhöhungen der Vergütungen der Beschäftigen des Bundes und der Kommunen ein. Auch das Thema Personalabbau ist Gegenstand von Forderungen. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt grundsätzlich die Aktivitäten von Ver.di. Unabhängig davon ist es aber weiterhin dringend geboten, durch geeignete Personalbemessungssysteme und aufgrund verbesserter Stellenschlüssel für deutlich MEHR Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern einzutreten - JETZT. Im Übrigen bedarf es neben den üblichen linearen Vergütungsanhebungen für die Pflege eines der schweren und qualifizierten Tätigkeit in der Pflege (vgl. u.a. § 11 SGB XI) angepassten neuen Eingruppierungssystems. Daraus müssen deutliche Anhebungen der Vergütungen resultieren. Es versteht sich, dass die Pflege dann insgesamt teurer wird. Dieser Mehraufwand ist aber mehr als berechtigt und muss gesamtgesellschaftlich finanziert werden. - Nur so kann gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend qualifizierte Pflegekräfte für die dramatisch zunehmende Zahl (schwerst) pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung stehen wird. - Siehe auch unter > viewtopic.php?f=3&t=21218

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Gute Pflege nur mit genügend Pflegekräften möglich ...

Beitrag von WernerSchell » 12.05.2016, 07:18

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Am 12.05.2016 bei Facebook gepostet:
Zum Tag der Pflegenden am 12.05.2016: Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit vielen Jahren
für deutlich mehr Wertschätzung und Anerkennung der Pflegeberufe ein und fordert verbesserte
Stellenschlüssel und höhere Vergütungen. Darüber informieren beispielhaft einige kurze Filme:


https://www.youtube.com/watch?v=XYqs_-kZtgE (2012)
https://www.youtube.com/watch?v=dGm3gF9p_Rs (2013)
https://www.youtube.com/watch?v=KXX7VYoJIuQ (2014)
https://youtu.be/VzliA0ss-A8 (NPK 2015)
https://youtu.be/qbyHRxX9ikk (21.10.2015)
https://youtu.be/LOnV_OY2j-A (27.04.2016)


Im Forum wird mit zahlreichen Statements ergänzend informiert > viewtopic.php?f=3&t=21510
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