Gute Palliativmedizin und Hospizplätze gestalten

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Gute Palliativmedizin und Hospizplätze gestalten

Beitrag von WernerSchell » 24.01.2015, 13:37

Gute Palliativmedizin und Hospizplätze gestalten

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Kommentar zu Einbecker Empfehlungen der DGMR zu aktuellen Rechtsfragen der Palliativversorgung

• „Die Defizite des Umsetzungsstandes der Palliativversorgung sind so groß, dass eine Entscheidung des Bundestages für eine flächendeckende Versorgung mit guter Palliativmedizin und Hospizplätzen vorrangig nötig ist“ (Deutsche PalliativStiftung, Newsletter zur Aktuellen Entwicklung des Diskurses „Menschenwürdig Sterben“ 2014).
• „Sterbende und Sterbewillige brauchen ein vernünftiges, flächendeckendes und am Selbstbestimmungsrecht orientiertes System von Hilfe. Es braucht deshalb eine grundlegende Reform der Gesundheits- und Pflegepolitik, auch damit endlich bedarfsgerecht palliativmedizinische Behandlung und Hospizplätze zur Verfügung stehen. Selbstbestimmung setzt ein breites Angebot an Unterstützung und Gesprächen voraus. So können reflektierte und selbstbestimmte Entscheidungen ermöglicht und Verzweiflungssuizide vermieden werden.“*
• „Massiven Handlungsbedarf gibt es bei palliativmedizinischer Versorgung bedürftiger Menschen und bei der Anzahl zur Verfügung stehender Hospizplätze. Hier besteht große Not. Es geht um Freiheit und Selbstbestimmung am Ende des Lebens, um den ganz persönlichen Begriff der Würde.“*
• „Unabhängig von der Debatte um den ärztlich assistierten Suizid ist es dringend notwendig, die Palliativmedizin auszudehnen und mehr Hospize ein einzurichten. Hierdurch werden Defizite in der Behandlung schmerzhafter und schwerster Erkrankungen, die zeitnah zum Ende des Lebens führen, behoben. Eine Gesundheits- und Pflegereform, die hier die massiven Defizite behebt, ist schon lange überfällig. Die allermeisten Menschen, die einer solchen Behandlung und Pflege bedürfen, werden heute allein gelassen. Fast jeder von uns kennt solche tragischen Fälle in seiner Umgebung. Wir müssen uns endlich mehr einsetzen für die Rechte pflegebedürftiger, alter und sterbender Menschen. Deren Situation ist oftmals weit von Würde entfernt.“*

Mit einer Übernahme des eingangs genannten ersten Zitates aus dem Newsletter der Deutschen PalliativStiftung beginnt auch das gemeinsame Papier von Mitgliedern des Deutschen Bundestages – Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring und vielen anderen mehr vom November 2014 (aus dem ebenfalls die mit *-markierten obigen Zitate stammen):
„Die Defizite sind so groß, so dass eine Entscheidung des Bundestages für eine flächendeckende Versorgung mit guter Palliativmedizin und Hospizplätzen vorrangig nötig ist.“

Diese Fragen und Forderungen kommen nicht von ungefähr. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich in ihrem 16. Einbecker Workshop vom 17. bis 19. Oktober 2014 mit den rechtlichen Aspekten der Palliativversorgung befasst, um die wesentlichen Defizite angesichts der oben genannten Forderungen der Politik zu benennen. Zwar gibt es eine Verankerung der Palliativversorgung im System der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die aber weder rechtlich noch finanziell auch nur annähernd den tatsächlichen Bedarf widerspiegelt.
Ehe also nach Änderungen des Strafrechts im Sinne einer Befreiung von Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid und nach Verbesserungen der Palliativversorgung und Hospizverfügbarkeit gerufen wird, wollte die DGMR erst einmal die derzeit offenen Rechtsfragen der Palliativversorgung herausarbeiten.
Dies ist mit den Einbecker Empfehlungen, an denen namhafte Mediziner (u.a. Thomas Sitte vom Vorstand der Deutschen PalliativStiftung), Juristen, Pflegekräfte und Ethiker mitgearbeitet haben, gelungen, so dass diese Erkenntnisse auch den oben dargestellten Eingang in die Forderungen der Politik gefunden haben.
Es bleibt zu hoffen, dass die entsprechende Klärung der zahlreichen offenen Fragen in gesetzlichen Regelungen zur flächendeckenden Palliativversorgung erfolgt.

Prof. Dr. med. Toni Graf-Baumann (für das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht, DGMR e.V.)
- Quelle: Hessisches Ärzteblatt, 2/2015

+++
Siehe auch:
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP):
Initiative des Bundesgesundheitsministers bietet besondere Chance zur Etablierung eines Rechtsanspruchs auf Palliativversorgung
…>>> viewtopic.php?f=2&t=20873
Dateianhänge
Einbecker_Empfehlungen_DGMR_2015_02_13.pdf
Einbecker Empfehlungen zu aktuellen Rechtsfragen der Palliativversorgung (Oktober 2014)
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Palliativmedizin: Medikamente, Pflege und Trost

Beitrag von WernerSchell » 01.02.2015, 09:25

Deutsches Ärzteblatt:
Klinkhammer, Gisela; Richter-Kuhlmann, Eva

Palliativmedizin: Medikamente, Pflege und Trost
http://www.aerzteblatt.de/archiv/167396 ... -und-Trost
Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung
http://www.bundesaerztekammer.de/downlo ... 022011.pdf
Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
http://www.dhpv.de/tl_files/public/Them ... 9-2010.pdf
Empfehlung des Deutschen Ethikrates
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/emp ... ihilfe.pdf
Gemeinsame Stellungnahme von DGS und NaSPro
http://www.naspro.de/dl/2014-06-Stellun ... NaSPro.pdf
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Gute Palliativmedizin und Hospizplätze gestalten

Beitrag von WernerSchell » 07.02.2015, 08:42

Aus Forum:
Palliativversorgung & Hospizarbeit ausweiten
viewtopic.php?f=2&t=17534
+++

Pressemitteilung Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, Caroline Wichmann,
06.02.2015


Akademien fordern bessere Palliativversorgung in Deutschland

In Deutschland bestehen im internationalen Vergleich immer noch erhebliche Defizite in der Palliativversorgung. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften empfehlen deshalb Maßnahmen, um eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und evidenzbasierte Palliativversorgung zu erreichen. Um die Hilfe für Betroffene auf medizinischer, sozialer, psychischer und spiritueller Ebene gleichermaßen zu stärken, muss die interdisziplinäre Forschung zur Palliativversorgung nachhaltig entwickelt werden. Bei der Gestaltung der Forschungsagenda sollten Patienten und ihre Angehörigen eingebunden werden.

Die Stellungnahme „Palliativversorgung in Deutschland: Perspektiven für Praxis und Forschung“ wurde heute in Berlin vorgestellt.
Palliativversorgung hat zum Ziel, die bestmögliche Lebensqualität von Patienten und ihren Angehörigen angesichts lebensverkürzender, nicht heilbarer Erkrankungen soweit als möglich herzustellen oder aufrecht zu erhalten. Prävention und Linderung von Leid stehen im Mittelpunkt.
Palliativversorgung benötigen viele Patienten, die an sogenannten Volkskrankheiten leiden, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Auch Menschen mit neurologischen Erkrankungen, zum Beispiel Parkinson, Demenz und Multiple Sklerose, mit Lungenerkrankungen oder altersgebrechliche, multimorbide Patienten brauchen diese spezialisierte Hilfe. Im Zuge des demografischen Wandels wird der Anteil der Palliativpatienten an der Gesamtpatientenzahl steigen.

„Derzeit bestehen Unsicherheiten bezüglich der Effizienz der Palliativversorgung, da die Versorgungsforschung im Aufbau ist und in der Palliativmedizin erheblicher Forschungsbedarf besteht. Zudem gibt es innerhalb von Deutschland Unterschiede beim Zugang zur Palliativversorgung“, sagt Professor Hans-Peter Zenner, Direktor der Universitäts-Hals-Nasen-Ohren-Klinik der Universität Tübingen. Professor Zenner war gemeinsam mit Professor Lukas Radbruch, Direktor der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin der Universität Bonn und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin Sprecher der Arbeitsgruppe Palliativmedizin. Leopoldina und Akademienunion empfehlen in ihrer Stellungnahme eine Forschungsagenda mit dem Ziel, eine flächendeckende und evidenzbasierte Palliativversorgung in Deutschland zu erreichen. Notwendig sind einheitliche Regelungen zur Finanzierung der Palliativversorgung und eine bundesweit einheitliche Qualitätssicherung.

Unter anderem soll die interdisziplinäre Palliativversorgungsforschung, die neben medizinischen und pflegewissenschaftlichen Fragen auch Perspektiven der Geistes- und Sozialwissenschaften berücksichtigt, gefördert werden. Die Akademien fordern zudem Interventionsstudien in der Palliativmedizin, um Leitlinien zur Palliativversorgung für alle Patientengruppen weiterzuentwickeln und Studien zum Einsatz von Medizintechnik, die die Selbstständigkeit von Patienten fördert.

Andere Länder sind auf dem Gebiet der Palliativversorgung bereits weiter als Deutschland. In einem Vergleich der Versorgungsqualität am Lebensende in 40 Ländern weltweit stand Deutschland im Jahr 2010 hinter Ländern wie Großbritannien, Österreich, Irland, Schweden und den Niederlanden auf Platz acht.

In der öffentlichen Diskussion hat das Thema Sterben und Tod in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die Akademien wollen mit ihrer Stellungnahme den Blick der Öffentlichkeit für die Palliativversorgung schärfen. An der Stellungnahme waren 25 Experten beteiligt, darunter Mediziner verschiedener Fachrichtungen, Pflegewissenschaftler, Ethiker, Theologen, Soziologen, Juristen und Wirtschaftswissenschaftler.

„Palliativversorgung in Deutschland: Perspektiven für Praxis und Forschung“. Stellungnahme der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften, 80 S., ISBN: 978-3-8047-3282-7

Die Leopoldina nimmt als Nationale Akademie der Wissenschaften Deutschlands mit ihren rund 1500 Mitgliedern zu den wissenschaftlichen Grundlagen politischer und gesellschaftlicher Fragen unabhängig und öffentlich Stellung. Sie vertritt die deutsche Wissenschaft in internationalen Gremien und handelt zum Wohle der Menschen und der Gestaltung ihrer Zukunft.

Die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ist die Dachorganisation von acht deutschen Wissenschaftsakademien. Insgesamt sind in den Mitgliedsakademien mehr als 1.900 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen vereint, die zu den national und international herausragenden Vertreterinnen und Vertreter ihrer Disziplinen gehören. Gemeinsam engagieren sie sich für wissenschaftlichen Austausch, exzellente Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.leopoldina.org/de/palliativ

Die gesamte Pressemitteilung erhalten Sie unter:
http://idw-online.de/de/news623871
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution743

+++
Ärzte Zeitung vom 06.02.2015:
Papier wird vorgestellt: Defizite in der Palliativversorgung
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademie der Wissenschaften
haben eine Stellungnahme erarbeitet, in der Wege in eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Palliativversorgung
aufgezeigt werden. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=878 ... ung&n=4026
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Wie geht Sterben?

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2015, 07:14

Universitätsmedizin Erlangen - 11.04.2015
Wie geht Sterben?
Die Lebensqualität von schwerstkranken Menschen kann durch eine palliativmedizinische Betreuung verbessert werden, in der auch Angehörige mit in den Sterbeprozess einbezogen werden. Diese Betreuung reicht weit über eine medizinische und pflegerische Versorgung hinaus.
Von: Elke Hardegger
Sterben, Tod und Trauer sind für ihn alltäglich. Prof. Christoph Ostgathe ist Leiter der Palliativmedizinischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen. Ihm ist die medizinische, aber auch die menschliche Begleitung in der Sterbephase wichtig, in der die Angehörigen mit einbezogen werden.
Niemand weiß genau, wie Sterben tatsächlich funktioniert. Doch die letzten Wochen - Stunden in Würde, ohne Furcht und Schmerz zu verbringen -, das kann auf einer Palliativmedizinischen Station ermöglicht werden. Dabei geht es nicht nur um die medizinische oder pflegerische Versorgung eines schwerstkranken Menschen, sondern auch um ein Miteinander, für Angehörige und Sterbende da zu sein. Wie kann dieser Prozess erleichtert werden?
Gliederung des Vortrags:
◾Herausforderung Sterbephase
◾Erkennen, ob der Sterbeprozess begonnen hat
◾Schmerzdynamik
◾Medikamente / Flüssigkeitssubstitution
◾Terminale Unruhe / Delirantes Syndrom
◾Terminales Rasseln
◾Whole Person Care

