Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Welt-Hospiz-Tag 14.10.2017

Beitrag von WernerSchell » 13.10.2017, 18:22

Ärzte Zeitung vom 13.10.2017:
Welt-Hospiz-Tag
Palliativversorgung Schwerkranker ist zu wenig gesichert


Immer mehr Patienten nehmen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Anspruch. Doch die Umsetzung der Gesetzgebung
hinkt dem offensichtlich wachsenden Bedarf schwerkranker Menschen deutlich hinterher.
...
Gesetzesvorgaben wurden noch nicht umgesetzt
Darüber hinaus ist ein wesentlicher Baustein des Hospiz- und Palliativgesetzes von Dezember 2015 nicht umgesetzt. Bis Ende 2016 hätten der GKV-Spitzenverband und die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen einen Paragrafen umsetzen müssen (132g SGB V). Er besagt, dass Heime ihren Bewohnern eine "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" anbieten können. Diese Frist ist längst gerissen. Noch wird lediglich über Qualitätsanforderungen an das dafür eingesetzte Personal gestritten. "Über Geld wird da noch gar nicht gesprochen", heißt es bei Beteiligten. Ein neues zeitliches Ziel für die Verhandlungen gebe es nicht, heißt es beim GKV-Spitzenverband.
...
Quelle und weitere Informationen » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat beim Pflegetreff am 10.05.2017 das Thema:
Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V)
"Behandlung im Voraus planen - BVP -"

>>> viewtopic.php?f=7&t=21887
behandelt und die gesetzlichen Vorschriften mit Hilfe eines hochkarätigen Podiums vorgestellt. Leider sind die Ausführungsvorschriften des GKV-Spitzenverbandes bis heute nicht abschließend formuliert worden. Daher können die angekündigten Hilfen bei der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nicht umgesetzt werden. Eingaben an das Bundesgesundheitsministerium führten bisher nicht weiter. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird daher in den nächsten Tagen das Thema erneut aufgreifen und den Druck erhöhen.
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Hospizarbeit - Planung für die letzte Lebensphase

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2017, 07:55

Am 14.10.2017 bei Facebook gepostet:
Der Welt-Hospiztag (14.10.2017) gibt Veranlassung, erneut auf einige unzureichende Rahmenbedingungen in der hospizlichen Versorgung und Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase aufmerksam zu machen. Das Sterben in den Stationären Pflegeeinrichtungen wird von einigen Experten als "Sterben zweiter Klasse" beschrieben. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat beim Pflegetreff am 10.05.2017 das Thema: "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) -- Behandlung im Voraus planen - BVP -" behandelt und die gesetzlichen Vorschriften mit Hilfe eines hochkarätigen Podiums vorgestellt. Leider sind die erforderlichen Ausführungsvorschriften des GKV - Spitzenverbandes bis heute nicht abschließend formuliert worden. Daher können die angekündigten Hilfen, u.a. bei der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, nicht umgesetzt werden. Eingaben an das Bundesgesundheitsministerium führten bisher nicht weiter. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird daher in den nächsten Tagen das Thema erneut aufgreifen und den Druck erhöhen. >>> viewtopic.php?f=2&t=20985&p=100394#p100394
Das Thema "Patientenautonomie am Lebensende" wird von mir am 06.11.2017, 17,30 - 19.00 Uhr, in der Volkshochschule Neuss behandelt. Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1 (voraussichtlich Raum 127) - Der Eintritt ist frei! - Werner Schell
>>> viewtopic.php?f=7&t=22132
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Palliativversorgung Schwerkranker ist zu wenig gesichert

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2017, 06:48

Ärzte Zeitung vom 16.10.2017:
Welthospiztag
Palliativversorgung Schwerkranker ist zu wenig gesichert

Immer mehr Patienten nehmen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung in Anspruch.
Doch die Umsetzung der Gesetzgebung hinkt dem offensichtlich wachsenden Bedarf schwerkranker Menschen deutlich hinterher.
mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=94 ... efpuryykqr
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Sterben in Deutschland

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2017, 17:11

Sterben in Deutschland
Pflegeheimbewohner sterben oft nicht nur einsam, sondern werden palliativmedizinisch schlecht versorgt.
Odysso zeigt, wie es besser ginge und warum Suizid männlich ist.

