Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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„Mit Sterbenden leben“

Beitrag von WernerSchell » 10.08.2015, 06:16

„Mit Sterbenden leben“
(Quelle: EKvW) Die Diakonie Hessen hat eine neue Handreichung zur Begleitung von sterbenden Menschen herausgegeben. Die Broschüre „Mit Sterbenden leben – achtsam sein” zeigt Facetten des Lebens sterbender Menschen auf und stellt dar, wie Menschen am Lebensende eine würdevolle und achtsame Betreuung und Versorgung erhalten können.
Neben Themen wie Sterben und Tod, Alter und Demenz, Gesundheitspolitik und Vorsorge informiert die Broschüre über Rituale, passende Worte und Gebete.
mehr http://bit.ly/DH_Handreichung

Quelle: Mitteilung vom 09.08.2015
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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Lücken in der palliativen Versorgung schließen

Beitrag von WernerSchell » 19.08.2015, 14:23

Diakonie-Präsident: Lücken in der palliativen Versorgung schließen

Im November dieses Jahres entscheidet der Deutsche Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung. Gemeinsam mit der evangelischen Kirche beteiligt sich die Diakonie intensiv an der gesellschaftlichen Debatte um die Frage des assistierten Suizids und setzt sich für ein Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Sterbehilfe ein.

Northeim, 19. August 2015 Eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts
der EKD hat gezeigt, dass viele Menschen Angst vor einem langen qualvollen Sterbe-prozess haben und aus dieser Angst heraus Beihilfe zur Selbsttötung befürworten. "Organisierte Sterbehilfe zu verbieten, ist aus vielen Gründen wichtig und richtig. Mindestens ebenso wichtig ist aber, die Ursachen dafür, warum Menschen Beihilfe zur Selbsttötung wünschen, zu beheben", sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie anlässlich eines Besuches des Alten- und Pflegeheimes der Inneren Mission in Northeim.

"Deshalb müssen wir zuerst dafür Sorge tragen, dass jeder Mensch sicher sein kann, am Lebensende gut versorgt zu werden", betont Lilie. Die Diakonie fordert deutlich mehr Anstrengungen dabei, die Lücken in der palliativen Versorgung zu schließen. Das betrifft eben nicht nur spezialisierte Einrichtungen wie Hospize und Palliativstationen in Krankenhäusern, sondern ganz besonders die Versorgung in Altenpflegeheimen. "Es darf nicht sein, dass hochaltrige pflegebedürftige Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine Odyssee zwischen Krankenhaus und Pflegeheim erleben müssen", sagt Lilie. " Das ist mit einer höheren Anzahl von Fachkräften und einer damit verbundenen guten palliativen Versorgung, vorausschauender Pflege und Medizin in den stationären Einrichtungen sehr einfach vermeidbar."

Die ausführliche Position der Diakonie zur Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie unter http://www.diakonie.de/entwurf-eines-ge ... 16175.html

Stellungname der Diakonie zum assistierten Suizid finden Sie unter http://www.diakonie.de/grenzen-des-helf ... 15702.html

Weitere Hintergrundinformationen zur Hospizarbeit und Palliativversorgung gibt es im Thema kompakt unter http://www.diakonie.de/thema-kompakt-ho ... 16374.html

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Quelle: Pressemitteilung vom 19.08.2015
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
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Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
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Lücken in der palliativen Versorgung schließen

