Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

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Neues Konzept zur Patientenverfügung wird im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt: „Behandlung im Voraus planen“

Beitrag von WernerSchell » 26.08.2020, 15:48

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 629/2020
Datum: 26.08.2020


Neues Konzept zur Patientenverfügung wird im Rhein-Kreis Neuss umgesetzt: „Behandlung im Voraus planen“


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Bildtext: Beim Auftakt zur Umsetzung des BVP-Projekts im Technologie-Zentrum Glehn (v.l.n.r.): TZG-Geschäftsführer Raimund Franzen, BVP-Koordinatorin Ulrike Groth, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten, Marcus Mertens, heute Leiter Kreisordnungsamt und Projektbegleiter schon seit „beizeiten begleiten“, und Kreisdirektor Dirk Brügge.
Foto: A. Baum/Rhein-Kreis Neuss


Rhein-Kreis Neuss. Behandlung im Voraus planen – kurz BVP – ist ein neues Konzept zur Realisierung wirksamer Patientenverfügungen, das im Rhein-Kreis Neuss flächendeckend zum Einsatz kommen und bundesweit beispielgebend weiterentwickelt werden soll. Dafür hat der Kreis jetzt ein fünfjähriges Förderprogramm aufgelegt. Die Umsetzung übernimmt die Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG). Die wissenschaftliche Begleitung liegt beim Institut für Allgemeinmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Inzwischen gehört die Frage nach dem Vorliegen einer Verfügung oder Vollmacht in Kliniken und Pflegeheimen meist zum üblichen Aufnahmeverfahren. Studien und Umfragen bestätigen jedoch die Notwendigkeit eines wirksameren Vorausplanens. „Wir wollen durch die strukturierte Behandlungsplanung im Rahmen von BVP die Selbstbestimmung von Patienten verbessern und sie vor Über-, Unter- und Fehlversorgung schützen. Hinzu kommt eine psychische Entlastung der Angehörigen und der behandelnden Teams“, so Landrat Hans Jürgen Petrauschke.

Der Kreistag hat für die nächsten fünf Jahre Fördermittel von insgesamt rund 320 000 Euro bereitgestellt, um mit BVP konsequent die Patientenautonomie im Rhein-Kreis Neuss zu stärken, die Schnittstellen im regionalen Gesundheitssystem zwischen Pflege, Hausärzten, Rettungsdienst, Krankenhäusern und anderen zu optimieren und mittelfristig ein System mit dauerhafter Finanzierung durch die Krankenkassen zu schaffen. Die Pflegeeinrichtungen entscheiden selbst, ob und wann sie sich an dem nach und nach entstehenden System beteiligen.

Bereits von 2008 bis 2011 und auch darüber hinaus hat der Kreis mit der Universität Düsseldorf und dort mit Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten vom Institut für Allgemeinmedizin erfolgreich in dem mit Bundesmitteln geförderten Projekt „beizeiten begleiten“ zusammengearbeitet. Nun haben in der Schmitten und die Kreisverwaltung ein Konzept erstellt, mit dem eine regionale Implementierung von „Behandlung im Voraus planen“ im Rhein-Kreis Neuss ermöglicht werden kann.

In der Anfangsphase wird BVP-Koordinatorin Ulrike Groth vom TZG in Kooperation mit dem Institut für Allgemeinmedizin der Uni Düsseldorf das Personal in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rettungsdienst und niedergelassenen Arztpraxen über das neue Projekt informieren und Fortbildungen anbieten.

„Das Herzstück zur Erstellung einer aussagefähigen und den Behandlungswillen zuverlässig wiedergebenden Patientenverfügung sind intensive und qualifizierte Gespräche“, erklärt Groth. Dafür werden speziell geschulte Fachkräfte, so genannten BVP-Gesprächsbegleiter, künftig regelmäßig in die teilnehmenden Pflegeeinrichtungen gehen und mit den Bewohnern über ihre Behandlungswünsche für den Fall einer schweren Erkrankung sprechen. Wenn die Bewohner dazu selbst nicht mehr in der Lage sind, finden die Gespräche mit ihren Bevollmächtigten, Betreuern und anderen relevanten Personen statt. Für die Dokumentation dieser Gespräche wird die Kooperation mit den Hausärzten gesucht.

BVP – Behandlung im Voraus planen - ist ein Konzept, das sich im angelsächsischen Sprachraum als ACP – Advance Care Planning – schon seit Jahren bewährt.

Reinhold Jung
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