Sterbehilfe - Viele Ärzte für assistierten Suizid

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Sterbehilfe - Viele Ärzte für assistierten Suizid

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2015, 07:28

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"Je näher Befragte dem Leiden Sterbender sind,
desto größer ist ihre Bereitschaft zur Sterbehilfe im Extremfall."

Das ist das Ergebnis einer unveröffentlichen Befragung von Palliativmedizinern in NRW.
Quelle: Rheinische Post / NGZ vom 29.12.2014

Berichte dazu wie folgt:

Rheinische Post / NGZ - 29. Dezember 2014 | 06.51 Uhr
Debatte um Sterbehilfe - Viele Ärzte für assistierten Suizid
Berlin. Entgegen der offiziellen Meinung von Ärzteverbänden wünschen sich Palliativmediziner eine offene Diskussion in der Sterbehilfe-Debatte.
Von Gregor Mayntz
Ärzte, Schwestern und Pfleger wollen offenbar im Extremfall Sterbenden beim Suizid helfen. Eine bislang unveröffentlichte Umfrage unter 274 Palliativmedizinern in Nordrhein-Westfalen
kommt zu dem Ergebnis, dass das von den Fachverbänden offiziell vertretene Verbot jeder Sterbehilfe durch Ärzte von der Basis nicht geteilt werde.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4765026

Würdelose Krankheiten
Palliativmedizin, so sagt der Name, beschirmt; einem Sterbenden wirft sie einen Mantel über - den Mantel der Zuwendung, damit der Kranke sein Sterben bewusster, erträglicher, würdiger erlebt.
Vom Team erfordert Palliativmedizin eine 24-stündige Humanität. Und wenn morgens ein Patient stirbt, ist sein Bett schon bald von einem neuen Patienten belegt.
Von Wolfram Goertz
… (weiter lesen unter) …. http://www.rp-online.de/politik/wuerdel ... -1.4765114
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Assistierter Suizid unnötig

Beitrag von WernerSchell » 08.03.2015, 18:31

Mit effektiver Schmerz- und Palliativmedizin wird assistierter Suizid unnötig / Klares Statement gegen die Sterbehilfe

Frankfurt (ots) - In einer aktuellen Umfrage unter Ärzten in den Niederlanden haben 85 Prozent der Befragten den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen befürwortet, rund 30 Prozent stimmten der Beihilfe zum Suizid bei einer Demenzerkrankung zu. Auch die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS), die es als eine ihrer Aufgabe sieht, für Menschen am Lebensende einen menschenwürdigen Umgang zu etablieren, diskutierte dieses brisante Thema im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages, u. a. mit dem Theologen Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Das Ergebnis: Ein klares Statement für eine effektive Schmerz- und Palliativmedizin, die den assistierten Suizid überflüssig werden lässt.

Die Themen assistierter Suizid und Sterbehilfe sind regelmäßig Gegenstand öffentlicher und politischer Diskussionen. Dabei geht es u. a. um die Frage, den ärztlich assistierten Suizid auch in Deutschland gesetzlich zu regeln. Eine aktuelle Umfrage unter Ärzten der Niederlande, in denen aktive Sterbehilfe erlaubt ist, hat ergeben, dass 85 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid bei Patienten mit Krebserkrankungen und 82 Prozent bei anderen physischen Erkrankungen befürworten. 34 bzw. 40 Prozent der Ärzte sprachen sich außerdem für den assistierten Suizid bei Demenzpatienten im Früh- bzw. Spätstadium aus. Auch bei Menschen, die des Lebens überdrüssig sind, halten 24 Prozent der Ärzte den assistierten Suizid für richtig.

Nach Ansicht von Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, macht aber die effektive Umsetzung schmerzmedizinischer und palliativmedizinischer Optionen den assistierten Suizid überflüssig. Eine Ursache für die hohe Anzahl der Befürworter sieht er darin, dass sowohl Ärzte als auch Patienten zu wenig über die Möglichkeiten der modernen Schmerzmedizin wissen.
Müller-Schwefe plädiert daher für mehr Aufklärung und eine bessere Ausbildung von Medizinstudierenden in der Schmerzmedizin.

Auch Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, sieht in der aktuellen Diskussion die Gefahr, dass künftig "aktiv lebensverkürzende Maßnahmen als normal hingenommen werden, um mögliches Leiden zu lindern". Das Wissen um die hospizlich-palliativen Möglichkeiten sei dagegen kaum verbreitet. Die Deutsche PalliativStiftung wolle dieses Wissen daher jedem zugänglich machen, um die Chance zu haben, Wünsche und Vorstellungen über das eigene Sterben zu formulieren. Wenn es Schwerstkranken möglich sei, durch gute Symptombehandlung noch am Leben teilzunehmen, sei das für ihn "Sterbehilfe" im besten Sinn.