Beitrag von WernerSchell » 14.09.2015, 06:17

Lücken in der palliativen Versorgung schließen

(Quelle: Diakonie Deutschland) Im November dieses Jahres entscheidet der Deutsche Bundestag über eine gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung. Gemeinsam mit der evangelischen Kirche beteiligt sich die Diakonie intensiv an der gesellschaftlichen Debatte um die Frage des assistierten Suizids und setzt sich für ein Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Sterbehilfe ein.
Eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD hat gezeigt, dass viele Menschen Angst vor einem langen qualvollen Sterbeprozess haben und aus dieser Angst heraus Beihilfe zur Selbsttötung befürworten. "Organisierte Sterbehilfe zu verbieten, ist aus vielen Gründen wichtig und richtig. Mindestens ebenso wichtig ist aber, die Ursachen dafür, warum Menschen Beihilfe zur Selbsttötung wünschen, zu beheben", sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie anlässlich eines Besuches des Alten- und Pflegeheimes der Inneren Mission in Northeim.
"Deshalb müssen wir zuerst dafür Sorge tragen, dass jeder Mensch sicher sein kann, am Lebensende gut versorgt zu werden", betont Lilie. Die Diakonie fordert deutlich mehr Anstrengungen dabei, die Lücken in der palliativen Versorgung zu schließen. Das betrifft eben nicht nur spezialisierte Einrichtungen wie Hospize und Palliativstationen in Krankenhäusern, sondern ganz besonders die Versorgung in Altenpflegeheimen. "Es darf nicht sein, dass hochaltrige pflegebedürftige Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine Odyssee zwischen Krankenhaus und Pflegeheim erleben müssen", sagt Lilie. " Das ist mit einer höheren Anzahl von Fachkräften und einer damit verbundenen guten palliativen Versorgung, vorausschauender Pflege und Medizin in den stationären Einrichtungen sehr einfach vermeidbar."
Die ausführliche Position der Diakonie zur Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie unter http://www.diakonie.de/entwurf-eines-ge ... 16175.html

Quelle: Mitteilung vom 13.09.2015
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Sterbehilfe in Exetremfällen ermöglichen ...

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2015, 09:33

"Je näher Befragte dem Leiden Sterbender sind,
desto größer ist ihre Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall."

Das ist das Ergebnis einer unveröffentlichen Befragung von Palliativmedizinern in NRW.

Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 29.12.2014 > viewtopic.php?f=2&t=20836

Zur Sterbehilfe gibt es mehrere Gesetzentwürfe, über die der Deutsche Bundestag zu befinden hat.
Dazu gibt es zahlreiche Beiträge im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

> viewtopic.php?f=2&t=20596
Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wurde von Eva Quadbeck u.a. gefragt:
Auf welcher Seite stehen Sie in der Debatte um die Sterbehilfe?
Gassen:
"Persönlich und als Arzt bin ich der Meinung, dass in den Fällen, in denen ein Patient
unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet und schwerstes Leiden durch einen
Suizid beenden möchte, die ärztliche Assistenz zur Selbsttötung erlaubt sein sollte.
Die Hilfestellung des Arztes sollte freiwillig sein. …"

(Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 19.09.2015 > http://www.rp-online.de/wirtschaft/andr ... -1.5407276 ).
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Verband fordert Nachbesserungen bei Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2015, 18:57

Gesundheitsausschuss: Verband fordert Nachbesserungen bei Palliativversorgung
Der Deutsche Hospiz- und Palliativ-Verband hat heute bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss Nachbesserung bei der Versorgung schwer kranker Menschen gefordert.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=894 ... ung&n=4496
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Hospiz- und Palliativgesetz – Nachbesserungen gefordert

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2015, 19:03

Caritas und Diakonie fordern Nachbesserung des Gesetzentwurfes

Berlin, 21. September 2015. Die Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes und der Diakonie Deutschland, Peter Neher und Ulrich Lilie, begrüßen den vom Gesetzgeber geplanten Ausbau und die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern. "Ein Sterben in Würde für alle Menschen kann nur verwirklicht werden, wenn die bedarfsgerechte Palliativversorgung als selbstverständlicher Bestandteil der Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen integriert wird", betonen Lilie und Neher in einer gemeinsamen Erklärung zur heutigen Anhörung im Bundestag.

Die beiden christlichen Wohlfahrtsverbände sehen jedoch weiterhin deutlichen Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf. "Wir brauchen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen eine Personalausstattung, die eine bedarfsgerechte Palliativversorgung und hospizliche Begleitung ermöglicht.", fordern Neher und Lilie. "Für diesen Bereich muss mehr Geld zur Verfügung gestellt werden als bis jetzt vom Gesetzgeber vorgesehen."

Ebenso müsse die Palliativversorgung in den Krankenhäusern ausgebaut werden. "Es gibt gute Palliativstationen in den Kliniken, aber wir brauchen auch eine professionelle palliative Versorgung auf den normalen Stationen.", betont Diakonie-Präsident Lilie. "Um stationsübergreifende Palliativdienste im Krankenhaus aufzubauen, brauchen wir multiprofessionelle Teams, die die palliative Mitbehandlung und Begleitung der betroffenen Patienten übernehmen."

"Viele Menschen haben Angst davor, einsam oder unter großen Schmerzen sterben zu müssen. Eine gute Hospiz- und Palliativversorgung, die selbstverständlicher Bestandteil der stationären Versorgung in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist, kann wesentlich dazu beitragen, dass sich die Menschen gut begleitet und getragen wissen.", macht Neher deutlich.