Oddyso- Film (44 Min.) anschaubar unter > https://www.swr.de/odysso/sterben-in-de ... index.html
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Vorausschauende Versorgungsplanung in Palliativmedizin wichtig

Beitrag von WernerSchell » 07.06.2018, 07:30

Ärzte Zeitung vom 07.06.2018:
Onkologie
Vorausschauende Versorgungsplanung in Palliativmedizin wichtig

In der letzten Phase des Lebens setzt die palliativmedizinische Leitlinie bei Patienten mit nicht heilbarer Krebserkrankung auf die Gesprächsbegleitung. Doch sie findet noch zu selten statt. mehr » https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=96 ... efpuryykqr
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Palliativversorgung bei einer nicht-heilbaren Krebserkrankung

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2019, 12:48

Palliativversorgung bei einer nicht-heilbaren Krebserkrankung:
Acht neue Themengebiete in S3-Leitlinie aufgenommen

Das Leitlinienprogramm Onkologie publiziert die aktualisierte und erweiterte S3-Leitlinie Palliativmedizin.

Berlin, 28.08.2019. Unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. (DGP) wurde im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie die aus dem Jahr 2015 stammende S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patient*innen mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung aktualisiert und um acht Kapitel erweitert. Die Leitlinie greift dabei unter anderem den Umgang mit dem Wunsch zu sterben sowie die Versorgung einer tumorbedingten Fatigue und maligner Wunden auf. Ziel der Leitlinie ist es, die Symptomkontrolle und somit auch die Lebensqualität der Patient*innen zu verbessern und Ärzt*innen sowie allen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen evidenzbasierte Handlungsempfehlungen zu geben.

Für Menschen mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung können stark belastende Symptome wie Schmerzen und Atemnot Grund für einen geäußerten Todeswunsch sein. „Der Todeswunsch muss von den Behandlern wahrgenommen und professionell sowie verantwortungsvoll begleitet werden. Die Symptomkontrolle ist hier von besonderer Bedeutung“, sagt Prof. Dr. Raymond Voltz von der Universitätsklinik Köln, Koordinator der Leitlinie. In der Leitlinie werden deshalb Strategien zum Umgang mit dem Todeswunsch und eine verbesserte Symptomkontrolle aufgezeigt.

Zudem wurde die Leitlinie auch um das Thema Fatigue ergänzt, einer dauerhaften körperlichen, kognitiven und emotionalen Erschöpfung. „Die Mehrzahl der Patienten mit tumorbedingter Fatigue wird nicht ausreichend medizinisch versorgt. Eine ursächliche Behandlung der Fatigue ist oftmals langwierig und deshalb für Menschen am Lebensende leider ungeeignet. Hier bietet sich eine Behandlung der Symptome eher an, beispielsweise durch eine medikamentöse Therapie oder durch Verhaltenstherapie“, so Prof. Dr. Claudia Bausewein vom Klinikum der Universität München, ebenfalls Koordinatorin der Leitlinie und Vorstandsmitglied der DGP. Auch Bewegungstraining kann infrage kommen.

In die Leitlinie aufgenommen wurde außerdem ein Kapitel zu malignen Wunden, die oftmals für Patient*innen mit starken Schmerzen verbunden sind. Als maligne Wunde wird der Durchbruch eines Tumors durch die Haut bezeichnet. „Bei zu erwartenden Schmerzen – beispielsweise bei einem Verbandswechsel – kann präventiv ein Analgetikum verabreicht werden. Zudem neigen maligne Wunden häufig zu Blutungen. Das kann gerade bei Tumorpatienten, die oftmals thrombosegefährdet sind und gerinnungshemmende Medikamente erhalten, zu Risiken führen“, so Leitlinienkoordinator PD Dr. Steffen Simon, ebenfalls von der Universitätsklinik Köln.

Trotz des medizinischen Fortschritts zählt Krebs nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu der zweithäufigsten Todesursache in Deutschland. Etwa jeder Vierte verstarb im Jahr 2016 an einer Krebserkrankung (Quelle: Statistisches Bundesamt). Damit kommt der Palliativversorgung von Menschen mit nicht-heilbaren Krebserkrankungen eine besondere Rolle zu. Ziel der Palliativmedizin ist es, die Lebensqualität von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen zu erhalten und Symptome zu lindern. Zu den häufigsten Symptomen, unter denen Patient*innen leiden, zählen Schmerzen, Schwäche, Fatigue, Atemnot, Übelkeit und Erbrechen.

