EGMR - Menschenwürde reicht über den Tod hinaus

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

EGMR - Menschenwürde reicht über den Tod hinaus

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2015, 07:37

Ärzte Zeitung, 04.02.2015
EGMR - Menschenwürde reicht über den Tod hinaus
In Lettland wurde einem Unfallopfer heimlich Gewebe entnommen; nun erhält die Witwe Entschädigung. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist ein starkes Zeichen für die Würde des Menschen - auch über den Tod hinaus.
Von Martin Wortmann
STRAßBURG. Auch im Zusammenhang mit Organ- und Gewebespenden müssen Ärzte und Behörden respektvoll mit jedem Leichnam umgehen. Denn die Würde und Integrität des Menschen reicht über seinen Tod hinaus, wie kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied.
Konkret sprach er einer Frau aus Lettland eine Entschädigung zu, deren verunglücktem Ehemann heimlich Körpergewebe entnommen worden war.
Der Ehemann der damals 31 Jahre alten Beschwerdeführerin war 2001 bei einem Autounfall tödlich verunglückt. Die Behörden ordneten eine Autopsie an. Die Frau sah den Leichnam ihres Mannes letztlich erst zur Beerdigung wieder und wunderte sich, dass seine Beine zusammengebunden waren.
.... (weiter lesen unter ) .... http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... 04-_-Recht

Den EGMR-Richterspruch im Original (Az.: 61243/08) lesen Sie unter diesem Link:
http://tinyurl.com/oakzuyf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten