Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2015, 07:56

Hospiz- und Palliativgesetz – HPG
Beiträge im Anschluss an die Texte unter > viewtopic.php?f=2&t=17534

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 18.03.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) vorgestellt. Der vollständige Text ist als pdf-Datei angefügt. Die bisher zu dieser Thematik im Forum eingestellten Beiträge sind u.a. unter folgender Adress nachlesbar: viewtopic.php?f=2&t=17534 - Es wurde mehrfach in Pflegetreffs und Vortragsveranstaltungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Der am 22.10.2014 durchgeführte Neusser Pflegetreff befasste sich angesichts der lebhaften Diskussionen zur Sterbehilfe erneut mit dem Thema.

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Zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland hat das Bundesgesundheitsministerium im Übrigen mitgeteilt:

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz haben Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier - siehe http://www.bundesgesundheitsministerium ... 101114.pdf vorgelegt. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern soll.
Bundesgesunheitsminister Hermann Gröhe:
"Ich möchte, dass schwerst kranke Menschen in ihrer letzen Lebensphase wissen, dass sie nicht allein gelassen werden. Dazu gehört auch, dass wir die Hospizbetreuung und die Versorgung mit schmerzlindernder Palliativmedizin weiter ausbauen. Insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an ausreichenden Angeboten. Deshalb werden wir mit einem Palliativgesetz die ambulante ärztliche Palliativversorgung weiterentwickeln und die Hospizarbeit finanziell besser fördern. Ziel ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland. Ganz wichtig ist zudem die Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen zu stärken, viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Deshalb sollen Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass Bewohner stationärer Einrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase erhalten. Dazu sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Zudem sollen Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten."

Zum Hintergrund
Unter Palliativversorgung versteht man die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen. Hierzu gehört auch die Schmerztherapie im ambulanten und stationären Bereich. Patientinnen und Patienten werden insbesondere durch Vertragsärzte, Pflegedienste und stationäre Einrichtungen palliativmedizinisch versorgt.
Das Eckpunktepapier wurde in enger Abstimmung mit den Abgeordneten Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Emmi Zeulner, Mitglied der AG Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD, und Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erarbeitet.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz haben Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier vorgelegt. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern soll.

Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium ... hland.html

Am 19.03.2015 hat es von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk folgendes Statement gegeben:

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wirbt seit vielen Jahren für den Ausbau der Palliativversorgung und Hospizarbeit und begrüßt jedwede Verbesserung bei diesen wichtigen Angeboten. Es wurde wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Planzahlen für Palliativ- und Hospizbetten deutlich angehoben werden müssen; z.Zt. liegen diese Planzahlen bei etwa 35 / 1 Mio Einwohner. Um international aufzuschließen und angesichts der demograifschen Entwicklung den zunehmenden Bedarf zu decken, ist eine Aufstockung der Planzahlen in einer Größenordnung von 80 - 100 Betten / 1 Mio Einwohner geboten. Jedes Krankenhaus muss eine von den Krankenkassen finanzierte Palliativstation unterhalten können. Im Übrigen ist es erforderlich, die Förderung der stationären Hospize durch die Krankenkassen auf 100% anzuheben (eine Anhebung der Leistung auf nur 95% ist klar unzureichend). Auch die ambulante Hospizarbeit muss gestärkt werden. Es kann nicht weiter angehen, dass die Hospizarbeit ständig für eine Restfinanzierung der zwingenden Ausgaben um Spenden betteln müssen. Das gelingt gelegentlich erfolgreich, in vielen Regionen gibt es aber unerträgliche Lücken in der Finanzierung - und damit eine Unterversorgung. - Diese Unterversorgung muss beendet werden, und zwar schnellstens! Letztlich muss auch sichergestellt werden, dass die Stationären Pflegeeinrichtungen durch eine deutliche personelle und sachliche Ausstattung in die Lage versetzt werden, ihren BewohnerInnen ein gutes Sterben in der Einrichtung zu ermöglichen, und zwar ohne eine Verlegung in andere Institutionen (siehe insoweit das Projekt "beizeiten begleiten"). - Über den Pflegenotstand in den Einrichtungen wird u.a. auch beim Pflegetreff am 14.04.2014 zu sprechen sein - siehe insoweit > viewtopic.php?f=7&t=20569 - Zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk noch gesondert Stellung nehmen.
Dateianhänge
Hospiz_und_Palliativgesetz_ Referententwurf 18 März 2015.pdf
Hospiz- und Palliativgesetz – HPG (Entwurf des BMG vom 18.03.2015)
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Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 22.03.2015, 07:39

Erste Medienbericht und Statements zum HPG - Entwurf vom 18.03.2015:

Ärzte Zeitung, 19.03.2015:
Gesetzentwurf: Gröhe will Hospizarbeit ausbauen
Mit einem Hospizgesetz will Gesundheitsminister Gröhe die Versorgung von Sterbenden verbessern. Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass die Kassen bis zu 500 Millionen Euro mehr pro Jahr dafür ausgeben. Ärztliche Leistungen sollen besser vergütet werden.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... ung&n=4108

Rheinische Post / NGZ, 19.03.2015:
Bundesregierung will Versorgung verbessern
200 Millionen Euro mehr für Sterbenskranke

Berlin. Die Bundesregierung will die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern. Die Betroffenen sollen zuhause, im Heim oder in der Klinik mehr Hilfe erhalten. Der Gesetzentwurf fällt mitten in die Sterbehilfe-Debatte.
Von Eva Quadbeck
Sterbenskranke Menschen sollen in Deutschland künftig mehr Hilfe erhalten. Die Bundesregierung will die Ausgaben für Palliativ- und Hospizversorgung, die Pflege, Hilfsmittel und Arzneien für unheilbar Kranke umfasst, von heute rund 400 Millionen Euro auf 550 bis 600 Millionen Euro erhöhen. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium von Hermann Gröhe (CDU) wurde am Mittwoch bekannt. .... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4954834

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Gesundheitsminister will Versorgung Sterbenskranker verbessern
Rund 900.000 Menschen sterben pro Jahr in Deutschland - viele nach einem Prozess des Leidens.
Ein Gesetzentwurf soll ihre Versorgung verbessern, vor allem auf dem Land.
Quelle: Der Spiegel
http://www.spiegel.de/gesundheit/diagno ... 24279.html

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PRESSEMITTEILUNG vom 19.3.2015
DGP unterstreicht Notwendigkeit des Ausbaus palliativmedizinischer Angebote:
Jeder schwerstkranke Patient muss unabhängig von Alter, Grunderkrankung, Familienstatus oder Wohnort gut versorgt werden

Berlin, 19.3.2015. „Die Zeit ist reif für einen umfassenden Rechtsanspruch auf eine ambulante wie stationäre Palliativversorgung.“ betont Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich aktueller Medienberichte zu einem Gesetzentwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz.
Jeder Mensch mit einer schweren lebensbegrenzenden Erkrankung muss sich darauf verlassen können, im Krankenhaus, im Hospiz, im Pflegeheim und zuhause Zugang zu einer allgemeinen oder spezialisierten Palliativversorgung zu haben, wann immer er diese im Laufe seiner Erkrankung benötigt. Ein derartiger Rechtsanspruch böte erhebliche Entlastung für sterbende Patienten und ihre Angehörigen, unterstrich der Bonner Palliativmediziner als einer von 5.000 in der Palliativversorgung tätigen Mitgliedern der DGP: „In diesem Sinne wäre die baldige Verabschiedung eines Hospiz- und Palliativgesetzes dringend geboten.“
Maßnahmen zum Ausbau der allgemeinen Palliativversorgung vor allem in Pflegeeinrichtungen und zur Vernetzung der in diesem Aufgabenbereich Tätigen könnten die Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden in Deutschland deutlich verbessern. Darüber hinaus gibt es noch einiges zu tun auf dem Weg zu einer flächendeckenden Umsetzung eines Anspruchs auf Palliativ- und Hospizversorgung:
• In die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurden im Jahr 2013 nur 37.564 Patienten neu aufgenommen, dies entspricht weniger als 45 Prozent der jährlich ca. 89.000 Patienten in Deutschland, bei denen ein SAPV-Bedarf anzunehmen ist. Wichtig wäre deshalb, die Lücken in der flächendeckenden SAPV-Versorgung systematisch zu identifizieren und zu schließen. Dies betrifft auch die Sicherstellung der psychosozialen Versorgung. Die Teilnahme sämtlicher SAPV-Teams am Nationalen Hospiz- und Palliativregister der DGP sowie die wissenschaftliche Auswertung der erhobenen Daten könnten wesentliche Schritte auf diesem Weg darstellen.
• Mit rund 300 Palliativstationen und 200 stationären Hospizen, d.h. insgesamt etwa 5.000 stationären Betten, ist Deutschland auf einem guten Weg mit Blick auf die stationäre Versorgung, dennoch liegt dies noch deutlich unter dem geschätzten Bedarf von 7.000 bis 8.000 notwendigen Betten für das gesamte Bundesgebiet. Neben der Entwicklung in der ambulanten Palliativversorgung ist deshalb ein Ausbau der stationären Palliativversorgung notwendig, bei gleichzeitiger Sicherung einer hohen Qualität z.B. durch Festlegung von ausreichender Personalstärke und adäquater Qualifikation. Hierfür bedarf es der Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung.
• Nur ca. 15 Prozent der bundesweit rund 2000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er aus Sicht der DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte. Wichtig wäre deshalb, mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik und jeder stationären Pflegeeinrichtung dafür zu sorgen, dass Strukturen der Palliativversorgung entwickelt werden können, die den Bedürfnissen der Patienten in den jeweiligen Einrichtungen gerecht werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin sieht jedoch nicht allein die Politik, die Finanzierung, die Forschung, die Lehre und die Klinik in der Pflicht. So betont Prof. Dr. Maria Wasner, Vizepräsidentin der DGP: „Es ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Kräften aus verschiedenen Berufsgruppen, aber auch den Angehörigen, Freunden, Nachbarn und Kollegen dafür zu sorgen, dass sich sowohl alleinstehende wie auch familiär eingebundene schwerkranke Menschen aller Altersgruppen in ihrer letzten Lebenszeit gut aufgehoben fühlen.“
Stellungnahme der DGP zum Eckpunktepapier „Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“:
http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... ativ_2.pdf
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
Aachener Str. 5 / 10713 Berlin
Tel.: 030 / 30 10 100 - 13

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Ärzte Zeitung vom 19.03.2015:
Palliativstiftung: "Hospizgesetz darf SAPV-light nicht fördern"
Die Deutsche Palliativstiftung sieht gute Ansätze im Referentenwurf zum Hospizgesetz,
fordert aber weitere Verbesserungen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... apv&n=4110

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Gesetz zur Palliativversorgung darf keine Symbolpolitik sein
Zum aktuellen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe für ein Hospiz- und Palliativgesetz:
Grundsätzlich begrüßen wir die überfälligen Neuregelungen. Sie werden aber dem tatsächlichen Bedarf in den verschiedenen Bereichen der Palliativ- und Hospizversorgung nicht gerecht. Leider sind wir in Deutschland noch weit von einer flächendeckenden Palliativ- und Hospizversorgung entfernt. Zudem ist sie für die Betroffenen oft nicht ausreichend zugänglich oder zu wenig bekannt. Wir setzen uns dafür ein, dass der kranke Mensch und seine Angehörigen im Mittelpunkt stehen. Palliativ- und Hospizversorgung muss für alle Menschen zugänglich sein – egal wo sie die letzte Phase ihres Lebens verbringen. Es darf daher nicht bei rein symbolischen Schritten bleiben. Wir werden deshalb den Gesetzentwurf von Herrn Gröhe konstruktiv, aber kritisch prüfen und auch eigene Vorschläge vorlegen.
Elisabeth Scharfenberg, MdB
Postanschrift in Berlin
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 - 227 74531
Fax: 030 - 227 76655
elisabeth.scharfenberg@bundestag.de
http://www.elisabeth-scharfenberg.de/

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Ärzte Zeitung vom 20.03.2015:
Sterbebegleitung: Koalition setzt verstärkt auf Vertragsärzte
Die Koalition will die Hospiz- und Palliativversorgung demografiefest machen. Ärzte warnen vor "Versorgung light".
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... ung&n=4111
Kommentar zum geplanten Hospizgesetz: Palliative Großbaustelle
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=881 ... ung&n=4111

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Reinhardt: Flächendeckende Umsetzbarkeit hat oberste Priorität
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat die vom Gesetzgeber geplante Stärkung der Palliativmedizin ausdrücklich begrüßt. Dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe dem Kabinett den entsprechenden Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vorlegen wolle, sei ein wichtiges Signal. Ebenso bedeutend wie die Frage der Finanzierung sei es nun, sich intensiv mit den Strukturen der palliativmedizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten auseinanderzusetzen. Reinhardt: „Alle Maßnahmen zur Stärkung von Palliativmedizin müssen zu allererst auf ihre flächendeckende Umsetzbarkeit geprüft werden“. Dies erfordere funktionierende regionale Strukturen und einen niedrigschwelligen Zugang zu ambulanter Palliativmedizin. Grundsätzlich mache es in diesem Zusammenhang Sinn, dass der meist über Jahre mit dem Patienten vertraute Kollege die Fäden in der Hand halte, so Reinhardt. „Entscheidend ist, dass man Haus- aber auch Fachärzten klare Funktionen im Rahmen der Versorgung zuordnet und dass es klar definierte und organisierte Kooperations- und Kommunikationsstrukturen zwischen den verschiedenen Versorgungseinheiten gibt.“
Quelle: Pressemitteilung vom 20.30.2015
Andrea Reich
Sekretariat
Stellv. Hauptgeschäftsführung/
Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Kurfürstenstr. 132
10785 Berlin
Telefon 030 206208-11
Telefax 030 206208-711
andrea.reich@hartmannbund.de
http://www.hartmannbund.de

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Qualifizierte Hospiz- und Palliativversorgung ist längst überfällig
Diakonie Deutschland fordert erhebliche zusätzliche Mittel der Kranken- und Pflegekassen für die Versorgung sterbender Menschen in Krankenhäusern, Pflegediensten und Pflegeheimen.
Berlin, 20. März 2015 "Mit dem gestern vorgestellten Gesetzentwurf erklärt die Bundesregierung die Palliativversorgung zu einem Teil der Regelversorgung", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin. "Krankenhäuser, Pflegedienste und Pflegeheime werden ausdrücklich zu einer qualifizierten Versorgung, Pflege und Begleitung sterbender Menschen verpflichtet. Das ist ein längst überfälliger, aber bei weitem nicht hinreichender Schritt." Aus Sicht der Diakonie Deutschland werden damit lediglich Aufgaben präziser benannt, die in der Praxis schon selbstverständlich ausgeführt werden - allerdings immer unter großem Zeitdruck. "Wir haben palliativ hoch qualifizierte Fachkräfte, können sie aber nicht in ausreichendem Umfang einsetzen, weil die palliative Versorgung bisher nicht genügend vergütet wird", sagt der Diakonie-Präsident. "Erforderlich sind erhebliche zusätzliche Mittel der Kranken- und Pflegekassen speziell für diese Aufgaben."
Die Position der Diakonie zur Finanzierung palliativer Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie unter http://www.diakonie.de/08-2014-finanzie ... 15746.html
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 20.03.2015
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 65211-1780 | Fax +49 30 65211-3780
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband Caroline-Michaelis-Str. 1 | 10115 Berlin Telefon +49 30 65211-0 | Fax +49 30 65211-3333
E-Mail: diakonie@diakonie.de | http://www.diakonie.de
****************************************
Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband ist der Dachverband der Diakonischen Werke der evangelischen Landes- und Freikirchen sowie der Fachverbände der verschiedensten Arbeitsfelder. Zur Diakonie gehören etwa 28.100 stationäre und ambulante Dienste wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 450.000 Mitarbeitenden und etwa 700.000 freiwillig Engagierten.
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Mehr Personal für Palliativstationen

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2015, 12:30

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zum Gesetzentwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz:
Mehr Personal für Palliativstationen: Patienten müssen sich rund um die Uhr gut aufgehoben fühlen


Berlin, 24.3.2015. „Sterbende Patienten und deren Angehörige müssen sich rund um die Uhr gut und sicher aufgehoben fühlen.“ betont Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), und bekräftigt: „Wir brauchen mehr Personal für die schwerstkranken und sterbenden Patienten auf einer Palliativstation. Durch zu wenig Personal kann es zu belastenden Situationen für Betroffene und Mitarbeiter kommen, z.B. in den Nachtstunden ist dies leider häufig der Fall.“

Im Tätigkeitsfeld der stationären Palliativversorgung brauche es verbindliche Vereinbarungen für eine quantitative und qualitative Personalausstattung sowohl für die Palliativstationen als auch für die auf anderen Stationen tätigen Palliativdienste. Die Sicherstellung der Finanzierung muss gewährleistet sein, unterstreicht die DGP anlässlich der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.
1. Aktuell werden palliativmedizinische Leistungen im Krankenhaus im fallpauschalenbasierten Finanzierungssystem (DRG) systematisch unterfinanziert. Der Grund dafür ist, dass das DRG-System nicht alle relevanten Kostenfaktoren einer palliativmedizinischen Behandlung und Begleitung erfasst. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der stationären Palliativversorgung muss eine ausreichende und differenzierte Finanzierung sowohl von multiprofessionellen Palliativdiensten als auch von Palliativstationen durch kostendeckende Abbildung im Fallpauschalensystem ermöglicht werden.
2. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) begrüßt ausdrücklich die im Gesetzesentwurf vorgesehene Flexibilität für Palliativstationen, welche diesen dauerhaft das Recht einräumt, anstelle von bundesweit kalkulierten pauschalierten Entgelten krankenhausindividuelle Entgelte als besondere Einrichtungen (BE) zu verhandeln. Allerdings muss hier sichergestellt werden, dass diese Entgelte ausreichend sind, um eine qualifizierte Versorgung zu gewährleisten und insbesondere den notwendigen Personalbedarf einer spezialisierten Palliativversorgung finanziell abzudecken.
3. Eine gute Palliativversorgung lebt von qualifiziertem Personal: Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Psychologen, Physiotherapeuten, Seelsorger und andere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Es fehlen verbindliche Mindestzahlen für die Besetzung von Palliativdiensten und Palliativstationen, die eine bedarfsgerechte Versorgung rund um die Uhr möglich machen.
4. Nur ca. 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst. Für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten sollte ein Palliativdienst vorgeschrieben sein, der als Team aktiv Palliativbetreuung anbietet.
5. Die DGP spricht sich mit Nachdruck dafür aus, Palliativbeauftragte in die Finanzierungsmodelle für alle stationären Einrichtungen zu integrieren. Mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik und jeder stationären Pflegeeinrichtung können Strukturen der Palliativversorgung entwickelt und die Versorgung koordiniert werden, um den Bedürfnissen und dem Bedarf der Patienten in den jeweiligen Einrichtungen gerecht werden.
6. Abschließend weist die DGP darauf hin, dass eine adäquate Finanzplanung nur auf der Grundlage von bundesweiten Vergleichsdaten möglich ist. Die wissenschaftliche Fachgesellschaft bietet hierzu konkrete Umsetzungskonzepte wie das Nationale Hospiz- und Palliativregister an.
Die DGP nimmt in loser Folge zu einzelnen im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland benannten Schwerpunkten Stellung: http://www.palliativmedizin.de

Quelle: Pressemitteilung vom 24.03.2015
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
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Re: Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 25.03.2015, 15:40

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zum Gesetzentwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz:
Besonders in ländlichen Regionen fehlt es an qualifizierter ambulanter Versorgung von Schwerkranken


Berlin, 25.3.2015. „Ein sterbender Mensch braucht insbesondere zuhause die Gewissheit, dass bei akuten Beschwerden, Verschlechterungen, Ängsten oder Nöten jemand kommt und ihm hilft.“, betont Achim Rieger, niedergelassener Palliativmediziner und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Jemand, der mit dem Erkrankten, seiner Familie und deren Wünschen und Bedürfnissen vertraut ist. Ein spezialisiertes Team, welches unabhängig von Tageszeit, Feiertagen, Witterungsverhältnissen und der Entfernung bis zur nächsten Arztpraxis erreichbar ist und bei Bedarf einen Hausbesuch veranlasst.
Konzepte und Verträge zur ambulanten Palliativversorgung sind in Deutschland ausgesprochen heterogen. Dadurch unterscheidet sich die Qualität und Quantität der Versorgung von schwerkranken Patienten in Abhängigkeit vom Wohnort (u.a. Bundesland, ländliche oder städtische Region).
1. Die DGP begrüßt das im aktuell vorgelegten Gesetzentwurf formulierte Ziel, durch Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung ein flächendeckendes Angebot in ganz Deutschland zu verwirklichen. Insbesondere für den Ausbau im ländlichen Bereich sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Schiedsverfahren für die SAPV-Versorgungsverträge hilfreich.
2. Die DGP sieht die Notwendigkeit einer bundesweiten Vereinheitlichung der Vertragsstrukturen für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV).
3. Die DGP unterstützt den Ausbau der vergüteten Leistungen in der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV). Neben der Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen sollten auch Koordinationsleistungen sowie weitere Leistungen insbesondere der Pflege in der AAPV finanziert werden.
4. Die DGP begrüßt und unterstützt ausdrücklich alle Bestrebungen, die zu einer besseren Vernetzung aller Akteure im Bereich der ambulanten Palliativversorgung führen. Dazu müssen verbindliche Mindestanforderungen an die Form der Zusammenarbeit formuliert werden.
5. Zur Entwicklung innovativer Versorgungsstrukturen gerade in ländlichen Regionen ist es dringend notwendig, Modellprojekte (z.B. mit Satellitenteams bestehender SAPV-Teams) zu initiieren, zu finanzieren und zu evaluieren. Auch fehlt es noch an tragfähigen Konzepten, wie Berufsgruppen wie z.B. Sozialarbeiter, Physiotherapeuten, Psychologen oder Seelsorger strukturell in SAPV-Teams zu verankern sind.
6. SAPV-Teams müssen zur Qualitätssicherung verpflichtet werden. Das Nationale Hospiz- und Palliativregister stellt hierfür ein geeignetes Medium dar. Die Kosten der Registeranbindung sollten durch die Kostenträger übernommen werden.
Die DGP nimmt in loser Folge zu einzelnen im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland benannten Schwerpunkten Stellung: http://www.palliativmedizin.de