Neben den bereits bestehenden Kapiteln zu Versorgungsstrukturen, Kommunikation, Atemnot, Tumorschmerz, Obstipation, Depression und Sterbephase wurde die Leitlinie um die folgenden Themen erweitert: Therapiezielfindung, Fatigue, nächtliche Unruhe, Übelkeit und Erbrechen (unabhängig von der Chemotherapie), maligne intestinale Obstruktion, maligne Wunden, Angst und Todeswünsche. An der S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung waren 70 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. Die Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar: https://www.leitlinienprogramm-onkologi ... ivmedizin/

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert. Android-Smartphone-Nutzer finden die App hier > https://play.google.com/store/apps/deta ... enprogramm . iPhone-Nutzer können die Leitlinien-App hier herunterladen. > https://itunes.apple.com/de/app/leitlin ... orm=iphone

Quelle: Pressemitteilung vom 28.08.2019
Karin Dlubis-Mertens

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Tel: 030 / 30 10 100 13
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Ärztliche Sterbebegleitung: Kontroverse Sterbefasten

Beitrag von WernerSchell » 11.10.2019, 06:51

Deutsches Ärzteblatt vom 11.10.2019:

Ärztliche Sterbebegleitung: Kontroverse Sterbefasten
Obwohl das Parlament die rechtlichen Aspekte der Suizidbeihilfe im § 217 Strafgesetzbuch vor einigen Jahren konkretisierte, werfen Grauzonen immer wieder Fragen auf. Eine davon ist – insbesondere für Ärzte – das Sterbefasten von Patienten und die ärztliche Rolle dabei. Die Suizidbeihilfe bleibt ein medizinethisches Dauerthema: Noch in diesem Jahr... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pz6ztg

Palliativmedizin: Umgang mit Sterbewünschen
Der Entschluss zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken ist nicht als Suizid zu bewerten, kann aber auch nicht als Therapieverzicht eingeordnet werden, meint die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. In einem Papier positioniert sie sich erstmals zu diesem Thema. Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) – auch als... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/30 ... 975-pz6ztg
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Sterbefasten - Achtung des Patientenwillen hört nicht beim freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken auf

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2019, 12:26

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Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin positioniert sich zum „Sterbefasten“
Achtung des Patientenwillen hört nicht beim freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken auf


Expertengremium: FVET ist nicht als Suizid zu bewerten - Medizinische Begleitung des FVET stellt keine strafbare Handlung dar – Entschluss aus freiem Willen ist zu respektieren – Aufklärung zu Folgesymptomen und Behandlung wichtig – Herausforderung und Belastung für An- und Zugehörige und für Team

Berlin, 16.10.2019. „Wenn ein schwerstkranker Mensch aus freiem Entschluss nicht mehr essen und trinken will, um sein Sterben zu beschleunigen, dann ist das zu respektieren.“ betont Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Es sei keine strafbare Handlung, die selbstbestimmte Entscheidung eines unerträglich leidenden Palliativpatienten medizinisch zu begleiten, heißt es in einem aktuellen Positionspapier des Vorstandes der Fachgesellschaft gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten. Vielmehr würde es den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen, einen Menschen gegen seinen Willen zu ernähren.
Dennoch kann die Begleitung eines Entschlusses zum „Sterbefasten“ bzw. freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) „komplexe und herausfordernde Probleme im Umgang mit dem schwerstkranken Menschen, seinen Angehörigen oder auch dem Team der Hospiz- und Palliativversorgung zur Folge haben.“ erläutert DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier, Chefarzt für Interdisziplinäre Onkologie und Palliativmedizin. Die Entscheidung ist für die unmittelbar Beteiligten oft sehr schwer auszuhalten, deshalb sollten neben dem Betroffenen die An- und Zugehörigen wie auch das Behandlungsteam während der Begleitung im Gespräch gehalten und umfassend unterstützt werden. Wesentlich sei, auf Anfrage Informationen zum FVET, zum zeitlichen Verlauf, zu möglichen Folgesymptomen, Komplikationen und deren Behandlungsoptionen zur Verfügung zu stellen – ohne Einfluss auf die Entscheidung nehmen zu wollen, welche ausschließlich der Patient trifft.
Das im Deutschen Ärzteblatt erstveröffentlichte Positionspapier befasst sich ausschließlich mit der freiwilligen Entscheidung von Patienten mit lebensbedrohlichen oder lebenslimitierenden Erkrankungen, welche auf diese Weise den Sterbeprozess einleiten wollen. Einige verzichten auf Nahrung, andere zusätzlich komplett auf Flüssigkeit, manche nehmen noch geringe Trinkmengen zu sich – auch über Art und Umfang des Verzichts entscheidet allein die Patientin oder der Patient.
FVET ist kein neues Phänomen und begegnet insbesondere Begleitern in stationären Pflegeeinrichtungen häufig. Vor allem die Diskussion um Sterbehilfe hat auch dazu geführt, dass um die Bewertung von FVET gerungen wurde. Das DGP-Positionspapier kommt zu dem Schluss: „Freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken ist nicht als Suizid zu bewerten.“
Wesentlich ist die Klärung, ob und in welchem Umfang weiterhin Essen und Trinken angeboten werden sollen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihren Entschluss jederzeit revidieren zu können. Fallkonferenzen oder ethische Fallbesprechungen können für eine sensible und reflektierte Kommunikation z.B. bei Unsicherheiten bzgl des Fortsetzens des FVET oder zum weiteren Vorgehen im Team sinnvoll sein. Die kürzlich erschienene „Erweiterte S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ gibt Empfehlungen zu Medikamenten und anderen Maßnahmen zur Symptomkontrolle am Lebensende in Abwägung von Indikation, Nutzen und Belastung.
„Ein lebensbedrohlich erkrankter Mensch, der auf Essen und Trinken verzichtet, um das Sterben zu beschleunigen, sucht in der Regel nach einem Ausweg aus einer Situation, in der er Angst vor Leiden und vor dem Verlust seiner Würde und Autonomie hat.“ betont DGP-Vizepräsident Urs Münch, Psychologischer Psychotherapeut und Psychoonkologe: „Als Gesellschaft sollten wir Rahmenbedingungen für alle zugänglich machen, damit Leid gelindert, Autonomie gewährt und Menschen in Würde sterben können. Die Charta zur Betreuung von schwerst kranken und sterbenden Menschen ist der Auftrag an die gesamte Gesellschaft, diese Bedingungen zu schaffen und zu kommunizieren.“

