Verschließen der Eingangstür während der Nachtstunden ...

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Verschließen der Eingangstür während der Nachtstunden ...

Beitrag von WernerSchell » 09.02.2015, 13:41

Unterbringungsähnliche Maßnahmen, z.B. Verschließen der Eingangstür einer Pflegeeinrichtung während der Nachtstunden ...
Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14

a) Ohne rechtswirksame Einwilligung des Betroffenen ist eine Maßnahme immer dann als unterbringungsähnlich im Sinn des § 1906 Abs. 4 BGB einzustufen, wenn sie, ohne eine Unterbringung zu sein, die Bewegungsfreiheit des Betroffenen über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig begrenzt und dies zumindest auch bezweckt.
b) Ein "regelmäßiges" Hindern i.S.d. § 1906 Abs. 4 BGB liegt vor, wenn es stets zur selben Zeit oder aus wiederkehrendem Anlass erfolgt. Es kommt nicht auf die Dauer der jeweiligen Einzelmaßnahme an, so dass auch kurzzeitige Beschränkungen der Bewegungsfreiheit genehmigungspflichtig sind, wenn sie regelmäßig vorgenommen werden. Lediglich diejenigen regelmäßigen Einschränkungen der Fortbewegungsfreiheit unterfallen nicht § 1906 Abs. 4 BGB, bei denen es sich um nur unerhebliche Verzögerungen handelt.
c) Das regelmäßige Verschließen der Eingangstür während der Nachtstunden kann eine unterbringungsähnliche Maßnahme darstellen, wenn der Betroffene weder einen Schlüssel erhält noch ein Pförtner das jederzeitige Verlassen der Einrichtung ermöglicht.


+++
Anmerkung der Moderation:

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bemüht sich seit Jahren um eine Zurückführung freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM) und hat dieses Thema wiederholt bei den Neusser Pflegetreffs in den Mittelpunkt gerückt. Zuletzt gab es Anfang November 2014 verschiedene Bemühungen, die Pflegeeinrichtungen für konsequentes Handeln zu motivieren. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass vorrangig die Führungskräfte in den Einrichtungen gefordert sind.
Dazu gab es u.a. folgende Hinweise:
Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM – z.B. Fixierungen) - Zurückführung in den stationären Pflegeeinrichtungen dringend geboten! - Das neue Pflegerecht NRW tritt auch für einen (weitgehenden) Verzicht auf freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) ein. Das ist richtig und wird von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt. Ein Statement informiert und verweist auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung, die bei der Zurückführung von FEM mehr als hilfreich erschein. Siehe dazu unter > viewtopic.php?f=2&t=20662
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Unterbringungsähnliche Maßnahmen - Beschluss des BGH vom 07.01.2015 - XII ZB 395/14 -
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WernerSchell
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Fixierungen zurückführen

Beitrag von WernerSchell » 02.05.2015, 07:29

Zitat der Woche:
"Wenn immer noch mehr als jeder zehnte Heimbewohner fixiert wird, ist das skandalös.
Bei uns in den Einrichtungen liegen wir bei zwei Prozent."

Helmut Wallrafen-Dreisow, Geschäftsführer der Sozialholding der Stadt Mönchengladbach,
in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung über die Ergebnisse des jüngst erschienenen
Qualítätsberichts des MDS.

Quelle: "CAREkonkret", Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege (30.04.2015)
viewtopic.php?f=2&t=20662&p=86058#p86058

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