Quelle: Pressemitteilung vom 25.03.2015
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
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Re: Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2015, 16:53

Deutsches Ärzteblatt:

Rieser, Sabine
Gesetzentwurf Hospiz- und Palliativversorgung: Lebensnotwendige Ausgaben
http://www.aerzteblatt.de/archiv/169011 ... e-Ausgaben
zum Eckpunktepapier "Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland"
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 101114.pdf

Rieser, Sabine
Hospiz- und Palliativversorgung: Mehr Unterstützung an allen Orten
http://www.aerzteblatt.de/archiv/168999 ... llen-Orten
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=14439
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PalliativStiftung: Neues Gesetz muss gut werden

Beitrag von WernerSchell » 10.04.2015, 07:27

PRESSEMITTEILUNG der PalliativStiftung vom 09.04.2015

PalliativStiftung: Neues Gesetz muss gut werden

Eine Alternative zur Tötung auf Verlangen? Die Bundesregierung plant für 2015 ein Hospiz- und PalliativGesetz. Die PalliativStiftung hat dazu eine umfangreiche Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen vorgelegt, die sie mit vielen Verbänden, Gruppen und Menschen aus der Praxis der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender beraten und abgestimmt hat.
„Die große Mehrheit der Deutschen fordert die Einführung der Tötung auf Verlangen. Wenn wir Alternativen für die Euthanasie aufzeigen wollen, muss das neue Gesetz wirklich gut werden“, so die Forderung des Vorstandsvorsitzenden Thomas Sitte, der als Experte selber jahrzehntelange Erfahrung mit der Begleitung Sterbender hat und jetzt in einem Kinderhospiz arbeitet. „Leider höre ich immer noch, dass gerade die Möglichkeiten schwerstkranke Kinder zuhause zu versorgen oft katastrophal sind, unsere Stiftung erfährt regelmäßig von größten Problemen, die Menschen jeden Alters überall in Deutschland betreffen.“
Die hospizlich-palliativmedizinischen Möglichkeiten seien theoretisch exzellent, würden aber nicht ausreichend angewandt. Niemand müsse leiden, wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft würden. Die Palliativexperten erwarten vom Hospizgesetz, dass es Probleme klar angesprochen werden, die tägliche Arbeit nachhaltig erleichtert, Rechtsunsicherheiten beseitigt, Versorgungsmöglichkeiten fördert.

Link zur Stellungnahme auf der Website der Deutschen PalliativStiftung:
http://www.palliativstiftung.de/rechtsf ... loads.html

Auch heute gilt, niemand darf gegen seinen Wunsch am Leben erhalten werden. Gleichzeitig darf kein menschliches Leben aktiv beendet werden. Deswegen haben wir alle die Aufgabe, über die Möglichkeiten von Hospizarbeit und Palliativversorgung als lebensbejahende Alternativen zu informieren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass diese Möglichkeiten auch für jeden verfügbar werden.
Die Deutsche PalliativStiftung setzt sich für eine fundierte Aufklärung ein. Sie bietet vielfältige Informationen zur Hospizarbeit und Palliativversorgung. Als Anhang dieser Pressemitteilung beigefügt, finden Sie einen Auszug aus der Stellungnahme
Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Thomas Sitte
Dateianhänge
2015-04-09 1.1_PM_PalliativStiftung_Neues_Gesetz_muss_gut_werden.doc
Stellungnahme der PalliativStftung (Auszug)
(90.5 KiB) 575-mal heruntergeladen
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Qualität vor Quantität in der Hospiz- und Palliativversorgun

Beitrag von WernerSchell » 14.04.2015, 06:30

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zum Gesetzentwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz:
Qualität vor Quantität in der Hospiz- und Palliativversorgung!

Berlin, 13.4.2015 „Der Qualitätssicherung in der Hospiz- und Palliativversorgung kommt zukünftig eine überragende Bedeutung zu.“ unterstreicht Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich des vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurfs eines Hospiz- und Palliativgesetzes. Die DGP begrüßt das Gesetzesvorhaben in einer aktuellen Stellungnahme ausdrücklich.
Darin heißt es: „Aktuell steht die Palliativversorgung in Deutschland an der Schwelle zur Regelversorgung. Das Gesetzesvorhaben könnte diese Entwicklung wesentlich befördern, über alle Lebensalter den notwendigen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen wie auch spezialisierten Palliativversorgung im ambulanten und stationären Bereich zu gewährleisten.“ Der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch in § 27 vorgesehene Satz „Zur Krankenbehandlung gehört auch die palliative Versorgung der Versicherten“ festigt den Rechtsanspruch und schafft den dringend erforderlichen Rahmen, damit zukünftig jeder Mensch mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung im Bedarfsfall eine palliativmedizinische Behandlung in Anspruch nehmen kann.
Mit Nachdruck spricht sich die wissenschaftliche Fachgesellschaft dafür aus, dass dieser Anspruch nur durch eine qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung umsetzbar ist. Die Sicherung der Qualität in der Hospiz- und Palliativversorgung hat somit besondere Priorität:
• Valide Daten sind für die Sicherung der Qualität mitentscheidend. Die Teilnahme der Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung an einer zentralen Datenregistrierung sollte gesetzlich geregelt werden. Datensätze zur Betreuung, die in den Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung in aller Regel ohnehin erhoben werden, können regelhaft im Nationalen Hospiz- und Palliativregister gesammelt, ausgewertet und verglichen werden. Die Kosten der Teilnahme am Register sollten von den Kostenträgern übernommen werden
• Im Jahr 2015 wird eine S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer Krebserkrankung vorgelegt, welche unter Federführung der DGP im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften, der Deutschen Krebshilfe und der Deutschen Krebsgesellschaft erarbeitet wurde. Wissenschaftsbasierte Empfehlungen zu ausgewählten palliativmedizinischen Symptomen und Versorgungsfragen für Patienten mit einer Krebserkrankung stehen im Zentrum. Die Implementierung sollte wissenschaftlich evaluiert werden.
• Mit der Konsentierung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ haben sich im Jahr 2010 über 50 Institutionen dazu bereit erklärt, sich für die Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen und die Einlösung ihrer Rechte einzusetzen. Unterstützt wurde dieses Anliegen durch die Unterschriften von bislang weit mehr als 13.000 Menschen. Die drei Träger des Prozesses, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. und die Bundesärztekammer, befördern derzeit den Prozess der Umsetzung der Charta in eine Nationale Strategie.
• Aktuell wird der Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland, ein Online-Portal zur Übersicht über Palliativstationen, stationäre Hospize, ambulante Hospizdienste, Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), Palliativmediziner/innen und Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neu gestaltet, deutlich erweitert und zur schnellen Information bedienerfreundlich angelegt. Der Online-Start ist für Mai 2015 vorgesehen.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat am 8. April 2015 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz) vorgelegt.