Links:
Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Oktober 2019 > https://www.dgpalliativmedizin.de/phoca ... nd_Trinken .pdf
Erweiterte S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung, Langversion 2.0, August 2019, Leitlinienprogramm Onkologie > https://www.leitlinienprogramm-onkologi ... ersion.pdf
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband, Bundesärztekammer (Träger und Hrsg.) > https://www.charta-zur-betreuung-sterbe ... online.pdf
Richter-Kuhlmann, Eva: Thema Ärztliche Sterbebegleitung, Kontroverse Sterbefasten, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 116, Heft 41, 11. Oktober 2019
Radbruch, Lukas, Münch, Urs, Maier, Bernd-Oliver: Thema Palliativmedizin: Umgang mit Sterbewünschen, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 116, Heft 41, 11. Oktober 2019 > https://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=210310
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin positioniert sich erstmals zum „Sterbefasten“: Achtung des Patientenwillen hört nicht beim freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken auf, DGP PRESSEMITTEILUNG 16.10.2019 > https://www.dgpalliativmedizin.de/categ ... -2019.html


Quelle: Pressemitteilung vom 16.10.2019
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Achtung des Patientenwillens hört nicht beim Sterbefasten auf

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2019, 16:51

Deutsches Ärzteblatt vom 16.10.2019:
Achtung des Patientenwillens hört nicht beim Sterbefasten auf
Berlin – Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) am Lebensende, auch als „Sterbefasten“ bezeichnet, ist der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zufolge nicht als Suizid zu werten. „Wenn ein schwerstkranker Mensch aus... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-pzh4jf
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Alternative Therapien am Lebensende? Kein Automatismus!

Beitrag von WernerSchell » 25.10.2019, 06:49

Ärztezeitung vom 25.10.2019:
Bundessozialgericht
Alternative Therapien am Lebensende? Kein Automatismus!

