Arzthaftung - Widersprüchliche Gutachten berücksichtigen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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WernerSchell
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Arzthaftung - Widersprüchliche Gutachten berücksichtigen

Beitrag von WernerSchell » 25.05.2015, 06:34

BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL - verkündet am 11. November 2014 - VI ZR 76/13


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Leitsätze:

a) In Arzthaftungsprozessen hat der Tatrichter die Pflicht, Widersprüchen zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger von Amts wegen nachzugehen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, auch wenn es sich um Privat-gutachten handelt.
b) Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so darf der Tatrichter den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt.
c) Das Fehlen der Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme begründet die Vermutung, dass die Maßnahme unterblieben ist. Diese Vermutung entfällt weder deshalb, weil in der Praxis mitunter der Pflicht zur Dokumentation nicht nachgekommen wird, noch deshalb, weil die Dokumentation insgesamt lückenhaft ist.


Quelle mit Urteilsschrift:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Una 2000
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Re: Arzthaftung - Widersprüchliche Gutachten berücksichtigen

Beitrag von Una 2000 » 18.12.2016, 20:27

Wenn ein Patient es z. Bsp. bis zum Oberlandesgericht geschafft hat. Und auch ein privates Gutachten in Auftrag gegeben hatte, so hat der dem Richter beisitzende Gerichtssachverständige wesentlich mehr Lobby.
Man nennt Ihn auch den" Beisizenden Richter" im weißen Kittel. Auch da könnte er sein Gutachten zu 100 % für die Beklagtenseite auslegen und der Kläger (Patient) hat ein Nachsehen mit seinem Privatgutachten. Da könnte man immer unterstellen, es wäre gefällig. Was es nicht ist.
Der Patient ist in jeglicher Hinsicht Laie, es sei den er setzt sich sehr oft mit dem Thema , Behandlungsfehler auseinander.

WernerSchell
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Behandlungsfehler: "Wir brauchen Pool von Gutachtern"

Beitrag von WernerSchell » 24.03.2017, 09:45

Behandlungsfehler: "Wir brauchen Pool von Gutachtern"
Interview mit Verbraucherschützerin Ilona Köster-Steinebach (vzbv) über die Rechte von Patienten bei ärztlichen Kunstfehlern.
Quelle: Badische Zeitung
http://www.badische-zeitung.de/deutschl ... 78197.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Una 2000
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Arzthaftung - Widersprüchliche Gutachten berücksichtigen

Beitrag von Una 2000 » 26.03.2017, 09:55

Ein Pool von Gutachtern, ja den brauchen wir.
Ich meine es sollte ein Pool aus Sachverständigen im Gesundheitswesen, sowie Menschen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, weil sie selbst betroffen sind oder waren, sein !
Man sollte bedenken, das dass Beweisen.... eines Behandlungsfehlers viele Jahre dauern kann. Und das qualifiziert die Betroffenen und dessen Angehörige die sich damit immer wieder auseinander zu setzen haben.
Hinzu kommt, das man sich dessen bewußt sein muß, das keine Haftpflicht Versicherung gern immense Summen zahlen möchte. Daher kommen auch schon mal Angebote von Versicherungen der Gegenseite, auf den Anwalt des Geschädigten, mit einem Angebot herüber, das der eine oder andere Anwalt nicht ausschlagen kann.

Beispiel: Das Krankenhaus, wo der Behandlungsfehler passierte, ist Haftpflichtversichert, wir nennen sie: die rote Haftpflicht Versicherung.
Der Anwalt für Medizinrecht, ist ebenfalls Haftpflicht versichert bei der roten Haftpflicht Versicherung. Allerdings wird das erst wesentlich
später klar.
Denn der Anwalt der die Geschädigten vertritt, hatte vorher eine gelbe Haftpflicht Versicherung.
Jetzt könnte der Geschädigte nach Jahren ( Beweisen des groben Behandlungsfehlers) und (später in Verhandlung stehenden Folgeschäden aus dem groben Behandlungsfehler) unterstellen, das die rote Versicherung die Entschädigung sehr gering halten möchte. Daher den Anwalt des Geschädigten ein Angebot macht, das er nicht ausschlagen kann.
Das heißt: Der Anwalt bekommt eine Haftpflichtversicherung angeboten, ohne Betragsleistung für seine Kanzlei, wenn er sich im Gerichtsverfahren, soweit zurückhält und nichts tut, was dem Geschädigten zu seinen Schadenersatz verhelfen würde.
Bedenken Sie jede Anwaltskanzlei ist selbstständiger Unternehmer.

Es soll natürlich nicht heißen, das alle Anwälte käuflich sind. Dennoch ist ein gesundes Mißtrauen und Recherche nötig.

In Deutschland gibt es doch Projekte über Projekte... Dann sollte es auch Gutachter geben, die sich für Sachliche und Wahrheitsgetreue Gutachten einsetzen, auch wenn sie Ihren Kollegen mächtig auf die Füße treten.

Una 2000
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Re: Arzthaftung - Widersprüchliche Gutachten berücksichtigen

Beitrag von Una 2000 » 02.04.2017, 21:28

Die Macht der Gerichtsgutachter
Https:// http://www.ardmediathek.de/tv/Umschau/D ... achter/MDR
Ist anschauenswert, in der Hoffnung das sich etwas ändern wird, an unserem deutschen Rechts- (system).

Wie gefährdet ist unser Recht?
Deutsche Justiz- Unabhängige Richter -Gewalteneinteilung als Verfassungsprinzip

Es muss sich grundlegend an vielen Stellen in unserer Gesetzgebung etwas ändern. Erst dann haben wir weniger Fehlurteile oder gefällige Gutachten.

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