Reichweite der Verantwortlichkeit des aufklärenden Arztes

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Reichweite der Verantwortlichkeit des aufklärenden Arztes

Beitrag von WernerSchell » 20.12.2014, 07:37

Reichweite der Verantwortlichkeit des aufklärenden Arztes

a) Auch der Arzt, der einen Patienten ausschließlich über den von einem anderen Arzt
angeratenen und durchzuführenden Eingriff aufklärt, kann dem Patienten im Falle einer
fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung aus unerlaubter Handlung haften.
b) Zur Reichweite der Verantwortlichkeit des aufklärenden Arztes.

BGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - VI ZR 14/14 -
OLG München - LG München I

Quelle des Urteils:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Bericht Ärzte Zeitung vom 12.12.2014:
Vor Op
Klären mehrere Ärzte auf, haften sie alle
Klären mehrere Ärzte einen Patienten vor der Operation auf, kommen theoretisch alle Beteiligten für Schadenersatzklagen in Betracht. So sieht es der Bundesgerichtshof.
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... rzthaftung
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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