Die gemeinsame Erklärung von Caritas und Diakonie finden Sie unter http://www.diakonie.de/gesetzentwurf-zu ... 16498.html

Die gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf können Sie herunterladen:
http://www.diakonie.de/entwurf-eines-ge ... 16175.html

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Quelle: Pressemitteilung vom 21.09.2015
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Hospiz- und Palliativgesetz – Nachbesserungen gefordert

Beitrag von WernerSchell » 21.09.2015, 19:07

Hospiz- und Palliativgesetz wichtiger Schritt – Nachbesserungen nötig!

Schmerz-Präsident Prof. Dr. Michael Schäfer:

„Rechtsanspruch auf Beratung zur Versorgungsplanung zum Lebensende müsste auch Möglichkeiten und Grenzen der Schmerztherapie explizit beinhalten!“

Anlässlich der heutigen Beratung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags zum Hospiz- und Palliativgesetz nimmt die zur Anhörung geladene Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. Stellung (vgl. Anlage): „Möglichkeiten, aber auch Grenzen einer individuellen Schmerztherapie, sollten bei der Beratung zur Versorgungsplanung zum Lebensende (§ 132g SGB V) explizit aufgezeigt und der Versicherten- bzw. Patientenwille dokumentiert werden“ so Schmerz-Präsident Prof. Dr. Michael Schäfer.

Dazu bedarf der Gesetzesauftrag dringend der expliziten Klarstellung, dass die Beratung auch schmerztherapeutische Themen beinhaltet, fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. Zudem sollte die Umsetzung des neuen § 132 b SGB V durch die Einführung einer wissenschaftlichen Begleitforschung evaluiert werden.

Gelobt werden die Verfeinerung der Leistungsansprüche, Ausweitung der Fördermittel der Hospize sowie verbesserte Rahmenbedingungen einer stationären Palliativversorung durch die Option zur Herausnahme aus dem DRG-System. „Dies ist gut und nötig, denn die pauschale Vergütung im Fallpauschalen-System bildet den besonderen Bedarf, die erhöhte Verweildauer und die Verschiedenheit der Palliativpatienten nicht adäquat ab“, so Prof. Dr. Michael Schäfer. Insbesondere steht der DRG-systemimmanente Anreiz, die Liegedauer so kurz wie möglich zu halten, in eklatantem Widerspruch zu palliativmedizinischen Ansätzen, die eine individualiserte Therapieintensität und –dauer voraussetzen. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. weist darauf hin, dass auch für eine humane Schmerztherapie entsprechende Änderungen ergänzend separat eingeführt werden müssen (vgl. u. a. Stellungnahme zum KHSG).

„Leider beiinhaltet der Gesetzentwurf wesentliche Lücken, insbesondere in Hinblick auf die Qualitätsorientierung, so Schmerz-Präsident Prof. Schäfer. Es bleibt unklar, wie und anhand welcher Indikatoren die Verbesserung der Versorgungsqualität insgesamt bzw. in den einzelnen Leistungsbereichen bewertet werden soll. Auch die Vorgabe von Strukturvorgaben ist nur rudimentär. Diesbezüglich empfehlen wir

• Die Aufnahme einer Regelung, die den G-BA verpflichtet, Indikatoren zur Qualität der palliativmedizinischen, aber auch schmerzmedizinischen Versorgung zu entwickeln und dabei neben Struktur- und Prozess- insbesondere auch Ergebnisqualitätsparameter unter Einschluss von Patienten- und Angehörigenbefragungen zu prüfen,
• die Einrichtungen der palliativmedizinischen Versorgung motiviert bzw. verpflichtet werden, an einem einrichtungsübergreifenden Verfahren der Qualitätssicherung sowie an den Aufbau von entsprechend spezialisierten „Registern“ teilzunehmen.

Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. unterstützt die Forderung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP) nach verpflichtender Einsetzung eines „Palliativbeauftragten“:

Ein Palliativbeauftragter sollte verpflichtend eingeführt werden seitens aller Krankenhäuser, die gegenwärtig noch keinen multiprofessionellen Palliativdienst haben, der gemäß der fachlichen Sicht der DGP und des DHPV in allen Krankenhäusern ab einer Größe von etwa 200 Betten vorgehalten sein sollte.