Die DGP nimmt in loser Folge zu einzelnen im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland benannten Schwerpunkten Stellung: http://www.palliativmedizin.de, veröffentlicht wurden bislang:
(1) Ambulante Palliativversorgung, (2) Stationäre Palliativversorgung, (3) Forschung

Quelle: PRESSEMITTEILUNG vom 13.04.2015
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
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Bessere Vernetzung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 14.04.2015, 06:33

vdek begrüßt Referentenentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung
Bessere Vernetzung von Ärzten, Pflegeeinrichtungen und Hospizen notwendig


„Es ist gut, dass die Bundesregierung die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in der letzten Lebensphase verbessern möchte“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Anhörung zum Referentenentwurf zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.

Der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Referentenentwurf sieht ein Bündel von Maßnahmen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vor, wie die vorhandene Versorgungsstruktur gefestigt und qualitativ weiter entwickelt werden soll. Zudem sollen Regelungen zur Aufklärung, Information und Transparenz über palliative und hospizliche Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten Betroffene und deren Angehörigen bei Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen helfen.

„Schwerstkranke und sterbende Menschen benötigen menschliche Zuwendung und umfassende Hilfe, um ein Leben in Würde bis zum Schluss führen zu können. Dafür bedarf es insbesondere einer besseren Vernetzung von Pflegeeinrichtungen, Hospizdiensten und Ärzten. Insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an spezialisierten ambulanten Angeboten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Die Ersatzkassen begrüßen daher ausdrücklich, dass die Sterbebegleitung nunmehr auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung wird und zudem in der Richtlinie für die häusliche Krankenpflege die behandlungspflegerischen Maßnahmen und Leistungen der Palliativpflege durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) näher konkretisiert werden sollen. Unter der Koordinierung des Hausarztes und in Zusammenarbeit mit den vorhandenen ambulanten Hauskrankenpflegediensten sowie den regionalen Hospizdiensten kann eine gute ambulante an den hospizlich-palliativen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Palliativversorgung sichergestellt werden.

Der Entwurf sieht zudem vor, die ambulante und stationäre Hospizarbeit finanziell besser zu fördern. Die Krankenkassen sollen anstelle der bisherigen 90 Prozent künftig 95 Prozent der Kosten der zuschussfähigen Leistungen tragen. Um regionale Vergütungsunterschiede zu verringern, soll der kalendertägliche Mindestzuschuss für stationäre Hospize von sieben auf neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße erhöht werden. „Ob diese Erhöhung nach dem Gießkannenprinzip die regionalen Unterschiede in der Finanzierung von Hospizen abbauen kann, ist aus unserer Sicht fraglich“, betonte Elsner. Gut ist aus Sicht der Ersatzkassen aber, dass in diesem Zusammenhang bundesweit einheitliche Standards zum Umfang und Qualität der zuschussfähigen Leistungen vereinbart werden sollen. Dadurch werden zukünftige Vergütungsverhandlungen auf eine sachliche, transparente und definierte Grundlage gestellt.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.04.2015
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
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Versorgung Sterbender

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2015, 06:48

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat anlässlich der aktuellen Diskussion über eine bessere Palliativ- und Hospizversorgung vor wenigen Tagen einen umfassenden Antrag mit dem Titel „Gute Versorgung am Lebensende sichern – Palliativ‐ und Hospizversorgung stärken“ (BT-Drs. 18/4563) beschlossen. Darin macht die bündnisgrüne Fraktion weitgehende Vorschläge zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung. Diese Vorschläge sind dabei deutlich ehrgeiziger als der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf der schwarz-roten Koalition für ein Hospiz- und Palliativgesetz (HPG).
Den Antrag finden Sie bei Interesse unter folgendem Link: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/045/1804563.pdf
Eine kurze Zusammenfassung unserer zentralen Forderungen und eine kurze Bewertung des Gesetzentwurfes der schwarz-roten Koalition aus grüner Sicht finden Sie unten sowie hier: http://www.gruene-bundestag.de/themen/p ... 95134.html
Für Rückfragen können Sie sich natürlich jederzeit sehr gerne an uns wenden.
-- Ulrike Müller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tel.: ++49 (0)30 227 -74570, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de
Postanschrift:
Deutscher Bundestag, 11011 Berlin


Versorgung Sterbender | 10.04.2015
Mehr Zuwendung für Menschen in der letzten Lebensphase

Die Bundestagsfraktion begrüßt es sehr, dass aktuell in Deutschland intensiv über die Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung diskutiert wird. Es gibt hier viel zu tun. Die meisten Menschen möchte ihre letzte Lebensphase in einer vertrauten und beschützten Umgebung verbringen. Viele haben Angst davor, unter unwürdigen Bedingungen, unter Schmerzen oder einsam die letzten Lebensmonate zu verbringen und zu sterben. Diese Sorgen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir sehr ernst!

Bei einer guten Palliativ- und Hospizversorgung muss es in allererster Linie um den bestmöglichen Erhalt der Lebensqualität, um menschliche Nähe und Zuwendung sowie die Linderung von Schmerzen und weiteren belastenden Symptomen gehen. Dem wird die derzeitige Versorgung nicht immer und nicht überall gerecht, obwohl sie sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt hat. Sie ist für viele Menschen – beispielsweise auch für Kinder und Jugendliche – nicht ausreichend zugänglich oder zu wenig bekannt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung halbherzig

Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat nun den Entwurf für ein „Hospiz- und Palliativgesetz“ (HPG) vorgelegt. Das HPG beinhaltet einige positive Ansätze. So soll beispielsweise neben der Spezialisierten endlich auch die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (SAPV und AAPV) gestärkt, eine Hospiz- und Palliativberatung durch die Krankenkassen eingeführt, ambulante Hospizdienste künftig etwas besser gefördert werden.

Doch insgesamt wirkt es alles unambitioniert. Vieles wird rein symbolisch bleiben. So gibt Minister Gröhe mit dem Gesetzentwurf beispielsweise das berechtigte Ziel aus, vor allem in stationären Pflegeeinrichtungen die Versorgung Sterbender künftig zu verbessern – in der Tat eines der größten Problemfelder. Die Lösungsangebote der Koalition bleiben aber unzureichend. Sie ignorieren die zentrale Stellschraube: Eine gute Palliativ- und Hospizversorgung ist sehr personalintensiv. Doch in dem Gesetz findet sich kein Ansatz, das gravierende Personalproblem in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern anzupacken. Mehr Finanzmittel oder anderweitige Anreize für die stationären Pflegeeinrichtungen sind so gut wie nicht vorgesehen. Das reicht nicht aus.

Auch die Verbesserungen für die ambulanten Hospizdienste bleiben sehr überschaubar. Für die Angehörigen schwerstkranker und sterbender Menschen, die dringend mehr Unterstützung brauchen, sieht die Koalition so gut wie keine Maßnahmen vor. Und zu den auch im internationalen Vergleich massiven Forschungslücken im Bereich der Palliativversorgung, sagt der Gesetzentwurf schlicht gar nichts.