Beitrag (vorübergehend) anschaubar unter > http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/se ... e-102.html
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Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2015, 07:12

Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben
Menschen mit einem Sterbewunsch benötigen Fürsorge und Begleitung, keine Änderung des Strafrechts


Berlin, 16.4.2015. „Einrichtungen der Palliativ- und Hospizversorgung leisten Hilfe beim Sterben, nicht Hilfe zum Sterben.“ Dies stellt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) anlässlich einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zur „geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe“ klar. Die DGP befürchtet Verwirrung durch eine missverständliche Herauslösung einzelner Sätze zur Sterbehilfe aus der beim Informationsdienst Wissenschaft (idw) herausgegebenen Stellungnahme - ohne den Kontext der dort verwendeten juristischen Begrifflichkeiten. Dies könne zu einem Vertrauensverlust in die Institutionen der Hospiz- und Palliativversorgung führen, so Radbruch.

Deshalb weist die wissenschaftliche Fachgesellschaft noch einmal ausdrücklich auf relevante Definitionen der Beihilfe zum Suizid, des ärztlich assistierten Suizids, des Therapieverzichts, der Therapiezieländerung und des Therapieabbruchs hin, nachzulesen in den Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum ärztlich assistierten Suizid: http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Tötung auf Verlangen liegt laut Strafgesetzbuch vor, wenn jemand durch das „ausdrückliche und ernstliche Verlangen“ des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde und den Tod gezielt aktiv herbeiführt (in Deutschland verboten).
Sterben zulassen: Nicht strafbar ist das Unterlassen, Begrenzen oder Abbrechen (Beenden) lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen, sofern dies dem Willen des Patienten entspricht. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamentengabe, Beatmung, Intubation, Dialyse, Reanimation bzw. deren Abbruch vor Eintritt des Hirntodes.

Behandlung am L ebensende: Die Gabe stark wirksamer Medikamente kann zur Symptomkontrolle notwendig sein. Dabei ist nicht auszuschließen, dass durch unbeabsichtigte Nebenwirkungen der medikamentösen Symptomlinderung der Eintritt des Todes beschleunigt wird. Dies ist in Deutschland auch berufsrechtlich zulässig, wenn sie dem ausgesprochenen oder – bei Einwilligungsunfähigkeit – vorab geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

Prinzipiell begrüßt die DGP die durch die Strafrechtslehrer vertretene Position, dass Menschen mit einem Sterbewunsch in besonderer Weise Fürsorge und Begleitung benötigen und dass das Strafrecht „ein gänzlich ungeeignetes Mittel“ sei, um möglichst viele Menschen mit einem Sterbewunsch zu erreichen. Eine Änderung des Strafrechts sei nicht notwendig.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG 16.04.2015
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
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Bessere Versorgung Schwerstkranker

Beitrag von WernerSchell » 20.07.2015, 15:37

Kranke möchten in ihren eigenen vier Wänden bleiben, solange wie es möglich ist. Das stellt die ambulante Palliativversorgung sicher. Um die Versorgung Schwerstkranker weiter zu verbessern, haben die Ersatzkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein einen Vertrag ergänzt. Er sieht mehr Hausbesuche, eine verbesserte Koordination und Vernetzung vor.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung. Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung.
Sigrid Averesch
Verband der Ersatzkassen e.V (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Referatsleiterin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211-38410-15
Fax: 0211-38410-20
Mobil: 0173/7180056
sigrid.averesch@vdek.com
http://www.vdek.com


Gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes der Ersatzsatzkassen in NRW und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 20.07.2015

Bessere Versorgung Schwerstkranker: Ersatzkassen und KV Nordrhein erweitern Betreuungsangebot für Palliativpatienten