In Hinblick auf den hohen Anteil Sterbender, die in Pflegeeinrichtungen betreut werden, ist es immens wichtig, in Pflegeeinrichtungen, auch im Kontext der palliativen Therapie, die Erkennung und Behandlung von Schmerzen zu verbessern. Besonderen Handlungsbedarf gibt es zudem bei dementiell erkrankten Sterbenden. Pflegeeinrichtungen sollten spezifisch qualifizierte Pflegefachkräfte (z. B. Pain-Nurse) vorhalten sowie in ihrer Organisation auf die Erkennung und Behandlung oftmals unnötiger Schmerzen, auch in der Palliativversorgung, fokussieren.
• Die Umsetzung der Expertenstandards akuter und chronischer Schmerz des DNQP ist derzeit leider nur lückenhaft. Wir empfehlen, die Einführung zu unterstützen, aber auch im Rahmen der Qualitätsberichterstattung zu messen und zu veröffentlichen.
• Die maßgeblichen Organisationen und Verbände der Pflege sollten institutionell mehr als bisher an den Beratungsprozess der Gremien des Gesundheitswesens, insbesondere beim G-BA, beteiligt werden.

Zudem sollten die Empfehlungen der im Februar 2015 publizierten Expertise der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der Deutschen Wissenschaften zur Behebung von Defiziten und Mängel der Forschung zur Palliativversorung von der Bundesregierung aufgegriffen werden.

Die Erarbeitung einer nationalen Palliativstrategie ist nötig und muss u. a. die Vorlage einer Forschungsagenda beinhalten. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. bittet den Gesetzgeber um eine entsprechende Resolution sowie um Veranlassung in den zuständigen Bundesministerien.

Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. ist mit rund 3.400 persönlichen Mitgliedern die größte wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft im Bereich Schmerz in Europa. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. ist Mitglied der IASP (International Association for the Study of Pain) sowie der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften). Sie ist zudem die interdisziplinäre Schmerzdachgesellschaft von derzeit 16 mitgliederstarken weiteren medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Bereich Schmerz. Diese Fachgesellschaften repräsentieren über 60.000 Mitglieder. Ihre Mitgliedschaft ist interdisziplinär und interprofessionell und besteht aus Schmerzexperten aus Praxis, Klinik, Psychologen, Pflege, Physiotherapie u. a. sowie wissenschaftlich ausgewiesenen Schmerzforschern aus Forschung, Hochschule und Lehre.

Etwa 23 Mio. Deutsche (28 %) berichten über chronische Schmerzen, 95 % davon über chronische Schmerzen, die nicht durch Tumorerkrankungen bedingt sind. Legt man die „Messlatte“ der Beeinträchtigung durch die Schmerzen zugrunde, so erfüllen 6 Mio. Deutsche die Kriterien eines chronischen, nicht tumorbedingten, beeinträchtigenden Schmerzes. Die Zahl chronischer, nicht tumorbedingter Schmerzen mit starker Beeinträchtigung und assoziierten psychischen Beeinträchtigungen (Schmerzkrankheit) liegt bei 2,2 Mio. Deutschen.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.09.2015
Ansprechpartner für die Presse:
Thomas Isenberg, Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.
presse@dgss.org , http://www.dgss.org sowie Telefon: 030-39409689-1, Fax: 030-39409689-9
Deutsche Schmerzgesellschaft e.V., Bundesgeschäftsstelle, Alt-Moabit 101b, 10559 Berlin

Weitere Informationen:
http://www.dgss.org

Anhang
attachment icon Stellungnahme zum Entwurf Hospiz- und Palliativgesetz
https://idw-online.de/de/attachment45338
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Lob für die Generallinie, Kritik im Detail

Beitrag von WernerSchell » 22.09.2015, 06:57

Ärzte Zeitung vom 22.09.2015:
Hospiz- und Palliativgesetz:
Lob für die Generallinie, Kritik im Detail

Das Hospiz- und Palliativgesetz findet bei Sachverständigen überwiegend eine positive Resonanz.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=894 ... tik&n=4497
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Verbesserte Hospizversorgung angestrebt