Palliative Behandlung kann unter Umständen einer kurativen Behandlung als letztem Strohhalm vorrangig sein. Mit seinem Urteil wandte sich das BSG gegen einen Automatismus, dass die Kasse zahlt. ... > http://ods-mailing.springer-sbm.com/d-r ... &tags=test
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Tod darf nicht tabuisiert werden

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2019, 16:49

Deutchlandfunk - 03.11.2019:

Palliativmediziner Matthias Gockel
Tod darf nicht tabuisiert werden
Der Palliativmediziner Matthias Gockel hält den Tod immer noch für ein Tabu. Im Dlf sagte er, die Menschen mieden das Gespräch über dieses Thema. Deshalb käme der Tod „irgendwann extrem kurzfristig, überraschend und ungeplant“. Palliativmedizinische Beratungen müssten deshalb früher stattfinden.
Matthias Gockel im Gespräch mit Birgid Becker
...
„Aktuelle Gesetzeslage ist eine Verschlechterung“
Zum Verbot der gewerblichen Sterbehilfe in Deutschland sagt Gockel: „Die aktuelle Gesetzeslage ist eine Verschlechterung und hat auch aufseiten der Ärzte viele Unsicherheiten ausgelöst.“ So sei nicht eindeutig formuliert, was unter einer geschäftsmäßigen Sterbehilfe zu verstehen sei.
Den Wunsch nach einem assistierten Suizid sehe er jedoch nur bei einer Minderheit der Patienten. Viel häufiger sei es so, dass Menschen, die nicht mehr leben wollen, am Leben gehalten werden. Dieses Problem müsse dringend angegangen werden.

Quelle und weitere Informationen > https://www.deutschlandfunk.de/palliati ... _id=462520
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FDP legt Eckpunkte für Sterbehilfe-Gesetz vor

Beitrag von WernerSchell » 22.11.2019, 18:26

Deutsches Ärzteblatt vom 22.11.2019:
FDP legt Eckpunkte für Sterbehilfe-Gesetz vor
Berlin – Die FDP-Bundestagsfraktion hat Eckpunkte für ein liberales Sterbehilfegesetz vorgelegt. „Zu einem selbstbestimmten Leben eines Menschen gehört auch, die Entscheidung zu treffen, sein Leben zu beenden und hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen“,... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/31 ... 975-q1ds87


Ausbau Palliativmedizin und Hospizwesen
Wir Freie Demokraten wollen die Palliativmedizin und das Hospizwesen weiter ausbauen, um den Menschen individuelle Möglichkeiten anzubieten, am Ende des Lebens einen selbstbestimmten Weg zu gehen. Dabei sollte neben der Neueinrichtung von Hospizen vor allem die Palliativversorgung in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen sowie im häuslichen Umfeld erweitert werden. Insbesondere Pflegeheime benötigen einen Palliativaufschlag, um zur deutlich besseren Personal- und Finanzierungssituation in den Hospizen aufzuschließen. Deutlich mehr Menschen verbringen ihre letzten Tage und Wochen in Pflegeheimen als in Hospizen – es ist ihr Zuhause. Die meisten Menschen möchten zu Hause sterben. Daher bedarf es einer flächendeckenden Förderung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) in vernetzten Teams aus Ärzteschaft, Pflegekräften, Psychologinnen und Psychologen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Seelsorgenden, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und ehrenamtlich Helfenden, um den Sterbenden und ihren Angehörigen den Abschied vom Leben zu erleichtern. Diese SAPV-Teams sollten mit telemedizinischer Unterstützung und einem Minimum an bürokratischer Belastung flexibel ihre wichtige Aufgabe erfüllen können. Der neue § 217 StGB muss wieder abgeschafft werden. Die Strafandrohung für die Beihilfe zur Selbsttötung eines Schwerkranken schafft eine erhebliche Grauzone für Palliativmediziner, beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und verletzt das Selbstbestimmungsrecht als Kern der Menschenwürde. Das ärztliche Standesrecht unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland teilweise stark. Daher fordern wir eine bundeseinheitliche Regulierung unter welchen Umständen die ärztliche Assistenz bei der Selbsttötung sanktionsfrei ist.
Quelle und weitere Informationen > https://www.fdp.de/forderung/aerztliche ... ich-regeln
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Die Story im Ersten: Sterbehilfe - TV-Tipp für den 09.12.2019

Beitrag von WernerSchell » 09.12.2019, 07:51

TV-Tipp für den 09.12.2019, 22.45 - 23-15 Uhr - 00.29 Min.
WIEDERHOLUNGDi, 10.12.19 | 04:45 Uhr | Das Erste

Die Story im Ersten: Sterbehilfe
Politiker blockieren, Patienten verzweifeln

"Die ganze Menschheit überlegt: Gibt es ein Leben nach dem Tod? Ich frage mich aber: Gibt es ein Leben vor dem Tod? Das Leben, das ich habe, das ist kein Leben mehr!", sagt Harald Mayer. Das Leben des 49-jährigen ehemaligen Feuerwehrmannes vollzieht sich in totaler Abhängigkeit. Denn seine Krankheit, Multiple Sklerose, hat ihn vollkommen bewegungsunfähig gemacht. Für jeden Handschlag braucht er einen Pfleger: nachts, wenn er sich umdrehen will, zum Naseputzen, zum Tränentrocknen. "Ist das noch ein erträgliches Leben?", fragt er und schiebt die Antwort hinterher: "Ich will gehen: selbstbestimmt!"