Düsseldorf, 20.07.2015 – Schwerstkranke Menschen mit einer nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung sollen bestmöglich ärztlich versorgt werden und solange wie möglich in ihrem Zuhause bleiben können. Deshalb werden Haus- und Fachärzte künftig häufiger Hausbesuche vornehmen können. Das vereinbarten jetzt die Ersatzkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein. Sie haben damit einen Palliativvertrag, der 2007 abgeschlossen wurde, an vielen Stellen für die Patienten verbessert. „Die Ersatzkassen tragen den Wünschen der Schwerstkranken Rechnung“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), mit Blick auf die Vereinbarung. „Die Lebensqualität der Patienten muss so lange wie möglich erhalten bleiben.“
Auch für die Erkrankten, denen es nicht möglich ist, ihre letzte Lebensphase in den eigenen vier Wänden zu verbringen, haben nun die betreuenden Haus- und Fachärzte mehr Möglichkeiten, einen Hausbesuch durchzuführen. Ebenfalls neu in den Leistungskatalog des Vertrages aufgenommen wurde auch ein telefonisches Konsil für die koordinierenden Haus- und Fachärzte, das die Kooperation zwischen den an der Palliativversorgung beteiligten Medizinern intensivieren wird. Auch die Einbindung ambulanter Pflegedienste für die häusliche Betreuung wird verbessert. Für mehr Behandlungs- und weniger Verwaltungszeit sorgt zudem eine Verschlankung der Dokumentationsprozesse.

Versorgung in Nordrhein ist beispielhaft gut
„Mit unserem Vertrag realisieren wir in Nordrhein bereits heute, was der Gesetzgeber nächstes Jahr mit seinem Palliativ- und Hospizgesetz erreichen möchte“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Er betont: „Die flächendeckende und qualifizierte Versorgung von Palliativpatienten in Nordrhein ist bundesweit vorbildlich.“

Versicherte der Ersatzkassen (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Hanseatische Krankenkasse - HEK und Handelskrankenkasse - hkk) können unbürokratisch diese hochwertige ambulante Palliativversorgung durch den Arzt ihres Vertrauens in Anspruch nehmen. Die Vereinbarung zwischen dem vdek und der KV Nordrhein schafft darüber hinaus einen fließenden Übergang von der allgemeinen Palliativversorgung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Ein besonders qualifizierter Bereitschaftsdienst steht in beiden Versorgungsebenen rund um die Uhr bereit.
An der Vereinbarung nehmen in Nordrhein rund 1.447 Haus- und Fachärzte teil, die eine entsprechende palliativmedizinische Weiterbildung absolviert haben. Hinzu kommen 366 besonders fortgebildete Palliativmediziner. Unterstützt werden die Mediziner dabei von den rund 80 ambulanten Palliativpflegediensten in Nordrhein, die auf Verordnung des Arztes in Anspruch genommen werden können.
Pro Quartal werden gut 3.000 Versicherte ambulant medizinisch versorgt. Dafür stellen die Ersatzkassen in Nordrhein jährlich rund ca. 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner:
vdek-Landesvertretung NRW
Sigrid Averesch
Tel.: 0211/3841015
Sigrid.Averesch@vdek.com
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Dr. Heiko Schmitz
Tel.: 0211/5970-8505
Heiko.Schmitz@kvno.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Beitrag von WernerSchell » 22.12.2015, 17:00

Aus Forum:
HPG - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich
viewtopic.php?f=2&t=21436

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.12.2015

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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) - Mehr Personal für Sterbebegleitung erforderlich

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG - in Kraft ab 01.01.2016) sieht einige Leistungsverbesserungen vor. Die vielfältigen Hinweise von Pro Pflege - Stelbsthilfenetzwerk, u.a. am 03.11.2015 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die für notwendig erachtete Vollfinanzierung der Hospize und eine auskömmliche Stellendotierung der Pflegeeinrichtungen, auch im Bereich der Palliativversorgung vorzusehen, haben leider keine Beachtung gefunden (>viewtopic.php?f=2&t=20985 ). Elisabeth Scharfenberg, MdB und Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat anlässlich der Verabschiedung des HPG u.a. erklärt: "Ein Grund, die Hände in den Schoss zu legen, ist das neue Gesetz jedoch nicht. Wir brauchen weiterhin mehr Personal im Krankenhaus, im Pflegeheim und im ambulanten Bereich für die Begleitung in der letzten Lebensphase. Nur so kann eine gute, all umfassende Pflege gelingen, in der Raum für Gespräche und Zuwendung ist." Der Bundesrat und zahlreiche Experten sehen ebenfalls Lücken im HPG. So hat z.B. der Berliner Palliativmediziner Peter Thuß-Patience gegenüber DPA erklärt, dass u.a. eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals für die Betreuung schwer kranker, sterbender Menschen erforderlich sei (Quelle: Ärzte Zeitung vom 21.12.2015). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk kann sich dem nur anschließen.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk https://www.facebook.com/werner.schell.7

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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