Beitrag von WernerSchell » 09.10.2015, 11:17

Verbesserte Hospizversorgung angestrebt
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland wird nach Überzeugung der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf (18/5170 http://dip.bundestag.de/btd/18/051/1805170.pdf ) auf allen Ebenen deutlich verbessert. So werde die Betreuung der Patienten in der ambulanten und stationären Regelversorgung gestärkt und die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungs- und Betreuungsangebote gefördert, heißt es in der Antwort (18/6224 http://dip.bundestag.de/btd/18/062/1806224.pdf ) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/6007 http://dip.bundestag.de/btd/18/060/1806007.pdf ) der Fraktion Die Linke.
Rund 2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind den Angaben zufolge derzeit pflegebedürftig. Etwa 340.000 Menschen sterben jedes Jahr in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Bedeutung der Sterbebegleitung werde von den Trägern der Pflegeeinrichtungen sowie den Heim- und Pflegedienstleitungen zunehmend erkannt. So hätten Qualitätsprüfungsergebnisse aus dem Jahr 2012 gezeigt, dass inzwischen rund 97 Prozent der rund 11.000 überprüften stationären Pflegeeinrichtungen konzeptionelle Angebote zur Sterbebegleitung vorweisen könnten.
Auch in der ambulanten Versorgung gehöre die Sterbebegleitung zu den Aufgaben es Pflegedienstes. Eine gegebenenfalls nötige spezialisierte palliativmedizinische und behandlungspflegerische Versorgung falle in den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Mit dem Gesetzentwurf werde auch die Versorgung in den Krankenhäusern verbessert. Die Bedeutung der Palliativstationen werde durch die Regelungen der Klinikfinanzierung deutlich. So könnten dortige Palliativeinrichtungen optional nach dem Fallpauschalensystem (DRG) oder "hausindividuell" vergütet werden. Die Fallpauschalen könnten im Falle einer palliativmedizinischen Komplexbehandlung durch nach Dauer gestaffelte Zusatzentgelte ergänzt werden.
2013 sind den Angaben zufolge 417.290 Menschen in Krankenhäusern gestorben. Das entspreche bei einer Gesamtsterblichkeit und 893.825 Menschen in dem Jahr einem Anteil von 46,7 Prozent. Rund 45 Prozent der in den Kliniken verstorbenen Patienten lagen auf einer Palliativstation, rund 25 Prozent auf einer intensivmedizinischen Station und rund drei Prozent auf einer Station der Regelversorgung.

Quelle: Mitteilung vom 09.10.2015
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Sterbebegleitung erfordert gute Personalausstattung

Beitrag von WernerSchell » 20.10.2015, 07:14

Am 20.10.2015 bei Facebook gepostet:
PFLEGENOTSTAND - ein aktuelles Thema - seit Jahren! Bereits am 10.08.2010 hat die NGZ im Rahmen eines Interviews mit Werner Schell berichtet - und nichts hat sich wirklich geändert. Es ist also dringend geboten, erneut auf den Besorgnisse aufmerksam zu machen! > http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... d-1.316561 Die NGZ befasste sich am 20.10.2015 folgerichtig erneut mit der personellen Situation in den Pflegeheimen. Werner Schell wurde in diesem Beitrag zitiert mit der Aussage, dass nach Auffassung von "Pro Pflege" die personelle Ausstattung der stationären Pflege insgesamt unzureichend sei. Die Stellenschlüssel seien ungeeignet, den wirklichen Bedarf von pflegebedürftigen Senioren abzudecken > viewtopic.php?f=4&t=21216&p=88602#p88602 . Es wurde im NGZ-Beitrag nochmals auf den Pflegetreff am 21.10.2015 aufmerksam gemacht. > viewtopic.php?f=7&t=20711 - Unterstützer sind herzlich willkommen!
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Versorgung auch in Pflegeheimen ausbauen

Beitrag von WernerSchell » 23.10.2015, 07:02

Huml dringt auf Nachbesserungen am Hospiz- und Palliativgesetz - Bayerns Gesundheitsministerin bei Nürnberger Fachmesse ConSozial: Versorgung auch in Pflegeheimen ausbauen