Deshalb hat er, wie mehr als hundert andere Menschen auch, einen Antrag auf die Herausgabe des Medikaments Natrium-Pentobarbital gestellt. Das Mittel verspricht ein schnelles Sterben – es schläfert ein und führt dann zum Tod. Harald Mayer ist überzeugt, dass seine Chancen gut stehen, das Medikament zu bekommen. Im März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, dass dieses Betäubungsmittel unter bestimmten Voraussetzungen herausgeben werden muss. Harald Mayer meint, er erfülle diese Voraussetzungen.


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Ulrike Franke leidet an Multiple Sklerose. Die Ärztin weiß genau, was ihr bevorsteht. Deshalb will sie selbst entscheiden, wann sie stirbt.


Die zuständige Behörde für Arzneimittel und Medizinprodukte forderte von ihm zahlreiche Unterlagen und Gutachten. Für Harald Mayer eine teure, zeit- und kräfteraubende Angelegenheit. Die Anstrengungen nimmt er trotzt seiner schweren Krankheit auf sich in der Hoffnung, seinem Wunsch nach selbstbestimmten Sterben näher zu kommen.

Probe für den Rechtsstaat
Lange hören er und die anderen Antragsteller nichts von der Behörde. Dann, mehr als ein Jahr nach dem Urteil, werden auf Weisung des Bundesgesundheitsministers plötzlich alle Anträge abgelehnt. Damit ignoriert Jens Spahn ein höchstrichterliches Urteil. Ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik. Stellt der Minister seine eigene politische Ansicht über die Rechtsprechung? Die Frage, wer über den eigenen Tod entscheidet, ist nicht nur eine ethisch schwierige Frage. Sie ist auch eine Probe für den Rechtsstaat.

Wie Harald Mayer ist auch Elke J. an MS erkrankt. Sie hingegen fürchtet, dass eine Liberalisierung der Sterbehilfe die gesellschaftliche Solidarität mit schwerstkranken Menschen untergräbt.

"Aber was ist, wenn ich nicht mehr selbst das Mittel zu mir nehmen kann? Warum muss ich dann am Ende auch noch qualvoll sterben?", fragt Harald Mayer.

"Die Story im Ersten: Sterbehilfe – Politiker blockieren, Patienten verzweifeln" begleitet drei todkranke Antragssteller nahezu zwei Jahre lang auf dem in Deutschland inzwischen weitgehend versperrten Weg in einen selbstbestimmten Tod.

Ein Film von Tina Soliman und Katharina Schiele

Quelle und weitere Informationen:
https://www.daserste.de/information/rep ... e-110.html
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Patientenversorgung - „Menschen brauchen professionelle Unterstützung“

Beitrag von WernerSchell » 30.01.2020, 07:41

Ärzte Zeitung vom 30.01.2020:
Patientenversorgung
„Menschen brauchen professionelle Unterstützung“

Im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung ist in Deutschland zuletzt viel passiert. Der Pflegewissenschaftlerin Christel Bienstein reicht das nicht. Vor allem eine Statistik bereitet ihr Sorge.
Von Thomas Hommel
Berlin. Einen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung hat die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, Professor Christel Bienstein, gefordert. ... (weiter lesen unter) ... > http://nlcontent.aerztezeitung.de/d-red ... &tags=test
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Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig ....

Beitrag von WernerSchell » 26.02.2020, 10:56

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=23485&p=112486#p112486

Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 26.02.2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt. - Siehe Pressemitteilung mit Anmerkungen > viewtopic.php?f=2&t=23485&p=112486#p112486
Die daraus abzuleitenden Folgerungen werden beim nächsten Vortragstermin zur Patientenautonomie am Lebensende anzusprechen sein. Dazu wird wie folgt eingeladen: Patientenautonomie am Lebensende - Vorsorgliche Verfügungen … Vortrag am 19.05.2020, 15.00 - 17.00 Uhr, Bürgerhaus Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61. - Referent: Werner Schell. - Eintritt frei. - Infos unter > viewtopic.php?f=7&t=23504
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