Die Probleme an der Wurzel packen

Deshalb haben wir Grüne im Bundestag einen eigenen Antrag „Gute Versorgung am Lebensende sichern – Palliativ- und Hospizversorgung stärken“ erarbeitet mit umfassenden Vorschlägen für substanzielle Verbesserungen. Anders als die Koalition sehen wir darin weitgehende Unterstützungsmaßnahmen auch für die Angehörigen Schwerstkranker und Sterbender vor. So fordern wir unter anderem, dass Angebote der Trauerbegleitung und psychosozialen Betreuung für Angehörige durch die Krankenversicherung besser gefördert werden sollen. Zudem fordern wir (übrigens schon seit vielen Jahren), dass die Betroffenen und ihre Angehörigen einen Anspruch auf neutrale, unabhängige Beratungs- und Begleitungsangebote erhalten müssen (individuelles Fall-Management). Dem wird das geplante Beratungskonzept der Koalition nicht gerecht.

Wir wollen außerdem dem bürgerschaftlichen Engagement einen deutlichen positiven Schub geben. Denn darin hat die Hospizbewegung ihren Ursprung. Deswegen fordern wir unter anderem bessere Konzepte um Engagierte in die tägliche Versorgung einzubinden. Hier gibt es gerade bei vielen stationären Pflegeeinrichtungen noch Nachholbedarf. Auch die Förderung ambulanter Hospizdienste soll deutlich über die viel zu zaghaften Ansätze der Koalition hinausgehen, beispielsweise um die Trauerbegleitung zu stärken.
Vor allem aber ist endlich ein deutliches und vor allem wirksames Signal erforderlich, wie dem Personalmangel in Pflegeeinrichtungen und Diensten zu Leibe zu gerückt werden kann. Wir fordern deshalb die zügige Einführung verbindlicher Personalbemessungsinstrumente für stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Das bedeutet, es soll objektiv erhoben werden, wie viel Personal wofür notwendig ist. Die sehr personalintensiven Anforderungen an eine palliativ-hospizliche Versorgung sind dabei ausdrücklich zu berücksichtigen. Das ist nicht umsonst zu haben. Deshalb darf für eine bessere Pflege – und so auch bessere Hospiz- und Palliativversorgung – der Einsatz von mehr Finanzmitteln kein Tabu sein.

Nicht zuletzt müssen wir viel mehr für die Forschung im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung, aber auch für die Stärkung dieses Themenbereichs in der Aus-, Fort- und Weiterbildung tun. Wir wissen beispielsweise sehr wenig darüber, welche Versorgungsangebote es derzeit in Deutschland gibt und welche wir noch bräuchten. Das muss sich ändern. Deswegen fordern wir die Bundesregierung auf, eine breite Forschungsagenda zu entwickeln, um diese Defizite zu beheben. Außerdem müssen wir die Gesundheits- und Pflegeberufe noch kompetenter in diesen Themenbereichen machen und deshalb die Palliativversorgung künftig noch stärker in den Ausbildungs- und Lehrplänen beispielsweise von Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften berücksichtigen.
Die große Koalition sollte bei diesem wichtigen Thema nicht tief stapeln. Es geht darum, allen Menschen eine würdige Versorgung in der letzten Lebensphase zu ermöglichen.

Quelle - Mitteilung vom 15.04.2015
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Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2015, 07:09

Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben
Menschen mit einem Sterbewunsch benötigen Fürsorge und Begleitung, keine Änderung des Strafrechts


Berlin, 16.4.2015. „Einrichtungen der Palliativ- und Hospizversorgung leisten Hilfe beim Sterben, nicht Hilfe zum Sterben.“ Dies stellt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) anlässlich einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zur „geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe“ klar. Die DGP befürchtet Verwirrung durch eine missverständliche Herauslösung einzelner Sätze zur Sterbehilfe aus der beim Informationsdienst Wissenschaft (idw) herausgegebenen Stellungnahme - ohne den Kontext der dort verwendeten juristischen Begrifflichkeiten. Dies könne zu einem Vertrauensverlust in die Institutionen der Hospiz- und Palliativversorgung führen, so Radbruch.

Deshalb weist die wissenschaftliche Fachgesellschaft noch einmal ausdrücklich auf relevante Definitionen der Beihilfe zum Suizid, des ärztlich assistierten Suizids, des Therapieverzichts, der Therapiezieländerung und des Therapieabbruchs hin, nachzulesen in den Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum ärztlich assistierten Suizid: http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Tötung auf Verlangen liegt laut Strafgesetzbuch vor, wenn jemand durch das „ausdrückliche und ernstliche Verlangen“ des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde und den Tod gezielt aktiv herbeiführt (in Deutschland verboten).
Sterben zulassen: Nicht strafbar ist das Unterlassen, Begrenzen oder Abbrechen (Beenden) lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen, sofern dies dem Willen des Patienten entspricht. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamentengabe, Beatmung, Intubation, Dialyse, Reanimation bzw. deren Abbruch vor Eintritt des Hirntodes.

Behandlung am L ebensende: Die Gabe stark wirksamer Medikamente kann zur Symptomkontrolle notwendig sein. Dabei ist nicht auszuschließen, dass durch unbeabsichtigte Nebenwirkungen der medikamentösen Symptomlinderung der Eintritt des Todes beschleunigt wird. Dies ist in Deutschland auch berufsrechtlich zulässig, wenn sie dem ausgesprochenen oder – bei Einwilligungsunfähigkeit – vorab geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

Prinzipiell begrüßt die DGP die durch die Strafrechtslehrer vertretene Position, dass Menschen mit einem Sterbewunsch in besonderer Weise Fürsorge und Begleitung benötigen und dass das Strafrecht „ein gänzlich ungeeignetes Mittel“ sei, um möglichst viele Menschen mit einem Sterbewunsch zu erreichen. Eine Änderung des Strafrechts sei nicht notwendig.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG 16.04.2015
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Koalition: Palliativmedizin geht vor Sterbehilfe

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2015, 07:19

Ärzte Zeitung vom 17.04.2015:
Koalition: Palliativmedizin geht vor Sterbehilfe
Vor der Sommerpause wollen Union und SPD einen Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz vorlegen.
Das haben die Fraktionsspitzen bei einer Klausurtagung am Donnerstag in Göttingen vereinbart.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=883 ... ung&n=4166
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Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung

Beitrag von WernerSchell » 28.04.2015, 12:02

Gesetz zur Hospiz- und Palliativversorgung / TK fordert: Ländliche Regionen müssen mehr profitieren

Hamburg (ots) - Der gesellschaftliche Umgang mit dem Sterben hat sich verändert. Die Menschen setzen sich mehr als früher mit der Frage auseinander, wie ihre letzte Lebensphase gestaltet sein soll. Leistungen der Hospiz-und Palliativversorgung werden immer wichtiger. Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der Techniker Krankenkasse (TK), begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministers: "Schwerstkranke und Sterbende sollten überall qualitativ hochwertige Strukturen finden, um zu Hause, im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen versorgt zu werden."

Folgerichtig sieht der Gesetzesentwurf ein umfangreiches Maßnahmenpaket sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegeversicherung vor. Vor allem im ländlichen Raum ist das Netz an Palliativ- und Hospizversorgung noch löchrig. Es ist richtig, dass der Gesetzgeber hier eine Basis für flexiblere Vertragsmodelle und neue Fördermöglichkeiten im vertragsärztlichen Bereich schafft.