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml dringt auf Korrekturen an den Plänen der Bundesregierung für ein neues Hospiz- und Palliativgesetz. Huml betonte am Mittwoch anlässlich eines Kongresses zu diesem Thema auf der Fachmesse ConSozial in Nürnberg: "Der bisherige Gesetzentwurf bringt zwar deutliche Verbesserungen mit sich. Nachholbedarf gibt es aber bei der Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in Pflegeheimen."
Die Ministerin erläuterte: "In stationären Pflegeeinrichtungen werden viele hospizliche und palliative Versorgungsstrukturen derzeit nicht oder nur in geringem Umfang angeboten. Hier ist insbesondere mehr qualifiziertes Personal notwendig, um Versorgungsangebote zu koordinieren und die Bewohner sowie deren Angehörige entsprechend zu beraten. Mein Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Pflege."
Huml fügte hinzu: "Ein Palliativbeauftragter im Pflegeheim könnte die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung mit der jeweiligen Einrichtung vernetzen. Seine Aufgabe könnte zudem sein, die Bewohner zu beraten und dabei zu unterstützen, die gewünschte Versorgung für sich zu finden. So erleichtern wir den Menschen in stationären Heimen den Zugang zu einer qualifizierten Sterbebegleitung."
Die Ministerin unterstrich: "Wenn schwerstkranke Menschen wissen, dass sie am Ende ihres Lebens nicht allein gelassen werden, ist auch der Wunsch nach Sterbehilfe geringer. Deshalb setze ich mich dafür ein, allen betroffenen Menschen in Bayern Zugang zu einer wohnortnahen palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgung zu ermöglichen."
Huml verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren bereits wesentliche Strukturen der Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern ausgebaut wurden. Sie bekräftigte: "Wir wollen eine leistungsfähige Versorgung schaffen, die den betroffenen Menschen ein möglichst schmerz- und symptomfreies Leben bis zuletzt zu ermöglicht. Das ist auch mir persönlich ein besonders wichtiges Anliegen."
Insgesamt gibt es in Bayern 18 stationäre Hospize mit 182 Hospizplätzen sowie ein stationäres Kinderhospiz im schwäbischen Bad Grönenbach. Der Freistaat Bayern fördert den bedarfsgerechten Aufbau stationärer Hospize mit bis zu 10.000 Euro pro Hospizplatz. Bayern unterstützt auch den Ausbau der ambulanten Versorgung mit Angeboten der spezialisierten ambulanten palliativmedizinischen Versorgung (SAPV). In Bayern gibt es aktuell insgesamt 36 SAPV-Teams – davon 18 im ländlichen Raum sowie 4 weitere Teams speziell für Kinder- und Jugendliche.

Weitere Informationen:
• Zum Thema Hospiz: http://www.hospiz.bayern.de
• Zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV): http://www.stmgp.bayern.de/palliativmed ... bulant.htm.

Quelle: Pressemitteilung vom 21. Oktober 2015 - PM 270/GP
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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Dammbruch bei Freigabe von Sterbehilfe ?

Beitrag von WernerSchell » 30.10.2015, 07:36

Deutsches Ärzteblatt:
Medizinethiker warnt vor Dammbruch bei Freigabe von Sterbehilfe
Der niederländische Medizinethiker Theo Boer warnt vor einem Dammbruch im Zusammenhang mit der Freigabe der aktiven Sterbehilfe.
Seit der Einführung des Sterbehilfegesetzes in den Niederlanden sei die Hemmschwelle zur Selbsttötung ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/6 ... terbehilfe

Sterbebegleitung: Tendenz zum Weg der Mitte
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172345 ... -der-Mitte
Gutachten: Verfassungsrechtliche Bedenken
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171952 ... e-Bedenken
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Medizinische Versorgung am Lebensende

Beitrag von WernerSchell » 02.11.2015, 11:50

Medizinische Versorgung am Lebensende noch zu häufig im Krankenhaus

An diesem Donnerstag will der Bundestag das Hospiz- und Palliativgesetz beschließen, das eine bessere Betreuung sterbender Menschen ermöglichen soll. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Faktencheck Gesundheit analysiert, welche Angebote an Palliativmedizin es derzeit bereits gibt und wo noch Lücken bestehen.

Gütersloh, 2. November 2015. Nur sechs Prozent der Deutschen möchten ihre letzte Lebensphase im Krankenhaus verbringen. Für ein würdevolles Sterben zu Hause müsste jedoch die ambulante palliative Versorgung weiter ausgebaut werden. Denn noch stirbt fast jeder zweite ältere Mensch in Deutschland in einer Klinik. Das geht aus dem aktuellen Faktencheck Gesundheit der Bertelsmann Stiftung hervor, der die Versorgungsleistungen für Menschen während der letzten Lebensphase untersucht hat.

