Patientenverfügung für Kinder - Was ist zu beachten?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenverfügung für Kinder - Was ist zu beachten?

Beitrag von WernerSchell » 16.12.2014, 13:28

Ärzte Zeitung App, 16.12.2014

Was ist zu beachten?
Patientenverfügung für Kinder


Kinder dürfen nicht selbst entscheiden, wann bei ihnen auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet werden soll. Wichtig ist vor allem, dass der notwendige Entscheidungsprozess für Eltern und Behandlungsteam transparent bleibt.

Von Ingeborg Bördlein

HEIDELBERG. "Mein Wille geschehe!" Erwachsene können in Patientenverfügungen festlegen, was sie an medizinischen Maßnahmen in lebensbedrohlichen Krankheitssituationen wollen und was nicht . Bei Kindern ist dies weitaus komplexer.

Da sie bis zum 18. Lebensjahr de jure nicht einwilligungsfähig seien und damit auch keine Patientenverfügung erstellen könnten, müssten das Behandlungsteam und die Eltern - wenn möglich in Diskussion mit den Kindern - Absprachen über das medizinische und palliative Procedere in der letzten Lebensphase treffen.
.... (weiter lesen unter) .... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=875 ... hik&n=3927
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