Verantwortung für das Lebensende heißt medizinische und seelsorgerische Betreuung

Dr. Nikolaus Schneider, ehemaliger Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und im Zusammenhang mit der Krebserkrankung seiner Frau aktuell häufig in Diskussionen zum Thema Sterbehilfe involviert, sprach sich beim Deutschen Schmerz- und Palliativtag ebenso klar gegen Sterbehilfe im Sinne von "Tötung auf Verlangen" aus: "Ein Mensch gehört nicht sich selbst und auch nicht einem anderen Menschen, der über ihn verfügen könnte, sondern Gott, der alles Leben geschaffen hat. Das gilt auch für den Tod."
Verantwortung für das Ende des menschlichen Lebens ziele nach theologischem Verständnis vordringlich auf ärztliche, pflegerische und seelsorgliche Betreuung Schwerstkranker und ihrer Angehörigen sowie auf den Ausbau und die Qualifizierung der palliativen Medizin und Versorgung ab. Tötung auf Verlangen sowie ärztlich assistierten Suizid lehne er ab, die Begleitung eines Suizidanten in "Extremsituationen" könne dagegen Ausdruck von Liebe oder Nächstenliebe sein. Ob für solche Grenzbereiche gesetzliche Regelungen sinnvoll seien, scheine ihm zweifelhaft.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2015 Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.
Pressekontakt: http://www.schmerz-und-palliativtag.de
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Sterbehilfe: Strafrechtler warnen vor Einschränkung

Beitrag von WernerSchell » 16.04.2015, 06:28

Ärzte Zeitung vom 16.04.2015
Sterbehilfe: Strafrechtler warnen vor Einschränkung
135 Strafrechtsexperten haben in die Diskussion über Sterbehilfe eingegriffen und warnen davor,
den bisherigen Rechtsrahmen zu verschärfen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=883 ... ung&n=4164
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Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben

Beitrag von WernerSchell » 17.04.2015, 07:12

Hilfe beim Sterben – nicht: Hilfe zum Sterben
Menschen mit einem Sterbewunsch benötigen Fürsorge und Begleitung, keine Änderung des Strafrechts


Berlin, 16.4.2015. „Einrichtungen der Palliativ- und Hospizversorgung leisten Hilfe beim Sterben, nicht Hilfe zum Sterben.“ Dies stellt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) anlässlich einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme deutscher Strafrechtslehrerinnen und Strafrechtslehrer zur „geplanten Ausweitung der Strafbarkeit der Sterbehilfe“ klar. Die DGP befürchtet Verwirrung durch eine missverständliche Herauslösung einzelner Sätze zur Sterbehilfe aus der beim Informationsdienst Wissenschaft (idw) herausgegebenen Stellungnahme - ohne den Kontext der dort verwendeten juristischen Begrifflichkeiten. Dies könne zu einem Vertrauensverlust in die Institutionen der Hospiz- und Palliativversorgung führen, so Radbruch.

Deshalb weist die wissenschaftliche Fachgesellschaft noch einmal ausdrücklich auf relevante Definitionen der Beihilfe zum Suizid, des ärztlich assistierten Suizids, des Therapieverzichts, der Therapiezieländerung und des Therapieabbruchs hin, nachzulesen in den Reflexionen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum ärztlich assistierten Suizid: http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... online.pdf

Tötung auf Verlangen liegt laut Strafgesetzbuch vor, wenn jemand durch das „ausdrückliche und ernstliche Verlangen“ des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde und den Tod gezielt aktiv herbeiführt (in Deutschland verboten).
Sterben zulassen: Nicht strafbar ist das Unterlassen, Begrenzen oder Abbrechen (Beenden) lebenserhaltender oder lebensverlängernder Maßnahmen, sofern dies dem Willen des Patienten entspricht. Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Medikamentengabe, Beatmung, Intubation, Dialyse, Reanimation bzw. deren Abbruch vor Eintritt des Hirntodes.

Behandlung am L ebensende: Die Gabe stark wirksamer Medikamente kann zur Symptomkontrolle notwendig sein. Dabei ist nicht auszuschließen, dass durch unbeabsichtigte Nebenwirkungen der medikamentösen Symptomlinderung der Eintritt des Todes beschleunigt wird. Dies ist in Deutschland auch berufsrechtlich zulässig, wenn sie dem ausgesprochenen oder – bei Einwilligungsunfähigkeit – vorab geäußerten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.

Prinzipiell begrüßt die DGP die durch die Strafrechtslehrer vertretene Position, dass Menschen mit einem Sterbewunsch in besonderer Weise Fürsorge und Begleitung benötigen und dass das Strafrecht „ein gänzlich ungeeignetes Mittel“ sei, um möglichst viele Menschen mit einem Sterbewunsch zu erreichen. Eine Änderung des Strafrechts sei nicht notwendig.

Quelle: PRESSEMITTEILUNG 16.04.2015
Kontakt: Karin Dlubis-Mertens, Öffentlichkeitsarbeit der DGP, redaktion@palliativmedizin.de, Tel: 030 / 30 10 100 13
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Umfrage lässt illegale Sterbehilfe vermuten

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2017, 06:38

Am 09.07.2017 bei Facebook gepostet:
Umfrage lässt hohe Dunkelziffer in Bezug auf illegale Sterbehilfe vermuten
Obwohl die Tötung auf Verlangen und Tötung ohne ausdrücklichen Wunsch in Deutschland strafbar ist, haben Ärzte, aber auch Kranken- und Altenpfleger Erfahrungen mit "aktiver Sterbehilfe". Das legt eine bundesweite Umfrage der Universität Witten/Herdecke nahe, deren Ergebnisse jetzt in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2017) veröffentlicht wurden. Sie lässt vermuten, dass auch Tötungen ohne explizite Willensäußerung der Patienten erfolgten:
viewtopic.php?f=2&t=22196
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