Wie ein schwerkranker oder alter Mensch betreut wird und ob er im häuslichen Umfeld bleiben kann, entscheidet das medizinische und pflegerische Angebot vor Ort. In Regionen mit vielen niedergelassenen Ärzten, die eine Zusatzqualifikation im Bereich Palliativmedizin haben, verbringen mehr Menschen ihre letzten Tage in den eigenen vier Wänden. Baden-Württemberg etwa hat gut ausgebaute ambulante Versorgungsangebote. Dort sterben nur 41 Prozent der älteren Menschen im Krankenhaus. Wäre in allen Bundesländern das regionale Angebot vergleichbar organisiert, müssten jährlich rund 37.000 Menschen weniger im Krankenhaus sterben.

Die Studie empfiehlt: ambulant vor stationär

„Die Planung neuer Versorgungsangebote sollte sich an dem Wunsch der allermeisten Menschen ausrichten, ihre letzten Lebenstage zu Hause zu verbringen“, sagte Dr. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Der Ausbau der ambulanten Versorgung müsse deshalb Vorrang vor einem Ausbau stationärer Angebote haben. Zudem sollten alle Beteiligten vor Ort – Ärzte, Pflege- und Hospizdienste, Krankenhäuser und Krankenkassen – die neuen Möglichkeiten des geplanten Hospiz- und Palliativgesetzes nutzen, Menschen am Lebensende würdevoll zu begleiten.

In den Bundesländern, in denen die stationären Angebote besonders stark ausgebaut sind, sterben mehr Menschen in Kliniken als im Bundesdurchschnitt. In Nordrhein-Westfalen etwa, wo die Krankenhauskapazitäten hoch sind, verbringen 49 Prozent der Älteren ihre letzten Lebenstage in einer Klinik.

Hoher Aufklärungsbedarf bei Patienten und Angehörigen

Zwar sind die Versorgungsangebote für Schwerkranke und sterbende Menschen in den vergangenen 20 Jahren stark ausgebaut worden. Allerdings erhielten selbst 2014 bundesweit lediglich knapp 30 Prozent der Verstorbenen eine palliativmedizinische Behandlung, hat Professor Lukas Radbruch von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin für den Faktencheck Gesundheit ermittelt. Dies weise auf eine Unterversorgung hin, denn: "Fast 90 Prozent aller Menschen brauchen am Lebensende eine palliative Begleitung", sagte Radbruch.

Neben dem Mangel an Angeboten vor Ort herrscht laut Faktencheck Gesundheit auch ein nach wie vor hoher Bedarf an Aufklärung. So sei nur wenigen Menschen bewusst, dass eine gut organisierte ambulante Palliativversorgung zu weniger Krankenhauseinweisungen kurz vor dem Tod führt. Palliativversorgung stellt den Erhalt der Lebensqualität in den Mittelpunkt: Sie verringert nicht nur Schmerzen und Depressionen, sondern verhindert auch unnötige, belastende Therapien am Lebensende.

Für Betroffene und Angehörige hat die Bertelsmann Stiftung eine Serviceseite im Internet aufgebaut. Unter http://www.weisse-liste.de/palliativ-info informiert sie rund um das Thema "Palliativversorgung" und stellt die unterschiedlichen Versorgungsangebote vor.

Zusatzinformationen

Der Faktencheck Gesundheit zur Palliativversorgung basiert auf drei Studien:
1. "Sterbeort Krankenhaus – Regionale Unterschiede und Einflussfaktoren" (Karsten Zich, IGES-Institut)
2. "Strukturen und regionale Unterschiede in der Hospiz- und Palliativversorgung" (Heiner Melching, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin)
3. "Überversorgung kurativ – Unterversorgung palliativ? Analyse ausgewählter Behandlungen am Lebensende" (Prof. Dr. Lukas Radbruch, Universitätsklinikum Bonn)
Die Analysen stützen sich maßgeblich auf Sonderauswertungen des Statistischen Bundesamtes, Daten des Wegweisers Hospiz- und Palliativmedizin sowie Berechnungen des Health Risk Instituts.