"Wir setzen besonders stark auf regionale Kooperationen", so Baas. Anbieter aus der Region könnten sich so vernetzen sowie neue und bereits bestehende Angebote miteinander verzahnen. "Insbesondere in strukturschwachen Regionen müssen Versorgungslücken systematisch geschlossen werden."

Hinweis für die Redaktionen:
Das vollständige Positionspapier "Am Lebensende gut versorgt"
steht unter http://www.presse.tk.de (Webcode 715822) zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2015 TK Techniker Krankenkasse
Pressekontakt:
TK-Pressestelle
Für Rückfragen: Teresa Urban
Tel. 040-6909 2121
E-Mail: teresa.urban@tk.de
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Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2015, 12:02

Gesetzentwurf der Bundesregierung:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland
(Hospiz- und Palliativgesetz – HPG, Stand: Kabinett 29.04.2015)
PDF-Datei (PDF) 114 KB
> http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... binett.pdf

Fragen und Antworten zum Hospiz- und Palliativgesetz

1. Warum muss die Hospiz- und Palliativversorgung weiterentwickelt werden?
Nicht Jeder kann die letzte Lebensphase in vertrauter häuslicher Umgebung und im Kreis der nächsten Angehörigen verbringen. Die Mehrheit der Menschen verbringt die letzte Lebensphase in stationären Versorgungseinrichtungen (insbesondere in Pflegeheimen und Krankenhäusern). Wichtig ist deshalb, dass die letzte Phase des Lebens auch dort selbstbestimmt und nach den persönlichen Wünschen gestaltet werden kann. Dies setzt voraus, dass überall ausreichende Angebote der Palliativmedizin, der Palliativpflege und der hospizlichen Sterbebegleitung existieren und die Menschen über die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten der Versorgung und Begleitung in der letzten Lebensphase informiert sind. Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland" werden dafür die gesetzgeberischen Weichen gestellt.

2. Wie wird die Versorgung in der letzten Lebensphase allgemein verbessert?
Die Palliativversorgung in der Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung und die spezialisierte Palliativversorgung werden gestärkt. Es werden Anreize zur Entwicklung einer Palliativkultur in der stationären Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern gesetzt und die Finanzierung der ambulanten Hospizdienste und stationären Hospize wird verbessert. Außerdem sollen die verschiedenen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätigen in der medizinischen, pflegerischen und hospizlichen Versorgung und Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen enger zusammenarbeiten. Und schließlich soll sichergestellt werden, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

3. Wie sehen die Verbesserungen in der hospizlichen Sterbebegleitung konkret aus?
Es ist ganz wesentlich der Hospizbewegung zu verdanken, dass die Bedeutung einer guten Betreuung und Versorgung sterbender Menschen immer mehr ins öffentliche Bewusstsein rückt und die Themen Sterben und Tod enttabuisiert werden. Um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und hospizliche Angebote auszubauen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird verbessert. Dies geschieht zum einen durch Erhöhung des Mindestzuschusses der Krankenkassen. Derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten so einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten. Zum anderen tragen die Krankenkassen künftig 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Der Kostenanteil, den Hospize durch zusätzliche Spenden aufbringen müssen, wird damit reduziert – aber nicht ganz abgeschafft, damit der Charakter der vom bürgerschaftlichen Ehrenamt getragenen Hospizbewegung erhalten bleibt.
Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter) und es wird ein angemessenes Verhältnis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sichergestellt. Die finanzielle Förderung erfolgt zudem zeitnäher ab der ersten Sterbebegleitung. Der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen ist stärker zu berücksichtigen und Krankenhäuser können Hospizdienste künftig mit Sterbebegleitungen auch in ihren Einrichtungen beauftragen.

4. Wie sehen die Verbesserungen in der ambulanten Versorgung konkret aus?
Im vertragsärztlichen Bereich werden die Selbstverwaltungspartner der Ärzteschaft und der Krankenkassen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren – zur Steigerung der Qualität der Palliativversorgung, zur Zusatzqualifikation der Ärzte sowie zur Förderung der Netzwerkarbeit mit den anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und Versorgungseinrichtungen.
Die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die Palliativversorgung wird herausgestellt, insbesondere indem die Möglichkeit betont wird, häusliche Krankenpflege in Palliativsituationen auch länger als für die üblichen vier Wochen zu verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält den Auftrag, in seiner Richtlinie über die Verordnung häuslicher Krankenpflege die einzelnen Leistungen der Palliativpflege zu konkretisieren.
Um insbesondere in ländlichen Regionen und strukturschwachen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung - kurz SAPV genannt - zu fördern, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden SAPV-Teams eingeführt.

5. Welche Maßnahmen gelten für die stationäre Versorgung?
Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind weitere Maßnahmen vorgesehen.
Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pfle-geversicherung. Im Internet ist über die Kooperationen der Pflegeheime mit Hospiz- und Palliativnetzen öffentlich zu informieren. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern “sollen“ von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.
Zudem wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Pflegeheime ihren Bewohnerin-nen und Bewohnern eine Versorgungsplanung zur individuellen und umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebenspha-se organisieren und anbieten können. Viele Menschen haben Angst vor der letzten Lebensphase, fürchten sich vor Schmerzen, vor ungewollten Behandlungen oder dem Verlust der Selbst-bestimmung. Wichtig ist daher, diese Ängste aufzugreifen und frühzeitig über Hilfsangebote zu informieren und die Versorgung vorauszuplanen. Dieses besondere Beratungsangebot der Pflegeheime wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert.
Zur Stärkung der Hospizkultur und Palliativversorgung in Krankenhäusern ist vorgesehen, dass für Palliativstationen krankenhausindividuelle Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden, wenn das Krankenhaus dies wünscht.

6. Warum ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen so wichtig?
Da der Hilfebedarf schwerstkranker Menschen von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich auch im Verlauf der letzten Lebensphase verändern kann, ist eine vernetzte Versorgung wichtig, die ein reibungsloses Ineinandergreifen verschiedener palliativ-medizinischer, palliativ-pflegerischer und hospizlicher Hilfsangebote gewährleistet. Neue und bereits bestehende Angebote sollen deshalb stärker ineinandergreifen, damit schwerkranke und sterbende Menschen entsprechend ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen versorgt und betreut werden. Das betrifft insbesondere das Zusammenwirken von professioneller und ehrenamtlicher Betreuung und Versorgung durch Hospiz- und Palliativteams und die Kooperation zwischen Haus- und Fachärzten mit diesen Diensten und stationären Pflegeeinrichtungen.

7. Welche Rolle spielt das Ehrenamt in der Hospizversorgung?
Die Hospizbewegung in Deutschland – ebenso wie in anderen europäischen Ländern – gründet auf bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement. Nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV) engagieren sich derzeit bundesweit rund 80.000 Ehrenamtliche in der Hospizbewegung. Mit der Entscheidung, dass Krankenkassen die ambulanten Hospizdienste und die stationären Hospize stärker fördern, wird ein ausdrücklicher Wunsch der Hospiz- und Palliativverbände aufgegriffen. Dabei ist jedoch keine Vollfinanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung gewollt. Ein Teil der Aufwendungen wird weiterhin durch Spenden getragen. So bleibt sichergestellt, dass die hospizliche Betreuung auch zukünftig vom Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement geprägt bleibt.