Unsere Expertin: Claudia Haschke, Telefon: 0 52 41 81 81 542
E-Mail: claudia.haschke@bertelsmann-stiftung.de

Weitere Informationen:
http://www.bertelsmann-stiftung.de und http://www.faktencheck-gesundheit.de

Quelle: Pressemitteilung vom 02.11.2015
Maria Droop Pressestelle
Bertelsmann Stiftung
https://idw-online.de/de/news640586
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Das Sterben zu Hause bleibt ein Wunsch

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2015, 07:24

Ärzte Zeitung vom 03.11.2015:
Studie zur Palliativversorgung: Das Sterben zu Hause bleibt ein Wunsch
Die meisten älteren Deutschen wollen in den eigenen vier Wänden sterben - Realität wird dies allerdings nur in den seltensten Fällen.
Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung deckt krasse Defizite in der Palliativversorgung auf.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=897 ... ung&n=4589
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 04.11.2015, 07:36

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21351


Gesetzesinitiativen: Palliativversorgung und Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe
Nachfolgend eine Zuschrift an die Mitglieder des Deutschen Bundestages. Zu den Themen gibt es im hiesigen Forum bereits zahlreiche Beiträge u.a.:
viewtopic.php?f=2&t=20985
viewtopic.php?f=2&t=20596
viewtopic.php?f=2&t=21084
viewtopic.php?f=2&t=21303

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


03.11.2015

An die
Mitglieder des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

in den nächsten Tagen stehen Beschlussfassungen zu einigen Gesetzesinitiativen an. Dazu wird in Kürze zur Entscheidungsfindung mitgeteilt:

Hospiz- und Palliativgesetz:
Es wird sehr begrüßt, dass hinsichtlich der Palliativversorgung und Hospizarbeit deutliche Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings erscheint es dringend geboten, die Erhöhung der Finanzierung von Hospizeinrichtungen nicht nur von 90% auf 95% vorzusehen. Es muss per Gesetz eine 100%-Finanzierung vorgegeben werden. Es gibt zwar von einigen Verbänden Äußerungen dergestalt, dass eine 95%-Finanzierung ausreiche. Dabei wird aber unterstellt, dass der Rest zur Hospizarbeit unproblematisch durch Spenden eingeworben werden kann. Dies ist auch bei einigen Anbietern gut möglich. Aber die Mehrzahl der Hospize kann damit nicht zurecht kommen, weil es die benötigten Spenden nicht gibt. Vor allem wird damit verhindert, dass in der "Fläche" ein weiterer Ausbau der Hospizversorgung stattfinden kann.
Im Übrigen muss im Gesetzestext deutlicher ausgeführt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen für die Palliativversorgung mehr Fachpersonal einfordern können und müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen sind insoweit unzureichend und geben den Einrichtungen keine verlässliche Planungsgrundlage. - Das Sterben in den Pflegeeinrichtungen wird vielfach als Sterben zweiter Klasse beschrieben. Wie man das auch immer nennen mag: Verbesserungen sind dringlich. Der vorliegende Gesetzentwurf muss insoweit nachgebessert werden.

Regelung der Sterbehilfe:
Ich habe in den zurückliegenden Jahren zum Thema Bücher und Beiträge in Fachzeitschriften verfasst. Dabei habe ich bis vor einigen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass allein auf eine gute Sterbebegleitung gesetzt werden muss, Assistenz bei einer Selbsttötung müsse ausgeschlossen werden. Diese Auffassung vertrete ich nach vielfältigen Erfahrungen bei Menschen im Sterbeprozess so nicht mehr und neige dazu, die vorliegenden Vorschlägen von Hintze & Lauterbach für sinnvoll zu erachten. Dr. Borasio u.a. hat in ähnlicher Weise im Rahmen einer Buchveröffentlichung votiert.
Leider ist es so, dass trotz Verbesserungen in der Palliativmedizin nicht alle Leidenszustände so minimiert werden können, dass die Sterbenden dies für angemessen und ausreichend erachten. Wenn dann durch eine näher geregelte ärztliche Hilfe durch Verordnung geeigneter Medikamente geholfen werden kann, wäre das ein vertretbares Angebot. Die bloße Möglichkeit, dass ärztliche Hilfe in Betracht kommen kann, wird sicherlich mit dazu beitragen, den letzten Schritt in Richtung Selbsttötung nicht zu gehen. Korrekt und hilfreich ist natürlich, geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe durch Vereine etc. zu verbieten. Unstreitig ist, dass Tötung auf Verlangen weiterhin strafbar bleiben muss.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

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Am 03.11.2015 wurde bei Facebook gepostet:
Palliativversorgung, Hospizarbeit & Regelung der Sterbehilfe - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gewandt und einige Hinweise zur Entscheidungsfindung gegeben. U.a. wurde die Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung, gefordert. > viewtopic.php?f=2&t=21351
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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