8. Wo erhält man Informationen über Hilfen und Versorgungsangebote?
Vielerorts existieren bereits Informations- und Beratungsangebote, z.B. durch Hospizvereine, kommunale Beratungsstellen, Palliativärzte oder Pflegeeinrichtungen. Nicht immer ist dies aber hinreichend bekannt. Um Menschen in ihrer letzten Lebensphase besser zu unterstützen und den Zugang zu Hilfsangeboten zu verbessern, haben Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Dies schließt konkret die schriftliche Information über die lokal vorhandenen Angebote und die Hilfestellung bei der Kontaktausnahme mit ein. Die Krankenkassen arbeiten dabei mit der Pflegeberatung, kommunalen Servicestellen oder vorhandene Versorgungsnetzwerken zusammen.

9. Unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit die Forschung im Bereich der Palliativversorgung?
Das Bundesministerium für Gesundheit wird ein Forschungsprojekt initiieren und finanziell fördern, das sich mit dem Thema "Sterben in der stationären Langzeitpflege" befasst. Damit soll untersucht werden, wie stationäre Pflegeeinrichtungen Konzepte zur Sterbebegleitung umsetzen, inwiefern sie mit umliegenden Versorgern kooperieren oder eigene Personalstrukturen vorhalten. Für die Jahre 2015 und 2016 sind hierfür konkret 300.000 Euro vorgesehen.

10. Wie hoch werden die Mehrkosten für die gesetzlichen Maßnahmen eingeschätzt?
Die beschriebenen Maßnahmen werden – abhängig von der konkreten Ausgestaltung durch die Selbstverwaltung – insgesamt in den verschiedenen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu Mehrausgaben in Höhe eines unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrages pro Jahr führen. Dieser Betrag kommt zu den Ausgaben hinzu, die in der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit für die Hospiz- und Palliativversorgung aufgewendet werden.

Weitere Informationen unter
> http://www.bmg.bund.de/themen/krankenve ... esetz.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Re: Hospiz- und Palliativgesetz – HPG -

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2015, 12:50

DGP fordert Palliativbeauftragte für jedes Krankenhaus und jede stationäre Pflegeeinrichtung

„In jedem Krankenhaus und jeder stationären Pflegeeinrichtung sollte es einen verantwortlichen Palliativbeauftragten geben.“ unterstreicht Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich des heute dem Bundeskabinett vorgelegten Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.

Nur ca. 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er aus Sicht der DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte. „Es gilt, schwerstkranken Patienten aus sämtlichen Abteilungen eines Krankenhauses im Bedarfsfall den Zugang zur Palliativversorgung zu ebnen.“ Wichtig wäre deshalb, mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik dafür zu sorgen, dass Strukturen der Palliativversorgung entwickelt werden können, die den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden.

Ebenso dringend benötigt wird diese Struktur, um die allgemeine Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen zu etablieren und umzusetzen. „Noch sind wir weit davon entfernt, dass in allen Altenpflegeheim schwerstkranke und sterbende Bewohner am Ende ihres Lebens im Sinne einer guten Palliativversorgung begleitet werden können.“ ergänzt Katja Goudinoudis, Sprecherin der Sektion Pflege der DGP: „Die stationären Einrichtungen und insbesondere die dort tätigen Pflegekräfte brauchen hier dringend Unterstützung.“ Dies erfordert fachliche wie personelle Ressourcen, denn im Angesicht extrem hoher Arbeitsbelastung wird eine Palliativbedürftigkeit häufig nicht wahrgenommen. Hier braucht es neben der Ausbildung auch eine strukturierte Anleitung, um das Erlernte im Alltag um- und einzusetzen.

Die/der Palliativbeauftragte habe in Krankenhäusern sowie stationären Pflegeeinrichtungen laut einer heute veröffentlichten Stellungnahme der DGP insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

• Sicherstellung des Zugangs zu einer angemessenen Palliativversorgung für bedürftige Patienten
• Erstellung eines hausinternen Konzepts zur interprofessionellen Palliativversorgung und Koordination
• Beratung von Mitarbeitern und Geschäftsleitung in Zielen und Fragen zur Palliativversorgung
• Ansprechpartner für komplexe Fälle in Krankenhäusern und in stationären Pflegeeinrichtungen
• Umsetzung und Sicherstellung von aktuellen Qualitätsstandards in der Palliativversorgung
• Organisation von hausinternen Fortbildungen zur allgemeinen Palliativversorgung
• Multiplikator/Ansprechpartner zur Sensibilisierung und frühzeitigen Integration von Palliativversorgung
• Einbindung ehrenamtlicher Arbeit und Kooperation mit lokalen Netzwerken und ambulanten Partnern, insbesondere Kooperation mit Hospiz- und Palliativdiensten
• Ansprechpartner für externe Fragen (Betroffene, Angehörige, niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenkassen)

Der Palliativbeauftragte soll „für die Implementierung der allgemeinen Palliativversorgung, für die Umsetzung von Qualitätsstandards in der Palliativversorgung und für die lokale und regionale Vernetzung in der Palliativversorgung zuständig sein“, betont die DGP abschließend.

Weitere Informationen:
http://Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zum Palliativbeauftragten: https://www.dgpalliativmedizin.de/image ... nahme_Pall...

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2015
Karin Dlubis-Mertens Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.
posting.php?mode=reply&f=2&t=20985
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Mehr Unterstützung für ein würdevolles Lebensende

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2015, 12:53

VdK fordert mehr Unterstützung für ein würdevolles Lebensende

„Schwerstkranke und sterbende Menschen müssen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten. Wir sehen in der Arbeit der Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung einen wichtigen Beitrag zum würdevollen und kompetenten Umgang mit Sterbenden.“ So kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung.
Der größte deutsche Sozialverband unterstützt seit langem Maßnahmen, die den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung im ambulanten Bereich, insbesondere auf dem Land, voranbringen. Ausdrücklich begrüßt der VdK die im Gesetzentwurf genannten Instrumente wie die Stärkung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung, die Verbesserung der Finanzierungsgrundlagen stationärer und ambulanter Hospize oder auch, dass die Versicherten gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informiert werden sollen.
„Die große Mehrheit der Menschen fürchtet sich vor Schmerzen und möchte am Ende des Lebens nicht allein sein. Diesen Wunsch müssen wir respektieren. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die Palliativversorgung für alle Schwerstkranken und Sterbenden auszubauen, unabhängig davon, ob sie im Krankenhaus, im Pflegeheim oder zu Hause leben“, mahnt Mascher.
Der VdK fordert daher eine Vollfinanzierung von Leistungen in stationären Hospizen. Außerdem benötigen auch die Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen eine qualitativ hochwertige Palliativversorgung. Dafür bedarf es allerdings auch entsprechender fachlicher wie personeller Ressourcen in den Einrichtungen. Nach Auffassung des VdK greift der Gesetzentwurf hier zu kurz.
„Ärzte, Pflegekräfte und Hospizvereine sollten künftig stärker vernetzt zusammenarbeiten, um den Betroffenen und ihren Angehörigen bestmöglich zu helfen. Es geht auch am Ende des Lebens um die Würde des Einzelnen. Und die ist nicht verhandelbar. Das Thema wird uns in den kommenden Jahren noch intensiver beschäftigen, vor allem vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft“, betont die VdK-Präsidentin.
verantwortlich: Cornelia Jurrmann

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2015
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VdK-Presseinfo vom 29.4.2015 - VdK fordert mehr Unterstützung für ein würdevolles Lebensende
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